Entsorgung von Wertstoffen
Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Entsorgung von Wertstoffen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-09-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-12-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 45/16/70.1
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Wertstoffen.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-8330 📞
Fax: +49 621-293-8375 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
“Entfällt.”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Übernahme von Wertstoffen im Stadtgebiet Mannheim, Transport, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Wertstoffen (ca. 1 700 t/a).”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils...”
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallwirtschaft Mannheim,”
“Käfertaler Straße 248,”
“68167 Mannheim.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Haftpflichtversicherung des Transporteurs gem. § 7 a GüKG,”
“Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate),”
“Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Angaben über Ablauf und Gewährleistung der elektronischen Datenübermittlung und der Durchführung eines Mengenstromnachweises gemäß wme-fact.”
“Nachweis über die Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands Nachweis einer adäquaten Qualifikation (Vorlage des...”
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“Aussagekräftige Darstellung der Anlage und des Sortierverfahrens (Anlagenkapazität, Aus-gangsmengen und -qualitäten)”
“Vollständige Angaben über die Verwertungs- und Beseitigungswege”
“Benennung des Betriebsstandortes bzw. der Betriebsstandorte der Sortieranlage(n)”
“Nennung der Ausweichmöglichkeit/-en bei betriebsbedingten Schließungen oder Betriebsstörungen der Sortieranlage(n)”
“Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine Berechtigung nach § 6 GüKG”
“falls zutreffend Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen”
“falls zutreffend Formblatt 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft”
“falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden”
“falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.”
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt.”
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
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“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“1.”
“der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
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“2.”
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
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“3.”
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
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“4.”
“mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
“§ 134 Informations- und Wartepflicht”
“(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
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“(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
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“(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt...”
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 180-322781 (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 45/16/70.1
Kurze Beschreibung:
“Entsorgung von Wertstoffen.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: abfallwirtschaft@mannheim.de 📧
Telefon: +49 621-293-8330 📞
Fax: +49 621-293-8375 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
“Entfällt.”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Übernahme von Wertstoffen im Stadtgebiet Mannheim, Transport, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Wertstoffen (ca. 1 700 t/a).”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils...”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abfallwirtschaft Mannheim,”
“Käfertaler Straße 248,”
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“68167 Mannheim.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Haftpflichtversicherung des Transporteurs gem. § 7 a GüKG,”
“Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate),”
Mehr anzeigen (1)
“Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung”
“Angaben über Ablauf und Gewährleistung der elektronischen Datenübermittlung und der Durchführung eines Mengenstromnachweises gemäß wme-fact.”
“Nachweis über die Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands Nachweis einer adäquaten Qualifikation (Vorlage des...”
Mehr anzeigen (9)
“Aussagekräftige Darstellung der Anlage und des Sortierverfahrens (Anlagenkapazität, Aus-gangsmengen und -qualitäten)”
“Vollständige Angaben über die Verwertungs- und Beseitigungswege”
“Benennung des Betriebsstandortes bzw. der Betriebsstandorte der Sortieranlage(n)”
“Nennung der Ausweichmöglichkeit/-en bei betriebsbedingten Schließungen oder Betriebsstörungen der Sortieranlage(n)”
“Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder eine Berechtigung nach § 6 GüKG”
“falls zutreffend Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen”
“falls zutreffend Formblatt 234 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft”
“falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden”
“falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.”
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt.”
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-157228637fc-6b7c4733a4db1e18 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.auftragsboerse.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
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“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
“1.”
“der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
“2.”
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“3.”
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
“4.”
“mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
“§ 134 Informations- und Wartepflicht”
“(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
“(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
“(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt...”
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 180-322781 (2016-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 180-322781
Gesamtwert des Auftrags: 852 465 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6212938330 / 8332 📞
Fax: +49 6212938375 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-436007
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 239
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mannheim.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 135 Abs. 1 GWB:”
“1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”
“1. gegen § 134 verstoßen hat oder”
“2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”
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“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”
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Quelle: OJS 2016/S 239-436007 (2016-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 180-322781
Gesamtwert des Auftrags: 852 465 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6212938330 / 8332 📞
Fax: +49 6212938375 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-436007
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322781
ABl. S-Ausgabe: 239
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Mannheim.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 135 Abs. 1 GWB:”
“1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”
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“1. gegen § 134 verstoßen hat oder”
“2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”
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