Entsorgung von Wertstoffen
Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Entsorgung von Wertstoffen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-09-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-12-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 45/16/70.1
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Wertstoffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-8330 📞
Fax: +49 621-293-8375 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 180-322781 (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 45/16/70.1
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Wertstoffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-8330 📞
Fax: +49 621-293-8375 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von Wertstoffen im Stadtgebiet Mannheim, Transport, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Wertstoffen (ca. 1 700 t/a).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 3 Jahre ab Vertragsbeginn.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallwirtschaft Mannheim,
Käfertaler Straße 248,
68167 Mannheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Haftpflichtversicherung des Transporteurs gem. § 7 a GüKG,
Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate),
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Angaben über Ablauf und Gewährleistung der elektronischen Datenübermittlung und der Durchführung eines Mengenstromnachweises gemäß wme-fact.
Nachweis über die Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands Nachweis einer adäquaten Qualifikation (Vorlage des gültigen Zertifi-kats/Nachweises).
Aussagekräftige Darstellung der Anlage und des Sortierverfahrens (Anlagenkapazität, Aus-gangsmengen und -qualitäten)
Vollständige Angaben über die Verwertungs- und Beseitigungswege
Benennung des Betriebsstandortes bzw. der Betriebsstandorte der Sortieranlage(n)
Nennung der Ausweichmöglichkeit/-en bei betriebsbedingten Schließungen oder Betriebsstörungen der Sortieranlage(n)
Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine Berechtigung nach § 6 GüKG
falls zutreffend Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
falls zutreffend Formblatt 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 180-322781 (2016-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 180-322781
Gesamtwert des Auftrags: 852 465 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6212938330 / 8332 📞
Fax: +49 6212938375 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-436007
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 239
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 239-436007 (2016-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 180-322781
Gesamtwert des Auftrags: 852 465 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6212938330 / 8332 📞
Fax: +49 6212938375 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-436007
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 239
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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