Entwicklung eines Rechnungsweseninformationssystems – Rewis
GKV-Spitzenverband
Entwicklung einer webbasierten Anwendung zur Verwaltung und Auswertung der umfangreichen Informationen zu Rechnungslegungsvorschriften der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-23.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-08-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-02-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 30
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: angelika.greb@gkv-spitzenverband.de 📧
Telefon: +49 302062884600 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E76241164 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-297289
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Angelika Greb
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76241164 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 165-297289 (2016-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Kurze Beschreibung:
Entwicklung einer webbasierten Anwendung zur Verwaltung und Auswertung der umfangreichen Informationen zu Rechnungslegungsvorschriften der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 30
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: angelika.greb@gkv-spitzenverband.de 📧
Telefon: +49 302062884600 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E76241164 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-297289
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages unter Ziffer II.2.7 ist nicht verbindlich. Die für die Erstellung dieser Bekanntmachung vorgesehene Maske gibt vor, dass der Aufraggeber eine Laufzeit/Beginn und Ende des Vertrages angeben muss.
Die hier ausgeschriebene Anwendung soll im 1. Quartal 2018 dem GKV-Spitzenverband zur Abnahme bereitgestellt werden. Mit der Auftragsdurchführung soll nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich Anfang 2017) begonnen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Entwicklung einer webbasierten Anwendung zur Verwaltung und Auswertung der umfangreichen Informationen zu Rechnungslegungsvorschriften der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Über diese neu zu schaffende Anwendung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Fachbereiches zukünftig die Aktualisierung der Kontenrahmeninformationen je Rechnungsjahr und Erlass in einem einheitlichen System mit einer zentralen Datenbasis vornehmen können. Darauf aufbauend sollen dann die vom Fachbereich intern erzeugten, freigegebenen und veröffentlichten Daten und Dokumente als Service über ein Web-Portal den berechtigten externen und internen Nutzern im GKV-Umfeld zur Anzeige und zum Download zur Verfügung gestellt werden.
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Die Entwicklungen haben auf der Basis der im GKV-Spitzenverband bereits etablierten Technologien Java und/oder First Spirit bzw. und/oder Intrexx zu erfolgen.
Die Bereitstellung der Anwendung zur Abnahme durch den GKV-Spitzenverband soll spätestens im 1. Quartal 2018 erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Umsetzung von nicht absehbaren Änderungsanforderungen im Umfang von ca. 25 Personentagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Sofern der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt ein alternativer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
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b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs. 1 AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
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Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie Dritte folgende Erklärungen abzugeben:
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie Dritte folgende Erklärungen abzugeben:
a) Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft sowie Ausführungen zu nachstehenden Punkten:
— I. Gesellschaftsform; II. Geschäftstätigkeit; III. Konzernverbindungen; IV. Listeverbundener Unternehmen & strategischer Partner.
— Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder.
b) Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, die belegen, dass der Bewerber oder das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Die Darstellung hat unter Berücksichtigung der im Formblatt 6 geforderten Angaben in einer oder mehreren vom Bewerber oder dem jeweiligen Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu erstellenden formlosen eigenen Anlagen zu erfolgen.
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c) Angaben zur Gesamtanzahl der Mitarbeiter sowie zur Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsbereich Softwareentwicklung in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
d) Angaben zur Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist im Geschäftsbereich Softwareentwicklung bezogen auf die im Teilnahmeantragsschreiben angegebene Technologie mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren.
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e) Eine Beschreibung der Abläufe, Prozesse und Zuständigkeiten, die bei Durchführung eines Entwicklungsprojektes beim Bewerber angestoßen oder vorzufinden sind. Dabei ist auch auf interne Qualitätssicherungs- und Testprozesse sowie Maßnahmen für Entwicklungsprojekte einzugehen. Die Einreichung von Zertifikaten allein ist nicht ausreichend. Die Beschreibung soll 3 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
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Zu b) Mindestanforderung: Es müssen mindestens 2 Referenzen nachgewiesen werden, die Projekte zur Softwareentwicklung mit der im Teilnahmeantragsschreiben angegebenen Technologie zum Gegenstand haben. Die durchgeführten Projekte müssen dabei mindestens umfassen:
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— eine webbasierte Anwendung mit einem Entwicklungsaufwand von mehr als 200 Personentagen,
— ein Entwicklungsprojekt mit unterschiedlichen Nutzerrollen in internen und externen Anwendungsbereichen
Diese Anforderungen können sowohl kumulativ (mehrere in einer Referenz) als auch alternativ (jeweils eine pro Referenz) verwirklicht sein.
zu d) Mindestanforderung: Mindestens 2 Mitarbeiter im Geschäftsbereich Softwareentwicklung bezogen auf die im Teilnahmeantragsschreiben genannte Technologie mit einer Unternehmenszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, Gewichtung 50 % Ausführungen zu internen Prozessen sowie Qualitätssicherungsprozessen beim Bewerber, Gewichtung 50 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Angelika Greb
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E76241164 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages unter Ziffer II.2.7 ist nicht verbindlich. Die für die Erstellung dieser Bekanntmachung vorgesehene Maske gibt vor, dass der Aufraggeber eine Laufzeit/Beginn und Ende des Vertrages angeben muss.
Die hier ausgeschriebene Anwendung soll im 1. Quartal 2018 dem GKV-Spitzenverband zur Abnahme bereitgestellt werden. Mit der Auftragsdurchführung soll nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich Anfang 2017) begonnen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 039-071301
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-297289
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung und Projektrisiken
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-21 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 039-071301 (2017-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 039-071301
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-297289
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages unter Ziffer II.2.7 ist nicht verbindlich. Die für die Erstellung dieser Bekanntmachung vorgesehene Maske gibt vor, dass der Auftraggeber eine Laufzeit/Beginn und Ende des Vertrages angeben muss.
Die hier ausgeschriebene Anwendung soll im 1. Quartal 2018 dem GKV-Spitzenverband zur Abnahme bereitgestellt werden. Mit der Auftragsdurchführung soll nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich Anfang 2017) begonnen werden.
Mehr anzeigen
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung und Projektrisiken
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-21 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages unter Ziffer II.2.7 ist nicht verbindlich. Die für die Erstellung dieser Bekanntmachung vorgesehene Maske gibt vor, dass der Auftraggeber eine Laufzeit/Beginn und Ende des Vertrages angeben muss.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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