ERAM: Effizienzüberprüfung des Offenhaltungsbetriebes
Im ERAM wurden von 1971 bis September 1998 radioaktive Abfälle eingelagert. Im Mai 1997 hat das BfS den Planfeststellungsantrag zum Weiterbetrieb auf die Stilllegung des ERAM beschränkt. 2001 verzichtete das BfS unwiderruflich auf die Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Endlagerung im ERAM. Die diesbezüglichen Teile der Dauerbetriebsgenehmigung wurden gemäß § 57a Abs. 4 AtG am 27.4.2002 unwirksam. Der nachfolgende Zeitraum wird hier als Offenhaltung bezeichnet.
Bis zur Entscheidung über die Planfeststellung zur Stilllegung befindet sich das Bergwerk im sogenannten Offenhaltungsbetrieb. Dabei werden im ERAM Arbeiten mit dem Ziel durchgeführt, den sicheren Betrieb der über- und untertägigen Anlagen nach Maßgabe der Dauerbetriebsgenehmigung bis zur Stilllegung des ERAM zu gewährleisten und die Stilllegungsfähigkeit zu erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-03.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-11-03
|
Auftragsbekanntmachung
|