Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an. Ziele der Gebietsentwicklung sind: — Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main — Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden. Das Entwicklungsgebiet ist im regionalen Flächennutzungsplan differenziert dargestellt. Es umfasst sowohl Sonderbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen als auch eine großzügige Grünfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet sind nicht einheitlich. Ein Teil des Plangebietes befindet sich im Besitz weniger Eigentümer, unter anderem eines landwirtschaftlichen Betriebes, der eine zentrale Position einnimmt. Andere Teile sind durch kleiner strukturierte Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet. Insgesamt ist in Bezug auf die Gebietsgröße die Zahl der Eigentümer jedoch überschaubar. Für die Entwicklung des Gebietes „Eselswiese“ ist neben der Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne daher auch ein Umlegungsverfahren erforderlich. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nur wenige Grundstücke im Eigentum. Der Auftragnehmer muss im Auftrag der Stadt Rüsselsheim ein Umlegungsverfahren konzipieren und durchführen, die städtebaulichen und wirtschaftlichen Vorgaben entwickeln, im Auftrag der Stadt Rüsselsheim einen städtebaulichen Wettbewerb o.ä. durchführen und die daraus zu entwickelnde Bauleitplanung mit einem oder mehreren Bebauungsplänen in Abstimmung mit der Stadt betreuen und vorantreiben, den Erwerb von Grundstücken im Entwicklungsgebiet durch die Stadt vorbereiten und in Abstimmung mit der Stadt durchführen, die notwendigen Erschließungsplanungen und -maßnahmen einschließlich der Schaffung öffentlicher Grünflächen und evtl. öffentlicher Hochbauten (z.B. Kita) sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im eigenen Namen durchführen und die Grundstücke im Entwicklungsgebiet anschließend im Auftrag der Stadt Rüsselsheim auch vermarkten und veräußern. Die finanzielle Abwicklung aller Vorgänge hat über ein einzurichtendes Treuhandkonto des Entwicklungsträgers zu erfolgen. Aufgrund der differenzierten Nutzungen einerseits und der geplanten gesamträumlichen Entwicklung andererseits, bei gleichzeitig überwiegend privatem Eigentum, soll der Auftragnehmer über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Bebauung schaffen und sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchführen. Die gesamte Entwicklung und Finanzierung soll für den städtischen Haushalt neutral über ein Treuhandmodell erfolgen. Der Auftragnehmer muss sämtliche Leistungen für die Entwicklung des Gebietes vorfinanzieren. Die Kosten werden anschließend mit den Einnahmen aus den späteren Grundstücksverkäufen und sonstigen Einnahmen verrechnet. Eine etwaige Unter- oder Überdeckung wird nach Abschluss der Gebietsentwicklung zu Lasten bzw. zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Rüsselsheim ausgeglichen. Der Stadt wird vertraglich das Recht vorbehalten werden, nach Erreichen bestimmter sachlicher oder räumlicher Teilabschnitte, nach Ablauf bestimmter Zeitspannen oder nach bestimmten Zwischenschritten das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu beenden und/oder Teile des Leistungsspektrums aus dem Vertrag herauszulösen und an Dritte zu vergeben. II.1.6).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baulanderschließung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baulanderschließung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, Fachbereich Stadtentwicklung und Strategische Planung
Postanschrift: Marktplatz 4
Postleitzahl: 65428
Postort: Rüsselsheim am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.ruesselsheim.de🌏
E-Mail: uwe.reuter@ruesselsheim.de📧
Telefon: +49 614283-2336📞
Fax: +49 6142832034 📠
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen.
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
— Eine Entwässerungsstudie
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen.
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt.
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VOB/A nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
nachr. HAD-Ref. : 2267/289
nachr. V-Nr/AKZ: 22/2016.
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen.
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
— Eine Entwässerungsstudie
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen.
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt.
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VOB/A nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
nachr. HAD-Ref. : 2267/289
nachr. V-Nr/AKZ: 22/2016.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an.
Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an.
Ziele der Gebietsentwicklung sind:
— Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main
— Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden.
