Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit über 10 Mio. Versicherten in Bayern. Sein Aufgabenspektrum ist breit gefächert und im Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI) definiert. Es umfasst die Beratung der Kassen in grundsätzlichen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie die versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung. Im Besonderen berät der MDK sowohl die Kranken- und Pflegekassen als auch deren Versicherten: — Zur Sicherung der Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen — Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen im Gesundheitswesen — Bei allen medizinischen Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung — Bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Pflegeleistungen — Zur Sicherung der Qualität von Pflegeleistungen — Bei allen Fragen der pflegerischen Versorgung Dabei ist unser Ziel eine kompetente, medizinfachlich und sozialrechtlich fundierte, von allen Anbieterinteressen unabhängige Begutachtungs- und Beratungspraxis. Der Ausbau und die Sicherung der sozialmedizinischen Kompetenz und der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den MDK Bayern vorrangige Aufgabe. Getreu dem Motto „agieren statt reagieren“ arbeiten wir ständig an der Optimierung unseres Services. Das Posteingangsvolumen wird durch eine Änderung im Versand von medizinischen Unterlagen an den MDK Bayern ab dem 01. Januar 2017 steigen. Um das steigende Volumen zu verarbeiten wird ein externer zentraler digitaler Posteingang angestrebt. Die täglich eingehenden Aufträge, Befunde und medizinischen Unterlagen für den MDK Bayern werden auf den externen Dienstleister umgeroutet, bzw. datenschutzgerecht zur Verfügung gestellt, und sollen, soweit möglich, vollständig digitalisert werden. Die Papier-Post, welche nicht digitalsiert werden kann, erfordert eine datenschutzgerechte physikalische Weiterleitung im Originalzustand. Die „restliche“ Post soll von einem externen Dienstleistungsunternehmen analysiert, gescannt, klassifiziert und inkl. Metadaten dem MDK Bayern taggleich elektronisch (mit einer gesicherten/verschlüsselten Übertragung) in komprimierter Form bereitgestellt werden. Es ist zudem geplant, die gescannten Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Dienstleister zu versehen. Neben der papiergebundenen Eingangspost soll der Dienstleister auch den elektronische Posteingang verarbeitet. Unterlagen in digitaler Form (z. B.: CD / DVD, USB-Stick) werden physikalisch per Post an den Auftragnehmer versandt, beim MDK Bayern eintreffende digitale Medien (Softfax, E-Mails, Datenübermittlungen) werden dem Dienstleister datenschutzgerecht zur Verfügung gestellt. Die elektronisch angelieferten Daten werden vom Dienstleister in gleicher Struktur wie papiergebundene Unterlagen verarbeitet. Aufgrund der Verarbeitung von Sozialdaten ist der Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BSDG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetz (TMG) Bayerlisches Datenschutzgesetz (BayDSG) etc. nachweislich zu gewährleisten. Das Posteingangsvolumen beträgt nach derzeitigen Schätzungen ca. 1 Mio. Sendungen mit insgesamt ca. 5,6 Mio. – 7 Mio. zu scannenden Seiten pro Jahr. Aus dieser Menge ergeben sich ca. 20 Dokumentenklassen und 22 Dokumententypen. Von den erkannten Dokumententypen sind je nach Dokumentenklassen 1-n Daten-/Metadatenfelder zu identifizieren und auszulesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: MDK Bayern
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mdk-bayern.de🌏
E-Mail: melanie.beimler@mdk-bayern.de📧
Telefon: +49 8967008150📞
Fax: +49 8967008445 📠
Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge (Email, Fernschreiben, Telegramm, Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge (Email, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax) sind nicht zugelassen. Für den rechtzeitigen Zugang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4. ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß II.2.1. von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge (Email, Fernschreiben, Telegramm, Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge (Email, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax) sind nicht zugelassen. Für den rechtzeitigen Zugang der Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4. ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß II.2.1. von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit über 10 Mio. Versicherten in Bayern. Sein Aufgabenspektrum ist breit gefächert und im Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI) definiert. Es umfasst die Beratung der Kassen in grundsätzlichen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie die versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung. Im Besonderen berät der MDK sowohl die Kranken- und Pflegekassen als auch deren Versicherten:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit über 10 Mio. Versicherten in Bayern. Sein Aufgabenspektrum ist breit gefächert und im Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI) definiert. Es umfasst die Beratung der Kassen in grundsätzlichen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie die versichertenorientierte Einzelfallbegutachtung. Im Besonderen berät der MDK sowohl die Kranken- und Pflegekassen als auch deren Versicherten:
— Zur Sicherung der Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen
— Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen im Gesundheitswesen
— Bei allen medizinischen Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung
— Bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Pflegeleistungen
— Zur Sicherung der Qualität von Pflegeleistungen
— Bei allen Fragen der pflegerischen Versorgung
Dabei ist unser Ziel eine kompetente, medizinfachlich und sozialrechtlich fundierte, von allen Anbieterinteressen unabhängige Begutachtungs- und Beratungspraxis. Der Ausbau und die Sicherung der sozialmedizinischen Kompetenz und der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den MDK Bayern vorrangige Aufgabe. Getreu dem Motto „agieren statt reagieren“ arbeiten wir ständig an der Optimierung unseres Services.
