Entsorung von Restabfällen

Landkreis Mansfeld-Südharz, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz

Entsorgung von Restabfällen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-23 Auftragsbekanntmachung
2016-11-09 Ergänzende Angaben
2017-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: EAW-02/2016
Kurze Beschreibung: Entsorgung von Restabfällen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verbrennung von Siedlungsabfällen 📦
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mansfeld-Südharz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mansfeld-Südharz, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Postleitzahl: 06526
Postort: Sangerhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfallwirtschaft-msh.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.restmuell@abfallwirtschaft-msh.de 📧
Telefon: +49 3464535-5200 📞
Fax: +49 347561333 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-28 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 187-335778
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium sind Preis und Kosten; Näheres siehe Beschaffungsunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Sperrmüll
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) des dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Sperrmülls (mittlere prognostizierte Menge: 2 200 bis 5 600 Mg/a). Die Abfälle sind überwiegend energetisch zu verwerten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen: 12 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat bei allen Losen die Option, die Laufzeit einmalig um 1 Jahr zu verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem AN bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums anzuzeigen.
Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterium sind Preis und Kosten; Näheres siehe Beschaffungsunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von sonstigen Restabfällen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) – mittlere prognostizierte Menge: ca. 14 300 bis 28 000 Mg/a. Mg/a. Die Abfälle sind überwiegend energetisch zu verwerten.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §
123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
und Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten
getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6
Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
Nichtbestehen von Ausschlussgründenvorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur
Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde
solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse,
bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als
6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft
in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die
Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen
gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden
Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung
steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt
für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten
daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen
mit dem Angebot einreichen;
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der
Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle
behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl
kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen
Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den
Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zuzwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG und § 124 GWB zu fordern;
— Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Unterlagen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist);
Mehr anzeigen
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle
Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer /des Unternehmenscodes auch die Eintragung
des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards;
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Erklärungennach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und
eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen;
— Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden
und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123GWB, AEntG,
MiLoG und § 124 GWB (hier unter III.1.1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung: Sofern diese nicht eine Versicherungssumme für die Betriebshaftpflicht von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall
bei zweifacher Maximierung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und für die Umwelthaftpflicht von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall bei zweifacher Maximierung aufweisen, zusätzlich Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Gewährung entsprechenden Versicherungsschutzes;
Mehr anzeigen
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen, die insoweit § 18 VOL/B nachgebildet sind i. H. v. 5 % der Brutto-Auftragssumme.
Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbaren Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inkl. dessen Telefon-Nr., und entsorgter Abfallmenge pro Jahr;
Mehr anzeigen
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung mindestens einer der folgenden Abfallarten: Sperrmüll (AVV 20 03 07), gemischte Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach Entsorgungsfachbetriebe VO-betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung);
Mehr anzeigen
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn. Sofern der Bieter die Entsorgung nicht in einer eigenen Anlage durchführt, ist ein Nachweis über den vertraglichen Zugriff auf die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehene, den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechende Entsorgungsanlage vorzulegen. Zum Beleg dieses Zugriffs ist ein mindestens die Laufzeit dieser Ausschreibung umfassender, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits geschlossener Vertrag mit dem Anlagenbetreiber vorzulegen, der die Entsorgung der von dieser Ausschreibung jeweils für das gebotene Los umfassten Abfallart (AVV 20 03 07 für Los 1 bzw. AVV 20 03 01 für Los 2) und eine Menge von mindestens 5 600 Mg/a für Los 1 bzw. 28 000 Mg/a für Los 2 über die mögliche Laufzeit (Grundlaufzeit einschließlich möglicher Verlängerungen aufgrund einer Geltendmachung der Verlängerungsoptionen) im Auftrag des Bieters ermöglicht und erkennen lässt, dass der Anlagenbetreiber im Fall einer Beauftragung des Bieters zur Entsorgung der ausgeschriebenen Abfälle verpflichtet ist;
Mehr anzeigen
— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung;
— Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Mindeststandards:
Referenzen für die Entsorgung von Restabfällen i. S. dieser Ausschreibung (Sperrmüll, gemischte Siedlungsabfälle) mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren pro Referenz und bei Los 1 einer Entsorgungsmenge von mindestens 3 000 Mg/a (einzeln oder in Summe der Referenzen) sowie bei Los 2 einer Entsorgungsmenge von mindestens 10 000 Mg/a (einzeln oder in Summe der Referenzen) einer der von dieser Ausschreibung umfassten Abfallarten. Eine Referenz reicht, wenn sie beide Voraussetzungen (3 Jahre und 3 000 Mg/a bei Los 1, 10 000 Mg/a bei Los 2) erfüllt.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA, Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO bei Verwendung von in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellten Produkten für die Leistungserbringung.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 1 – Zentrale Ausschreibungsstelle
Internetadresse: www.abfallwirtschaft-msh.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Mansfeld-Südharz, FB 1: Zentrale Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 3464535-5108 📞
E-Mail: ikirchner@mansfeldsuedharz.de 📧
Fax: +49 3464535-5090 📠
Land: Mansfeld-Südharz 🏙️
Internetadresse: www.mansfeldsuedharz.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmer-Einsatz;
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der ILO;
— Nachweise und Erklärungen zur vorgesehenen Entsorgung der Abfälle nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose (Entsorgungs- und Logistikkonzept – bei mehrstufigen Konzepten für jede Stufe – und Ausdruck eines Luftbilds des Standorts der Entsorgungsanlage und ggf. gesonderten Übernahmestelle);
Mehr anzeigen
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund (Beschreibung, Benennung der Anlagen);
— falls vorgesehene Anlagen zur Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen: Darstellung und Nachweis der Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland;
— Darstellung der Verwertungsverfahren in den vorgesehenen Entsorgungsanlagen je Los;
— Angaben zum Endverbleib der zu übernehmenden Abfälle (prozentuale Aufteilung auf die Entsorgungsanlagen und -wege) je Los;
— Angaben zu den vorgesehenen Anlagen zur Übernahme und zu den vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der Abfälle;
— Genehmigungen der benannten Umladestationen und Entsorgungsanlagen einschließlich des Annahmekatalogs – bei neu einzurichtenden, noch nicht genehmigten Umladestationen: Glaubhaftmachung, dass diese die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen und zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden.
Mehr anzeigen
Auf Verlangen sind vorzulegen:
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund.
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinformation, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten über Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden (www.evergabe.de). Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Mehr anzeigen
Die Bieter können den Auftraggeber unter der E-Mail-Adresse siehe Pkt. 1 der Bekanntmachung über ihre Abforderung der Vergabeunterlagen informieren, falls sie keine Registrierung wie empfohlen vorgenommen haben. Sie werden dann von dieser Stelle über etwaige Bieterinformationen informiert.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/S.
Postleitzahl: 06122
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Internetadresse: www.sachsen-anhalt.abst.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 187-335778 (2016-09-23)
Ergänzende Angaben (2016-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 218-397386
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 187-335778
ABl. S-Ausgabe: 218
Quelle: OJS 2016/S 218-397386 (2016-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.mansfeldsuedharz.de 🌏
Telefon: +49 34645355108 📞
Fax: +49 34645355090 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 060-112421
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Die Angaben des Preises unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports und Entsorgung (Behandlung, Verwertung und Beseitigung) des dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassenen Sperrmülls (mittlere prognostizierte Menge: 2 200 bis 5 600 Mg/a). Die Abfälle sind überwiedend energetisch zu verwerten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja.
Beschreibung der Verlängerung: 12 Monate.
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports und die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
überlassenen sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) – mittlere prognostizierte Menge: 14 300 bis 28 000 Mg/a. Die Abfälle sind überwiegend energetisch zu verwerten.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen ersichtlich.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen ersichtlich.
Gewichtung der Kosten: 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-21 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbeeich 1 – Zentrale Ausschreibungsstelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Halle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 060-112421 (2017-03-23)