Die Gesamtleistung wird in mehreren Fach- und Mengenlosen vergeben: Los 1: Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf; Lose 2 a/b: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern); Lose 3 a/b/c/d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion; Los 4 a/b/c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut; Los 5: Verwertung von Altholz A I – III; Los 6: Verwertung von Altpapier. Bei den Losen 2 a/b und 3 a/b/c/d sowie 4 a/b/c handelt es sich um reine Mengenlose mit gleichem Leistungsinhalt. In allen Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen: ? Übernahme der Abfälle an der Restabfallbehandlungsanlage Münster, ? Transport der Abfälle zur stofflichen oder energetischen Verwertung (ggf. nach weiterer Aufbereitung/Behandlung), ? Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: e-0087/70/2016
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in mehreren Fach- und Mengenlosen vergeben:
Los 1: Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf;
Lose 2 a/b: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern);
Lose 3 a/b/c/d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion;
Los 4 a/b/c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut;
Los 5: Verwertung von Altholz A I – III;
Los 6: Verwertung von Altpapier.
Bei den Losen 2 a/b und 3 a/b/c/d sowie 4 a/b/c handelt es sich um reine Mengenlose mit gleichem Leistungsinhalt.
In allen Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
? Übernahme der Abfälle an der Restabfallbehandlungsanlage Münster,
? Transport der Abfälle zur stofflichen oder energetischen Verwertung (ggf. nach weiterer Aufbereitung/Behandlung),
? Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322804
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in mehreren Fach- und Mengenlosen vergeben:
Los 1: Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf;
Lose 2 a/b: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern);
Lose 3 a/b/c/d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion;
Los 4 a/b/c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut;
Los 5: Verwertung von Altholz A I – III;
Los 6: Verwertung von Altpapier.
Bei den Losen 2 a/b und 3 a/b/c/d sowie 4 a/b/c handelt es sich um reine Mengenlose mit gleichem Leistungsinhalt.
In allen Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
? Übernahme der Abfälle an der Restabfallbehandlungsanlage Münster,
? Transport der Abfälle zur stofflichen oder energetischen Verwertung (ggf. nach weiterer Aufbereitung/Behandlung),
? Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 12
Bezeichnung des Loses: 1 Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2018), wenn er nicht spätestens bis zum 30.6.2017 von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: 2a Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern).
Bezeichnung des Loses: 2b Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 3a: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion.
Bezeichnung des Loses: 3b: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: 3c: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: 3d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: 4a: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut.
Bezeichnung des Loses: 4b: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: 4c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: 5: Verwertung von Altholz AI – III
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altholz AI – III.
Bezeichnung des Loses: 6: Verwertung von Altpapier
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Restabfallbehandlungsanlage Münster, Zum Heidehof 87, 48157 Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen gemäß TVgG NRW:
Bei allen Vergabeverfahren sind die Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG NRW (Vordrucke sind beigefügt) mit dem Angebot abzugeben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Ort des Eröffnungstermins: Klemensstraße 10, 48143 Münster.
Zusätzliche Informationen: Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Bei allen Vergabeverfahren sind die Verpflichtungserklärungen gemäß TVgG NRW (Vordrucke sind beigefügt) mit dem Angebot abzugeben.
Bankbürgschaft:
Der Auftragnehmer eines jeden Loses hat innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine
selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in
der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Weitere Anforderungen an die Bürgschaftserklärung sowie die Höhe der geforderten Bürgschaft
je Los sind unter dem Punkt ?Sicherheiten? in den Ausführungsbestimmungen aufgeführt. Die
Vorlage einer Bankerklärung im Angebot ist nicht notwendig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYQYY50.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
? der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
? der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
? Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
? Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
? mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 180-322804 (2016-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in mehreren Fach- und Mengenlosen vergeben:
Los 1: Verwertung der Grobfraktion/Siebüberlauf,
Lose 2 a/b: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern),
Lose 3 a/b/c/d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion,
Los 4 a/b/c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut,
Los 5: Verwertung von Altholz A I – III,
Los 6: Verwertung von Altpapier.
Bei den Losen 2 a/b und 3 a/b/c/d sowie 4 a/b/c handelt es sich um reine Mengenlose mit gleichem Leistungsinhalt.
In allen Losen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Übernahme der Abfälle an der Restabfallbehandlungsanlage Münster,
— Transport der Abfälle zur stofflichen oder energetischen Verwertung (ggf. nach weiterer Aufbereitung/Behandlung),
— Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).
Lose 2 a/b: Verwertung von Kunststoffen (Anlagenoutput in Presscontainern),
Lose 3 a/b/c/d: Verwertung der Feinfraktion/Organikfraktion,
Los 4 a/b/c: Verwertung der Grobfraktion/Schwergut,
Los 5: Verwertung von Altholz A I – III,
— Übernahme der Abfälle an der Restabfallbehandlungsanlage Münster,
— Transport der Abfälle zur stofflichen oder energetischen Verwertung (ggf. nach weiterer Aufbereitung/Behandlung),
— Verwertung der Abfälle (inkl. Beseitigung enthaltener Störstoffe).
Bezeichnung des Loses: 5: Verwertung von Altholz AI - III
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Restabfallbehandlungsanlage Münster; Zum Heidehof 87; 48157…
… Münster
… Münster.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-19 📅
2018-02-26 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.