Dabei ist unser Ziel eine kompetente, medizinfachlich und sozialrechtlich fundierte, von allen Anbieterinteressen unabhängige Begutachtungs- und Beratungspraxis. Der Ausbau und die Sicherung der sozialmedizinischen Kompetenz und der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den MDK Bayern vorrangige Aufgabe. Getreu dem Motto „agieren statt reagieren“ arbeiten wir ständig an der Optimierung unseres Services.
Das Posteingangsvolumen wird durch eine Änderung im Versand von medizinischen Unterlagen an den MDK Bayern ab dem 01. Januar 2017 steigen. Um das steigende Volumen zu verarbeiten wird ein externer zentraler digitaler Posteingang angestrebt.
Die täglich eingehenden Aufträge, Befunde und medizinischen Unterlagen für den MDK Bayern werden auf den externen Dienstleister umgeroutet, bzw. datenschutzgerecht zur Verfügung gestellt, und sollen, soweit möglich, vollständig digitalisert werden.
Die Papier-Post, welche nicht digitalsiert werden kann, erfordert eine datenschutzgerechte physikalische Weiterleitung im Originalzustand. Die „restliche“ Post soll von einem externen Dienstleistungsunternehmen analysiert, gescannt, klassifiziert und inkl. Metadaten dem MDK Bayern taggleich elektronisch (mit einer gesicherten/verschlüsselten Übertragung) in komprimierter Form bereitgestellt werden. Es ist zudem geplant, die gescannten Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Dienstleister zu versehen.
Die Papier-Post, welche nicht digitalsiert werden kann, erfordert eine datenschutzgerechte physikalische Weiterleitung im Originalzustand. Die „restliche“ Post soll von einem externen Dienstleistungsunternehmen analysiert, gescannt, klassifiziert und inkl. Metadaten dem MDK Bayern taggleich elektronisch (mit einer gesicherten/verschlüsselten Übertragung) in komprimierter Form bereitgestellt werden. Es ist zudem geplant, die gescannten Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Dienstleister zu versehen.
Neben der papiergebundenen Eingangspost soll der Dienstleister auch den elektronische Posteingang verarbeitet. Unterlagen in digitaler Form (z. B.: CD / DVD, USB-Stick) werden physikalisch per Post an den Auftragnehmer versandt, beim MDK Bayern eintreffende digitale Medien (Softfax, E-Mails, Datenübermittlungen) werden dem Dienstleister datenschutzgerecht zur Verfügung gestellt. Die elektronisch angelieferten Daten werden vom Dienstleister in gleicher Struktur wie papiergebundene Unterlagen verarbeitet.
Neben der papiergebundenen Eingangspost soll der Dienstleister auch den elektronische Posteingang verarbeitet. Unterlagen in digitaler Form (z. B.: CD / DVD, USB-Stick) werden physikalisch per Post an den Auftragnehmer versandt, beim MDK Bayern eintreffende digitale Medien (Softfax, E-Mails, Datenübermittlungen) werden dem Dienstleister datenschutzgerecht zur Verfügung gestellt. Die elektronisch angelieferten Daten werden vom Dienstleister in gleicher Struktur wie papiergebundene Unterlagen verarbeitet.
Aufgrund der Verarbeitung von Sozialdaten ist der Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BSDG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetz (TMG) Bayerlisches Datenschutzgesetz (BayDSG) etc. nachweislich zu gewährleisten.
Das Posteingangsvolumen beträgt nach derzeitigen Schätzungen ca. 1 Mio. Sendungen mit insgesamt ca. 5,6 Mio. – 7 Mio. zu scannenden Seiten pro Jahr. Aus dieser Menge ergeben sich ca. 20 Dokumentenklassen und 22 Dokumententypen. Von den erkannten Dokumententypen sind je nach Dokumentenklassen 1-n Daten-/Metadatenfelder zu identifizieren und auszulesen.
Das Posteingangsvolumen beträgt nach derzeitigen Schätzungen ca. 1 Mio. Sendungen mit insgesamt ca. 5,6 Mio. – 7 Mio. zu scannenden Seiten pro Jahr. Aus dieser Menge ergeben sich ca. 20 Dokumentenklassen und 22 Dokumententypen. Von den erkannten Dokumententypen sind je nach Dokumentenklassen 1-n Daten-/Metadatenfelder zu identifizieren und auszulesen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 96 Monate
Dauer: 156 Monate
Referenznummer: elektronische Eingangspostbearbeitung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bedingt durch die rechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung von sozialmedizinschen Datenbeständen und die damit verbundene direkte Weisungspflicht des Auftraggebers wird der Ort der Leistungserbringung auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Bedingt durch die rechtlichen Vorgaben zur Verarbeitung von sozialmedizinschen Datenbeständen und die damit verbundene direkte Weisungspflicht des Auftraggebers wird der Ort der Leistungserbringung auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit der Abgabe des Angebots hat der Bieter gleichzeitig zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen.
Das Fehlen dieser Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Dem Angebot müssen folgende Nachweise beigefügt werden, diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag ist die Abgabefrist des Angebots):
Nachweis der Eintragung im Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist.
Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Bieter die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Unterlagen:
Bescheinigung der zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedsstaates, aus denen hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der er ansässig ist erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung der zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedsstaates, aus denen hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge, Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der er ansässig ist erfüllt werden.
Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde seines Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren, das Vergleichsverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde und auch nicht dessen Eröffnung beantragt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde seines Ursprungs- oder Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren, das Vergleichsverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde und auch nicht dessen Eröffnung beantragt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses und Darlegung des Gesamtumsatzes, der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist, für die letzten drei Geschäftsjahre.
Bewertet werden die finanziellen Angaben wie folgt:
Es müssen Nachweise für den in 2015 realisierten Gesamtumsatz im Bereich „Elektronische Eingangspostverarbeitung“ vorgelegt werden.
Der Bieter muss über einen Jahresmindestumsatz von mindestens 1.000.000 EUR verfügen.
Bei einem Umsatz ab 1.000.000 EUR bis 5.000.000 erhält der Bieter 2 Punkte
Bei einem Umsatz ab 5.000.000 EUR bis 10.000.000 erhält der Bieter 4 Punkte
Bei einem Umsatz ab 10.000.000 EUR bis 15.000.000 erhält der Bieter 6 Punkte
Bei einem Umsatz ab 15.000.000 EUR bis 20.000.000 erhält der Bieter 8 Punkte
Bei einem Umsatz ab 20.000.000 EUR erhält der Bieter die maximal erreichbare Punktzahl von 10 Punkten
Es müssen Nachweise für die Jahre 2012 – 2014 vorgelegt werden, woraus der durchschnittlich realisierte Gesamtumsatz für diesen Zeitraum, im Bereich „Elektronische Eingangspostverarbeitung“ zu ersehen ist.
Der Bieter muss über einen durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 1.000.000 EUR verfügen.
Der Umsatz ist gemäß § 7 Absatz 2 lit.d) EG VOL/A nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss:
Für den Auftrag vorgesehene Mitarbeiter, müssen mindestens über Kenntnisse verfügen, welchen den An-forderungen nach B2 des Goethe-Zertifikates (https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu/gzb2.html; oder vergleichbar) an die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache entsprechen, um die Verpflichtung nach dem Datenschutzgesetz, die Datenschutzbelehrung sowie die Qualitätskontrollen anforderungsgerecht durchführen zu lassen.
Für den Auftrag vorgesehene Mitarbeiter, müssen mindestens über Kenntnisse verfügen, welchen den An-forderungen nach B2 des Goethe-Zertifikates (https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu/gzb2.html; oder vergleichbar) an die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache entsprechen, um die Verpflichtung nach dem Datenschutzgesetz, die Datenschutzbelehrung sowie die Qualitätskontrollen anforderungsgerecht durchführen zu lassen.
Der Bewerber muss über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC…
… 27001 oder vergleichbar verfügen (Bitte legen Sie den Nachweis der Zertifizierung bei). Wird ein vergleichbares Zertifikat eingereicht, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
… 9001 oder vergleichbar verfügen (Bitte legen Sie den Nachweis der Zertifizierung bei). Wird ein vergleichbares Zertifikat eingereicht, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bewertet werden anschließende Angaben wie folgt:
Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter (Software Architekt, Projektleiter, Projektkoordinator, Software Consultant oder vergleichbar; mit mindestens 38 Arbeitsstunden pro Woche) im Gesamtunternehmen, welche mit der auftragsbezogenen Projektimplementierung im Bereich „Elektronische Eingangspostverarbeitung“ eingesetzt werden könnten.
Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter (Software Architekt, Projektleiter, Projektkoordinator, Software Consultant oder vergleichbar; mit mindestens 38 Arbeitsstunden pro Woche) im Gesamtunternehmen, welche mit der auftragsbezogenen Projektimplementierung im Bereich „Elektronische Eingangspostverarbeitung“ eingesetzt werden könnten.
Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter (mindestens 38 Arbeitsstunden pro Woche) in der Qualitätssicherung, welche auftragsbezogen eingesetzt werden könnten.
Bewertung: 0 Mitarbeiter: 0 Punkte; je Mitarbeiter erhöht sich der Erfüllungsgrad um ein Punkt bis zu einer max. Punktzahl von 10 Punkten
Es ist nachzuweisen, dass bei dem Bewerber mindestens zwei für das Projekt vorgesehene Projektlei-ter/Lösungs-Architekten (mindestens 38 Arbeitsstunden pro Woche) Festangestellte sind, welche in den letzten 5 Jahren mindestens ein „Posteingangsprojekt“ (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) eingeführt haben und der deutschen Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift mächtig sind.
Es ist nachzuweisen, dass bei dem Bewerber mindestens zwei für das Projekt vorgesehene Projektlei-ter/Lösungs-Architekten (mindestens 38 Arbeitsstunden pro Woche) Festangestellte sind, welche in den letzten 5 Jahren mindestens ein „Posteingangsprojekt“ (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) eingeführt haben und der deutschen Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift mächtig sind.
Die Projektleiter/Lösungs-Architekten sind mittels Profilen (maximal 2 Seiten DIN A4 je Mitarbeiter) auf separaten Blättern als Anlage „Mitarbeiterprofile_Projektleiter_Lösungs-Architekten“ vorzustellen.
Weitere Mitarbeiter mit entsprechender Berufserfahrung führen zur besseren Bewertung des Bewerbers.
Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter haben mindestens das gleiche Qualifikationslevel wie die Mitarbeiterprofile in der Anlage.
Bei einer Bewertung mit 0 Punkten in dieser Bewertungskategorie wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Vergleichbare Referenzen:
Vergleichbar ist ein Projekt, wenn es mindestens vier der nachfolgenden Merkmale enthält (die Überprüfung findet durch separate Referenzblätter statt mit dem Hinweis, dass der Referenzgeber kontaktiert werden kann):
— implementiert für einen öffentlichen Auftraggeber
— verarbeitetes tägliches Postvolumen beträgt mindestens 70 % des Volumen des MDK Bayern
— Einsatz von Software für Dokumentenklassifikation
— Einsatz von Software für Zeichenerkennung (OCR)
— Wahrung der Termintreue
— Einhaltung Projektbudget
Verfügt der Bewerber über mindestens drei für das Projekt vorgesehene festangestellte Mitarbeiter, welche Kenntnisse über Softwareparametrisierung von „Elektronischer Eingangspostverarbeitung“ (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) besitzen, und deren Sprachkenntnisse mindestens den Anforderungen nach B2 des Goethe-Zertifikates (https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu/gzb2.html, oder vergleichbar) an die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache genügen.
Verfügt der Bewerber über mindestens drei für das Projekt vorgesehene festangestellte Mitarbeiter, welche Kenntnisse über Softwareparametrisierung von „Elektronischer Eingangspostverarbeitung“ (vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand) besitzen, und deren Sprachkenntnisse mindestens den Anforderungen nach B2 des Goethe-Zertifikates (https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu/gzb2.html, oder vergleichbar) an die mündlichen und schriftlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache genügen.
Die Mitarbeiter, welche für die Softwareparametrisierung von „Elektronischer Eingangspostverarbeitung“ verantwortlich sind, sind mittels Profilen (maximal 2 Seiten DIN A4 je Mitarbeiter) auf separaten Blättern als Anlage „Mitarbeiterprofile_Softwareparametrisierung“ vorzustellen.
Die Mitarbeiter, welche für die Softwareparametrisierung von „Elektronischer Eingangspostverarbeitung“ verantwortlich sind, sind mittels Profilen (maximal 2 Seiten DIN A4 je Mitarbeiter) auf separaten Blättern als Anlage „Mitarbeiterprofile_Softwareparametrisierung“ vorzustellen.
