Seit über 20 Jahren werden die gebaggerten Elbsedimente in der Anlage zur MEchanischen Trennung und Entwässerung von HAfensedimenten (METHA) in Sand und Schlick getrennt und entwässert. Der Sand wird für Bauzwecke verwendet. Der entwässerte Schlick (nachfolgend „METHA-Material“ genannt) wird auf den HPA-eigenen Deponien in Francop und Feldhofe entsorgt. Um diese bestehenden, wirtschaftlich günstigen Entsorgungskapazitäten zu strecken, soll ein Teil des jährlich anfallenden Baggerguts extern entsorgt (Verwertung und/oder Beseitigung) werden. Aus heutiger Sicht, ist jährlich über einen Zeitraum von 3 Jahren und mit einer Option auf eine maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr 90 000 Mg/a METHA-Material extern zu entsorgen. Diese Menge wird voraussichtlich in 9 Mengenlose aufgeteilt. Ergänzend kann bei Bedarf – ggf. Gegenstand der Verhandlung – eine Aufteilung in Zeitlosen vorgenommen werden. Gegenstand der Leistung ist somit alleine die Entsorgung (Verwertung und/oder Beseitigung) von entwässertem Baggergut (Abfallschlüssel AVV 170506) aus dem Hamburger Hafen einschließlich des Transports ab Anfallstelle – hier die Baggergutbehandlungsanlage METHA. Weitere Informationen sind dem „Bewerberformblatt“ und den „Ergänzenden Informationen“ auf der Homepage http://www.hamburg-port-authority.de/de/hafenkunden/ausschreibungen/teilnahmewettbewerbe/Seiten/default.aspx unter dem Stichwort „Entsorgung von entwässertem Baggergut“ zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Aus heutiger Sicht, ist jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren und mit einer Option auf eine maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr 90 000 Mg/a METHA-Material extern zu entsorgen. Damit ergibt sich eine max. Gesamtmenge von 450 000 Mg zu entsorgendem METHA-Material. Diese Menge wird voraussichtlich in 6 Mengenlose aufgeteilt.
Aus heutiger Sicht, ist jährlich über einen Zeitraum von drei Jahren und mit einer Option auf eine maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr 90 000 Mg/a METHA-Material extern zu entsorgen. Damit ergibt sich eine max. Gesamtmenge von 450 000 Mg zu entsorgendem METHA-Material. Diese Menge wird voraussichtlich in 6 Mengenlose aufgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40/42847-2075📞
Fax: +49 40/42847-2612 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ (http://www.hamburg-port-authority.de/de/hafenkunden/ausschreibungen/teilnahmewettbewerbe/Seiten/default.aspx), finden Sie unter dem Stichwort „Entsorgung von entwässertem Baggergut“ im pdf-Dokument „Ergänzende Informationen“ weitere Angaben zur Dienstleistung, zum Teilnahmewettbewerb und zum weiteren Vergabeverfahren.
Unter vorgenanntem Link ist ebenfalls ein Bewerbungsformblatt abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist in Papierform mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG.
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformblatt inkl. aller geforderten Unterlagen einreichen. Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige, deutschsprachige (ggf. eine beglaubigte Übersetzung) Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Weiterhin haben die Bewerber ein plausibles technisches Grobkonzept (Kap. 4.1), mit den verlangten Informationen vorzulegen. Vom Bewerber ist zudem mindestens eine Referenz für erbrachte Dienstleistungen in ähnlich gelagerten Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre zum Nachweis der fachlichen Qualifikation zu benennen. Bewerber, die kein plausibles technisches Grobkonzept vorlegen und keine Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen können, werden nicht berücksichtigt.
Nachunternehmer und Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Detaillierte Angaben hierzu sind im Dokument „Ergänzende Informationen“ (Kapitel II.5) und II.6)) unter o. g. Link zu finden.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, die ein ausgefülltes Bewerbungsformblatt inkl. aller erforderlichen Unterlagen einreichen.
Für das weitere Verfahren werden nur Bewerber aufgefordert, die folgende Mindestbedingungen erfüllen:
— die Erklärung des Bewerbers liegt vor,
— das technische Grobkonzept (Kap. 4), liegt vor,
— mindestens eine Referenz wurde nachgewiesen.
Ein Nichtvorliegen der vorgenannten Punkte bedingt den sofortigen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Ansonsten gilt für Unterlagen die nachgefordert werden können: Wenn nach erfolgter einmaliger Nachforderung die Unterlagen weiterhin unvollständig sind, wird der Bewerber aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis:
Der AG will einen möglichst breiten Wettbewerb erreichen und die Leistungsfähigkeit der Bewerber angemessen berücksichtigen. Die Bewerber werden daher aufgefordert, bereits im Teilnahmeantrag Angaben zu verschiedenen Aspekten der Leistungserbringung zu machen. Diese Aspekte sollen darüber hinaus im Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden.
