Entsorgungsdienstleistungen am Flughafen Berlin Tegel (TXL)
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu überlassen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-31.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-08-31 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-03-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-306143
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 170-306143 (2016-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu überlassen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-306143
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
1.)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
2.)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-215 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.9.2016, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3.)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
4.)
Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-215 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5.)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6.)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9.)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10.)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu überlassen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Beschreibung der Verlängerungen: Gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) insgesamt um 12 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) / Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) soll nicht älter als 6 Monate).
3)
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag (TNA) eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / NU / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem TNA zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem TNA ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem TNA die in Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
1)
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer „Gesamtumsatz “ (netto) von 2 500 000 EUR des Bewerbers/der BewG, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015).
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten / NU / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / NU / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / NU / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Bewerber/BewG müssen zu den nachfolgenden Punkten Nachweise / Angaben erbringen / machen, die für die Eignung erforderlich sind.
1) Zertifizierung– Entsorgungsfachbetrieb
2) Zertifizierung – Qualitätsmanagementsystem (QM-System)
Der AG ist Flughafenbetreiber und somit für die Sicherheit und Verkehrssicherungspflichten zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs und Passagierverkehrs zuständig. Zur Vermeidung von Haftungsansprüche aus einer Verletzung der AG hierdurch obliegenden Betreiberpflichten, hat der AG beschlossen, bei der Erbringung von Dienstleistungen die Einhaltung eines QM-System in der jeweiligen Dienstleistung vorzuschreiben, da nach Erfahrungen des AG in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden kann, dass die notwendigen Qualitätsprozesse durchgeführt/überwacht werden können. Nachdem der AG ebenfalls eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 anstrebt bzw. für den Flugbetrieb durchgeführt hat, ist daher die Anforderung des Vorhaltens der vorbenannten Zertifizierung bei den Dienstleistern nach Ansicht des AG eine geeignete Maßnahme, um die Kompatibilität der QM-Sicherheitssysteme sicherzustellen und hier unnötige Schnittstellenkonflikte zu vermeiden.
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3) Personelle Ausstattung
Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3 Kalenderjahren (2013, 2014, 2015)
3.1)/3.2) Angaben zum Führungspersonal
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Objektleiter/in, den/die konkret vorgesehene/n stellvertretende/n Objektleiter/in namentlich benennen. Es sind folgende Informationen/Nachweise beizubringen:
— Angabe der Qualifikation (inkl. Nachweis)
— Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen
— Angabe von Referenzen (inkl. Vorlage)
3.3) Angaben zum Gefahrgutbeauftragen
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Gefahrgutbeauftragten/e namentlich benennen. Von dieser benannten Person sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
3.4) Gefahrguttransport laut ADR
Die Bewerber/BewG müssen den/die konkret vorgesehene/n Mitarbeiter im Hinblick auf die ADR-Bescheinigung namentlich benennen. Von dieser/n benannten Person/en sind nachfolgende Mindestanforderungen beizubringen.
3.5) Angaben bzgl. Mitarbeiter
Die Bewerber/BewG müssen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im angeforderten Leistungsbereich (freie und festangestellte Mitarbeiter) aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2013, 2014, 2015) sowie die für die zu vergebende Leistung voraussichtlich geplanten Mitarbeiter und deren Qualifikation und Einsatzbereich angeben und einreichen. Zudem hat der/die Bewerber/BewG zu benennen, welcher Mitarbeiter den Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert hat.
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4) Fuhrpark und technische Ausstattung
Die Bewerber/BewG müssen die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Fuhrpark, unter Angabe des Typs/Herstellers/Baujahr/zugelassenem Gesamtgewicht/Erstzulassungsdatum/Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug angeben.
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5) Referenzen
Durch die Bewerber/BewG sind Angaben zu ausgeführten Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform erfolgen und soll folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der BewG/Nachunternehmer etc.);
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.;
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen;
— Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung.
Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen einzelnen Auftrag oder eine Jahresleistung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Für die geforderten Angaben stellt der AG entsprechende Formblätter zur Verfügung, welche von den Bewerbern/BewG genutzt werden sollen.
Zu 1)
Die Bewerber/BewG haben für die jeweils vorzunehmenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) den gültigen Nachweis zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb vorzulegen. Der Nicht-Nachweis und damit die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
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zu 2)
Die Bewerber/BewG haben ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Dabei ist die DIN EN ISO 9001 vorzulegen. Der Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 3.1)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die benannte Objektleiter/in die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
≥ 5 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar der zu vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung
≥ 4 Jahre praktische Berufserfahrung als Objektleiter/in eines Objekts.
Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 3.2)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der/die benannte stellvertretende Objektleiter/in die folgende Mindestanforderung erfüllt:
≥ 3 Jahre einschlägige praktische Berufserfahrung, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung nach Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung
zu 3.3)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn ein gültiger Nachweis bzgl. der Fachkunde als Gefahrgutbeauftragter gegeben ist. Der Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 3.4)
Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die eine ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) haben. Der Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 3.5)
Die Bewerber/BewG müssen mindestens 3 Mitarbeiter vorweisen, die den Lehrgang nach TRGS 520 erfolgreich absolviert haben. Der Nicht-Nachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 4)
Der/Die Bewerber/BewG muss Wechselcontainerfahrzeuge, Müllsammelfahrzeuge mit Wiegeeinrichtung sowie Kofferfahrzeuge vorweisen. Die Nicht-Erfüllung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der BewG.
zu 5)
I) Mindestens eine Referenz muss eine Laufzeit ≥ 24 Monate aufweisen und innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2011 bis 2015) erbracht worden sein.
II) Darüber hinaus werden Referenzen nur berücksichtigt, wenn sie folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge in Summe mindestens erfüllen:
II) a) Abfallentsorgungsleistung, die durchschnittlich mindestens 2 000 t pro Jahr Abfälle (nicht gefährliche und gefährliche) aufweist/aufgewiesen hatte.
II) b) Abfallentsorgungsleistung, welche in einem Flugbetriebsgelände ausgeführt wird/ausgeführt wurde.
II) c) Abfallentsorgungsleistung, bei der es sich um die abfallwirtschaftliche Tätigkeit „Befördern“ in Bezug auf gefährlichen Abfall/Gefahrgut nach ADR handelt/gehandelt hat.
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen TNA die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der AG seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A)
einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben
b)
für einzusetzende Fahrzeuge im Luftsicherheitsbereich müssen ab Leistungsbeginn eine Fahrgenehmigung und für die jeweiligen Führer der Fahrzeuge ein Betriebsführerschein vorliegen.
c)
AN muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG sein
d)
ADR-Bescheinigung für das Befördern von Gefahrgut des jeweiligen Mitarbeiters
e)
Führen des A-Schildes gemäß § 55 KrWG
f)
Versicherungen:
Zum Leistungsbeginn hat der AN eine
— Versicherung für die Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich (Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung i. H. v. 100 000 000 EUR
— eine Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme i. H. v. 5 000 000 EUR) nachzuweisen.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1.)
Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
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2.)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-215 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.9.2016, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3.)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
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4.)
Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-215 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5.)
Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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6.)
Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7.)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8.)
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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9.)
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10.)
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5.)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 063-118871
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 170-306143
ABl. S-Ausgabe: 63
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-21 📅
Name: Berlin Recycling GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 063-118871 (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern,Behandeln, Verwerten, Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen Tegel. Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu überlassen.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 063-118871
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 170-306143
ABl. S-Ausgabe: 63
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) für die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH am Flughafen Tegel.
Gefährliche Abfälle sind andienungspflichtig bei der SBB mbH (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH). Abfälle zur Beseitigung sind den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) zu überlassen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Nähere Angaben zu Optionen vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2016/S 170-306143 vom 3.9.2016, Ziffer II.2.11). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:306143-2016:TEXT:DE:HTML
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-21 📅
Name: Berlin Recycling GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
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