Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Jerichower Land in 5 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung: Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall und weitere Leistungen, Los 2: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall und weitere Leistungen, Los 3: Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Los 4: Sammlung, Beförderung und teilweise Entsorgung von Abfällen auf Abruf (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetalle, verbotswidrig abgelagerte Abfälle), Los 5: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und weitere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsumfang der Einzellose in Anhang B.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land, Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Telefon: +49 3921-949-3060📞
Fax: +49 3921-949-9531 📠
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweise und Erklärungen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Darstellung des ggf. vorgesehenen Standortes/ der Standorte zur Umladung, Benennung des Standortes der in diesem Zusammenhang zu nutzenden Fahrzeugwaage sowie Nachweise der Verfügbarkeit des Standortes und der Fahrzeugwaage zum Leistungsbeginn, alternativ: Eigenerklärung, dass kein selbstorganisierter Zwischenumschlag vorgesehen ist;
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 5 je angebotenem Los:
Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung;
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 5 je angebotenem Los:
Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2 und 5 je angebotenem Los:
Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Behälterlieferung und zum Behälterdienst (Lose 1, 2 und 5) sowie zur Behälternachrüstung und zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems (nur Lose 1 und 2)
— bei Angeboten für die Lose 1, 2 und 5 je angebotenem Los:
Eigenerklärung des Behälterherstellers zur Übereinstimmung der angebotenen Abfallbehälter mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
— bei Angeboten für die Lose 1 und 2:
Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Falls Umschlag der Abfälle vorgesehen ist: Benennung der vorgesehenen Anlagen für den Umschlag der gesammelten Abfälle;
— bei Angeboten für die Lose 2, 3, 4 und 5:
Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die zu entsorgenden Abfälle;
— bei Angeboten für Los 3:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (Betriebsstätten und Betriebsstandorte, Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn, Beschreibung der vorgesehenen mobilen Sammelstelle (textliche Beschreibung inkl. Foto oder Graphik), Verfügbarkeit Fachpersonal) und des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes (unter Benennung der Entsorgungsanlagen, ggf. Zwischenlager)
— Auf Verlangen des AG sind vorzulegen:
— Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber etwaiger benannter Umladestationen und benannter Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte;
— Nachweise und Erklärungen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Darstellung des ggf. vorgesehenen Standortes/ der Standorte zur Umladung, Benennung des Standortes der in diesem Zusammenhang zu nutzenden Fahrzeugwaage sowie Nachweise der Verfügbarkeit des Standortes und der Fahrzeugwaage zum Leistungsbeginn, alternativ: Eigenerklärung, dass kein selbstorganisierter Zwischenumschlag vorgesehen ist;
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 5 je angebotenem Los:
Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung;
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 5 je angebotenem Los:
Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2 und 5 je angebotenem Los:
Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Behälterlieferung und zum Behälterdienst (Lose 1, 2 und 5) sowie zur Behälternachrüstung und zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems (nur Lose 1 und 2)
— bei Angeboten für die Lose 1, 2 und 5 je angebotenem Los:
Eigenerklärung des Behälterherstellers zur Übereinstimmung der angebotenen Abfallbehälter mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
— bei Angeboten für die Lose 1 und 2:
Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Falls Umschlag der Abfälle vorgesehen ist: Benennung der vorgesehenen Anlagen für den Umschlag der gesammelten Abfälle;
— bei Angeboten für die Lose 2, 3, 4 und 5:
Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die zu entsorgenden Abfälle;
— bei Angeboten für Los 3:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (Betriebsstätten und Betriebsstandorte, Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn, Beschreibung der vorgesehenen mobilen Sammelstelle (textliche Beschreibung inkl. Foto oder Graphik), Verfügbarkeit Fachpersonal) und des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes (unter Benennung der Entsorgungsanlagen, ggf. Zwischenlager)
— Auf Verlangen des AG sind vorzulegen:
— Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber etwaiger benannter Umladestationen und benannter Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte;
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Landkreis Jerichower Land in 5 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:
Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall und weitere Leistungen,
Los 2: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall und weitere Leistungen,
Los 3: Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen,
Los 4: Sammlung, Beförderung und teilweise Entsorgung von Abfällen auf Abruf (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetalle, verbotswidrig abgelagerte Abfälle),
Los 5: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und weitere Leistungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Restabfall und weitere Leistungen
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Nachrüstung von Abfallsammelbehältern mit Identifikationseinrichtungen und Betrieb eines Behälteridentifiaktionssystems, Behälterdienst, Lieferung von Abfallsammelbehältern.