Kostenübernahme durch die HPA:
Jegliche den Bewerbern oder Bietern im Rahmen des Teilnahme- oder Vergabeverfahrens entstehenden Kosten sind von diesen zu tragen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Bietern und der HPA bestehen. Dies gilt insbesondere für Gebühren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
*Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Teilnahmeanträge sind bei der Adresse gemäß Anhang A III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ schriftlich einzureichen.
Unter vorgenanntem Link ist ebenfalls ein Bewerbungsformblatt abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist in Papierform mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG.
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformblatt inkl. aller geforderten Unterlagen einreichen. Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige, deutschsprachige (ggf. eine beglaubigte Übersetzung) Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Weiterhin haben die Bewerber ein plausibles technisches Grobkonzept (Kap. 4.1), mit den verlangten Informationen vorzulegen. Vom Bewerber ist zudem mindestens eine Referenz für erbrachte Dienstleistungen in ähnlich gelagerten Projekten innerhalb der letzten 5 Jahre zum Nachweis der fachlichen Qualifikation zu benennen. Bewerber, die kein plausibles technisches Grobkonzept vorlegen und keine Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen können, werden nicht berücksichtigt.
Nachunternehmer und Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Detaillierte Angaben hierzu sind im Dokument „Ergänzende Informationen“ (Kapitel II.5) und II.6)) unter o. g. Link zu finden.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen.
Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.2) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, die ein ausgefülltes Bewerbungsformblatt inkl. aller erforderlichen Unterlagen einreichen.
Für das weitere Verfahren werden nur Bewerber aufgefordert, die folgende Mindestbedingungen erfüllen:
— die Erklärung des Bewerbers liegt vor,
— das technische Grobkonzept (Kap. 4), liegt vor,
— mindestens eine Referenz wurde nachgewiesen.
Ein Nichtvorliegen der vorgenannten Punkte bedingt den sofortigen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Ansonsten gilt für Unterlagen die nachgefordert werden können: Wenn nach erfolgter einmaliger Nachforderung die Unterlagen weiterhin unvollständig sind, wird der Bewerber aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis:
Der AG will einen möglichst breiten Wettbewerb erreichen und die Leistungsfähigkeit der Bewerber angemessen berücksichtigen. Die Bewerber werden daher aufgefordert, bereits im Teilnahmeantrag Angaben zu verschiedenen Aspekten der Leistungserbringung zu machen. Diese Aspekte sollen darüber hinaus im Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden.
Kostenübernahme durch die HPA:
Jegliche den Bewerbern oder Bietern im Rahmen des Teilnahme- oder Vergabeverfahrens entstehenden Kosten sind von diesen zu tragen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Bietern und der HPA bestehen. Dies gilt insbesondere für Gebühren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer per Fax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR,
Brooktorkai 1,
Zentraler Einkauf,
20457 Hamburg,
*Fax: +49 40 42847-2612,
E-Mail:ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach §19 SektVO vorgesehenen Frist bis sechs Kalendertage vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Die Teilnahmeanträge sind bei der Adresse gemäß Anhang A III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ schriftlich einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Kurze Beschreibung:
Seit über 20 Jahren werden die gebaggerten Elbsedimente in der Anlage zur MEchanischen Trennung und Entwässerung von HAfensedimenten (METHA) in Sand und Schlick getrennt und entwässert. Der Sand wird für Bauzwecke verwendet. Der entwässerte Schlick (nachfolgend „METHA-Material“ genannt) wird auf den HPA-eigenen Deponien in Francop und Feldhofe entsorgt. Um diese bestehenden, wirtschaftlich günstigen Entsorgungskapazitäten zu strecken, soll ein Teil des jährlich anfallenden Baggerguts extern entsorgt (Verwertung und/oder Beseitigung) werden. Aus heutiger Sicht, ist jährlich über einen Zeitraum von 3 Jahren und mit einer Option auf eine maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr 90 000 Mg/a METHA-Material extern zu entsorgen. Diese Menge wird voraussichtlich in 9 Mengenlose aufgeteilt. Ergänzend kann bei Bedarf – ggf. Gegenstand der Verhandlung – eine Aufteilung in Zeitlosen vorgenommen werden.
