Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Aufgabenspektrum des BAFzA ist breit gefächert. Aktuell umfasst es über 50 verschiedene Aufgaben, die nicht abschließend sind. Immer wieder kommen neue Aufgaben für das BAFzA hinzu und andere Aufgaben bzw. Programme laufen aus (dynamischer Wandel). Das BAFzA führt gesetzliche, per Erlass übertragene und vertragliche Aufgaben durch. Zu den gesetzlichen Aufgaben zählen vor allem der Bundesfreiwilligendienst sowie das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und die Administration des Familienpflegezeitgesetzes. Zu den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übertragenen Aufgaben gehören insbesondere verschiedene Programme des Europäischen Sozialfonds, das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie die Bundesprogramme „Aktion zusammen wachsen“ und „Mehrgenerationenhäuser“. Neu in diesem Bereich ist das Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“, dessen Ziel es ist, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern und zu unterstützen. Zudem führt das BAFzA mit der Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung eine vertragliche Aufgabe aus. Vor dem Hintergrund, dass bis 2011 –also bis zur Aussetzung der Wehrpflicht– das BAFzA (bis zum 2.5.2011 „Bundesamt für den Zivildienst“) ausschließlich für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern und die Durchführung des Zivildienstes zuständig war, ist eine völlig neu ausgerichtete Behörde entstanden. Diese Veränderungen im Aufgabenspektrum wurden bislang noch nicht durch eine umfassende Öffentlichkeitskampagne begleitet. Vielmehr gab es immer wieder themenspezifische Werbekampagnen zu einzelnen Aufgabenbereichen. Auch wenn einzelne Aufgabenbereiche bereits beworben wurden bzw. werden, ist das BAFzA als solches mit dem großen Aufgabenspektrum zu wenig bekannt. Immer wieder wird bei Erklärungen zur Identität des BAFzA auf den Zivildienst zurückgegriffen. Das muss sich ändern. Ziel/ Aufgabe ist es, das BAFzA in Verbindung mit dem Aufgabenspektrum im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne bekannter zu machen.Im Einzelnen zählen hierzu: 1.) die Positionierung von Aufgaben und Amt, 2.) die Assoziation mit Jugend, Zivilgesellschaft, Familie und Integration, 3.) die Steigerung der Bekanntheit als moderner Dienstleister, 4.) die Wahrnehmung des BAFzA als Anbieter gesetzlicher und übertragener Aufgaben, 5.) das Maximieren des Multiplikatoreneffekts mit bestehenden ÖA-Konzepten. Folgende Arbeiten sollen z.B. von der Agentur geleistet werden: — Gesamtkonzept Öffentlichkeitsarbeit BAFzA — Überprüfung des bestehenden Kommunikationsmaterials — Gestaltung und Erstellung des erforderlichen neuen Materials — Kernbotschaften/ Positionierung des BAFzA — Umsetzung des Konzepts — Wirkungsmessung der Kommunikationsmaßnahmen. Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die zusätzlichen Angaben unter Punkt VI.3 wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Die einzelnen Module der Kampagne sind in der Angebots- und Verhandlungsphase auf Grundlage der Leistungsbeschreibung zu entwickeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postleitzahl: 50969
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1 – III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
— Fragen können bis zum 10.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA BAFzA“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerbers/der Bewerberin führt zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1 – III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
— Fragen können bis zum 10.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA BAFzA“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerbers/der Bewerberin führt zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Aufgabenspektrum des BAFzA ist breit gefächert. Aktuell umfasst es über 50 verschiedene Aufgaben, die nicht abschließend sind. Immer wieder kommen neue Aufgaben für das BAFzA hinzu und andere Aufgaben bzw. Programme laufen aus (dynamischer Wandel).
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Aufgabenspektrum des BAFzA ist breit gefächert. Aktuell umfasst es über 50 verschiedene Aufgaben, die nicht abschließend sind. Immer wieder kommen neue Aufgaben für das BAFzA hinzu und andere Aufgaben bzw. Programme laufen aus (dynamischer Wandel).
Das BAFzA führt gesetzliche, per Erlass übertragene und vertragliche Aufgaben durch.
Zu den gesetzlichen Aufgaben zählen vor allem der Bundesfreiwilligendienst sowie das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und die Administration des Familienpflegezeitgesetzes.
Zu den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übertragenen Aufgaben gehören insbesondere verschiedene Programme des Europäischen Sozialfonds, das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie die Bundesprogramme „Aktion zusammen wachsen“ und „Mehrgenerationenhäuser“. Neu in diesem Bereich ist das Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“, dessen Ziel es ist, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern und zu unterstützen.
Zu den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übertragenen Aufgaben gehören insbesondere verschiedene Programme des Europäischen Sozialfonds, das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie die Bundesprogramme „Aktion zusammen wachsen“ und „Mehrgenerationenhäuser“. Neu in diesem Bereich ist das Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“, dessen Ziel es ist, Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen zu fördern und zu unterstützen.
Zudem führt das BAFzA mit der Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung eine vertragliche Aufgabe aus.
Vor dem Hintergrund, dass bis 2011 –also bis zur Aussetzung der Wehrpflicht– das BAFzA (bis zum 2.5.2011 „Bundesamt für den Zivildienst“) ausschließlich für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern und die Durchführung des Zivildienstes zuständig war, ist eine völlig neu ausgerichtete Behörde entstanden.
Vor dem Hintergrund, dass bis 2011 –also bis zur Aussetzung der Wehrpflicht– das BAFzA (bis zum 2.5.2011 „Bundesamt für den Zivildienst“) ausschließlich für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern und die Durchführung des Zivildienstes zuständig war, ist eine völlig neu ausgerichtete Behörde entstanden.