Das Entwicklungsgebiet ist im regionalen Flächennutzungsplan differenziert dargestellt. Es umfasst sowohl Sonderbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen als auch eine großzügige Grünfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet sind nicht einheitlich. Ein Teil des Plangebietes befindet sich im Besitz weniger Eigentümer, unter anderem eines landwirtschaftlichen Betriebes, der eine zentrale Position einnimmt. Andere Teile sind durch kleiner strukturierte Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet. Insgesamt ist in Bezug auf die Gebietsgröße die Zahl der Eigentümer jedoch überschaubar. Für die Entwicklung des Gebietes „Eselswiese“ ist neben der Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne daher auch ein Umlegungsverfahren erforderlich. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nur wenige Grundstücke im Eigentum.
Das Entwicklungsgebiet ist im regionalen Flächennutzungsplan differenziert dargestellt. Es umfasst sowohl Sonderbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Wohnbauflächen als auch eine großzügige Grünfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet sind nicht einheitlich. Ein Teil des Plangebietes befindet sich im Besitz weniger Eigentümer, unter anderem eines landwirtschaftlichen Betriebes, der eine zentrale Position einnimmt. Andere Teile sind durch kleiner strukturierte Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet. Insgesamt ist in Bezug auf die Gebietsgröße die Zahl der Eigentümer jedoch überschaubar. Für die Entwicklung des Gebietes „Eselswiese“ ist neben der Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne daher auch ein Umlegungsverfahren erforderlich. Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nur wenige Grundstücke im Eigentum.
Der Auftragnehmer muss im Auftrag der Stadt Rüsselsheim ein Umlegungsverfahren konzipieren und durchführen, die städtebaulichen und wirtschaftlichen Vorgaben entwickeln, im Auftrag der Stadt Rüsselsheim einen städtebaulichen Wettbewerb o.ä. durchführen und die daraus zu entwickelnde Bauleitplanung mit einem oder mehreren Bebauungsplänen in Abstimmung mit der Stadt betreuen und vorantreiben, den Erwerb von Grundstücken im Entwicklungsgebiet durch die Stadt vorbereiten und in Abstimmung mit der Stadt durchführen, die notwendigen Erschließungsplanungen und -maßnahmen einschließlich der Schaffung öffentlicher Grünflächen und evtl. öffentlicher Hochbauten (z.B. Kita) sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im eigenen Namen durchführen und die Grundstücke im Entwicklungsgebiet anschließend im Auftrag der Stadt Rüsselsheim auch vermarkten und veräußern. Die finanzielle Abwicklung aller Vorgänge hat über ein einzurichtendes Treuhandkonto des Entwicklungsträgers zu erfolgen.
Der Auftragnehmer muss im Auftrag der Stadt Rüsselsheim ein Umlegungsverfahren konzipieren und durchführen, die städtebaulichen und wirtschaftlichen Vorgaben entwickeln, im Auftrag der Stadt Rüsselsheim einen städtebaulichen Wettbewerb o.ä. durchführen und die daraus zu entwickelnde Bauleitplanung mit einem oder mehreren Bebauungsplänen in Abstimmung mit der Stadt betreuen und vorantreiben, den Erwerb von Grundstücken im Entwicklungsgebiet durch die Stadt vorbereiten und in Abstimmung mit der Stadt durchführen, die notwendigen Erschließungsplanungen und -maßnahmen einschließlich der Schaffung öffentlicher Grünflächen und evtl. öffentlicher Hochbauten (z.B. Kita) sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im eigenen Namen durchführen und die Grundstücke im Entwicklungsgebiet anschließend im Auftrag der Stadt Rüsselsheim auch vermarkten und veräußern. Die finanzielle Abwicklung aller Vorgänge hat über ein einzurichtendes Treuhandkonto des Entwicklungsträgers zu erfolgen.
