Der Straßenzug der Hauptverkehrsstraßen Eißendorfer Waldweg/Maldfeldstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 7 (AS HH-Marmstorf) bzw. A 261 (AS HH-Marmstorf / Lürade) zur Winsener Straße und damit zur Harburger Innenstadt. Sie besitzen je einen Fahrstreifen je Richtung mit zusätzlichen Abbiegefahrstreifen an den Einmündungen. Die Straßen haben den Charakter einer Landstraße, sind überwiegend anbaufrei und führen durch Waldgebiet. Nebenflächen (Geh-/Radweg) sind nur auf einer Seite vorhanden. Im Bereich der BAB-Anschlussstellen befinden sich Gewerbebetriebe mit Kundenparkplätzen. Sowohl die Fahrbahnen, als auch die Geh- und Radwege sind baulich schadhaft, unterdimensioniert und entsprechen nicht den Vorgaben der aktuellen Regelwerke und den funktionalen Anforderungen. Die Länge der zu überplanenden Strecke beträgt ca. 4,5 km. Ziel der Überplanung ist die Errichtung von PLAST-gerechten Radverkehrsanlagen, Gehwegen sowie die Ertüchtigung von Gehwegen und Fahrbahnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Der Straßenzug der Hauptverkehrsstraßen Eißendorfer Waldweg/Maldfeldstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 7 (AS HH-Marmstorf) bzw. A 261 (AS HH-Marmstorf / Lürade) zur Winsener Straße und damit zur Harburger Innenstadt. Sie besitzen je einen Fahrstreifen je Richtung mit zusätzlichen Abbiegefahrstreifen an den Einmündungen. Die Straßen haben den Charakter einer Landstraße, sind überwiegend anbaufrei und führen durch Waldgebiet. Nebenflächen (Geh-/Radweg) sind nur auf einer Seite vorhanden. Im Bereich der BAB-Anschlussstellen befinden sich Gewerbebetriebe mit Kundenparkplätzen. Sowohl die Fahrbahnen, als auch die Geh- und Radwege sind baulich schadhaft, unterdimensioniert und entsprechen nicht den Vorgaben der aktuellen Regelwerke und den funktionalen Anforderungen. Die Länge der zu überplanenden Strecke beträgt ca. 4,5 km. Ziel der Überplanung ist die Errichtung von PLAST-gerechten Radverkehrsanlagen, Gehwegen sowie die Ertüchtigung von Gehwegen und Fahrbahnen.
Der Straßenzug der Hauptverkehrsstraßen Eißendorfer Waldweg/Maldfeldstraße ist eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 7 (AS HH-Marmstorf) bzw. A 261 (AS HH-Marmstorf / Lürade) zur Winsener Straße und damit zur Harburger Innenstadt. Sie besitzen je einen Fahrstreifen je Richtung mit zusätzlichen Abbiegefahrstreifen an den Einmündungen. Die Straßen haben den Charakter einer Landstraße, sind überwiegend anbaufrei und führen durch Waldgebiet. Nebenflächen (Geh-/Radweg) sind nur auf einer Seite vorhanden. Im Bereich der BAB-Anschlussstellen befinden sich Gewerbebetriebe mit Kundenparkplätzen. Sowohl die Fahrbahnen, als auch die Geh- und Radwege sind baulich schadhaft, unterdimensioniert und entsprechen nicht den Vorgaben der aktuellen Regelwerke und den funktionalen Anforderungen. Die Länge der zu überplanenden Strecke beträgt ca. 4,5 km. Ziel der Überplanung ist die Errichtung von PLAST-gerechten Radverkehrsanlagen, Gehwegen sowie die Ertüchtigung von Gehwegen und Fahrbahnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Lph. 1 bis 6 gem. § 47 HOAI und besondere Leistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Besondere Leistungen der Bauoberleitung gem. HOAI, Anlage 13;
— Prüfungen von Nachtragsforderungen;
— Koordination mit anderen Projekten oder anderer am Projekt Beteiligter;
— Mitarbeit beim Erstellen von Informationsmaterialen;
— Überwachung der Mängelbeseitigung.
Dauer: 16 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit keine EEE abgegeben wird, ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden! Hier enthalten ist die Abfrage von:
A)- § 44 (1) VgV Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
B)- Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) und (4) GWB;
C)- Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB.
