Gemäß der EU-Verordnung Nr. 995/2012 vom 26. Oktober 2012 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (zukünftig: EU-Verordnung 995/2012) ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) zu liefern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018. Die Erhebungen umfassen folgende Leistungen: – Durchführung von Erhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018 (Langerhebung 2017 zum Berichtsjahr 2016; Kurzerhebung 2018 zum Berichtsjahr 2017; Langerhebung 2019 zum Berichtsjahr 2018 – Analyse und Auswertungen zu den Erhebungsergebnissen – Methodische und thematische Weiterentwicklung der Erhebungen – Bereitstellung der Erhebungsdaten für Zwecke der Forschung und Lehre – Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats – Gremienteilnahme Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmbf.de🌏
E-Mail: 1.vergabe@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 2289957-83601 📠
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Berlin einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote bzw. Teilnahmeanträge nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Berlin einzureichen. Angebote, Teilnahmeanträge und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannten Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten, Teilnahmeanträgen und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 995/2012 vom 26. Oktober 2012 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (zukünftig: EU-Verordnung 995/2012) ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) zu liefern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018. Die Erhebungen umfassen folgende Leistungen: – Durchführung von Erhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018 (Langerhebung 2017 zum Berichtsjahr 2016; Kurzerhebung 2018 zum Berichtsjahr 2017; Langerhebung 2019 zum Berichtsjahr 2018 – Analyse und Auswertungen zu den Erhebungsergebnissen – Methodische und thematische Weiterentwicklung der Erhebungen – Bereitstellung der Erhebungsdaten für Zwecke der Forschung und Lehre – Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats – Gremienteilnahme Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 995/2012 vom 26. Oktober 2012 zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (zukünftig: EU-Verordnung 995/2012) ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) zu liefern. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018. Die Erhebungen umfassen folgende Leistungen: – Durchführung von Erhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018 (Langerhebung 2017 zum Berichtsjahr 2016; Kurzerhebung 2018 zum Berichtsjahr 2017; Langerhebung 2019 zum Berichtsjahr 2018 – Analyse und Auswertungen zu den Erhebungsergebnissen – Methodische und thematische Weiterentwicklung der Erhebungen – Bereitstellung der Erhebungsdaten für Zwecke der Forschung und Lehre – Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats – Gremienteilnahme Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 115 - 05571-75
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bieterbogen: Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 42 VgV – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB – Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
— Bieterbogen: Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 42 VgV – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB – Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht. Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht. Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen. 2. Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Der Auftraggeber weist auf die Möglichkeit hin, dass er gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 2. Halbsatz VgV ausnahmsweise auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – Kompetenzen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Innovationserhebungen oder ähnlicher nationaler Erhebungen (mindestens ein Referenznachweis) – Kompetenzen und Erfahrungen mit repräsentativen Erhebungen zu Unternehmen (mindestens ein Referenznachweis) – Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission im Statistikbereich (Eurostat) (mindestens ein Referenznachweis) Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. 3. Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Erfahrungen als Projektleiter/in in einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Rahmen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis) – Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovati-onserhebung belegen (für eine/-n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils eine Referenz) – Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse statistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlende Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils eine Referenz) 4. Sonstige Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovationserhebung belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils ein Referenznachweis) – Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse statistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlende Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils ein Referenznachweis).
1. Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen. 2. Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Der Auftraggeber weist auf die Möglichkeit hin, dass er gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 2. Halbsatz VgV ausnahmsweise auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – Kompetenzen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Innovationserhebungen oder ähnlicher nationaler Erhebungen (mindestens ein Referenznachweis) – Kompetenzen und Erfahrungen mit repräsentativen Erhebungen zu Unternehmen (mindestens ein Referenznachweis) – Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission im Statistikbereich (Eurostat) (mindestens ein Referenznachweis) Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. 3. Verantwortliche bzw. leitende Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Erfahrungen als Projektleiter/in in einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Rahmen (für eine/n Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis) – Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovati-onserhebung belegen (für eine/-n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils eine Referenz) – Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse statistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlende Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils eine Referenz) 4. Sonstige Mitarbeiter/innen Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen sonstigen Mitarbeiter/innen des Bieters. Für das Mitarbeiterteam müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Qualifikationen, die umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Innovationserhebung belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils ein Referenznachweis) – Qualifikationen, die statistische Erhebungskompetenzen sowie Kenntnisse statistischer Verfahren (z. B. Ermittlung fehlende Antworten zu einzelnen Fragen für die Hochrechnung) belegen (für eine/n Mitarbeiter/innen mindestens jeweils ein Referenznachweis).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten folgende Vorschriften: – Bewerbnungsbedingungen des BMBF (Vergabeunterlagen) – Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF(Vergabeunterlagen) – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten folgende Vorschriften: – Bewerbnungsbedingungen des BMBF (Vergabeunterlagen) – Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF(Vergabeunterlagen) – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 115 - 05571-75
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228999400📞
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fax: +49 2289957-83601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässug, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 106 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässug, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 106 Abs. 3 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Quelle: OJS 2016/S 109-195224 (2016-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 209 605 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität des Konzeptes "Durchführung von Erhebungen zu den Berichtsjahren 2016, 2017 und 2018 (30)
3. Qualität des Konzeptes „Analyse und Auswertungen zu den Erhebungsergebnissen“ (20)
4. Qualität des Konzeptes „Methodische und thematische Weiterentwicklung der Erhebungen“ (10)
5. Qualität des Konzeptes „Begleitende Arbeiten zu den Erhebungen“ (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-26 📅
Name: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Postanschrift: L 7,1
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894000📞
Fax: +49 228999400 📠
: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungantrag ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 106 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungantrag ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 106 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Quelle: OJS 2016/S 174-313500 (2016-09-06)