Aufgrund der differenzierten Nutzungen einerseits und der geplanten gesamträumlichen Entwicklung andererseits, bei gleichzeitig überwiegend privatem Eigentum, soll der Auftragnehmer über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Bebauung schaffen und sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchführen. Die gesamte Entwicklung und Finanzierung soll für den städtischen Haushalt neutral über ein Treuhandmodell erfolgen. Der Auftragnehmer muss sämtliche Leistungen für die Entwicklung des Gebietes vorfinanzieren. Die Kosten werden anschließend mit den Einnahmen aus den späteren Grundstücksverkäufen und sonstigen Einnahmen verrechnet. Eine etwaige Unter- oder Überdeckung wird nach Abschluss der Gebietsentwicklung zu Lasten bzw. zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Rüsselsheim ausgeglichen.
Aufgrund der differenzierten Nutzungen einerseits und der geplanten gesamträumlichen Entwicklung andererseits, bei gleichzeitig überwiegend privatem Eigentum, soll der Auftragnehmer über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Bebauung schaffen und sämtliche Erschließungsmaßnahmen durchführen. Die gesamte Entwicklung und Finanzierung soll für den städtischen Haushalt neutral über ein Treuhandmodell erfolgen. Der Auftragnehmer muss sämtliche Leistungen für die Entwicklung des Gebietes vorfinanzieren. Die Kosten werden anschließend mit den Einnahmen aus den späteren Grundstücksverkäufen und sonstigen Einnahmen verrechnet. Eine etwaige Unter- oder Überdeckung wird nach Abschluss der Gebietsentwicklung zu Lasten bzw. zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Rüsselsheim ausgeglichen.
Der Stadt wird vertraglich das Recht vorbehalten werden, nach Erreichen bestimmter sachlicher oder räumlicher Teilabschnitte, nach Ablauf bestimmter Zeitspannen oder nach bestimmten Zwischenschritten das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu beenden und/oder Teile des Leistungsspektrums aus dem Vertrag herauszulösen und an Dritte zu vergeben. II.1.6).
Der Stadt wird vertraglich das Recht vorbehalten werden, nach Erreichen bestimmter sachlicher oder räumlicher Teilabschnitte, nach Ablauf bestimmter Zeitspannen oder nach bestimmten Zwischenschritten das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu beenden und/oder Teile des Leistungsspektrums aus dem Vertrag herauszulösen und an Dritte zu vergeben. II.1.6).
Referenznummer: 22/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rüsselsheim- Bauschheim, 65428 Rüsselsheim am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A, zum Nichtvorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis g) VOB/A sowie zum Vorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. h) und lit. i) VOB/A.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A, zum Nichtvorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis g) VOB/A sowie zum Vorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. h) und lit. i) VOB/A.
3. Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur und zur Konzernabhängigkeit, sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19.12.2014.
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren; Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Vergleichbare Leistungen sind Erschließungsleistungen, Projektentwicklung, Bau- und Planungsleistungen und Vermarktung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren; Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Vergleichbare Leistungen sind Erschließungsleistungen, Projektentwicklung, Bau- und Planungsleistungen und Vermarktung.
2. Aussagekräftige Bankauskunft (Bestätigung ausreichender Liquidität und Bonität für ein Immobilienprojekt der ausgeschriebenen Größenordnung eines Kreditinstitutes im Sinne des § 17 Abs. 2 VOB/B).
Die vorstehend nach Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen, die Bankauskunft nach Nr. 3 für die Bewerbergemeinschaft als solche oder für mindestens eines ihrer Mitglieder.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen, die Erfahrungen mit der Durchführung vergleichbarer Entwicklungsmaßnahmen nachweist:
a. Für die Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass das jeweilige Projekt mindestens das Stadium der Bauleitplanung der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen hat und dieser Verfahrensschritt nicht länger als fünf Jahre ab Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen darf.
a. Für die Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass das jeweilige Projekt mindestens das Stadium der Bauleitplanung der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen hat und dieser Verfahrensschritt nicht länger als fünf Jahre ab Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen darf.
b. Vergleichbar sind Projekte, die Erschließung für
(i) dem Wohnen dienende Gebiete (insbesondere §§ 3, 4, 4a, 5, 6 und 7 BauNVO) mit einer Größe von mindestens 100.000 m2 oder
(ii) für dem Gewerbe dienende Gebiete (insbesondere §§ 7, 8, 9, 10 und 11 BauNVO) mit einer Größe von mindestens 100.000 m2 zum Gegenstand haben.