Im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung vorzulegen, siehe Vordruck „Bietergemeinschaft“. Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Unterauftragnehmer auszuführende Leistungen angeben, siehe Vordruck „Unterauftragnehmer-Leistungen“. Alle Vordrucke zum Teilnahmeantrag sind runterzuladen unter http://www.hamburg.de/ausschreibungen, Bekanntmachungen, VgV Ausschreibungen oder direkt unter dem Link https://ausschreibungsunterlagen.hamburg.de/f/e883c5ac0a/?raw=1
Im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung vorzulegen, siehe Vordruck „Bietergemeinschaft“. Der Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Unterauftragnehmer auszuführende Leistungen angeben, siehe Vordruck „Unterauftragnehmer-Leistungen“. Alle Vordrucke zum Teilnahmeantrag sind runterzuladen unter http://www.hamburg.de/ausschreibungen, Bekanntmachungen, VgV Ausschreibungen oder direkt unter dem Link https://ausschreibungsunterlagen.hamburg.de/f/e883c5ac0a/?raw=1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1:
Siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“:
D)- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D)- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
E)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 1 500 000 EUR insgesamt. Wertung mit max. 5 Punkten: < 1 500 000 EUR insgesamt = Ausschluss, > oder gleich 1 500 000 EUR = 1 Punkt, > 1 700 000 EUR = 2 Punkte, > 1 900 000 EUR = 3 Punkte, > 2 100 000 EUR = 4 Punkte, > 2 300 000 EUR = 5 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
E)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 1 500 000 EUR insgesamt. Wertung mit max. 5 Punkten: < 1 500 000 EUR insgesamt = Ausschluss, > oder gleich 1 500 000 EUR = 1 Punkt, > 1 700 000 EUR = 2 Punkte, > 1 900 000 EUR = 3 Punkte, > 2 100 000 EUR = 4 Punkte, > 2 300 000 EUR = 5 Punkte.
F)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den Jahren 2013, 2014, 2015. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 2,3 und 5, 6 gem. § 47 HOAI an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen. Es müssen die HOAI-Leistungsphasen 2-6 erbracht worden sein. Wertung mit max. 5 Punkten: > oder gleich 750 000 EUR = 1 Punkt, > 850 000 EUR = 2 Punkte, > 950 000 = 3 Punkte, > 1 050 000 EUR = 4 Punkte, > 1 150 000 EUR = 5 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
F)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den Jahren 2013, 2014, 2015. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 2,3 und 5, 6 gem. § 47 HOAI an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen. Es müssen die HOAI-Leistungsphasen 2-6 erbracht worden sein. Wertung mit max. 5 Punkten: > oder gleich 750 000 EUR = 1 Punkt, > 850 000 EUR = 2 Punkte, > 950 000 = 3 Punkte, > 1 050 000 EUR = 4 Punkte, > 1 150 000 EUR = 5 Punkte.
Los 2:
G)- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
G)- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
H)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 angeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 750 000 EUR insgesamt. Wertung mit max. 5 Punkten: < 750 000 EUR insgesamt = Ausschluss, > oder gleich 750 000 EUR = 1 Punkt, > 850 000 EUR = 2 Punkte, > 950 000 = 3 Punkte, > 1 050 000 EUR = 4 Punkte, > 1 150 000 EUR = 5 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
H)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 angeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 750 000 EUR insgesamt. Wertung mit max. 5 Punkten: < 750 000 EUR insgesamt = Ausschluss, > oder gleich 750 000 EUR = 1 Punkt, > 850 000 EUR = 2 Punkte, > 950 000 = 3 Punkte, > 1 050 000 EUR = 4 Punkte, > 1 150 000 EUR = 5 Punkte.
I)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den Jahren 2013, 2014, 2015. Dies umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI § 47 an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen. Es müssen die HOAI-Leistungsphasen 8 und 9 erbracht worden sein. Wertung mit max. 5 Punkten: > oder gleich 375 000 EUR = 1 Punkt, > 475 000 EUR = 2 Punkte, > 575 000 = 3 Punkte, > 675 000 EUR = 4 Punkte, > 775 000 EUR = 5 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
I)- § 45 (4) Nr. 4 VgV: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den Jahren 2013, 2014, 2015. Dies umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI § 47 an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen. Es müssen die HOAI-Leistungsphasen 8 und 9 erbracht worden sein. Wertung mit max. 5 Punkten: > oder gleich 375 000 EUR = 1 Punkt, > 475 000 EUR = 2 Punkte, > 575 000 = 3 Punkte, > 675 000 EUR = 4 Punkte, > 775 000 EUR = 5 Punkte.
