Der Auftragnehmer übernimmt die energiefachliche Begleitung einer ausgewählten Region sowie eines Fachthemas mit den angegebenen Leistungen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. haben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Förderung für das Vorhaben „Stromspar-Check Kommunal – Haushalte mit geringem Einkommen schützen das Klima“ für die Laufzeit 1.4.2016 – 31.3.2019 als Verbundpartner erhalten. Das Projekt baut auf den bisherigen SSC-Projekten auf und nutzt die entwickelte bundesweite und lokale Infrastruktur. Im Rahmen von Stromspar-Check Kommunal (SSC Kommunal) werden neue Elemente entwickelt. Der eaD ist gemeinsam mit dem DCV für die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich. Der eaD verantwortet außerdem die energiefachliche Begleitung und Qualitätssicherung. Alle Aufgaben des Projekts werden in enger Abstimmung mit dem eaD und dem DCV erbracht. Die energiefachliche Seite beinhaltet insbesondere Qualitätssicherung, Bereitstellung der Infrastrukturelemente (Datenbank, Soforthilfen, Trainings und Schulungen, usw.), Entwicklung/Anpassung von Projektstandards sowie die damit in Verbindung stehende übergeordneten Koordination. Zur Durchführung dieser Aufgaben strebt der eaD die Zusammenarbeit mit Dienstleistern an, die im Unterauftrag die energiefachliche Begleitung des Projekts SSC Kommunal und seiner Standorte unterstützen. Im SSC Kommunal beraten geschulte langzeitarbeitslose Menschen (Stromsparhelfer und Serviceberater) Haushalte mit geringem Einkommen zum Energie- und Wassersparen und bauen Energie- und Wasserspartechnik ein. Ziel ist es, Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen in den Haushalten zu reduzieren und eine langfristige lokale Etablierung dieses Projektansatzes zu erreichen. Die Möglichkeiten einer langfristigen Verankerung des Projekts in Kommunen werden durch verschiedene Modelle der kommunalen Integration und lokaler Finanzierungsbeteiligung getestet. Chancen und Hemmnisse dieser Modelle und ihre Relevanz für eine langfristige lokale Etablierung des Projektansatzes werden geprüft. Projektbausteine: — Projektbaustein 1: Einrichtung von Standorten und Einbindung in die Beschäftigungsförderung der Jobcenter – Das Angebot des SSC Kommunal soll für möglichst viele Haushalte erreichbar sein, deshalb sind die Standorte im ganzen Bundesgebiet verteilt. Qualifizierte, langzeitarbeitslose Menschen beraten die Haushalte auf Augenhöhe. — Projektbaustein 2: Kommunale Integration des SSC – Ansätze zur Verstetigung werden anhand von verschiedenen Konzepten zur Zusammenarbeit mit kommunalen Strukturen entwickelt und in lokalen Netzwerken erprobt. — Projektbaustein 3: Modelle zur anteiligen kommunalen Finanzierung des SSC – Unterschiedliche Modelle zur Finanzierungsbeteiligung durch lokale Netzwerke werden entwickelt und erprobt. — Projektbaustein 4: Beratungsleistungen – Die Beratungsleistung für die Haushalte wird ergänzt um die Themen Verbrauchssteuerung und Senkung des Energieverbrauchs für Raumwärme. Außerdem wird zum Austausch von Kühlgeräten beraten. — Projektbaustein 5: Monitoring – Der Abgleich zwischen Einsparprognose und tatsächlichem Verbrauch wird standardisiert: Ergebnisse zur Strom-, Wasser- und Wärmeeinsparungen sowie die Langzeitwirkung der Beratung werden analysiert. — Projektbaustein 6: Öffentlichkeitsarbeit und Haushaltsakquise – Die Breitenwirkung des Projekts wird intensiviert und neue Haushalte werden zur Teilnahme an dem Programm gewonnen. — Projektbaustein 7: Infrastruktur, Standards und Qualitätssicherung – Überprüfen und Sichern der bundesweiten Projektstandards. Sie werden weiterentwickelt, um die klimapolitischen und ökologischen Ziele des Projekts erreichen zu können. Angestrebte Ergebnisse bis zum 31.3.2019. — Betreuung/Aufbau von 140 Standorten; — Beratung von 125 000 Haushalten (umfasst jeweils 1. Haushaltsbesuch (Datenaufnahme) und 2. Haushaltbesuch (Einbau von Energiesparartikeln (Soforthilfen) und Beratungsgespräch), davon: o 10 000 Haushalte mit Wärme-Soforthilfen, o 6 000 Haushalte mit 150-EUR-Gutschein zum Kühlgerätetausch. — Vertiefende Beratung zu Nutzerverhalten, Gerätetausch und Rechnungsverständnis an ausgewählten Standorten; — 2 000 Monitorings durch dritten Haushaltsbesuch in zufällig ausgewählten Haushalten; — Überprüfung der Langzeitwirkung der Beratung über erneute Kontaktaufnahme in 1 000 Haushalten; — 20 kommunale Lenkungskreise (d. h. verbindliche lokale Netzwerke zur stärkeren Verankerung des Projekts in kommunale Strukturen); — 15 Standorte mit anteiliger kommunaler Finanzierung. Die Leistungen sind in sechs Lose unterteilt, die getrennt vergeben werden. Bieter/Bietergemeinschaften dürfen sich jeweils nur auf ein Los bewerben. Es gibt folgende Lose: — Los 1: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Übergeordnete energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts. — Los 2: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Ba-Wü, RLP, Saarland, Schulungen (Train-the-Trainer), Datenbank und Projektstandards. — Los 3: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Niedersachsen, Hessen, Verstetigung und kommunale Integration. — Los 4: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region NRW, Inhaltliche Weiterentwicklung Haushaltsberatung. — Los 5: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region MV, Bremen, S-H, HH, Inhaltliche Weiterentwicklung Soforthilfen (Wärme-SH). — Los 6: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Bayern, Thüringen, Sachsen, Monitoring. Jedes Los beinhaltet die energiefachliche Begleitung von Projektstandorten innerhalb der genannten Region. Diese Tätigkeiten beinhalten Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, die Durchführung (ggf. mit Unterstützung Nachunternehmer) und Koordination von Trainingsleistungen für die Standorte, Überwachung der Umsetzung und Einhaltung von im Projekt geltenden energiefachlichen Standards, inkl. regelmäßiger energiefachlicher Qualitätskontrollen, Vorbereitung und Durchführung projektinterner Treffen, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Standorte in der Region. Weiterhin fallen Tätigkeiten an, die die stärkere Verankerung des Projekts in einzelnen, noch auszuwählenden Kommunen vorantreiben sollen. Hierzu zählen Kommunikations- und Vernetzungsaktivitäten mit kommunalen Akteuren, insb. aus den Bereichen Wohnen/Umwelt/Energie, konzeptionelle Leistungen zur Vorbereitung der kommunalen Aktivitäten, die energiefachliche Begleitung dieser Aktivitäten (u. a. Aufbereitung von energie- und klimarelevanten Daten aus dem Projekt zur Präsentation der Ergebnisse und Potenziale des Projekts im kommunalen Raum), Unterstützung entsprechender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der kommunalen Integration. Jedes Los beinhaltet zudem ein Fachthema. Hierbei handelt es sich um spezifische Themenbereiche, die parallel zur jeweiligen Region von je einem Auftragnehmer begleitet werden sollen. Los Nr. 1 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt im o. g. Sinne sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der übergeordneten energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts. Tätigkeiten hierbei sind Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren innerhalb und außerhalb des Projekts, Unterstützung des eaD in Managementaufgaben im Rahmen des Dienstleister-Netzwerkes zur energiefachlichen Begleitung des Projekts und der Standorte (u. a. Ausschreibungen/Beschaffung, Finanzcontrolling, Vorbereitung und Durchführung von Treffen und Telefonkonferenzen), die energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (u. a. Anpassung von Projektstandards, Überwachung Aufgaben-, Zeit- und Kostenplan), die übergeordnete energiefachliche Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Infrastruktur. Los Nr. 2 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland im o. g. Sinne sowie den Aufbau neuer bzw. die Weiterentwicklung von bestehenden Infrastrukturelementen und Standards des Projekts (Datenbank, Train-the-Trainer-Schulungen (projektinterne Weiterbildung), energiefachliche Standards (z. B. Richtlinien und Grenzwerte zur Erfassung der Daten in der Datenbank, Qualitäts- und Umweltkriterien der Soforthilfen usw.). Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen die Kommunikation, den Austausch und die Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, Ausarbeitung von Konzepten und Berechnungsgrundlagen für Anpassungen in der Datenbank, inhaltliche Planung und Durchführung von Train-the-Trainer-Schulungen und -Prüfungen, energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (Qualitätssicherung, Auswertung der Daten aus der Datenbank, Weiterentwicklung von Standards usw.). Los Nr. 3 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Niedersachsen, Hessen im o. g. Sinne sowie die übergeordnete Begleitung der Maßnahmen zur kommunalen Integration des Projekts in noch zu benennenden Standorten aus energiefachlicher Sicht. Tätigkeiten hierbei sind die Erarbeitung von Konzepten zur stärkeren Verankerung des Projekts in den Kommunen, die Ausarbeitung von zentralen Materialien zur Ansprache von kommunalen Multiplikatoren und Akteuren (insbesondere zur Argumentation für die Unterstützung des Projekts aus energiefachlicher Sicht und unter Klimaschutzaspekten), die Festlegung von Kriterien und Auswahl von Standorten zur Teilnahme an unterschiedlichen Integrations- und Verstetigungsmodellen sowie die Begleitung und Analyse dieses Projektbestandteils im Hinblick auf seine Chancen und Hemmnisse zur tragfähigen Anbindung des Projektansatzes im kommunalen Raum. Los Nr. 4 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Nordrhein-Westfalen im o. g. Sinne sowie die Weiterentwicklung der im SSC etablierten Kernberatung hinsichtlich unterschiedlicher Vertiefungsthemen (energie- und klimabewusstes Verbrauchsverhalten, Auswahlkriterien bei der Anschaffung neuer Geräte, Verstehen von Verbrauchsabrechnungen). Die Tätigkeiten hierzu umfassen die Erstellung von Konzepten und zur Umsetzung der vertiefenden Beratung an ausgewählten (noch nicht feststehenden) Projektstandorten, Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Vernetzung mit externen Akteuren zur Kooperation im Rahmen der vertiefenden Beratung, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien sowie die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.). Los Nr. 5 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Sinne sowie die Integration von Wärme-Soforthilfen in das Projekt. Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration von Wärme-Soforthilfen (Festlegung von Bewertungskriterien und Risikoabschätzung), Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung von Wärme-Soforthilfen, Los Nr. 6 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Bayern, Thüringen, Sachsen im o. g. Sinne sowie die Begleitung der im Rahmen des SSC bestehenden Maßnahmen zum Monitoring (Monitoring durch dritten Haushaltsbesuch ca. ein Jahr nach Abschluss der Beratung) sowie der im Rahmen des Monitorings geplanten Neuerungen (detaillierte Betrachtung von Einsparungen im Wasser- und Wärmebereich, Überprüfung der Langzeitwirkung der Beratung durch vierte Kontaktaufnahme). Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Ausarbeitung von Konzepten zur Ausweitung des Monitorings, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie Begleitung der Umfragen im Rahmen der vierten Kontaktaufnahme (Umfrage wird durch Umfrageinstitut durchgeführt, das vom eaD beauftragt wird). Nähere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über o. g. Kontaktstelle angefordert werden.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber kennt den tatsächlichen erforderlichen Umfang der Leistungen zur energiefachlichen Begleitung der Regionen erst bei Auftragsvergabe. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen. Daher werden jedes Jahr – z. T. auch unterjährig die Kalkulationen zum tatsächlichen Bedarf je Region anhand der zu erwartenden Anzahl von Standorten (bzw. Standorten je Kategorie) angepasst und auf Basis dessen Nachtragsaufträge oder bei absehbarer Verringerung eines bereits beauftragten Aufwands Vertragskürzungen vorgenommen. Hiermit ist keine Garantie zur Übernahme zusätzlich anfallender Kosten verbunden.Daher sind für die in der Leistungsbeschreibung als „variabel“ bezeichneten Leistungen Einzelpreiskalkulationen einzureichen.Für alle anderen Leistungen ist ein Pauschalangebot zur Erbringung der Leistungen einzureichen.Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens SSC Kommunal maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.
Der Auftraggeber kennt den tatsächlichen erforderlichen Umfang der Leistungen zur energiefachlichen Begleitung der Regionen erst bei Auftragsvergabe. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen. Daher werden jedes Jahr – z. T. auch unterjährig die Kalkulationen zum tatsächlichen Bedarf je Region anhand der zu erwartenden Anzahl von Standorten (bzw. Standorten je Kategorie) angepasst und auf Basis dessen Nachtragsaufträge oder bei absehbarer Verringerung eines bereits beauftragten Aufwands Vertragskürzungen vorgenommen. Hiermit ist keine Garantie zur Übernahme zusätzlich anfallender Kosten verbunden.Daher sind für die in der Leistungsbeschreibung als „variabel“ bezeichneten Leistungen Einzelpreiskalkulationen einzureichen.Für alle anderen Leistungen ist ein Pauschalangebot zur Erbringung der Leistungen einzureichen.Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens SSC Kommunal maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschlieĂźlich fĂĽr ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftragnehmer übernimmt die energiefachliche Begleitung einer ausgewählten Region sowie eines Fachthemas mit den angegebenen Leistungen.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. haben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Förderung für das Vorhaben „Stromspar-Check Kommunal – Haushalte mit geringem Einkommen schützen das Klima“ für die Laufzeit 1.4.2016 – 31.3.2019 als Verbundpartner erhalten. Das Projekt baut auf den bisherigen SSC-Projekten auf und nutzt die entwickelte bundesweite und lokale Infrastruktur. Im Rahmen von Stromspar-Check Kommunal (SSC Kommunal) werden neue Elemente entwickelt.