c. Erschließung ist die Herstellung der nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähigen Anlagen einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
d. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
(i) Lage des Plangebiets;
(ii) Größe des Plangebietes;
(iii) vorgesehene Nutzungsart im Sinne der BauNVO
(iv) Auswahl und Koordination der erforderlichen Planer und Fachgutachter im Rahmen des Bauleitplanverfahrens;
(v) Art und Umfang der Erschließungsmaßnahmen;
(vi) Auswahl und Koordination der Unternehmer für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsplanung und –arbeiten können durch Dritte durchgeführt worden sein, die von dem Bewerber beauftragt und koordiniert wurden; die Beteiligten und ihre Aufgaben sind darzustellen).
(vi) Auswahl und Koordination der Unternehmer für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsplanung und –arbeiten können durch Dritte durchgeführt worden sein, die von dem Bewerber beauftragt und koordiniert wurden; die Beteiligten und ihre Aufgaben sind darzustellen).
e. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass zumindest mit den erforderlichen Tiefbauarbeiten bereits begonnen wurde. Die Abnahme der Erschließungsanlagen darf für keine Referenz länger zurückliegen als fünf Jahre ab Absendung dieser Bekanntmachung
2. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz für Konzeption und Vermarktung einer vom finanziellen Volumen und der Fläche vergleichbaren Immobilienentwicklung für eine Kommune oder einen anderen öffentlichen Auftraggeber (im Treuhandmodell).
a. Vergleichbar sind Immobilienprojekte, die den Grunderwerb, die Erschließung und die Vermarktung einschließlich der erforderlichen Finanzierung umfassen.
b. Es ist darzustellen, dass der Bewerber die Vermarktung und den Verkauf der Grundstücke koordiniert hat.
c. Das Projektvolumen muss mindestens 15 Mio Euro betragen; die Volumina sind durch geeignete Angaben zu plausibilisieren.
d. Für jede Referenz ist nachzuweisen, dass zumindest mit dem Tiefbau des Projekts bereits begonnen wurde. Die Fertigstellung bereits abgeschlossener Projekte darf nicht länger als drei Jahre nach Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
3. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz zur erfolgreichen Durchführung eines Umlegungsverfahrens mit einer Vielzahl von Eigentümern nach § 45 f. BauGB oder einer freiwilligen Umlegung über eine Grundstücksfläche von mindestens 100.000 m2..
4. Referenzen, die die Voraussetzungen für mehr als eine der oben unter 1. bis 3. genannten Kategorien erfüllen, sind in geeigneter Form differenziert darzustellen.
5. Angaben zu den im Durchschnitt der letzten drei Jahre beschäftigten Arbeitskräften und/oder zur Durchführung der vorgenannten Referenzen eingesetzten externen Dienstleistern.
6. Angaben zur Qualifikation und persönlichen Referenzen des Personals, das für die Planung und Durchführung der Maßnahmen voraussichtlich zur Verfügung stehen wird, differenziert nach
a. Verhandlungsführung mit den Grundstückseigentümern,
b. Koordination der städtebaulichen Planung
c. Erschließungsplanung und Bauleitung und
d. Kontoführung
e. Angaben zur verantwortlichen Projektleitung und der Stellvertretung
7. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen nach Nrn. 1. bis 6. für die Bewerbergemeinschaft als solche vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Art und Umfang der Sicherheiten sind abhängig von dem jeweiligen Angebot und werden im Rahmen der Verhandlungen konkretisiert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung und Zahlungsbedingungen sind abhängig von dem jeweiligen Angebot und werden im Rahmen der Verhandlungen konkretisiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesamtschuldnerische Haftung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Für die Auswahlentscheidung ist die Rangfolge entscheidend, die sich aus der Anwendung folgender Kriterien ergibt. Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien:
1. Gesamtanzahl der gem. Ziffer III.2.3 vorgelegten und als Vergleich anzuerkennenden Referenzen. Der Bewerber mit der größten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber weniger Punkte entsprechend der Differenz der Referenzen.
1. Gesamtanzahl der gem. Ziffer III.2.3 vorgelegten und als Vergleich anzuerkennenden Referenzen. Der Bewerber mit der größten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber weniger Punkte entsprechend der Differenz der Referenzen.
2. Komplexität der Erfahrung mit vergleichbaren Entwicklungsgebieten, d.h. je mehr qualitativ geforderte Referenzen (Bauleitplanung, Erschließung, Finanzierung/Vermarktung, Umlegung) in einem einheitlichen Projekt erfüllt wurden, desto höher ist die Bewertung. Bewerber, die Erfahrung mit der komplexesten Aufgabe nachweisen können, erhalten 10 Punkte, Bewerber, die mittlere Komplexitäten nachweisen, 5 Punkte und Bewerber mit jeweils getrennten Projekten in den einzelnen Referenzkategorien erhalten 2 Punkte.
2. Komplexität der Erfahrung mit vergleichbaren Entwicklungsgebieten, d.h. je mehr qualitativ geforderte Referenzen (Bauleitplanung, Erschließung, Finanzierung/Vermarktung, Umlegung) in einem einheitlichen Projekt erfüllt wurden, desto höher ist die Bewertung. Bewerber, die Erfahrung mit der komplexesten Aufgabe nachweisen können, erhalten 10 Punkte, Bewerber, die mittlere Komplexitäten nachweisen, 5 Punkte und Bewerber mit jeweils getrennten Projekten in den einzelnen Referenzkategorien erhalten 2 Punkte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-31 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 22/2016
Zusätzliche Informationen
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen.
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
— Eine Entwässerungsstudie
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen.
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen.
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt.
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VOB/A nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
nachr. HAD-Ref. : 2267/289
nachr. V-Nr/AKZ: 22/2016.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hin, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hin, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
„§ 101b GWB Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 076-133103 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an.
Ziele der Gebietsentwicklung sind:
– Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main,
– Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden.
Gegenstand des Auftrages ist ein Vertrag über eine Entwicklungsträgerschaft für das Gebiet „Eselswiese“ nach einem Treuhandmodell. Die Stadt Rüsselsheim beabsichtigt, das rund 60 ha große sog. Gebiet „Eselswiese“ städtebaulich zu entwickeln. Das Plangebiet schließt sich östlich an den Stadtteil Rüsselsheim-Bauschheim an.
Ziele der Gebietsentwicklung sind:
– Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main,
– Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2 030 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Groß-Gerau
🏙️
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen;
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
— Eine Entwässerungsstudie,
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese,
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern.
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen;
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt;
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein;
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VOB/A nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen;
2. Auf Anfrage stellt die Auftraggeberin über die Kontaktstelle eine Machbarkeitsstudie zur Verfügung, die per E-Mail versandt wird. Es wird den Bewerbern empfohlen, diese Studie anzufordern; die Auftraggeberin wird Fragen, die die Bewerber dazu stellen, allen Bewerbern gleichzeitig beantworten, die die Unterlagen angefordert haben. Ferner werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
— Eine Entwässerungsstudie,
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese,
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern.
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen;
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt;
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein;
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VOB/A nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
– Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main,
– Finanzwirtschaftliches Ziel: Die Kosten der Entwicklung sollen zumindest aus den entwicklungsbedingten Erlösen gedeckt werden.
– Zeitnahe Bereitstellung von Bauland zu Wohn- und Gewerbezwecken nach Weisungen der Stadt Rüsselsheim am Main.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 690
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 250
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-12 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen;
— Eine Entwässerungsstudie,
— Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 2015 zur Gebietsentwicklung Eselswiese,
— Anonymisierte Vermerke über Erstgespräche mit den wichtigsten Grundstücks-Eigentümern.
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen;
3. Die Teilnahmeanträge müssen an die oben unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstellen in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket übermittelt werden. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Entwicklungsträgerschaft Eselswiese – nicht öffnen!“ anzubringen;
4. Die Teilnahmeanträge müssen einmal schriftlich im Original und einmal elektronisch (CD-ROM oder USB Stick) eingereicht werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax werden nicht berücksichtigt;
5. Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder;
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 077-170921 (2018-04-19)