Entwicklungsträgerschaft „Eselswiese“ (Treuhandmodell mit Treuhandkonto)
Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an.
Ziele der Gebietsentwicklung sind:
— Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main
— Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden.
Das Entwicklungsgebiet ist im regionalen Flächennutzungsplan differenziert dargestellt. Es umfasst sowohl Sonderbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen als auch eine großzügige Grünfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet sind nicht einheitlich. Ein Teil des Plangebietes befindet sich im Besitz weniger Eigentümer, unter anderem eines landwirtschaftlichen Betriebes, der eine zentrale Position einnimmt. Andere Teile sind durch kleiner strukturierte Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet. Insgesamt ist in Bezug auf die Gebietsgröße die Zahl der Eigentümer jedoch überschaubar. Für die Entwicklung des Gebietes „Eselswiese“ ist neben der Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne daher auch ein Umlegungsverfahren erforderlich. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nur wenige Grundstücke im Eigentum.
Der Auftragnehmer muss im Auftrag der Stadt Rüsselsheim ein Umlegungsverfahren konzipieren und durchführen, die städtebaulichen und wirtschaftlichen Vorgaben entwickeln, im Auftrag der Stadt Rüsselsheim einen städtebaulichen Wettbewerb o.ä. durchführen und die daraus zu entwickelnde Bauleitplanung mit einem oder mehreren Bebauungsplänen in Abstimmung mit der Stadt betreuen und vorantreiben, den Erwerb von Grundstücken im Entwicklungsgebiet durch die Stadt vorbereiten und in Abstimmung mit der Stadt durchführen, die notwendigen Erschließungsplanungen und -maßnahmen einschließlich der Schaffung öffentlicher Grünflächen und evtl. öffentlicher Hochbauten (z.B. Kita) sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im eigenen Namen durchführen und die Grundstücke im Entwicklungsgebiet anschließend im Auftrag der Stadt Rüsselsheim auch vermarkten und veräußern. Die finanzielle Abwicklung aller Vorgänge hat über ein einzurichtendes Treuhandkonto des Entwicklungsträgers zu erfolgen.
Aufgrund der differenzierten Nutzungen einerseits und der geplanten gesamträumlichen Entwicklung andererseits, bei gleichzeitig überwiegend privatem Eigentum, soll der Auftragnehmer über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Bebauung schaffen und sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchführen. Die gesamte Entwicklung und Finanzierung soll für den städtischen Haushalt neutral über ein Treuhandmodell erfolgen. Der Auftragnehmer muss sämtliche Leistungen für die Entwicklung des Gebietes vorfinanzieren. Die Kosten werden anschließend mit den Einnahmen aus den späteren Grundstücksverkäufen und sonstigen Einnahmen verrechnet. Eine etwaige Unter- oder Überdeckung wird nach Abschluss der Gebietsentwicklung zu Lasten bzw. zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Rüsselsheim ausgeglichen.
Der Stadt wird vertraglich das Recht vorbehalten werden, nach Erreichen bestimmter sachlicher oder räumlicher Teilabschnitte, nach Ablauf bestimmter Zeitspannen oder nach bestimmten Zwischenschritten das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu beenden und/oder Teile des Leistungsspektrums aus dem Vertrag herauszulösen und an Dritte zu vergeben. II.1.6).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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2018-04-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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