Seit über 20 Jahren werden die gebaggerten Elbsedimente in der Anlage zur MEchanischen Trennung und Entwässerung von HAfensedimenten (METHA) in Sand und Schlick getrennt und entwässert. Der Sand wird für Bauzwecke verwendet. Der entwässerte Schlick (nachfolgend „METHA-Material“ genannt) wird auf den HPA-eigenen Deponien in Francop und Feldhofe entsorgt. Um diese bestehenden, wirtschaftlich günstigen Entsorgungskapazitäten zu strecken, soll ein Teil des jährlich anfallenden Baggerguts extern entsorgt (Verwertung und/oder Beseitigung) werden. Aus heutiger Sicht, ist jährlich über einen Zeitraum von 3 Jahren und mit einer Option auf eine maximal zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr 90 000 Mg/a METHA-Material extern zu entsorgen. Diese Menge wird voraussichtlich in 9 Mengenlose aufgeteilt. Ergänzend kann bei Bedarf – ggf. Gegenstand der Verhandlung – eine Aufteilung in Zeitlosen vorgenommen werden.
Gegenstand der Leistung ist somit alleine die Entsorgung (Verwertung und/oder Beseitigung) von entwässertem Baggergut (Abfallschlüssel AVV 170506) aus dem Hamburger Hafen einschließlich des Transports ab Anfallstelle – hier die Baggergutbehandlungsanlage METHA.
Gegenstand der Leistung ist somit alleine die Entsorgung (Verwertung und/oder Beseitigung) von entwässertem Baggergut (Abfallschlüssel AVV 170506) aus dem Hamburger Hafen einschließlich des Transports ab Anfallstelle – hier die Baggergutbehandlungsanlage METHA.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von entwässertem Baggergut, Los 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 15 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang: 15 000 Mg/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von entwässertem Baggergut, Los 2
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 30 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung von voraussichtlich 30 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von entwässertem Baggergut, Los 3
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 45 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung von voraussichtlich 45 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Entsorgung vonentwässertem Baggergut, Los 4
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 60 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung von voraussichtlich 60 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von entwässertem Baggergut, Los 5
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 75 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung von voraussichtlich 75 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Entsorgung vonentwässertem Baggergut, Los 6
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von voraussichtlich 90 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung von voraussichtlich 90 000 Mg/a entwässertem Baggergut für die Dauer von 3 Jahren mit der Option auf Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Beschreibung der Optionen: Option auf zweimalige Verlängerung um ein Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: W-1052-15-V-EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Darstellung der Unternehmensstruktur:
Basisdaten des Bewerbers; Darstellung der Rechtsform des Bewerbers sowie seiner Unternehmensstruktur (z. B. Angaben zu einer etwaigen Muttergesellschaft bzw. Konzernzugehörigkeit). Bei öffentlich-rechtlichen Bewerbern sind Angaben zur Rechtsform (z. B. Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH) und zur Einbindung in die Verwaltungsstruktur der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft gefordert.
Basisdaten des Bewerbers; Darstellung der Rechtsform des Bewerbers sowie seiner Unternehmensstruktur (z. B. Angaben zu einer etwaigen Muttergesellschaft bzw. Konzernzugehörigkeit). Bei öffentlich-rechtlichen Bewerbern sind Angaben zur Rechtsform (z. B. Eigenbetrieb, Anstalt öffentlichen Rechts, GmbH) und zur Einbindung in die Verwaltungsstruktur der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft gefordert.
2. Berufs- oder Handelsregister, Haftpflichtversicherung:
Es ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (entfällt bei nicht eintragungspflichtigen Bewerbern) sowie die Kopie einer Haftpflichtversicherungs-Police vorzulegen.
3. Steuern und Abgaben:
Neben einer Erklärung zum Unternehmensumsatz sind Bescheinigungen der zuständigen Stelle(n) des/der Mitgliedstaates/n, aus denen hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Deutsche Bieter haben dabei vorzulegen:
Neben einer Erklärung zum Unternehmensumsatz sind Bescheinigungen der zuständigen Stelle(n) des/der Mitgliedstaates/n, aus denen hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat. Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Deutsche Bieter haben dabei vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Technisches Grobkonzept:
Darstellung eines Technischen Grobkonzeptes (Details siehe Bewerbungsformblatt Kap. 4.1).
Das technische Grobkonzept muss Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
a) Angaben zum Standort der Entsorgungsanlage, Topographische Karte, Lageplan, Kurzbeschreibung der Entsorgungsanlage,
b) Eigentümer und Betreiber,
c) Annahmemengen 2014, differenziert nach den mengenmäßig wichtigsten Abfallarten unter Nennung des zugehörigen Abfallschlüssel gem. AVV,
d) Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid, aus dem hervorgeht, dass der maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt) sowie welche sonstigen Abfallarten für die Entsorgung zugelassen sind. Ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56 und 57 KrWG (z. B. für Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen oder Verwerten, Beseitigen) genügt als Nachweis.
d) Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid, aus dem hervorgeht, dass der maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt) sowie welche sonstigen Abfallarten für die Entsorgung zugelassen sind. Ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56 und 57 KrWG (z. B. für Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen oder Verwerten, Beseitigen) genügt als Nachweis.