— Implementiert für einen öffentlicher Auftraggeber
— verarbeitetes tägliches Postvolumen beträgt mindestens 70 %
des Volumen des MDK Bayern
Der Bieter hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum 2011 – 2015 detail-liert zu beschreiben, die seiner Ansicht nach die höchste Vergleichbarkeit mit dem Vergabegegenstand aufweisen (Projektbeschreibung Bekanntmachung). Drei Projekte werden durch die Auftraggeberin einer genaueren Prüfung und Bewertung unterzogen. Maßgeblich für den Referenzzeitraum 2011 – 2015 ist das Projektende.
Der Bieter hat in der Anlage „Referenzen“ mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum 2011 – 2015 detail-liert zu beschreiben, die seiner Ansicht nach die höchste Vergleichbarkeit mit dem Vergabegegenstand aufweisen (Projektbeschreibung Bekanntmachung). Drei Projekte werden durch die Auftraggeberin einer genaueren Prüfung und Bewertung unterzogen. Maßgeblich für den Referenzzeitraum 2011 – 2015 ist das Projektende.
Vergleichbar sind nur solche Projekte, die mindestens vier der nachfolgenden Merkmale enthalten (die Überprüfung findet durch separate Referenzblätter statt mit dem Hinweis, dass der Referenzgeber kontaktiert und die Angabe überprüft werden kann):
— öffentlicher Auftraggeber
Die weitere Bewertung der Referenzen erfolgt in Punkten nach der Erfüllung der Anforderungen in einer Bandbreite von 0 Punkte (Anforderungen werden nicht erfüllt) bis 10 Punkte (umfassende Erfüllung der Anforderungen) zum Ausschreibungsgegenstand.
Mindestens eine Referenz muss mit mehr als 5 Punkten bewertet werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Teil-nahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Erläuterung der Bewertungskriterien ist je Refe-renz separat aufgeführt.
Bewertung der drei Referenzen einzeln, wie folgt:
10 Punkte = umfassende Erfüllung der Anforderungen
5 Punkte = weitgehende Erfüllung der Anforderungen
3 Punkte = punktuelle Erfüllung der Anforderungen
1 Punkte = mangelhafte Erfüllung der Anforderungen
Keine = keine der vorgenannten Merkmale im Erfüllungsgrad umfassend, weitgehend, punktuell und mangelhaft.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
Für Personenschäden: 500.000,00 Euro
Für sonstige Schäden: 500.000,00 Euro
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Liegt der geforderte Versicherungsschutz oberhalb der Basisversicherung des Bewerbers, kann der Bewerber den geforderten Versicherungsschutz auch durch Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung hinzutretenden Berufshaftpflicht (Exzedentenversicherung) erbringen. Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beigelegt werden.
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bewerber hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Liegt der geforderte Versicherungsschutz oberhalb der Basisversicherung des Bewerbers, kann der Bewerber den geforderten Versicherungsschutz auch durch Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung hinzutretenden Berufshaftpflicht (Exzedentenversicherung) erbringen. Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Teilnahmeantrag beigelegt werden.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auftraggeberin prüft im Rahmen der Eignung in dem mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verhandlungsverfahrens), ob die Bewerber die für die Durchführung des Auftrages erforderliche Zuverlässigkeit (Ziff. III. 2.1.)), Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.)) und Fachkunde (Ziffer III.2.3.)) aufweisen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Teilnehmer die in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen und nicht zur Wertung zugelassen. Erfüllt der Teilnahmeantrag die Mindestbedingungen wird die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde an Hand der oben aufgeführten Kriterien bewertet. Die Wertungspunkte werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag eine entsprechende Summe an Wertungspunkten.
Die Auftraggeberin prüft im Rahmen der Eignung in dem mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Verhandlungsverfahrens), ob die Bewerber die für die Durchführung des Auftrages erforderliche Zuverlässigkeit (Ziff. III. 2.1.)), Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2.)) und Fachkunde (Ziffer III.2.3.)) aufweisen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Teilnehmer die in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen und nicht zur Wertung zugelassen. Erfüllt der Teilnahmeantrag die Mindestbedingungen wird die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde an Hand der oben aufgeführten Kriterien bewertet. Die Wertungspunkte werden addiert und ergeben je Teilnahmeantrag eine entsprechende Summe an Wertungspunkten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie Beimler
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: elektronische Eingangspostbearbeitung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 041-067411
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80536
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§107 Absatz 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB)
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 077-137474 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-02 📅
Name: Deutsche Post E-Post Solutions GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 179-321821 (2016-09-14)