Mindeststandards:
Los 1:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: Personenschäden (1 500 000 EUR), sonstige Schäden (500 000 EUR). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das zweifache der Versicherungssumme beträgt.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 1 500 000 EUR insgesamt.
Los 2:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015). Erforderlich sind mindestens 750 000 EUR insgesamt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“
J)- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Wertung mit max. 10 Punkten: < 3 Ingenieure = Ausschluss, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 3 Ingenieure = 4 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 4 Ingenieure = 5 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 5 Ingenieure = 6 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 6 Ingenieure = 7 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 7 Ingenieure = 8 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 8 Ingenieure = 9 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 9 Ingenieure = 10 Punkte
K)- § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Wertung mit max. 10 Punkten: < 2 Ingenieure = Ausschluss, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 2 Ingenieure = 4 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 3 Ingenieure = 6 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 4 Ingenieure = 8 Punkte, mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und 5 Ingenieure = 10 Punkte
siehe Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“:
L)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal fünf Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden! Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um die Planung an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit
L)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal fünf Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden! Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um die Planung an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit
— Projektbezeichnung;
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Bausumme;
— Bearbeitete Leistungsbilder;
— Bearbeitete Leistungsphasen;
— Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende.
Wertung: es können max. 6 Punkte je Referenzprojekt und maximal 30 Punkte insgesamt erreicht werden. Es werden die besten fünf Referenzprojekte gewertet.
je Referenzprojekt: Bausumme > 1 000 000 EUR = 1 Punkt, Bearbeitung der Leistungsphasen 2, 3 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Bearbeitung der Leistungsphasen 5, 6 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Leitungstrassenplanung = 1 Punkt, Bauablaufplanung einschließlich der Abstimmung und Erarbeitung der Bauphasenpläne und Verkehrsführungspläne = 1 Punkt
je Referenzprojekt: Bausumme > 1 000 000 EUR = 1 Punkt, Bearbeitung der Leistungsphasen 2, 3 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Bearbeitung der Leistungsphasen 5, 6 vollständig erbracht gem. § 47 HOAI = 1,5 Punkte, Leitungstrassenplanung = 1 Punkt, Bauablaufplanung einschließlich der Abstimmung und Erarbeitung der Bauphasenpläne und Verkehrsführungspläne = 1 Punkt
M)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal fünf Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden! Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und oder der HOAI-Leistungen der Lph. 8 und 9 gem. §47 an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit
M)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: maximal fünf Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden! Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Dabei muss es sich zwingend um Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und oder der HOAI-Leistungen der Lph. 8 und 9 gem. §47 an Straßen des innerstädtischen Hauptverkehrsstraßennetzes, jedoch keine Bundesautobahnen, handeln. Nennung der Referenzprojekte mit
Wertung: es können max. 6 Punkte je Referenzprojekt und maximal 30 Punkte insgesamt erreicht werden. Es werden die besten 5 Referenzprojekte gewertet.
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Mindeststandard sind…
… 3 Ingenieure und 1 Führungskraft/Projektleiter.
… 2 Ingenieure und 1 Führungskraft/Projektleiter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste auf der Grundlage der angegebenen Punkteverteilung für die unter Ziffer
III.1.2) und III.1.3) vorgesehenen Eignungskriterien. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Dokumente URL: https://ausschreibungsunterlagen.hamburg.de/f/e883c5ac0a/?raw=1🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg; Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Zentrale Vergabestelle (K5) / Zentraler Einkauf und Vergabeaufsicht (GF/Z), Raum C 5.41
Kontaktperson: Freie und Hansestadt Hamburg, LSBG, Zentrale Vergabestelle (K5) / Zentraler Einkauf und Vergabeaufsicht (GF/Z), Raum C 5.41, Öffnungszeiten: Mo.-Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr, Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr
Land: Hamburg
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Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte versehen Sie den Umschlag für den Teilnahmeantrag mit dem orangen Anschriftszettel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Auftrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 161-291038 (2016-08-18)