Ergänzung des vorhandenen Netzwerks

Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf

Ergänzung und Wartung des vorhandenen Netzwerkes im 7/24 h Betrieb am Köln Bonn Airport.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-29 Auftragsbekanntmachung
2017-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkaufrüstung
Menge oder Umfang:
a) Abschluss eines Wartungs- und Service-Vertrages für Netzkomponenten und Netzmanagementsoftware, sowie der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Implementierung von Netzkomponenten zur punktuellen Ergänzung des bestehenden Netzwerkes.ba) Der Auftraggeber hat ein Netzwerk, bestehend aus ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems mit einem Wert von ca. 2 450 000 EUR Anschaffungspreis (netto, exklusive Umsatzsteuer); Es handelt sich unter anderem um Komponenten folgenden Typs:baa) Campus Access- und Distribution-Switches aus der Cisco Catalyst-Familie (C6500, C6800, C2900, C3500, C3700, C4500);bab) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus-Familie (N7k, N5K, N2K, N9K, N3K);bac) WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco Systems (WLC 5500, AP2600, AP2700, 3700);bad) Firewalls aus der Cisco ASA-Familie;bae) Cisco Prime Infrastructure;baf) Cisco Identity Services Engine (ISE).bb) Der Umfang der in der Rahmenvertragslaufzeit zu liefernden Komponenten beträgt ca. 95 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr:bba) Access Switches aus der Cisco Catalyst Familie;bbb) Backbone-Switches aus der Cisco Catalyst Familie;bbc) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus Familie;bbd) Access Points aus der Cisco Aironet Familie.bc) Für die Implementierung der zuvor aufgelisteten Netzkomponenten wird seitens des Lieferanten eine Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme erwartet.c) Für die Wartung ist einzuhalten:ca) Bereitschafts- und Reaktionszeiten:caa) Telefon- und Email-Support, durch qualifizierten Spezialisten;cab) 7 x 24 (Montag bis Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr).cb) Entstörung, Vor-Ort-Einsatz:cba) Telefonische Reaktionszeit von 30 Minuten mit einem qualifizierten Mitarbeiter;cbb) Unterstützung des 1st und 2nd Level Supports bei der Fehlersuche und Behebung;cbc) Nach Anforderung des Auftraggebers muss ein qualifizierter Mitarbeiter innerhalb von 2 Stunden unterstützend vor Ort sei.cc) Wiederherstellungszeit von vier Stunden ab Call-Aufgabe durch den Auftraggeber;cd) Workarounds, die erreichen, dass nach vier Stunden aus Sicht der Anwendungen keine Störungen mehr vorliegen, sind zugelassen;ce) Austausch defekter Hardware:cea) Die Anlieferung von Ersatzhardware erfolgt innerhalb von 2 bzw. 4 Stunden in Abhängigkeit vom Komponenten-Typ;ceb) Bei einem notwendigen Tausch von Komponenten ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur Originalersatzteile zu verwenden.cf) Der Wartungsvertrag bezieht sich aktuell auf ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems (zuzüglich Transceiver);cg) Mit Ausnahme der Software-Wartung sind die vorgenannten Dienstleistungen auch für Komponenten zu erbringen, die den Status „End of Service“ (EoS) haben, also nicht durch einen Service-Vertrag mit Cisco Systems „rückversicherbar“ sind. Für diese Fälle ist eine entsprechende Hardwarevorhaltung durch den Auftragnehmer erforderlich.d) Standort der Netzkomponenten: vorwiegend im Geltungsbereichs des LuftSiG. Nur sicherheitsüberprüfte (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) Personen können den Service an den Geräten durchführen. Personen, Lieferungen und Fahrzeuge werden gemäß § 8 (1) Punkt 5 LuftSiG durchsucht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkaufrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH, Einkauf
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-113854
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
aa) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. ab) Der Köln Bonn Airport ist einer der größten Verkehrsflughäfen Deutschlands und liegt mit über 10 000 000 Passagieren pro Jahr bundesweit auf Platz sechs. Mit über 750 000 Tonnen Luftfracht hält Köln/Bonn hinter Frankfurt und Leipzig Platz 3. Passagiere und Luftfracht zusammengenommen steht der Airport auf Rang vier. Der Flughafen arbeitet im 7/24 h-Betrieb. a) Zu Kooperationsformen: ba) Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. bc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3). b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig. d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11:00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. e) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-Files bzw. als xls-File auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. g) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge: Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1) „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B035 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4)) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1)) in Raum H2B035 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten. h) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ha) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. hb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung: Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die Eignungskriterien müssen zu 100 % erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. hc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3) „Bewerbererklärung“; — maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3) „Anforderungskatalog“. hda) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt. hdb) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz sechs mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.3) „Anforderungskatalog“ die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage. i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerber zeitgleich die Vergabeunterlagen zusenden und zur Abgabe eines Angebots auffordern. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ergänzung und Wartung des vorhandenen Netzwerkes im 7/24 h Betrieb am Köln Bonn Airport.
Menge oder Umfang:
a) Abschluss eines Wartungs- und Service-Vertrages für Netzkomponenten und Netzmanagementsoftware, sowie der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Implementierung von Netzkomponenten zur punktuellen Ergänzung des bestehenden Netzwerkes.
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ba) Der Auftraggeber hat ein Netzwerk, bestehend aus ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems mit einem Wert von ca. 2 450 000 EUR Anschaffungspreis (netto, exklusive Umsatzsteuer); Es handelt sich unter anderem um Komponenten folgenden Typs:
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baa) Campus Access- und Distribution-Switches aus der Cisco Catalyst-Familie (C6500, C6800, C2900, C3500, C3700, C4500);
bab) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus-Familie (N7k, N5K, N2K, N9K, N3K);
bac) WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco Systems (WLC 5500, AP2600, AP2700, 3700);
bad) Firewalls aus der Cisco ASA-Familie;
bae) Cisco Prime Infrastructure;
baf) Cisco Identity Services Engine (ISE).
bb) Der Umfang der in der Rahmenvertragslaufzeit zu liefernden Komponenten beträgt ca. 95 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr:
bba) Access Switches aus der Cisco Catalyst Familie;
bbb) Backbone-Switches aus der Cisco Catalyst Familie;
bbc) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus Familie;
bbd) Access Points aus der Cisco Aironet Familie.
bc) Für die Implementierung der zuvor aufgelisteten Netzkomponenten wird seitens des Lieferanten eine Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme erwartet.
c) Für die Wartung ist einzuhalten:
ca) Bereitschafts- und Reaktionszeiten:
caa) Telefon- und Email-Support, durch qualifizierten Spezialisten;
cab) 7 x 24 (Montag bis Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr).
cb) Entstörung, Vor-Ort-Einsatz:
cba) Telefonische Reaktionszeit von 30 Minuten mit einem qualifizierten Mitarbeiter;
cbb) Unterstützung des 1st und 2nd Level Supports bei der Fehlersuche und Behebung;
cbc) Nach Anforderung des Auftraggebers muss ein qualifizierter Mitarbeiter innerhalb von 2 Stunden unterstützend vor Ort sei.
cc) Wiederherstellungszeit von vier Stunden ab Call-Aufgabe durch den Auftraggeber;
cd) Workarounds, die erreichen, dass nach vier Stunden aus Sicht der Anwendungen keine Störungen mehr vorliegen, sind zugelassen;
ce) Austausch defekter Hardware:
cea) Die Anlieferung von Ersatzhardware erfolgt innerhalb von 2 bzw. 4 Stunden in Abhängigkeit vom Komponenten-Typ;
ceb) Bei einem notwendigen Tausch von Komponenten ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur Originalersatzteile zu verwenden.
cf) Der Wartungsvertrag bezieht sich aktuell auf ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems (zuzüglich Transceiver);
cg) Mit Ausnahme der Software-Wartung sind die vorgenannten Dienstleistungen auch für Komponenten zu erbringen, die den Status „End of Service“ (EoS) haben, also nicht durch einen Service-Vertrag mit Cisco Systems „rückversicherbar“ sind. Für diese Fälle ist eine entsprechende Hardwarevorhaltung durch den Auftragnehmer erforderlich.
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d) Standort der Netzkomponenten: vorwiegend im Geltungsbereichs des LuftSiG. Nur sicherheitsüberprüfte (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) Personen können den Service an den Geräten durchführen. Personen, Lieferungen und Fahrzeuge werden gemäß § 8 (1) Punkt 5 LuftSiG durchsucht.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages von einem Jahr nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer erstmalig die Ausübung der Option spätestens 6 Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: IT_Netz_2017

