Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet in Isselburg im Zeitraum Juni 2016 bis etwa August 2017. Als Umstellungszeitpunkt, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit der Juni 2017 avisiert. Es bestehen etwa 2 500 Gasentnahmestellen (Zählpunkte) mit geschätzt 3 000 Gasgeräten. Bei der Auftragsdurchführung muss die tatsächliche Anzahl der Gasverbrauchsgeräte erhoben und angepasst werden.
Die Auftraggeberin hat im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung für dieses Projekt ausgeschrieben. Projektmanager und Qualitätssicherer ist das GWI Gas- und Wärme-Institut Essen e. V.
In dem hier beschriebenen Verfahren werden die Erhebungsleistungen (Los 1) sowie die Anpassungsleistungen (Los 2) aller erhobenen Gasverbrauchseinrichtungen ausgeschrieben. Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragen Unternehmen, legt die Auftraggeberin großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der Auftragnehmer des Projektmanagements und der Qualitätssicherung nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden.
Im Rahmen des Loses 1 (Erhebung) hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, eine Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, dem Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) – Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten.
Das Los 2 umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbbrauchsgeräte. Hierzu werden insbesondere folgende Leistungen vom späteren Auftragnehmer zu erbringen sein: Analyse der Gasgeräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Anpassung der Gasgeräte nach Gerätegruppen, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel und ihre Erfassung, Anpassung der Gasgeräte nach Anpassungshandbuch, Funktionskontrolle und Abgasanalyse gem. dem DVGW Regelwerk G 680, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680, G 695 (M) und G 676 B1. Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Die Auftraggeberin wünscht ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen in den Losen 1 und 2. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen der Einzellose zu bewerben, die im Folgenden definiert werden: Die Bieter dürfen für das Los 1 – Erhebungsleistungen und Los 2 – Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 500 Geräten anbieten, maximal für das jeweilige Gesamtlos. Dazwischen können gestaffelt in 500er-Schritten sowohl für die Erhebung (Los 1) als auch für die Anpassung (Los 2) Teilmengen angeboten werden (also z.B. 500, 1 000, 1 500 oder 2 000 Geräte etc.). Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Teilloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis für die Erhebung bzw. Anpassung von je 1.000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so werden Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag auf die Erhebung oder die Anpassung von maximal 2 500 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Lose grundsätzlich nicht weiter berücksichtigt (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der in dem jeweiligen Los zu bearbeitenden Geräte kleiner sein, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern für dieses Los, das der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotene Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/HGas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VIIVerg 31/12).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
“Netzgebiet Isselburg der Gelsenwasser Energienetze GmbH: Erhebungsleistungen für ca. 2 500 Gasentnahmestellen (ca. 3 000...”
Menge oder Umfang
Netzgebiet Isselburg der Gelsenwasser Energienetze GmbH: Erhebungsleistungen für ca. 2 500 Gasentnahmestellen (ca. 3 000 Gasverbrauchsgeräte).Anpassungsleistungen für ca. 2 500 Gasentnahmestellen (ca. 3 000 Gasverbrauchsgeräte).Die Bieter dürfen für das Los 1 – Erhebungsleistungen und Los 2 – Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 500 Geräten anbieten, maximal für das jeweilige Gesamtlos. Dazwischen können gestaffelt in 500er-Schritten sowohl für die Erhebung (Los 1) als auch für die Anpassung (Los 2) Teilmengen angeboten werden (also z. B. 500, 1 000, 1 500 oder 2 000 Geräte etc.). Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Teilloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gelsenwasser Energienetze GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Postleitzahl: 45891
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gw-energienetze.de🌏
E-Mail: info@kanzlei-bommert.de📧
Telefon: +49 4087099651📞
Fax: +49 4087099653 📠
“Wir weisen darauf hin, dass zur Abgabe eines Angebotes eine Eigenerklärung vorgelegt werden muss, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von...”
Wir weisen darauf hin, dass zur Abgabe eines Angebotes eine Eigenerklärung vorgelegt werden muss, dass die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10.1.2012 (GV. NRW. 2012 S.17) eingehalten werden. Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
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Quelle: OJS 2016/S 016-024735 (2016-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge