Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Stendal und dem Altmarkkreis Salzwedel

ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Restabfälle, also des Sperrmülls und der sonstigen Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden), gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Die zu entsorgenden Abfälle sind an einer oder mehreren durch den AN zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation(en) oder Entsorgungsanlage(n)) zu übernehmen.
Ausschreibung in 4 Teillosen:
Los 1: Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Stendal,
Los 2: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Landkreis Stendal,
Los 3: Verwertung von Sperrmüll aus dem Altmarkkreis Salzwedel,
Los 4: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Altmarkkreis Salzwedel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-29 Auftragsbekanntmachung
2016-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Los 1: Entsorgung von ca. 2 200 bis 4 700 Mg/a an Sperrmüll;Los 2: Entsorgung von ca. 6 000 bis 11 000 Mg/a an sonstigen Restabfällen;Los 3: Entsorgung von ca. 1 400 bis 4 400 Mg/a an Sperrmüll;Los 4: Entsorgung von ca. 5 000 bis 10 200 Mg/a an sonstigen Restabfällen;
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
E-Mail: mgose@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-250228 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 023-036894
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Zugang zu den Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungRestabfall abzurufen. Nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Stelle, vorzugsweise per E-Mail, werden die für den Download notwendigen Zugangsdaten per E-Mail zugesandt. Voraussetzung für die Zusendung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht. Mit dem Angebot sind vorzulegen: — Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: — Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose; — Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen je Los; — Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf die Entsorgungsanlagen) je Los; — Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle und zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle; Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund; — falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland; — Auf Verlangen des AG sind vorzulegen: — Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber etwaiger benannter Umladestationen und benannter Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte; — Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte. — Bitte beachten Sie die abweichenden Vertragslaufzeiten für die Lose 3 und 4 (siehe Anhang B – „Angaben zu den Losen“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Stendal und im Altmarkkreis Salzwedel den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Restabfälle, also des Sperrmülls und der sonstigen Restabfälle (Gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden), gemäß den Kriterien des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Die zu entsorgenden Abfälle sind an einer oder mehreren durch den AN zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation(en) oder Entsorgungsanlage(n)) zu übernehmen.
Ausschreibung in 4 Teillosen:
Los 1: Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Stendal,
Los 2: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Landkreis Stendal,
Los 3: Verwertung von Sperrmüll aus dem Altmarkkreis Salzwedel,
Los 4: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Altmarkkreis Salzwedel.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
Übernahme und überwiegend energetische Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Stendal.
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 2 200 bis 4 700 Mg/a an Sperrmüll.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 2 Jahre, d. h. bis zum 31.12.2025 bzw. bis maximal zum 31.12.2027, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Landkreis Stendal
Kurze Beschreibung:
Übernahme und überwiegend energetische Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Landkreis Stendal.
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 6 000 bis 11 000 Mg/a an sonstigen Restabfällen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Sperrmüll aus dem Altmarkkreis Salzwedel
Kurze Beschreibung: Übernahme und überwiegend energetische Verwertung von Sperrmüll.
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 1 400 bis 4 400 Mg/a an Sperrmüll.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 2 Jahre, d. h. bis zum 31.12.2027 bzw. bis maximal zum 31.12.2029, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Verwertung von sonstigen Restabfällen aus dem Altmarkkreis Salzwedel
Kurze Beschreibung: Übernahme und überwiegend energetische Verwertung von sonstigen Restabfällen.
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 5 000 bis 10 200 Mg/a an sonstigen Restabfällen.
Los 1: Entsorgung von ca. 2 200 bis 4 700 Mg/a an Sperrmüll;
Los 2: Entsorgung von ca. 6 000 bis 11 000 Mg/a an sonstigen Restabfällen;
Los 3: Entsorgung von ca. 1 400 bis 4 400 Mg/a an Sperrmüll;
Los 4: Entsorgung von ca. 5 000 bis 10 200 Mg/a an sonstigen Restabfällen;
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat bei allen Losen die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem
Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 01-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Bei den Losen 2 und 4 ist eine Abfallverbringung ins Ausland ausgeschlossen. Für eine etwaige nachfolgende Abfallverbringung ins Ausland bei den Losen 1 und 3 sind nähere Anforderungen in der Leistungsbeschreibung enthalten und Nachweise zur Zulässigkeit vorzulegen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1)) als auch nach III.2.2) und III.2.3)):
— Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einreichen.
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichern, sowie die selben Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG und MiLoG, Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen) zu fordern.