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als 12 Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 12 Monate),
ab) Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
aa) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
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ab) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 6 Monate ausreichend) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 2 000 000 EUR für Sachschäden, 2 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person). Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
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Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate ausreichend).
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat, oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als 6 Monate).
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ad) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich IT (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
Mindestbedingung: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen.
ae) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen Netzwerktechnik, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
Mindestbedingung: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen.
af) Der Auftragnehmer muss drei Monate vor Beginn der Auftragsausführung eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer europäischen Bank in deutscher Sprache auf Grundlage deutschem Rechts über 200 000 EUR vorlegen. Der Bewerber muss durch ein Schreiben einer Bank belegen, dass er im Zuschlagsfall diese Bürgschaft erhalten wird. Eine Konzernbürgschaft wird nicht akzeptiert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind die Formulare „IT_Netz_2017 Bewerbererklärung zu Anschnitt III.2.3“ und „IT_Netz_2017 Anforderungskatalog zu Abschnitt III.2.3“ über folgen Link http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf/ausschreibungen-vergaben.html herunterzuladen und auszufüllen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer muss drei Monate vor Beginn vor Beginn der Auftragsausführung dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 200 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) vorlegen. Eine Konzernbürgschaft wird nicht akzeptiert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
a) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen.
b) Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit folgendem Inhalt einzureichen:
ba) Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
bb) Benennung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt;
bc) Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernimmt;
bd) Ausdrückliche Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich verpflichten, sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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be) Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
c) Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannte Eignungsvoraussetzung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird.
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d) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Folgende Verpflichtungserklärungen zum TVgG-NRW werden in der Angebotsphase mittels Vordrucken abgefragt:
aa) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen nach Vorgaben des § 4 TVgG-NRW.
ab) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach Vorgaben des § 18 TVgG-NRW.
ac) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Vorgaben des § 19 TVgG-NRW (VOL).
b) Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
c) Spätestens 2 Monate nach der Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer mit der Zertifizierung als „bekannter Lieferant“ nach LuftSiG beginnen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 221-147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
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betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1)) senden.
Quelle: OJS 2016/S 065-113854 (2016-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 172-353512
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 065-113854
ABl. S-Ausgabe: 172

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 172-353512 (2017-09-06)