Erbringung der Reinigungsdienstleistung in 2 durch das Amt Föhr Amrum bewirtschafteten Schulen

Amt Föhr-Amrum

Erbringung der Unterhaltsreinigung in 2 Schulen. Die Flächen betragen ca. 12 000 m² (1.7.2016).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Föhr-Amrum
Postanschrift: Hafenstraße 23
Postleitzahl: 25938
Postort: Wyk auf Föhr
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-foehr-amrum.de 🌏
E-Mail: t.pielke@amt-foehr-amrum.de 📧
Telefon: +49 4681/5004-838 📞
Fax: +49 4681/5004-841 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 162-293180
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen. Die Organisationsstruktur des Amtes Föhr-Amrum ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Bieterfragen werden auf der Plattform der deutschen eVergabe schriftlich gestellt und beantwortet. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung der Unterhaltsreinigung in 2 Schulen. Die Flächen betragen ca. 12 000 m² (1.7.2016).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25938 Wyk auf Föhr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, des städtischen Steueramtes, der
Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkasse (falls nicht mehr von den zuständigen Stellen zu erhalten: ersatzweise Eigenerklärungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensdarstellung: mit Angabe von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter (insgesamt und für den Gegenstand der zu vergebenden Leistung) aufgeschlüsselt nach beruflicher Qualifikation, Standorten, Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter,
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— Vorweisen von mindestens einem mit dem Auftrag des Auftraggebers vergleichbaren Referenzauftrag (ein oder mehrere Gebäude) mit mind. 05.000 m
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung auf Nachweis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder vergleichbar, jedenfalls mit gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die seriöse Kalkulation des Angebotes hält der Auftraggeber es für dringend geboten, die zu reinigenden Flächen der Schulen zu begehen.
Die Begehung findet am 20.9.2016 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Schulzentrum Wyk statt.
Teilnehmer haben sich bis spätenstens 16.9.2016 unter t.pielke@amtfa.de anzumelden. Fragen sind schriftlich einzureichen und werden über das Kommunikationstool der deutschen eVergabe schriftlich beantwortet.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-04 📅
Öffnungsort: Amt Föhr-Amrum
Ort des Eröffnungstermins: Amt Föhr-Amrum
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Güte der Aufwandskalkulation (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Liegenschaftsamt /Städt. Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr
Herrn Pielke
Name: Deutsche eVergabe, eine Marke der Healy Hudson GmbH
Postanschrift: Wilhelmstraße 20-22
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Deutsche eVergabe, eine Marke der Healy Hudson GmbH
E-Mail: info@deutsche-evergabe.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen.
Die Organisationsstruktur des Amtes Föhr-Amrum ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher
Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung
mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen
nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende
Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem
Verfahren führen. Bieterfragen werden auf der Plattform der deutschen eVergabe schriftlich gestellt und beantwortet. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Reventlouallee 2-4 (Postfach 7128)
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431/988-4640 📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
Quelle: OJS 2016/S 162-293180 (2016-08-19)