Menge oder Umfang: Nachrüstung von ca. 32.000 MGB mit Identchips,Sammlung und Beförderung von 7.800 bis 23.000 Mg an Restabfall;600 bis 2.500 Behälterdienstvorgänge pro Jahr;Lieferung von Restabfallbehältern incl. Identchips pro Jahr in einer Größenordnung von ca.250 bis 1.400 Stk. MGB 80 l; 150 bis 900 Stk. MGB 120 l; 10 bis 50 Stk. MGB 240 l; 0 bis 40 Stk. MGB 1.100 l.
Nachrüstung von ca. 32.000 MGB mit Identchips,
Sammlung und Beförderung von 7.800 bis 23.000 Mg an Restabfall;
600 bis 2.500 Behälterdienstvorgänge pro Jahr;
Lieferung von Restabfallbehältern incl. Identchips pro Jahr in einer Größenordnung von ca.250 bis 1.400 Stk. MGB 80 l; 150 bis 900 Stk. MGB 120 l; 10 bis 50 Stk. MGB 240 l; 0 bis 40 Stk. MGB 1.100 l.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit um 2 Jahre, d. h. bis zum 28.2.2027, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall und weitere Leistungen
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und Verwertung von Bioabfall, Nachrüstung von Abfallsammelbehältern mit Identifikationseinrichtungen und Betrieb eines Behälteridentifiaktionssystems, Behälterdienst, Lieferung von Abfallsammelbehältern.
Menge oder Umfang: Nachrüstung von ca. 23.000 MGB mit Identchips,Sammlung, Beförderung und Verwertung von ca. 4.700 bis 14.000 Mg/a an Biogut aus Biotonne,400 bis 1.700 Behälterdienstvorgänge pro Jahr;Lieferung von Bioabfallbehältern incl. Identchips pro Jahr in einer Größenordnung von ca.150 bis 700 Stk. MGB 80 l; 80 bis 500 Stk. MGB 120 l; 0 bis 400 Stk. MGB 240 l;Verwertung von ca. 2.300 bis 13.000 Mg/a an Grüngut;
Nachrüstung von ca. 23.000 MGB mit Identchips,
Sammlung, Beförderung und Verwertung von ca. 4.700 bis 14.000 Mg/a an Biogut aus Biotonne,
400 bis 1.700 Behälterdienstvorgänge pro Jahr;
Lieferung von Bioabfallbehältern incl. Identchips pro Jahr in einer Größenordnung von ca.150 bis 700 Stk. MGB 80 l; 80 bis 500 Stk. MGB 120 l; 0 bis 400 Stk. MGB 240 l;
Verwertung von ca. 2.300 bis 13.000 Mg/a an Grüngut;
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Elektro-Kleingeräten mit dem Schadstoffmobil, Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Menge oder Umfang: Ca.50 bis 80 Mg/a, ca. zwischen 140 und 200 Haltevorgänge, ca. 120 bis 200 h Nettohaltezeit pro Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und teilweise Entsorgung von Abfällen auf Abruf (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetalle, verbotswidrig abgelagerte Abfälle)
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetallen auf Abruf, Sammlung, Beförderung und teilweise Entsorgung verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Abruf.
Menge oder Umfang: Sammlung von ca. 1.800 bis 4.500 Mg/a an Sperrmüll bei ca. ca. 6.000 bis 12.000 Entsorgungsanforderungen/a;Sammlung und Transport von ca. 350 bis 850 Mg an E-Altgeräten und Altmetallen bei ca. 3.000 bis 8.000 Entsorgungsanforderungen/a;Verwertung von ca. 20 bis 150 Mg/a an Altmetallen;Sammlung und Entsorgung von ca. 50 bis 150 Mg/a an verbotswidrig abgelagerten Abfällen bei ca. 100 bis 200 Einzelablagerungen/a.
Sammlung von ca. 1.800 bis 4.500 Mg/a an Sperrmüll bei ca. ca. 6.000 bis 12.000 Entsorgungsanforderungen/a;
Sammlung und Transport von ca. 350 bis 850 Mg an E-Altgeräten und Altmetallen bei ca. 3.000 bis 8.000 Entsorgungsanforderungen/a;
Verwertung von ca. 20 bis 150 Mg/a an Altmetallen;
Sammlung und Entsorgung von ca. 50 bis 150 Mg/a an verbotswidrig abgelagerten Abfällen bei ca. 100 bis 200 Einzelablagerungen/a.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK und weitere Leistungen
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK, Behälterdienst, Lieferung von Abfallsammelbehältern.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit um 2 Jahre, d. h. bis zum 28.02.2027, zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat bei allen Losen die Option, die Laufzeit einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: ZVS/70/017/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Sammlung der Abfälle erfolgt im Landkreis Jerichower Land. Die Durchführung der zu erbringenden Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1) als auch nach III.2.2) und III.2.3)):
— Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einreichen.
— Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einreichen.
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichern, sowie die selben Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG und MiLoG, Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen) zu fordern.
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichern, sowie die selben Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit (keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG und MiLoG, Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen) zu fordern.
— Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
— Für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert.
— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/ oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung…
… von Steuern und Abgaben erfüllt hat;
… der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftplichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Versicherungssummen vorzuhalten:
— für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme i. H. v. mind. 2 Mio. EUR und für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 300.000 EUR für jeden Einzelfall (oder 2,3 Mio EUR pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden)
Bei Zuschlag für mehrere Lose muss die Versicherungssumme entweder doppelt so hoch oder zweifach maximiert für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres sein. Das gilt für jedes Los.
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft gemäß Ziff. III.1.1);
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate;die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Einwohner des Entsorgungsgebietes, Leistungsmenge). Es sind Referenzen für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer abfallwirt-schaftlicher Dienstleistungen vorzulegen. Hinsichtlich der Mindestanforderung an die Referenzen je Los wird auf die nachfolgenden Angaben im Absatz „Möglicherweise geforderten Mindestsstandards“ verwiesen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (z.B. Anzahl der Einwohner des Entsorgungsgebietes, Leistungsmenge). Es sind Referenzen für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer abfallwirt-schaftlicher Dienstleistungen vorzulegen. Hinsichtlich der Mindestanforderung an die Referenzen je Los wird auf die nachfolgenden Angaben im Absatz „Möglicherweise geforderten Mindestsstandards“ verwiesen. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die spezifischen Leistungen je Los:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung) für die spezifischen Leistungen je Los:
— Lose 1 und 2: Nachweis der Qualifikation für die Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01),
— Los 3: Nachweis der Qualifikation für die Sammlung und Beförderung von Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27*)
— Los 4: Nachweis der Qualifikation für die Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07)
— Los 5: Nachweis der Qualifikation für die Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01)
— Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation eines von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der entsprechenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertigen Qualifikation vorlegt.
— Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation eines von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der entsprechenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der gleichwertigen Qualifikation vorlegt.
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
— Angaben des Bieters zur technischen Ausrüstung, zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur technischen Leitung seines Unternehmens.
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
— Los 1:
Es ist mindestens eine im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern erbrachte Referenz vorzulegen für:
— die behältergestützte Sammlung und Beförderung von Abfällen in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst;
— die Ausrüstung von mindestens 10.000 MGB der Größen 60 l bis 240 l mit Identchips;
— den Behälterdienst in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— Los 2:
— den Behälterdienst in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst,
— die Verwertung von Bioabfall mit einer Verwertungsmenge von mindestens 2.000 Mg/a, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— Los 3:
— die mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— die mobile Sammlung und Entsorgung von Schadstoffen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— Los 4:
— die Sammlung von sperrigen Abfällen (AVV 20 03 07) Auf Abruf im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— die Sammlung von sperrigen Abfällen (AVV 20 03 07) Auf Abruf im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 15.000 Einwohnern, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst.
— Los 5:
— die Koordination bzw. Beauftragung von Verwertungsleistungen für Papier, Pappe und Kartonagen mit einer Verwertungsmenge von mindestens 2.000 Mg/a, die einen gültigen Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst;
Bezüglich der zu erbringenden Referenzen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern sind auch im Unterauftrag erbrachte Leistungen zulässig.
Bezüglich der zu erbringenden Referenzen im Auftrag einer Kommune, einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft oder eines Zweckverbandes bzw. einer Anstalt öffentlichen Rechts oder vergleichbaren Rechtsträgern sind auch im Unterauftrag erbrachte Leistungen zulässig.
Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Werktage nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von bis zu 5 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen. Die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung beläuft sich bei den Losen 1, 2 und 4 auf 4 %, bei Los 3 auf 5 % sowie bei Los 5 auf 2 % der Brutto-Auftragssumme. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 18 VOL/B die Stellung von Konzernbürgschaften nicht zulässt.
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Werktage nach Zuschlagserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B in Höhe von bis zu 5 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen. Die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung beläuft sich bei den Losen 1, 2 und 4 auf 4 %, bei Los 3 auf 5 % sowie bei Los 5 auf 2 % der Brutto-Auftragssumme. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 18 VOL/B die Stellung von Konzernbürgschaften nicht zulässt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung auf der Grundlage der entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: — Im Angebot sind Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt abzugeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Überweisung,
Empfänger: Landkreis Jerichower Land
IBAN: DE86810540000511007116, BIC: NOLADE21JEL;
Kassenzeichen: 11140200.431102.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-14 📅
Öffnungsort: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg.
Ort des Eröffnungstermins: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Frau König
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVS/70/017/16
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Nachweise und Erklärungen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für die angebotenen Lose;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2, 4 und 5 je angebotenem Los:
Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes;
Darstellung des ggf. vorgesehenen Standortes/ der Standorte zur Umladung, Benennung des Standortes der in diesem Zusammenhang zu nutzenden Fahrzeugwaage sowie Nachweise der Verfügbarkeit des Standortes und der Fahrzeugwaage zum Leistungsbeginn, alternativ: Eigenerklärung, dass kein selbstorganisierter Zwischenumschlag vorgesehen ist;
Darstellung des ggf. vorgesehenen Standortes/ der Standorte zur Umladung, Benennung des Standortes der in diesem Zusammenhang zu nutzenden Fahrzeugwaage sowie Nachweise der Verfügbarkeit des Standortes und der Fahrzeugwaage zum Leistungsbeginn, alternativ: Eigenerklärung, dass kein selbstorganisierter Zwischenumschlag vorgesehen ist;
— bei Angeboten für die Lose 1 bis 5 je angebotenem Los:
Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung;
Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind, sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Fahrzeuge durch Eigenerklärung;
Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung;
Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter sowie Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung;
— bei Angeboten für die Lose 1, 2 und 5 je angebotenem Los:
Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Behälterlieferung und zum Behälterdienst (Lose 1, 2 und 5) sowie zur Behälternachrüstung und zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems (nur Lose 1 und 2)
Eigenerklärung des Behälterherstellers zur Übereinstimmung der angebotenen Abfallbehälter mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
— bei Angeboten für die Lose 1 und 2:
Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen;
Falls Umschlag der Abfälle vorgesehen ist: Benennung der vorgesehenen Anlagen für den Umschlag der gesammelten Abfälle;
— bei Angeboten für die Lose 2, 3, 4 und 5:
Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für die zu entsorgenden Abfälle;
— bei Angeboten für Los 3:
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (Betriebsstätten und Betriebsstandorte, Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn, Beschreibung der vorgesehenen mobilen Sammelstelle (textliche Beschreibung inkl. Foto oder Graphik), Verfügbarkeit Fachpersonal) und des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes (unter Benennung der Entsorgungsanlagen, ggf. Zwischenlager)
Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung (Betriebsstätten und Betriebsstandorte, Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn, Beschreibung der vorgesehenen mobilen Sammelstelle (textliche Beschreibung inkl. Foto oder Graphik), Verfügbarkeit Fachpersonal) und des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes (unter Benennung der Entsorgungsanlagen, ggf. Zwischenlager)
— Auf Verlangen des AG sind vorzulegen:
— Genehmigungen und Bereitschaftserklärungen der Betreiber etwaiger benannter Umladestationen und benannter Entsorgungsanlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 345-514-1115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446📞
Fax: +49 391-6230-447 📠
Quelle: OJS 2016/S 075-132085 (2016-04-13)
Ergänzende Angaben (2016-06-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Lose 1, 3, 4 und 5: das geringste prognostizierte Gesamtentgelt, Los 2: die geringsten prognostizierten Gesamtkosten (Summe von prognostiziertem Bruttogesamtentgelt und prognostizierten Transportkosten) (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
4️⃣
5️⃣
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 109-195105
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.