Der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. haben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine Förderung für das Vorhaben „Stromspar-Check Kommunal – Haushalte mit geringem Einkommen schützen das Klima“ für die Laufzeit 1.4.2016 – 31.3.2019 als Verbundpartner erhalten. Das Projekt baut auf den bisherigen SSC-Projekten auf und nutzt die entwickelte bundesweite und lokale Infrastruktur. Im Rahmen von Stromspar-Check Kommunal (SSC Kommunal) werden neue Elemente entwickelt.
Der eaD ist gemeinsam mit dem DCV für die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich. Der eaD verantwortet außerdem die energiefachliche Begleitung und Qualitätssicherung. Alle Aufgaben des Projekts werden in enger Abstimmung mit dem eaD und dem DCV erbracht.
Der eaD ist gemeinsam mit dem DCV für die übergeordnete Steuerung des Projekts verantwortlich. Der eaD verantwortet außerdem die energiefachliche Begleitung und Qualitätssicherung. Alle Aufgaben des Projekts werden in enger Abstimmung mit dem eaD und dem DCV erbracht.
Die energiefachliche Seite beinhaltet insbesondere Qualitätssicherung, Bereitstellung der Infrastrukturelemente (Datenbank, Soforthilfen, Trainings und Schulungen, usw.), Entwicklung/Anpassung von Projektstandards sowie die damit in Verbindung stehende übergeordneten Koordination. Zur Durchführung dieser Aufgaben strebt der eaD die Zusammenarbeit mit Dienstleistern an, die im Unterauftrag die energiefachliche Begleitung des Projekts SSC Kommunal und seiner Standorte unterstützen.
Die energiefachliche Seite beinhaltet insbesondere Qualitätssicherung, Bereitstellung der Infrastrukturelemente (Datenbank, Soforthilfen, Trainings und Schulungen, usw.), Entwicklung/Anpassung von Projektstandards sowie die damit in Verbindung stehende übergeordneten Koordination. Zur Durchführung dieser Aufgaben strebt der eaD die Zusammenarbeit mit Dienstleistern an, die im Unterauftrag die energiefachliche Begleitung des Projekts SSC Kommunal und seiner Standorte unterstützen.
Im SSC Kommunal beraten geschulte langzeitarbeitslose Menschen (Stromsparhelfer und Serviceberater) Haushalte mit geringem Einkommen zum Energie- und Wassersparen und bauen Energie- und Wasserspartechnik ein. Ziel ist es, Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen in den Haushalten zu reduzieren und eine langfristige lokale Etablierung dieses Projektansatzes zu erreichen. Die Möglichkeiten einer langfristigen Verankerung des Projekts in Kommunen werden durch verschiedene Modelle der kommunalen Integration und lokaler Finanzierungsbeteiligung getestet. Chancen und Hemmnisse dieser Modelle und ihre Relevanz für eine langfristige lokale Etablierung des Projektansatzes werden geprüft.
Im SSC Kommunal beraten geschulte langzeitarbeitslose Menschen (Stromsparhelfer und Serviceberater) Haushalte mit geringem Einkommen zum Energie- und Wassersparen und bauen Energie- und Wasserspartechnik ein. Ziel ist es, Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen in den Haushalten zu reduzieren und eine langfristige lokale Etablierung dieses Projektansatzes zu erreichen. Die Möglichkeiten einer langfristigen Verankerung des Projekts in Kommunen werden durch verschiedene Modelle der kommunalen Integration und lokaler Finanzierungsbeteiligung getestet. Chancen und Hemmnisse dieser Modelle und ihre Relevanz für eine langfristige lokale Etablierung des Projektansatzes werden geprüft.
Projektbausteine:
— Projektbaustein 1: Einrichtung von Standorten und Einbindung in die Beschäftigungsförderung der Jobcenter – Das Angebot des SSC Kommunal soll für möglichst viele Haushalte erreichbar sein, deshalb sind die Standorte im ganzen Bundesgebiet verteilt. Qualifizierte, langzeitarbeitslose Menschen beraten die Haushalte auf Augenhöhe.
— Projektbaustein 1: Einrichtung von Standorten und Einbindung in die Beschäftigungsförderung der Jobcenter – Das Angebot des SSC Kommunal soll für möglichst viele Haushalte erreichbar sein, deshalb sind die Standorte im ganzen Bundesgebiet verteilt. Qualifizierte, langzeitarbeitslose Menschen beraten die Haushalte auf Augenhöhe.
— Projektbaustein 2: Kommunale Integration des SSC – Ansätze zur Verstetigung werden anhand von verschiedenen Konzepten zur Zusammenarbeit mit kommunalen Strukturen entwickelt und in lokalen Netzwerken erprobt.
— Projektbaustein 3: Modelle zur anteiligen kommunalen Finanzierung des SSC – Unterschiedliche Modelle zur Finanzierungsbeteiligung durch lokale Netzwerke werden entwickelt und erprobt.
— Projektbaustein 4: Beratungsleistungen – Die Beratungsleistung für die Haushalte wird ergänzt um die Themen Verbrauchssteuerung und Senkung des Energieverbrauchs für Raumwärme. Außerdem wird zum Austausch von Kühlgeräten beraten.
— Projektbaustein 5: Monitoring – Der Abgleich zwischen Einsparprognose und tatsächlichem Verbrauch wird standardisiert: Ergebnisse zur Strom-, Wasser- und Wärmeeinsparungen sowie die Langzeitwirkung der Beratung werden analysiert.
— Projektbaustein 6: Öffentlichkeitsarbeit und Haushaltsakquise – Die Breitenwirkung des Projekts wird intensiviert und neue Haushalte werden zur Teilnahme an dem Programm gewonnen.
— Projektbaustein 7: Infrastruktur, Standards und Qualitätssicherung – Überprüfen und Sichern der bundesweiten Projektstandards. Sie werden weiterentwickelt, um die klimapolitischen und ökologischen Ziele des Projekts erreichen zu können.
Angestrebte Ergebnisse bis zum 31.3.2019.
— Betreuung/Aufbau von 140 Standorten;
— Beratung von 125 000 Haushalten (umfasst jeweils 1. Haushaltsbesuch (Datenaufnahme) und 2. Haushaltbesuch (Einbau von Energiesparartikeln (Soforthilfen) und Beratungsgespräch), davon:
o 10 000 Haushalte mit Wärme-Soforthilfen,
o 6 000 Haushalte mit 150-EUR-Gutschein zum Kühlgerätetausch.
— Vertiefende Beratung zu Nutzerverhalten, Gerätetausch und Rechnungsverständnis an ausgewählten Standorten;
— 2 000 Monitorings durch dritten Haushaltsbesuch in zufällig ausgewählten Haushalten;
— Überprüfung der Langzeitwirkung der Beratung über erneute Kontaktaufnahme in 1 000 Haushalten;
— 20 kommunale Lenkungskreise (d. h. verbindliche lokale Netzwerke zur stärkeren Verankerung des Projekts in kommunale Strukturen);
— 15 Standorte mit anteiliger kommunaler Finanzierung.
Die Leistungen sind in sechs Lose unterteilt, die getrennt vergeben werden. Bieter/Bietergemeinschaften dĂĽrfen sich jeweils nur auf ein Los bewerben.
Es gibt folgende Lose:
— Los 1: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Ăśbergeordnete energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts.
— Los 2: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Ba-Wü, RLP, Saarland,
Schulungen (Train-the-Trainer), Datenbank und Projektstandards.
— Los 3: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Niedersachsen, Hessen,
Verstetigung und kommunale Integration.
— Los 4: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region NRW,
Inhaltliche Weiterentwicklung Haushaltsberatung.
— Los 5: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region MV, Bremen, S-H, HH,
— Los 6: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region Bayern, Thüringen, Sachsen,
Monitoring.
Jedes Los beinhaltet die energiefachliche Begleitung von Projektstandorten innerhalb der genannten Region. Diese Tätigkeiten beinhalten Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, die Durchführung (ggf. mit Unterstützung Nachunternehmer) und Koordination von Trainingsleistungen für die Standorte, Überwachung der Umsetzung und Einhaltung von im Projekt geltenden energiefachlichen Standards, inkl. regelmäßiger energiefachlicher Qualitätskontrollen, Vorbereitung und Durchführung projektinterner Treffen, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Standorte in der Region. Weiterhin fallen Tätigkeiten an, die die stärkere Verankerung des Projekts in einzelnen, noch auszuwählenden Kommunen vorantreiben sollen. Hierzu zählen Kommunikations- und Vernetzungsaktivitäten mit kommunalen Akteuren, insb. aus den Bereichen Wohnen/Umwelt/Energie, konzeptionelle Leistungen zur Vorbereitung der kommunalen Aktivitäten, die energiefachliche Begleitung dieser Aktivitäten (u. a. Aufbereitung von energie- und klimarelevanten Daten aus dem Projekt zur Präsentation der Ergebnisse und Potenziale des Projekts im kommunalen Raum), Unterstützung entsprechender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der kommunalen Integration.
Jedes Los beinhaltet die energiefachliche Begleitung von Projektstandorten innerhalb der genannten Region. Diese Tätigkeiten beinhalten Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, die Durchführung (ggf. mit Unterstützung Nachunternehmer) und Koordination von Trainingsleistungen für die Standorte, Überwachung der Umsetzung und Einhaltung von im Projekt geltenden energiefachlichen Standards, inkl. regelmäßiger energiefachlicher Qualitätskontrollen, Vorbereitung und Durchführung projektinterner Treffen, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Standorte in der Region. Weiterhin fallen Tätigkeiten an, die die stärkere Verankerung des Projekts in einzelnen, noch auszuwählenden Kommunen vorantreiben sollen. Hierzu zählen Kommunikations- und Vernetzungsaktivitäten mit kommunalen Akteuren, insb. aus den Bereichen Wohnen/Umwelt/Energie, konzeptionelle Leistungen zur Vorbereitung der kommunalen Aktivitäten, die energiefachliche Begleitung dieser Aktivitäten (u. a. Aufbereitung von energie- und klimarelevanten Daten aus dem Projekt zur Präsentation der Ergebnisse und Potenziale des Projekts im kommunalen Raum), Unterstützung entsprechender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der kommunalen Integration.
Jedes Los beinhaltet zudem ein Fachthema. Hierbei handelt es sich um spezifische Themenbereiche, die parallel zur jeweiligen Region von je einem Auftragnehmer begleitet werden sollen.
Los Nr. 1 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt im o. g. Sinne sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der übergeordneten energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts. Tätigkeiten hierbei sind Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren innerhalb und außerhalb des Projekts, Unterstützung des eaD in Managementaufgaben im Rahmen des Dienstleister-Netzwerkes zur energiefachlichen Begleitung des Projekts und der Standorte (u. a. Ausschreibungen/Beschaffung, Finanzcontrolling, Vorbereitung und Durchführung von Treffen und Telefonkonferenzen), die energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (u. a. Anpassung von Projektstandards, Überwachung Aufgaben-, Zeit- und Kostenplan), die übergeordnete energiefachliche Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Infrastruktur.
Los Nr. 1 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt im o. g. Sinne sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der übergeordneten energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts. Tätigkeiten hierbei sind Kommunikation, Austausch und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren innerhalb und außerhalb des Projekts, Unterstützung des eaD in Managementaufgaben im Rahmen des Dienstleister-Netzwerkes zur energiefachlichen Begleitung des Projekts und der Standorte (u. a. Ausschreibungen/Beschaffung, Finanzcontrolling, Vorbereitung und Durchführung von Treffen und Telefonkonferenzen), die energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (u. a. Anpassung von Projektstandards, Überwachung Aufgaben-, Zeit- und Kostenplan), die übergeordnete energiefachliche Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Infrastruktur.
Los Nr. 2 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland im o. g. Sinne sowie den Aufbau neuer bzw. die Weiterentwicklung von bestehenden Infrastrukturelementen und Standards des Projekts (Datenbank, Train-the-Trainer-Schulungen (projektinterne Weiterbildung), energiefachliche Standards (z. B. Richtlinien und Grenzwerte zur Erfassung der Daten in der Datenbank, Qualitäts- und Umweltkriterien der Soforthilfen usw.). Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen die Kommunikation, den Austausch und die Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, Ausarbeitung von Konzepten und Berechnungsgrundlagen für Anpassungen in der Datenbank, inhaltliche Planung und Durchführung von Train-the-Trainer-Schulungen und -Prüfungen, energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (Qualitätssicherung, Auswertung der Daten aus der Datenbank, Weiterentwicklung von Standards usw.).
Los Nr. 2 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland im o. g. Sinne sowie den Aufbau neuer bzw. die Weiterentwicklung von bestehenden Infrastrukturelementen und Standards des Projekts (Datenbank, Train-the-Trainer-Schulungen (projektinterne Weiterbildung), energiefachliche Standards (z. B. Richtlinien und Grenzwerte zur Erfassung der Daten in der Datenbank, Qualitäts- und Umweltkriterien der Soforthilfen usw.). Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen die Kommunikation, den Austausch und die Abstimmung mit verschiedenen Akteuren im Projekt, Ausarbeitung von Konzepten und Berechnungsgrundlagen für Anpassungen in der Datenbank, inhaltliche Planung und Durchführung von Train-the-Trainer-Schulungen und -Prüfungen, energiefachliche Begleitung des Gesamtprojekts (Qualitätssicherung, Auswertung der Daten aus der Datenbank, Weiterentwicklung von Standards usw.).
Los Nr. 3 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Niedersachsen, Hessen im o. g. Sinne sowie die übergeordnete Begleitung der Maßnahmen zur kommunalen Integration des Projekts in noch zu benennenden Standorten aus energiefachlicher Sicht. Tätigkeiten hierbei sind die Erarbeitung von Konzepten zur stärkeren Verankerung des Projekts in den Kommunen, die Ausarbeitung von zentralen Materialien zur Ansprache von kommunalen Multiplikatoren und Akteuren (insbesondere zur Argumentation für die Unterstützung des Projekts aus energiefachlicher Sicht und unter Klimaschutzaspekten), die Festlegung von Kriterien und Auswahl von Standorten zur Teilnahme an unterschiedlichen Integrations- und Verstetigungsmodellen sowie die Begleitung und Analyse dieses Projektbestandteils im Hinblick auf seine Chancen und Hemmnisse zur tragfähigen Anbindung des Projektansatzes im kommunalen Raum.
Los Nr. 3 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Niedersachsen, Hessen im o. g. Sinne sowie die übergeordnete Begleitung der Maßnahmen zur kommunalen Integration des Projekts in noch zu benennenden Standorten aus energiefachlicher Sicht. Tätigkeiten hierbei sind die Erarbeitung von Konzepten zur stärkeren Verankerung des Projekts in den Kommunen, die Ausarbeitung von zentralen Materialien zur Ansprache von kommunalen Multiplikatoren und Akteuren (insbesondere zur Argumentation für die Unterstützung des Projekts aus energiefachlicher Sicht und unter Klimaschutzaspekten), die Festlegung von Kriterien und Auswahl von Standorten zur Teilnahme an unterschiedlichen Integrations- und Verstetigungsmodellen sowie die Begleitung und Analyse dieses Projektbestandteils im Hinblick auf seine Chancen und Hemmnisse zur tragfähigen Anbindung des Projektansatzes im kommunalen Raum.
Los Nr. 4 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Nordrhein-Westfalen im o. g. Sinne sowie die Weiterentwicklung der im SSC etablierten Kernberatung hinsichtlich unterschiedlicher Vertiefungsthemen (energie- und klimabewusstes Verbrauchsverhalten, Auswahlkriterien bei der Anschaffung neuer Geräte, Verstehen von Verbrauchsabrechnungen). Die Tätigkeiten hierzu umfassen die Erstellung von Konzepten und zur Umsetzung der vertiefenden Beratung an ausgewählten (noch nicht feststehenden) Projektstandorten, Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Vernetzung mit externen Akteuren zur Kooperation im Rahmen der vertiefenden Beratung, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien sowie die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.).
Los Nr. 4 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Nordrhein-Westfalen im o. g. Sinne sowie die Weiterentwicklung der im SSC etablierten Kernberatung hinsichtlich unterschiedlicher Vertiefungsthemen (energie- und klimabewusstes Verbrauchsverhalten, Auswahlkriterien bei der Anschaffung neuer Geräte, Verstehen von Verbrauchsabrechnungen). Die Tätigkeiten hierzu umfassen die Erstellung von Konzepten und zur Umsetzung der vertiefenden Beratung an ausgewählten (noch nicht feststehenden) Projektstandorten, Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Vernetzung mit externen Akteuren zur Kooperation im Rahmen der vertiefenden Beratung, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien sowie die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.).
Los Nr. 5 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Sinne sowie die Integration von Wärme-Soforthilfen in das Projekt. Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration von Wärme-Soforthilfen (Festlegung von Bewertungskriterien und Risikoabschätzung), Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung von Wärme-Soforthilfen,
Los Nr. 5 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Sinne sowie die Integration von Wärme-Soforthilfen in das Projekt. Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration von Wärme-Soforthilfen (Festlegung von Bewertungskriterien und Risikoabschätzung), Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung von Wärme-Soforthilfen,
Los Nr. 6 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Bayern, Thüringen, Sachsen im o. g. Sinne sowie die Begleitung der im Rahmen des SSC bestehenden Maßnahmen zum Monitoring (Monitoring durch dritten Haushaltsbesuch ca. ein Jahr nach Abschluss der Beratung) sowie der im Rahmen des Monitorings geplanten Neuerungen (detaillierte Betrachtung von Einsparungen im Wasser- und Wärmebereich, Überprüfung der Langzeitwirkung der Beratung durch vierte Kontaktaufnahme). Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Ausarbeitung von Konzepten zur Ausweitung des Monitorings, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie Begleitung der Umfragen im Rahmen der vierten Kontaktaufnahme (Umfrage wird durch Umfrageinstitut durchgeführt, das vom eaD beauftragt wird).
Los Nr. 6 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Bayern, Thüringen, Sachsen im o. g. Sinne sowie die Begleitung der im Rahmen des SSC bestehenden Maßnahmen zum Monitoring (Monitoring durch dritten Haushaltsbesuch ca. ein Jahr nach Abschluss der Beratung) sowie der im Rahmen des Monitorings geplanten Neuerungen (detaillierte Betrachtung von Einsparungen im Wasser- und Wärmebereich, Überprüfung der Langzeitwirkung der Beratung durch vierte Kontaktaufnahme). Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Ausarbeitung von Konzepten zur Ausweitung des Monitorings, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie Begleitung der Umfragen im Rahmen der vierten Kontaktaufnahme (Umfrage wird durch Umfrageinstitut durchgeführt, das vom eaD beauftragt wird).
Nähere Angaben zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über o. g. Kontaktstelle angefordert werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration fĂĽr Region Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Ăśbergeordnete energiefachlichen Begleitung und Koordination des Projekts
Menge oder Umfang: 1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration fĂĽr Region Ba-WĂĽ, RLP, Saarland, Schulungen (Train-the-Trainer), Datenbank und Projektstandards
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration fĂĽr Region Niedersachsen, Hessen, Verstetigung und kommunale Integration
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration fĂĽr Region NRW, Inhaltliche Weiterentwicklung Haushaltsberatung
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration für Region MV, Bremen, S-H, HH, Inhaltliche Weiterentwicklung Soforthilfen (Wärme-SH)
Kurze Beschreibung:
Los Nr. 5 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Sinne sowie die Integration von Wärme-Soforthilfen in das Projekt. Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration von Wärme-Soforthilfen (Festlegung von Bewertungskriterien und Risikoabschätzung), Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung von Wärme-Soforthilfen.