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— Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragungdes Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben erfüllt hat;
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit folgendenVersicherungssummen vorzuhalten:
— Mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall bei zweifacher Maximierung
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung,
in der Umwelthaftpflichtversicherung;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall bei zweifacher Maximierung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall bei zweifacher Maximierung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen; für den Fall, dass die bestehende Haftpflichtversicherung über eine niedrigere Deckungssumme abgeschlossen worden ist: Vorlage des Nachweises der bestehenden Haftpflichtversicherung sowie einer Bereitschaftserklärung derselben Versicherung zur Gewährung von Versicherungsschutz in der erforderlichen Höhe;
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— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft gemäß Ziff. III.1.1);
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate;die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inkl. dessen Telefon-Nr., und entsorgter Abfallmenge pro Jahr; Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfällen i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll oder sonstige
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Restabfälle, vgl. Ziff. II.1.5) vorzulegen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01).
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— Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation eines von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der entsprechenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertigen Qualifikation vorlegt.
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
— Falls die Entsorgung der pro Los erfassten Abfälle nicht in einer bietereigenen Anlage vorgesehen ist: Beleg des Zugriffs auf die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehene Entsorgungsanlage durch Vorlage eines Vertrages mit dem Anlagenbetreiber, der mindestens die Laufzeit dieser Ausschreibung umfasst, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits geschlossen ist, der die Entsorgung der von dieser Ausschreibung jeweils für das gebotene Los umfassten Abfallarten und Abfallmengen über die wirkliche Laufzeit (Grundlaufzeit einschließlich möglicher Verlängerungen aufgrund einer Geltendmachung der Verlängerungsoptionen) im Auftrag des Bieters ermöglicht und der erkennen lässt, dass der Anlagenbetreiber im Fall einer Beauftragung des Bieters zur Entsorgung der ausgeschriebenen Mengen verpflichtet ist.
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— Angaben des Bieters zur technischen Ausrüstung, zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur technischen Leitung seines Unternehmens.
Mindeststandards:
— Es ist mindestens eine Referenz für die Entsorgung von Restabfällen i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll oder sonstige Restabfälle) vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von:
o für Los 1 und Los 3 mindestens 3 000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07);
o für Los 2 und Los 4 mindestens 10 000 Mg/a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07);
umfasst. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Werktage nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 18 VOL/B die Stellung von Konzernbürgschaften nicht zulässt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung auf der Grundlage der entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Im Angebot sind Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben (Formblatt C-2.11).
— Für den Zuschlag gilt ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für die durchschnittlichen spezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Dieser beträgt für Los 1: 98,43 EUR/Mg brutto, für Los 2: 82,08 EUR/Mg brutto, für Los 3: 99,96 EUR/Mg brutto und für Los 4: 83,16 EUR/Mg brutto. Angebote mit höheren durchschnittlichen spezifischen Bruttogesamtkosten, ohne Berücksichtigung etwaiger angebotener Rabatte, finden keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Bruttogesamtkosten ergeben sich nach Maßgabe der Vergabeunterlagen als Summe der gewichteten Angebotspreise je Los zzgl. 19 % Mehrwertsteuer und einem Kostenansatz für die variablen Bruttotransportkosten von 0,12 EUR je Tonnenkilometer bei Los 2 und Los 4 bzw. 0,17 EUR je Tonnenkilometer bei Los 1 und 3.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-23 📅
Öffnungsort: 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark), Platz des Friedens 3.
Ort des Eröffnungstermins: 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark), Platz des Friedens 3.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel
Postanschrift: Bismarker Str. 81
Postort: Hansestadt Gardelegen
Postleitzahl: 39638
Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Frau Gose
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01-2016
Zusätzliche Informationen
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind nach Zusendung von Benutzername und Kennwort (Zugangsdaten) unter der Internetadresse www.als-stendal.de:8080/AusschreibungRestabfall abzurufen. Nach Beantragung bei der unter I.1) genannten Stelle, vorzugsweise per E-Mail, werden die für den Download notwendigen Zugangsdaten per E-Mail zugesandt. Voraussetzung für die Zusendung ist die Nennung eines Ansprechpartners mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse. Eine postalische Versendung der Vergabeunterlagen durch den AG erfolgt nicht.
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Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose;
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen je Los;
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf die Entsorgungsanlagen) je Los;
— Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle und zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle; Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund;
— falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland;
— Auf Verlangen des AG sind vorzulegen:
— Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber etwaiger benannter Umladestationen und benannter Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte;
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
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— Bitte beachten Sie die abweichenden Vertragslaufzeiten für die Lose 3 und 4 (siehe Anhang B – „Angaben zu den Losen“).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455140 📞
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446 📞
Fax: +49 391-6230-447 📠
Quelle: OJS 2016/S 023-036894 (2016-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-460018
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 023-036894
ABl. S-Ausgabe: 249

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Prognostizierte Bruttogesamtkosten (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Name: Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH
Postanschrift: Kraftwerk-Privatweg 7
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2016/S 249-460018 (2016-12-22)