(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www. evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (2) Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. (3) Der Teilnahmeantrag ist in elektronischer Form oder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Frist für die Teilnahmeanträge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist, mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu dem in IV.3.4) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Unvollständige und fehlerhafte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren; sie werden nicht nachgefordert (4) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. (5) Für die Prüfung der Eignung werden nur die geforderten Unterlagen und die EEE berücksichtigt. (6) Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. (7) Es besteht die Möglichkeit der Übersendung der Ausschreibungsunterlagen sowie weiterer Informationen durch die Verdingungsstelle an den Bewerber. Hierfür ist eine Registrierung des Bewerbers durch seine E-Mailadresse erforderlich. (8) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 20.7.2016, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (9) Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.