Los Nr. 5 beinhaltet die energiefachliche Begleitung der Region Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern im o. g. Sinne sowie die Integration von Wärme-Soforthilfen in das Projekt. Tätigkeiten des Auftragnehmers sind die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Integration von Wärme-Soforthilfen (Festlegung von Bewertungskriterien und Risikoabschätzung), Entwicklung von Eignungskriterien für Standorte zur Teilnahme, Entwicklung von Anpassungen für die Datenbank und Schulungsmaterialien, die energiefachliche Begleitung dieses Projektbestandteils (inkl. Vorbereitung und Durchführungen projektinterner Schulungen, Qualitätssicherung, Dokumentation des Projektverlaufs und der Ergebnisse usw.), sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beschaffung von Wärme-Soforthilfen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Energiefachliche Begleitung, Trainings und kommunale Integration fĂĽr Region Bayern, ThĂĽringen, Sachsen, Monitoring
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber kennt den tatsächlichen erforderlichen Umfang der Leistungen zur energiefachlichen Begleitung der Regionen erst bei Auftragsvergabe. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen. Daher werden jedes Jahr – z. T. auch unterjährig die Kalkulationen zum tatsächlichen Bedarf je Region anhand der zu erwartenden Anzahl von Standorten (bzw. Standorten je Kategorie) angepasst und auf Basis dessen Nachtragsaufträge oder bei absehbarer Verringerung eines bereits beauftragten Aufwands Vertragskürzungen vorgenommen. Hiermit ist keine Garantie zur Übernahme zusätzlich anfallender Kosten verbunden.
Der Auftraggeber kennt den tatsächlichen erforderlichen Umfang der Leistungen zur energiefachlichen Begleitung der Regionen erst bei Auftragsvergabe. Der erforderliche Aufwand ist zudem im Laufe des Projekts einer hohen Dynamik unterworfen. Daher werden jedes Jahr – z. T. auch unterjährig die Kalkulationen zum tatsächlichen Bedarf je Region anhand der zu erwartenden Anzahl von Standorten (bzw. Standorten je Kategorie) angepasst und auf Basis dessen Nachtragsaufträge oder bei absehbarer Verringerung eines bereits beauftragten Aufwands Vertragskürzungen vorgenommen. Hiermit ist keine Garantie zur Übernahme zusätzlich anfallender Kosten verbunden.
Daher sind für die in der Leistungsbeschreibung als „variabel“ bezeichneten Leistungen Einzelpreiskalkulationen einzureichen.
FĂĽr alle anderen Leistungen ist ein Pauschalangebot zur Erbringung der Leistungen einzureichen.
Der Auftrag kann bei einer möglichen Verlängerung des Gesamtvorhabens SSC Kommunal maximal zweimal, jedoch insgesamt maximal um ein Jahr, verlängert werden.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Stromspar-Check Kommunal - Energiefachliche Begleitung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister:
Die nachfolgend genannten Angaben sind als Mindestbedingungen ausschließlich auf den Formblättern, die auf Anforderung der Vergabeunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen zu verlangen.
Die nachfolgend genannten Angaben sind als Mindestbedingungen ausschließlich auf den Formblättern, die auf Anforderung der Vergabeunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen zu verlangen.
Folgende Angaben sind durch Bieter/alle Mitglieder von Bietergemeinschaften unter Verwendung der Formblätter einzureichen (rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt):
2. Persönliche Lage des Bieters:
o Erklärung der Bieter bzw. der Hauptvertreter der Bietergemeinschaft und der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass:
— über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder dieser Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
— sie sich nicht in Liquidation befinden.
— sie ihre Tätigkeit nicht eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden.
— sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— dass sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt haben.
— sie im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
— dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz besteht.
— dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz besteht.
o Erklärung der Bieter bzw. der Hauptvertreter der Bietergemeinschaft und der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine Verurteilung gegen Personen, deren Verhalten dem Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist, vorliegt, gemäß:
o Erklärung der Bieter bzw. der Hauptvertreter der Bietergemeinschaft und der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine Verurteilung gegen Personen, deren Verhalten dem Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist, vorliegt, gemäß:
— § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
o Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, dass der Bieter:
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR gezahlt wird,
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
— von einem vom Bieter beauftragten Nachunternehmer oder von einem vom Bieter oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt wird, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren wird.
— von einem vom Bieter beauftragten Nachunternehmer oder von einem vom Bieter oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt wird, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren wird.
o Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung.
Die Abgabe wissentlich falscher Erklärungen hat den Ausschluss des Bieters/Mitgliedern einer Bietergemeinschaft von weiteren Auftragserteilungen zu Folge und kann zu einem Ausschluss bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.
Die Abgabe wissentlich falscher Erklärungen hat den Ausschluss des Bieters/Mitgliedern einer Bietergemeinschaft von weiteren Auftragserteilungen zu Folge und kann zu einem Ausschluss bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ≥ 600 000 EUR;
— durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren (pro Jahr) ≥ 10 Personen;
— Nachweis von Netto-Umsatz in 3 – 5 Referenzprojekten (Nachweis von Projekten, deren Abschlussdatum nicht länger als drei Jahre zurückliegt):
o Netto-Umsatz in mindestens einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen von ≥ 100 000 EUR je Projekt,
o Netto-Umsatz in weiteren Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen von ≥ 20 000 EUR je Projekt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils einzeln in den dafür vorgesehenen Formblättern nachzuweisen (rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils einzeln in den dafür vorgesehenen Formblättern nachzuweisen (rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und der technischen Ressourcen (Infrastruktur) (Formblatt 3),
— Erklärung über die Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren (Formblatt 3),
— Die Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen, sind vom Bieter/von der Bietergemeinschaft namentlich zu benennen (Formblatt 3). Sie müssen als Projektteam die im Folgenden genannten Kompetenzen abdecken: Nachweisliche Expertise und Erfahrungen aus 3 – 5 Referenzprojekten:
— Die Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen, sind vom Bieter/von der Bietergemeinschaft namentlich zu benennen (Formblatt 3). Sie müssen als Projektteam die im Folgenden genannten Kompetenzen abdecken: Nachweisliche Expertise und Erfahrungen aus 3 – 5 Referenzprojekten:
o im Projektmanagement mit mehreren Partnern und Ebenen,
o in der Haushaltsberatung im Themenbereich Energieeffizienz/Energieeinsparung/Gebäudeenergie (direkt oder koordinierend, mindestens 2 000 beratene Haushalte),
o im Energiesparmarketing, z. B. mit Motivations- und Informationskampagnen in den Bereichen Energieeffizienz/Energieeinsparung mit unterschiedlichen Zielgruppen,
o im Umgang mit der Beratung von Kommunen und anderen Akteuren aus der öffentlichen Verwaltung,
o mit Trainings/Schulungen/Lernkonzepten zur Vermittlung komplexer energiefachlicher Inhalte an unterschiedliche Zielgruppen und energiefachliche Laien,
o mit der Erfassung, Berechnung und Auswertung von energierelevanten Haushaltsdaten und Einsparpotenzialen,
o mit der DurchfĂĽhrung niedrigschwelliger Beratungsangebote und dem Einsatz nicht- und geringinvestiver MaĂźnahmen zur Energieeinsparung.
— Nachweis der Präsenzfähigkeit in den jeweiligen Regionen; Erklärung über Sicherstellung der Anwesenheit der Personen innerhalb der Region an mindestens 10 Werktagen pro Monat (Formblatt 3).
— Alle Teammitglieder müssen hervorragende Deutschkenntnisse vorweisen können.
Die technische Leistungsfähigkeit ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils einzeln in den dafür vorgesehenen Formblättern, insbesondere in der Auflistung von Referenzprojekten nachzuweisen (rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt. Der Bieter muss nachvollziehbar darlegen, mit welchem Personaleinsatz er die Aufgaben erfüllen wird (Formblatt 1 (je nach Los a), b), c), d), e) oder f), ebenfalls rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt).
Die technische Leistungsfähigkeit ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils einzeln in den dafür vorgesehenen Formblättern, insbesondere in der Auflistung von Referenzprojekten nachzuweisen (rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt. Der Bieter muss nachvollziehbar darlegen, mit welchem Personaleinsatz er die Aufgaben erfüllen wird (Formblatt 1 (je nach Los a), b), c), d), e) oder f), ebenfalls rechtsverbindlich unterzeichnet und gestempelt).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Folgende wichtigen Vertragsbedingungen sind verbindlich:
— Werden im Rahmen des Projektes Teile oder zusätzliche Elemente nicht durch die für das Projekt bereit gestellten Fördermittel, sondern durch andere Mittel (z. B. Landesmittel) finanziert, dann trägt der AN hierfür das alleinige Risiko einer etwaigen Doppelförderung. In diesem Zusammenhang weist der AG ausdrücklich darauf hin, dass etwaige finanzielle Forderungen aufgrund von unzulässiger Doppelförderung, die auf die vom AN zusätzlich zu den Fördermitteln hinzugezogenen Mittel zurückgehen, allein vom AN abzugelten sind.
— Werden im Rahmen des Projektes Teile oder zusätzliche Elemente nicht durch die für das Projekt bereit gestellten Fördermittel, sondern durch andere Mittel (z. B. Landesmittel) finanziert, dann trägt der AN hierfür das alleinige Risiko einer etwaigen Doppelförderung. In diesem Zusammenhang weist der AG ausdrücklich darauf hin, dass etwaige finanzielle Forderungen aufgrund von unzulässiger Doppelförderung, die auf die vom AN zusätzlich zu den Fördermitteln hinzugezogenen Mittel zurückgehen, allein vom AN abzugelten sind.
— Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren zwei Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen ist die im vorherigen Absatz genannte Regelung, da bis zum Ende der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist der Projektunterlagen eine Prüfung durch den Fördermittelgeber oder eine andere Prüfinstitution erfolgen kann. Daher verjähren die in diesem Absatz genannten Ansprüche erst 10 Jahre nach Vertragsende.
— Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren zwei Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen ist die im vorherigen Absatz genannte Regelung, da bis zum Ende der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist der Projektunterlagen eine Prüfung durch den Fördermittelgeber oder eine andere Prüfinstitution erfolgen kann. Daher verjähren die in diesem Absatz genannten Ansprüche erst 10 Jahre nach Vertragsende.
— Der AN ist verpflichtet, auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit Leistungen zu erbringen, soweit dies erforderlich ist, damit der AG seiner Verpflichtung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel nachkommen kann.
— Der AN ist verpflichtet, die ihm durch den Auftrag übertragenen Leistungen unter Beachtung der Förderbestimmungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
— Der AN hat die Rechte und Interessen des AG im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen zu wahren. Soweit dem AN nicht ausdrücklich im Vertrag von dem Auftraggeber Vollmacht erteilt ist, darf der AN keine Verträge abschließen, aufheben oder ändern, keine finanziellen Verpflichtungen für den AG eingehen oder Kosten erhöhende Maßnahmen anordnen.
— Der AN hat die Rechte und Interessen des AG im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen zu wahren. Soweit dem AN nicht ausdrücklich im Vertrag von dem Auftraggeber Vollmacht erteilt ist, darf der AN keine Verträge abschließen, aufheben oder ändern, keine finanziellen Verpflichtungen für den AG eingehen oder Kosten erhöhende Maßnahmen anordnen.
— Über den Projektfortschritt berichtet der AN in schriftlichen Tätigkeitsberichten und zahlenmäßigen Finanzberichten jeweils zum 15. Juni und zum 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
— Der AN hat dem AG jederzeit (auch nach Beendigung des Vertrages) Auskunft zu erteilen und Einsichtnahme in projektbezogene Unterlagen zu gewähren. Der AN hat den AG rechtzeitig auf erforderlich werdende Entscheidungen und sonstige Mitwirkungsleistungen hinzuweisen und diese durch eine Darstellung des Sachverhalts und einen Entscheidungs- und Handlungsvorschlag vorzubereiten.
— Der AN hat dem AG jederzeit (auch nach Beendigung des Vertrages) Auskunft zu erteilen und Einsichtnahme in projektbezogene Unterlagen zu gewähren. Der AN hat den AG rechtzeitig auf erforderlich werdende Entscheidungen und sonstige Mitwirkungsleistungen hinzuweisen und diese durch eine Darstellung des Sachverhalts und einen Entscheidungs- und Handlungsvorschlag vorzubereiten.
— Der AN ist verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistungen und bei der Steuerung der anderen Projektbeteiligten auf die Einhaltung der in der Beauftragung vorgesehenen Kostenobergrenze hinzuwirken. Die Übernahme einer Kostengarantie ist damit nicht verbunden.
— Der AN ist verpflichtet, bei der Erbringung seiner Leistungen und bei der Steuerung der anderen Projektbeteiligten auf die Einhaltung der in der Beauftragung vorgesehenen Kostenobergrenze hinzuwirken. Die Übernahme einer Kostengarantie ist damit nicht verbunden.
