Entsorgung von Sperrmüll

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Übernahme von Sperrmüll, Transport zu einer Behandlungsanlage, Behandlung und Reststoffentsorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Entsorgung von Sperrmüll ab 1.1.2017: 15 000 Mg/a, Gesamtmenge 30 000 Mg (2 Jahre Laufzeit), optional 2 x Verlängerung um jeweils 1 Jahr (jeweils weitere 15 000 Mg/a).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
Postanschrift: Rizzastraße 49
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.azv-rme.de 🌏
E-Mail: frank.diederichs@azv-rme.de 📧
Telefon: +49 261108-466 📞
Fax: +49 2611002460 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-094096
ABl. S-Ausgabe: 56

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Sperrmüll, Transport zu einer Behandlungsanlage, Behandlung und Reststoffentsorgung.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag einseitig zweimal um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort der Anlage des Auftragnehmers.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem Angebot vorzulegen:
a. Eigenerklärung des Bieters, ob und seit wann sein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
b. Eigenerklärung des Bieters, ob er Mitglied einer Berufsgenossenschaft (Name und Sitz der
Berufsgenossenschaft) ist und ob er die fälligen Mitgliedsbeiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet hat.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung) und sind
dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, aus dem sich die Eintragung des Bieters ergibt.
— Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter Mitglied
der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate
sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
entsprechenden Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem
Angebot vorzulegen:
a. Eigenerklärung des Bieters, dass er alle fälligen
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat.
b. Eigenerklärung des Bieters, dass er
alle gegen ihn festgesetzten und fälligen
Steuern und Abgaben entrichtet hat und
seinen steuerlichen Erklärungspflichten zur
Abgabe der Jahressteuererklärungen und zur
Umsatzsteuervoranmeldung nachgekommen ist.
c. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
und den Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der
Abfallbehandlung erbrachten Leistungen in den letzten
3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
d. Eigenerklärung (Mustererklärung Rheinland-
Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung
erfasst werden nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), geändert durch Gesetz vom 22.11.2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31).
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit
nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung)
und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Versicherungsnachweis über das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung.
— Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter
alle gegen ihn festgesetzten und fälligen Steuern
und Abgaben, für deren Veranlagung die Finanzverwaltung zuständig ist, entrichtet hat
und seinen steuerlichen Erklärungspflichten zur
— Bescheinigung der zuständigen Kommunalverwaltung
im Original, aus der sich ergibt, dass der Bieter alle
gegen ihn festgesetzten und fälligen kommunalen
Abgaben und Steuern entrichtet hat.
— Bescheinigung der Einzugsstelle für
Sozialversicherungsbeiträge im Original, aus der sich
ergibt, dass die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für
die Arbeitnehmer des Bieters entrichtet worden sind.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und
Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten
Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen
abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen
zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate
sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren
Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise
vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und
Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, technische
Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die
Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden,
d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der
einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss
in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die
erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags
zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009)
jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter
vorzulegen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Folgende Unterlagen sind vom Bieter mit seinem
Angebot vorzulegen:
a. Erklärung zu verfügbaren Behandlungskapazitäten:
— ausgefülltes Formblatt nach Anhang 1 der LB mit Eigenerklärung des Bieters zur rechtlich und tatsächlich
verfügbaren Kapazität der Behandlungsanlage für Abfälle des AG sowie Ortsangabe und technische Beschreibung der Anlage.
— Soweit sich die Anlage nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befindet, Erklärungen des Bieters zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die Behandlungskapazitäten.
2. Folgende Unterlagen können vom AG jederzeit nachgefordert werden (auch vor Zuschlagserteilung)
und sind dann vom Bieter/AN unverzüglich vorzulegen:
— Nachweis (im Original oder als öffentlich beglaubigte Kopie) der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die ausgeschriebene Leistung oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes.
— Nachweise (im Original) zum rechtlichen und tatsächlichen Zugriff auf die Behandlungskapazitäten bis zum 31.12.2020 (Vertragsdauer einschließlich Optionszeiträume), soweit sich die Anlage nicht im Eigentum und Besitz des Bieters befindet (Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers analog (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009).
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— Nachweis über die Vereinbarung eines Ausfallverbundes mit eigenen anderen Behandlungsanlagen oder mit Betreibern anderer Behandlungsanlagen oder sonstiger Nachweis zur Gewährleistung einer Notentsorgung für den Zeitraum bis zum 31.12.2020 (Vertragsdauer einschließlich Optionszeiträume), für den Fall, dass eine Annahme und Behandlung der Abfälle aufgrund von vorübergehenden Betriebsstörungen, Revisionszeiten oder vorübergehenden ähnlichen Ereignissen in seiner Behandlungsanlage(n) nicht möglich ist.
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— Vorlage von Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung.
— Alle unter Abs. 1 und 2 genannten Erklärungen und
Nachweise für etwaig eingesetzte Nachunternehmer.
3. Bieter aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen.
4.Beizubringende Erklärungen und Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate
sein.
5. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (z. B. Referenzen, technische Ausrüstung) reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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6. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss
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in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen (analog § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009) jederzeit nach Aufforderung durch den AG vom Bieter
vorzulegen ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Vertragsjahr: 5 % des Wertungspreises, bezogen auf die Gesamtmenge zzgl. 20 % Toleranzmenge des zweijährigen Grundvertrags,
2. Vertragsjahr: 5 % des Wertungspreises, bezogen auf die Jahresmenge zzgl. 20 % Toleranzmenge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der AN sendet dem AG bis 14 Tage nach Monatsende eine Abschlagsrechnung über die übernommene
Abfallmenge des Vormonats. Die Abschlagsrechnungen sind zweifach vorzulegen und innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt zu bezahlen.
2. Der AN legt dem AG eine Teilschlussrechnung – unter Berücksichtigung aller Abschlagsrechnungen und –
zahlungen des Vorjahres – für die Gesamtvergütung für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 15. Februar des
Folgejahres vor. Etwaige Differenzbeträge sind bis 4 Wochen nach Erhalt auszugleichen.
3. Streitigkeiten über die zu zahlende Vergütung berechtigen nicht zur Einstellung der vertraglich
zu erbringenden Leistungen. Der AG erklärt bereits bei Vertragsabschluss, dass aus Gründen der
Entsorgungssicherheit als besonderes öffentliches Interesse eine Fortführung der Leistung geboten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Bieter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zusendung eines Verrechnungsschecks, ausgestellt auf Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (Kontaktstelle in Anhang A.II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) bei schriftlicher Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-09 📅
Öffnungsort: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Diederichs
Internetadresse: www.azv-rme.de 🌏
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postleitzahl: 56070
Kontaktperson: Herrn J. Antweiler
Telefon: +49 261/8851-0 📞
E-Mail: j.antweiler@bjoernsen.de 📧
Fax: +49 261/805725 📠
URL der Dokumente: www.bjoernsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2016/S 056-094096 (2016-03-14)