Entsorgung von Restabfällen des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster

Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster

Entsorgung von Restabfällen des AEV Schwarze Elster in 2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 1:
Übernahme, Transport und Entsorgung der Output-Fraktionen der MBA Freienhufen – „hwr-Fraktion“,„Brennstoff aus Vorsortierung Restabfall“ sowie „Gärreste“;
Leistungsphase 2:
Übernahme, ggf. Transport, und Entsorgung der unbehandelten Restabfälle des AEV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-28 Auftragsbekanntmachung
2016-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfällen des AEV Schwarze Elster in 2 Leistungsphasen: Leistungsphase 1: Übernahme, Transport und Entsorgung der Output-Fraktionen der MBA Freienhufen – „hwr-Fraktion“,„Brennstoff aus Vorsortierung Restabfall“ sowie „Gärreste“; Leistungsphase 2: Übernahme, ggf. Transport, und Entsorgung der unbehandelten Restabfälle des AEV.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberspreewald-Lausitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Postleitzahl: 01979
Postort: Lauchhammer
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwarze-elster.de 🌏
E-Mail: p.thiem@schwarze-elster.de 📧
Fax: +49 35744677-201 📠
URL der Dokumente: http://www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-225455
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Restabfällen des AEV Schwarze Elster in 2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 1:
Übernahme, Transport und Entsorgung der Output-Fraktionen der MBA Freienhufen – „hwr-Fraktion“,„Brennstoff aus Vorsortierung Restabfall“ sowie „Gärreste“;
Leistungsphase 2:
Übernahme, ggf. Transport, und Entsorgung der unbehandelten Restabfälle des AEV.
Übernahme, Transport und Entsorgung der hwr-Fraktion (Leistungszeitraum mindestens 7 bis maximal 34 Monate), ca. 8 800 bis 16 300 Mg/a;
Übernahme, Transport und Entsorgung der Gärreste (Leistungszeitraum mindestens 6 bis maximal 33 Monate), ca. 2 000 bis 3 700 Mg/a;
Übernahme, Transport und Entsorgung des Brennstoffs aus der Vorsortierung Restabfall (Leistungszeitraummindestens 6 bis maximal 33 Monate), ca. 2 200 Mg/a bis 4 100 Mg/a;
Übernahme, ggf. Transport, und Entsorgung von unbehandelten Restabfällen (Leistungszeitraum mindestens 86 bis maximal 113 Monate), ca. 17 600 bis 32 800 Mg/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übernahme der Abfälle an der MBA Freienhufen (Leistungsphase 1) bzw. an einer oder mehreren durch den AN zu stellenden Übernahmestellen (Leistungsphase 2),
Entsorgungsleistung örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass:
— keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz –AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegen,
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— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung derangebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. anzugeben.
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— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen,
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Auf Verlangen des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),
— für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 15 der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen),
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheines erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung,
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— Eigenerklärung des Bieters über das niedrigste Stundenentgelt (Arbeitnehmerbrutto) der bei der zuvergebenden Leistung zu beschäftigenden Mitarbeiter,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen Vertragsbedingungen (siehe Teil F der Vergabeunterlagen, § 14 Abs. 4)) genannten Deckungssummen vorhalten wird,
Auf Verlangen vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
— für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefonnummer, und entsorgter Abfallmenge pro Jahr. Es sind Referenzen für die Entsorgung von Restabfällen im Sinne dieser Ausschreibung (gemischte Siedlungsabfälle, AVV 20 03 01) vorzulegen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 0301). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
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— allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters (Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, Angaben über die technische Leitung)
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung,
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen für den zu übernehmenden Abfall, für jede der vier zu entsorgenden Abfallarten getrennt,
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf Entsorgungsanlagen), für jede der vier zu entsorgenden Abfallarten getrennt,
— Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle,
— Angaben zu ggf. zusätzlich vorgesehenen Übernahmestellen zur Übernahme der Abfälle in Leistungsphase 2,
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund,
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern,
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen,
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— für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren und eine Entsorgungsmenge von mindestens 10 000 Mg/ a an gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) umfasst.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Auf Verlangen ist ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf.weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Es besteht eine Mindestanforderung an die Verwertung der Abfälle gem. Ziffer D.0.5.1 der Leistungsbeschreibung.
Sofern Bieter oder Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber der im Entsorgungskonzept benannten Entsorgungsanlage(n) ist, ist mit dem Angebot oder spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung (sofern zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn weniger als sechs Wochen liegen, spätestens zum Leistungsbeginn) ein Entsorgungsvertrag über die im Entsorgungskonzept benannte(n) Entsorgungsanlage(n) mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren vorzulegen (weitere Angaben unter VI.3).
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Es gilt ein Wirtschafllichkeitsvorbehalt (weitere Angaben unter VI.3).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Internetadresse: www.schwarze-elster.de 🌏
Dokumente URL: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 des AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitgliedder Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblickauf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis,
— Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag, nur den Originalunterlagen beizulegen),
— Für den Zuschlag gilt ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für die durchschnittlichen spezifischen Bruttogesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Dieser beträgt 82,13 EUR/Mg brutto. Angebote mit höheren durchschnittlichen spezifischen Bruttogesamtkosten finden keineBerücksichtigung bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Bruttogesamtkosten ergeben sichnach Maßgabe der Vergabeunterlagen als Summe der gewichteten Angebotspreise zzgl. 19 % Mehrwertsteuerund einem Kostenansatz für die variablen Bruttotransportselbstkosten des Auftraggebers in Leistungsphase 2 von 0,12 EUR je Tonnenkilometer.
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— Ein Jahr vor Ablauf des vorzulegenden Entsorgungsvertrages (vgl. Ziffer III.2.2) ist ein solcher im Hinblick auf die dort genannte(n) Entsorgungsanlage(n) erneut vorzulegen, wobei die Laufzeit dieses Vertrages der Laufzeit des hiesigen Entsorgungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entsprechen muss, d. h. nicht vor dem 28.2.2027 enden darf. Bei einem Anlagenwechsel sind die Regelungen zum Unterauftragnehmereinsatz gem. Ziffer 7.9 der Bewerbungsbedingungen sowie §§ 4, 11 der Besonderen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.
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— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der vorstehend genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610 📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S.203) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 126-225455 (2016-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 226-411894
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-225455
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung des Brennstoffs aus der Vorsortierung Restabfall (Leistungszeitraum mindestens 6 bis maximal 33 Monate), ca. 2 200 Mg/a bis 4 100 Mg/a;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-10 📅
Quelle: OJS 2016/S 226-411894 (2016-11-18)