— Hält der AN die vorgegebene Kostenobergrenze auch bei strikter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit für nicht auskömmlich, so hat er den AG darüber unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich zu unterrichten und in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten Vorschläge zu unterbreiten, wie der Kostenobergrenze eingehalten werden kann.
— Hält der AN die vorgegebene Kostenobergrenze auch bei strikter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit für nicht auskömmlich, so hat er den AG darüber unter Angabe der Gründe unverzüglich schriftlich zu unterrichten und in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten Vorschläge zu unterbreiten, wie der Kostenobergrenze eingehalten werden kann.
— Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt. Die Haftung des Auftragsnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt.
— Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der anerkannten Regeln der Technik mit der gebotenen Fach- und Sachkunde durchzuführen.
— Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der anerkannten Regeln der Technik mit der gebotenen Fach- und Sachkunde durchzuführen.
— Für fehlerhafte Leistungserbringung haftet der AN. Vom AG festgestellte fehlerhaft erbrachte Leistungen sind auf Verlangen und im Rahmen der in diesem Fall vom AG gesetzten Frist unverzüglich zu korrigieren.
— Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
— Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der AN zu vertreten hat, steht dem AN die Vergütung nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
— Wird der Vertrag aus einem vom AG zu vertretenden Grund gekündigt, hat der AN Anspruch auf Vergütung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
— Sollten dem AN an seinen Leistungen Urheberrechte zustehen, bleibt dessen Urheberpersönlichkeitsrecht unberührt.
— Der AN räumt dem AG an sämtlichen von ihm erstellten Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Skizzen, Konzepten, Modellen und Berechnungen – unabhängig davon, ob an diesen Unterlagen urheberrechtlicher Schutz besteht oder nicht – ein ausschließliches sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht zum Zwecke der Realisierung des Projekts ein.
— Der AN räumt dem AG an sämtlichen von ihm erstellten Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Skizzen, Konzepten, Modellen und Berechnungen – unabhängig davon, ob an diesen Unterlagen urheberrechtlicher Schutz besteht oder nicht – ein ausschließliches sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht zum Zwecke der Realisierung des Projekts ein.
— Der AN verpflichtet sich, alle Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen und insbesondere nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
— Dem AN ist es untersagt, im Rahmen der Leistungserbringung erhobene personenbezogene Daten ohne Genehmigung der betroffenen Personen weiterzugeben, weiter zu veräußern, weiterzuverarbeiten oder zu anderen Zwecken als der Erfüllung des Vertrages bzw. der Ziele des Projekts zu nutzen. Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und ggf. zur Vertragserfüllung eingeschaltete Dritte zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.
— Dem AN ist es untersagt, im Rahmen der Leistungserbringung erhobene personenbezogene Daten ohne Genehmigung der betroffenen Personen weiterzugeben, weiter zu veräußern, weiterzuverarbeiten oder zu anderen Zwecken als der Erfüllung des Vertrages bzw. der Ziele des Projekts zu nutzen. Der AN stellt sicher, dass personenbezogene Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und ggf. zur Vertragserfüllung eingeschaltete Dritte zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.
— Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags über die jeweils andere Vertragspartei oder andere Projektpartner bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertrags hinaus fort.
— Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags über die jeweils andere Vertragspartei oder andere Projektpartner bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertrags hinaus fort.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Folgende wichtigen Vertragsbedingungen sind verbindlich:
— Der AG zahlt dem AN nach entsprechender Rechnungsstellung die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des bei Vertragsschluss zu vereinbarenden Zahlungsplans (Rechnungslegung ist mindestens einmal pro Jahr, maximal im Zuge der o. g. Berichtspflichten (15. Juni, 1. Dezember eines jeden Jahres) vorgesehen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Der AG zahlt dem AN nach entsprechender Rechnungsstellung die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des bei Vertragsschluss zu vereinbarenden Zahlungsplans (Rechnungslegung ist mindestens einmal pro Jahr, maximal im Zuge der o. g. Berichtspflichten (15. Juni, 1. Dezember eines jeden Jahres) vorgesehen).
— Die jeweilige Zahlung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Überreichung der jeweiligen Rechnung unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Zahlung des Fördermittelgebers beim AG eingegangen ist. Die vom AN jeweils zu erstellende Rechnung muss den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Die jeweilige Zahlung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Überreichung der jeweiligen Rechnung unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Zahlung des Fördermittelgebers beim AG eingegangen ist. Die vom AN jeweils zu erstellende Rechnung muss den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechen.
— Die Schlusszahlung wird abweichend erst fällig, wenn der AN sämtliche ihm übertragenen Leistungen erfüllt und dem AG eine prüffähige und den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechende Schlussrechnung überreicht hat, dieser die Schlussrechnung geprüft und das Gesamtprojekt vom Fördermittegeber abgenommen wurde und die entsprechende Schlusszahlung des Fördermittelgebers beim AG eingegangen ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Die Schlusszahlung wird abweichend erst fällig, wenn der AN sämtliche ihm übertragenen Leistungen erfüllt und dem AG eine prüffähige und den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts entsprechende Schlussrechnung überreicht hat, dieser die Schlussrechnung geprüft und das Gesamtprojekt vom Fördermittegeber abgenommen wurde und die entsprechende Schlusszahlung des Fördermittelgebers beim AG eingegangen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung und einem bevollmächtigten Vertreter sind zulässig. Sie haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen und eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung beizufügen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung und einem bevollmächtigten Vertreter sind zulässig. Sie haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen und eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung beizufügen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers (auf Formblatt 4), in der er sich für den Fall der Beauftragung des Bieters/der Bietergemeinschaft gegenüber diesem/dieser bereit erklärt, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern, die erst während der Projektlaufzeit bekannt werden, sind deren Namen sowie Angaben zur Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen vor Auftragserteilung an den Auftraggeber zu übermitteln.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit erfolgt durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers (auf Formblatt 4), in der er sich für den Fall der Beauftragung des Bieters/der Bietergemeinschaft gegenüber diesem/dieser bereit erklärt, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern, die erst während der Projektlaufzeit bekannt werden, sind deren Namen sowie Angaben zur Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen vor Auftragserteilung an den Auftraggeber zu übermitteln.
Zu den bereits im Antrag zu benennenden Unterauftragnehmern zählen nicht solche Unternehmer, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Hilfestellungen zur Unterstützung der Tätigkeiten des Auftragnehmers erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals âś…
Verfahren
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-01 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-27 📅
Ă–ffnungsort: Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Angebots (ausführliche Bewertungsmatrix und -formel in Anlage 1 zu „Teil B Verfahrensbestimmungen und Angebotsbedingungen“ (Teil der Verdingungsunterlagen) (70)
2. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V.
Dr. Oliver Bätz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 đź“…
Datum des Endes: 2019-03-31 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Stromspar-Check Kommunal - Energiefachliche Begleitung
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 053-089255 (2016-03-11)