Bewerber, die derzeit den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut ohne geährliche Stoffe) nicht genehmigt haben, müssen spätestens mit Abgabe des Erstangebotes die Genehmigung dieses Abfallschlüssels für ihre Entsorgungsanlage nachweisen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch darzulegen, dass die genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Abfallschlüssels 170506 gegeben sind. Die betreffenden Bewerber werden außerdem dazu aufgefordert, die Dauer für die Erlangung der Genehmigung abzuschätzen und im Teilnahmeantrag anzugeben.
Bewerber, die derzeit den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut ohne geährliche Stoffe) nicht genehmigt haben, müssen spätestens mit Abgabe des Erstangebotes die Genehmigung dieses Abfallschlüssels für ihre Entsorgungsanlage nachweisen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch darzulegen, dass die genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Abfallschlüssels 170506 gegeben sind. Die betreffenden Bewerber werden außerdem dazu aufgefordert, die Dauer für die Erlangung der Genehmigung abzuschätzen und im Teilnahmeantrag anzugeben.
e) Bei Anlagen, für die Maßnahmen zum Ausbau- oder zur Reaktivierung erforderlich sind:
— Beschreibung der Maßnahmen,
— Terminplan,
— Darstellung zur Genehmigungsfähigkeit des Ausbaus/der Reaktivierung inkl. Angaben der zuständigen Genehmigungsbehörde.
f) Angaben zum Transport von der Anfallstelle zur Entsorgungsanlage.
g) Der Bewerber hat auch eine Transportgenehmigung für den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt) vor-zulegen. Ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56 und 57 KrWG (z. B. für Sammeln und Befördern) genügt als Nachweis.
g) Der Bewerber hat auch eine Transportgenehmigung für den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt) vor-zulegen. Ein gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56 und 57 KrWG (z. B. für Sammeln und Befördern) genügt als Nachweis.
h) Entsorgungsmengen/Losaufteilung: Der/die Bewerber haben Angaben zur Kapazität ihrer Entsorgungsanlage und zu der verfügbaren Gesamtkapazität für METHA-Material sowie zu den jährlich maximalen Annahmemengen (ggf. auch minimale An-nahmemengen) zu machen.
h) Entsorgungsmengen/Losaufteilung: Der/die Bewerber haben Angaben zur Kapazität ihrer Entsorgungsanlage und zu der verfügbaren Gesamtkapazität für METHA-Material sowie zu den jährlich maximalen Annahmemengen (ggf. auch minimale An-nahmemengen) zu machen.
i) Vertragslaufzeit und Zeitlose: Bewerber haben anzugeben:
— ab welchem Zeitpunkt in 2016 (in Quartalsschritten) ihr Konzept Gültigkeit hat,
— und ob es Restriktionen hinsichtlich einer Mindestlaufzeit gibt.
Keine spezielle Entsorgungs- Transportgenehmigung benötigen Entsorgungsfachbetriebe, soweit sie hierfür zertifiziert sind und ihre Tätigkeit gem. §§ 56 und 57 KrWG angezeigt haben und das Zertifikat vorlegen.
2. Angaben zur Qualitätssicherung.
3. Falls erforderlich: Formlose Erklärung zur beabsichtigten Zertifizierung.
Bewerber, die derzeit den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut ohne gefährliche Stoffe) nicht genehmigt haben, müssen spätestens mit Abgabe des Erstangebotes die Genehmigung dieses Abfallschlüssels für ihre Entsorgungsanlage nachweisen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch darzulegen, dass die genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Abfallschlüssels 170506 gegeben sind. Die betreffenden Bewerber werden außerdem dazu aufgefordert, die Dauer für die Erlangung der Genehmigung abzuschätzen und im Teilnahmeantrag anzugeben.
Bewerber, die derzeit den maßgeblichen Abfallschlüssel 170506 (Baggergut ohne gefährliche Stoffe) nicht genehmigt haben, müssen spätestens mit Abgabe des Erstangebotes die Genehmigung dieses Abfallschlüssels für ihre Entsorgungsanlage nachweisen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch darzulegen, dass die genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Abfallschlüssels 170506 gegeben sind. Die betreffenden Bewerber werden außerdem dazu aufgefordert, die Dauer für die Erlangung der Genehmigung abzuschätzen und im Teilnahmeantrag anzugeben.
4. Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre.
Vom Bewerber ist mindestens eine Referenz für erbrachte Dienstleistungen in ähnlich gelagerten Projekten zum Nachweis der fachlichen Qualifikation zu benennen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen (werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im weiteren Verfahren in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen (werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im weiteren Verfahren in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 013-019464 (2016-01-15)
Ergänzende Angaben (2016-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben