Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserreinigung der Kläranlage Wittenberg

Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg

Transport und Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung. Hierzu
zählen:
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (AVV-Nr. 19 08 05)
Rechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01)
Sandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (AVV-Nr. 19 08 05): 4 300 Jahrestonnen entwässerter KlärschlammRechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01): 210 JahrestonnenSandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02): 150 Jahrestonnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg
Postanschrift: Heinrich-Heine-Str. 8
Postleitzahl: 06886
Postort: Lutherstadt Wittenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abwasser.wittenberg.de. 🌏
E-Mail: hartmut.nitsche@abwasser.wittenberg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134438
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen. 2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. 3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche mit dem Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen(Formblatt 236) vorzulegen. 4. Der Auftraggeber behält sich bis zur Zuschlagserteilung vor, bei gesetzlichen Veränderungen in Bezug auf die Entsorgungsmöglichkeiten bei Einsatz synthetischer Polymere, das Vergabeverfahren aufzuheben. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist könnte sich in diesem Fall eine Veränderung der Vergabeunterlage als notwendig erweisen. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind möglichst frühzeitig und ausschließlich schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zu stellen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung. Hierzu
zählen:
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (AVV-Nr. 19 08 05)
Rechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01)
Sandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02).
Menge oder Umfang:
Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (AVV-Nr. 19 08 05): 4 300 Jahrestonnen entwässerter Klärschlamm
Rechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01): 210 Jahrestonnen
Sandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02): 150 Jahrestonnen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ELW 07/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lutherstadt Wittenberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird eine Eigenerklärung des Unternehmens sowie (ggf.) des Mitglieds einer Bietergemeinschaft auf Formular des Auftraggebers zu folgenden Tatbeständen verlangt:
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009 (Gesetzestreue)
— Erklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A 2009 (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Steuern und Sozialversicherung, Vergabeverfahren)
— Erklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Diese Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verlangte Unterlagen und Angaben zur Eignung:
1) Nachweis des Bestehens einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
durch Bestätigung der Versicherung über Art und Deckungshöhe (z.B. durch Kopie des
Versicherungsscheines). Im Falle von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied nachzuweisen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch
Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist hier ausschließlich der Eigenanteil (keine Fremdleistungen) auszuweisen.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Mindeststandards:
Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber:
Die Mindestdeckungssumme ist 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Beschreibung der technische Ausrüstung:
Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
2) Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität:
3) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob
sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit
der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
4) Referenzleistungen (Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen) als Angaben über die
wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers, auch durch Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben:
— Name des Auftraggebers
— Anschrift des Auftraggebers
— Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Vorname)
— Kommunikationsdaten zum Ansprechpartner (z.B. Telefon)
— Angabe zum Auftraggeber (öffentlicher oder privater AG)
— Rechnungswert des Auftrags
— Leistungszeitraum
— Beschreibung des Leistungsumfanges
— Beteiligungsart (Selbstausführung, Mitglied Arbeitsgemeinschaft, Nachunternehmer)
Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, eine von der zuständigen Behörde oder den zuständigen privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung zur Referenz vom Bieter zu verlangen!
Mindeststandards:
Nachweis des Bieters über seine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die von ihm vorgesehenen Entsorgungsleistungen (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln und Makeln) durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats.
Mehr anzeigen
Ausländische Bieter haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte, Anlagen und Abfallarten zu entnehmen ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
§ 17 VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B – in der Fassung 2003 vom 5. August 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat bei Abgabe eines Angebotes mit diesem auf Formblatt 234 VHB -
Bund – Ausgabe 2008 – Stand August 2012 eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, wonach die Unternehmen der Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Der im Formblatt zu bezeichnende bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu erbringende Nachweise gemäß dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in
Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA):
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 LVG LSA)
2. Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 LVG LSA)
3. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen (§§ 12, 17 und 18 LVG LSA).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Die Übergabe der Vergabeunterlage erfolgt auf digitalem Datenträger. Das eingezahlte Entgelt wird nicht
erstattet.
Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto:
Empfänger: Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg
IBAN: DE24 8055 0101 00000014 57
BIC: NOLADE21WBL
Verwendungszweck: Klärschlammentsorgung KA Wittenberg.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Wertungspreis (der Wertungspreis ergibt sich aus den vom Bieter angebotenen Entsorgungspreisen, multipliziert mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen durchschnittlich zu entsorgenden (jährlichen) Abfallmengen) (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Nitsche
Internetadresse: www.abwasser.wittenberg.de. 🌏
Name: Lutherstadt Wittenberg, FB-ÖB 1 Vergabestelle
Postanschrift: Lutherstraße 56

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ELW 07/2016
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht
werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom
Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen
Leistungsbereiche mit dem Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen(Formblatt 236) vorzulegen.
Mehr anzeigen
4. Der Auftraggeber behält sich bis zur Zuschlagserteilung vor, bei gesetzlichen Veränderungen in Bezug auf die Entsorgungsmöglichkeiten bei Einsatz synthetischer
Polymere, das Vergabeverfahren aufzuheben. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist könnte sich in diesem Fall eine Veränderung der Vergabeunterlage als notwendig erweisen.
5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind möglichst frühzeitig und ausschließlich schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zu stellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 076-134438 (2016-04-14)