Diese Veränderungen im Aufgabenspektrum wurden bislang noch nicht durch eine umfassende Öffentlichkeitskampagne begleitet. Vielmehr gab es immer wieder themenspezifische Werbekampagnen zu einzelnen Aufgabenbereichen. Auch wenn einzelne Aufgabenbereiche bereits beworben wurden bzw. werden, ist das BAFzA als solches mit dem großen Aufgabenspektrum zu wenig bekannt. Immer wieder wird bei Erklärungen zur Identität des BAFzA auf den Zivildienst zurückgegriffen. Das muss sich ändern.
Diese Veränderungen im Aufgabenspektrum wurden bislang noch nicht durch eine umfassende Öffentlichkeitskampagne begleitet. Vielmehr gab es immer wieder themenspezifische Werbekampagnen zu einzelnen Aufgabenbereichen. Auch wenn einzelne Aufgabenbereiche bereits beworben wurden bzw. werden, ist das BAFzA als solches mit dem großen Aufgabenspektrum zu wenig bekannt. Immer wieder wird bei Erklärungen zur Identität des BAFzA auf den Zivildienst zurückgegriffen. Das muss sich ändern.
Ziel/ Aufgabe ist es, das BAFzA in Verbindung mit dem Aufgabenspektrum im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne bekannter zu machen.Im Einzelnen zählen hierzu:
1.) die Positionierung von Aufgaben und Amt,
2.) die Assoziation mit Jugend, Zivilgesellschaft, Familie und Integration,
3.) die Steigerung der Bekanntheit als moderner Dienstleister,
4.) die Wahrnehmung des BAFzA als Anbieter gesetzlicher und übertragener Aufgaben,
5.) das Maximieren des Multiplikatoreneffekts mit bestehenden ÖA-Konzepten.
Folgende Arbeiten sollen z.B. von der Agentur geleistet werden:
— Gesamtkonzept Öffentlichkeitsarbeit BAFzA
— Überprüfung des bestehenden Kommunikationsmaterials
— Gestaltung und Erstellung des erforderlichen neuen Materials
— Kernbotschaften/ Positionierung des BAFzA
— Umsetzung des Konzepts
— Wirkungsmessung der Kommunikationsmaßnahmen.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Punkt VI.3 wird hingewiesen.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis 30.9.2017, d.h. 3 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 9 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Kurze Darstellung des/der sich bewerbenden Unternehmens/Institution (max. eine DIN A4 – Seite).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
e) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Vo-raussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
f) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentraler Ansprechpartner fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Es ist diese Person namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, warum sich die zu benennende Person, als zentrale Ansprechperson empfiehlt
h) Erfüllungsort ist Köln. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
h) Erfüllungsort ist Köln. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
i) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV)
j) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Social
k) Nachweis von Erfahrungen im Bereich Internet und Online Marketing
l) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesbehörden, Landesbehörden oder sozialen Institutionen
m) Erfahrungen in der Entwicklung und dem projektbezogenen Einsatz kampagnenbasierter und zielgruppenspezifischer bundesweiter Informations- und Kommunikationsstrategien (strategischer Ansatz)
n) Nachweis von Kompetenz in der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Erfahrungen mit bundesweiten Kampagnen, mit Entwicklung von Logos, Flyern, Broschüren (praktischer Ansatz)
o) Nachweis von Erfahrungen im Handling von Mediabudgets für bundesweite Kampagnen
p) Nachweis von Erfahrungen in der zuverlässigen, schnellen, mediengerechten und grafisch ansprechenden Aufbereitung und Darstellung von Wissen, Fakten und Statistiken
q) Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von Instrumenten zur Evaluation von Kampagnenwirkungen einschließlich der Verwendung belastbarer Kennzahlen
r) Nachweis eines fundierten und belastbaren Netzwerkes hinsichtlich Presseagenturen und Journalisten
s) Kenntnisse und Erfahrungen Nachweis über Grundlagen des Projektmanagements sowie der Instrumente, die für die Steuerung von Terminen, Kosten, Inhalt und Umfang der Kampagnenelemente notwendig sind
t) Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Marketing und Vertrieb einschließlich des Ausbaus und der Pflege einschlägiger Kooperationen
u) Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler Themen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z.B. Unternehmensreferenzen / Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1 – 3 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden. (siehe III.2. 1 – III.2.3).
Die Angaben der Bewerber werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Es werden aufgrund der geforderten Angaben und Nachweise der Bewerber (z.B. Unternehmensreferenzen / Lebensläufe, persönliche Referenzen) 0 bis 10 Punkte mit einer Gewichtung von 1 – 3 vergeben. Nach diesem Schritt werden aufgrund ihrer erreichten Gesamtpunktzahl schließlich die besten Bewerber/Bewerberinnen ermittelt, um als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden. (siehe III.2. 1 – III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Internetadresse: www.bafza.de🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Kontaktperson: Frau Claßen-Sielaff
Referenz Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
— Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der anzufordernden Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.2.1 – III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
— Ergänzende Unterlagen können bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – angefordert werden
— Fragen können bis zum 10.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Fragen können bis zum 10.5.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht
— Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift)
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA BAFzA“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
— Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag ÖA BAFzA“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber/Die Bewerberin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber/der Bewerberin zugerechnet.
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerbers/der Bewerberin führt zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2016/S 076-134462 (2016-04-14)
Ergänzende Angaben (2016-09-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben