Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage im vorhandenen Gebäude des 110/10-kV-Umspannwerkes Sieker, in Bielefeld. Die Schaltanlage soll in vier Bauabschnitten erneuert werden, bestehend jeweils aus Demontage, Doppelboden Montage sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen Schaltanlage einschl. Nebeneinrichtungen und 10-kV-Trafokabelanlagen. Die neue Schaltanlage ist luftisoliert, metallgekapselt in Dreiraumschottung mit Doppelsammelschiene auszuführen, nach IEC 62271-200. Leistungsschalter auf Einschub. SS-Trenner nur als Kipptrenner mit Trennmesser. Doppelsammelschiene, Trafozellen, Quer- und Längskupplung mit Bemessungsbetriebsstrom 2 500 A; Kabelschaltzellen mit Bemessungsbetriebsstrom 800 A; Bemessungskurzzeitstrom > 20 kA; Betriebsverfügbarkeit PM LSC 2B; Störlichtbogenqualifikation IAC AFLR; Schaltanlage mit geprüftem Druckentlastungskanal; Schaltzellenbreiten 2 500 A mit max. 1 000 mm, Kabelschaltzellen 800 A mit 600 mm oder max. 800 mm; Die Schaltzellen sind mit Leittechnik und Netzschutz, Fabr. Siemens, auszustatten, die an die vorh. Leittechnik mit IEC 61850 Protokollen angebunden werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Bielefeld GmbH
Postanschrift: Schildescher Straße 16
Postleitzahl: 33611
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de🌏
E-Mail: bernd.kleimann@stadtwerke-bielefeld.de📧
Telefon: +49 521/514376📞
Fax: +49 521/514071 📠
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 5 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen.
Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2) (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben.
Aus den sich ergebenen Punktzahlen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
— 5 Punkte = sehr gut/aus Sicht des Auftraggebers optimal,
— 4 Punkte = gut/durchweg überzeugend,
— 2 Punkte = befriedigend/den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend,
— 1 Punkte = ausreichend/lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend,
— 0 Punkte = mangelhaft/im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder ungenügend / keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel.
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der AG vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlags- bzw. Bewertungskriterien.
Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasendurchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden höchstens 5 Bewerber am weiteren Vergabeverfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewerberauswahl erfolgt im Rahmen einer Bewertung anhand der nach Ziffer III.2) vorzulegenden Angaben und Unterlagen.
Für alle in den Teilnahmebedingungen unter III.2) (persönliche Lage, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) genannten Kriterien werden Punkte vergeben.
Aus den sich ergebenen Punktzahlen wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden für eine weitere Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen wird wie folgt bewertet:
— 5 Punkte = sehr gut/aus Sicht des Auftraggebers optimal,
— 4 Punkte = gut/durchweg überzeugend,
— 2 Punkte = befriedigend/den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend,
— 1 Punkte = ausreichend/lückenhaft und den Erwartungen nicht mehr entsprechend,
— 0 Punkte = mangelhaft/im Ganzen unzureichend, an erheblichen Lücken leidend oder ungenügend / keine Angaben des Bewerbers oder aus Sicht des Auftraggebers inakzeptabel.
Wenn eines der einzelnen Kriterien mit 1 oder 0 Punkten bewertet werden muss, behält sich der AG vor, den Bewerber bei der weiteren Bewerberauswahl, bei der Bewertung und im weiteren Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen.
Nach Vorliegen der Angebote erfolgt die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren aufgrund einer Bewertung anhand der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Zuschlags- bzw. Bewertungskriterien.
Es bleibt vorbehalten, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasendurchzuführen und dabei die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (weitere, ggf. sukzessive Abschichtung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage im vorhandenen Gebäude des 110/10-kV-Umspannwerkes Sieker, in Bielefeld. Die Schaltanlage soll in vier Bauabschnitten erneuert werden, bestehend jeweils aus Demontage, Doppelboden Montage sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen Schaltanlage einschl. Nebeneinrichtungen und 10-kV-Trafokabelanlagen.
Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage im vorhandenen Gebäude des 110/10-kV-Umspannwerkes Sieker, in Bielefeld. Die Schaltanlage soll in vier Bauabschnitten erneuert werden, bestehend jeweils aus Demontage, Doppelboden Montage sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen Schaltanlage einschl. Nebeneinrichtungen und 10-kV-Trafokabelanlagen.
Die neue Schaltanlage ist luftisoliert, metallgekapselt in Dreiraumschottung mit Doppelsammelschiene auszuführen, nach IEC 62271-200.
Leistungsschalter auf Einschub. SS-Trenner nur als Kipptrenner mit Trennmesser.
Doppelsammelschiene, Trafozellen, Quer- und Längskupplung mit Bemessungsbetriebsstrom 2 500 A;
Kabelschaltzellen mit Bemessungsbetriebsstrom 800 A;
Bemessungskurzzeitstrom > 20 kA;
Betriebsverfügbarkeit PM LSC 2B;
Störlichtbogenqualifikation IAC AFLR;
Schaltanlage mit geprüftem Druckentlastungskanal;
Schaltzellenbreiten 2 500 A mit max. 1 000 mm, Kabelschaltzellen 800 A mit 600 mm oder max. 800 mm;
Die Schaltzellen sind mit Leittechnik und Netzschutz, Fabr. Siemens, auszustatten, die an die vorh. Leittechnik mit IEC 61850 Protokollen angebunden werden muss.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden;
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln;
b) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln;
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen.
c) Soweit der Bewerber beabsichtigt einzelne Leistungen nicht selbst zu erbringen, ist in der Bewerbung anzugeben und durch eine verbindliche Erklärung des vorgesehenen Nachunternehmers nachzuweisen, wer für die Erbringung der Leistung zur Verfügung steht und es sind auch für diesen alle unter III.2) für den Bewerber geforderten Angaben/Unterlagen vorzulegen.
Zur Beurteilung der persönlichen Lage sind vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
— Angaben zur Rechtsform, den Vertretungsverhältnissen und zum Stammkapital,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (bei ausländischen Bewerbern: gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung).
Mit dem Antrag ist einzureichen:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SektVO vorliegen,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 6 EG Abs. 4 Nr. 1, 16 EG Abs. 1 Nr. 2VOB/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben vorzulegen:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über den jährlichen Umsatz, in mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Vorlage von Nachweisen, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfüllt wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigung);
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenz- oder gleichartiges Verfahren, beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Vergleichbare ausländische Nachweise des Herkunftslandes des Unternehmens in deutscher Sprache oder mit amtlicher Übersetzung sind zulässig;
— Die Angaben und Formalitäten zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers hat auch für alle Subunternehmer zu erfolgen, soweit dem Bewerber bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bekannt ist, ob und welche Leistungen er durch Subunternehmer erbringen will.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Angaben und Formalitäten zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers hat auch für alle Subunternehmer zu erfolgen, soweit dem Bewerber bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bekannt ist, ob und welche Leistungen er durch Subunternehmer erbringen will.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von Referenzen (und Präqualifizierungen) für die in den letzten 5 Jahren erbrachten Lieferungen und Leistungen für vergleichbare Doppelsammelschienenanlagen, mit Angabe der Ausführungszeit, Art und Größenordnung, sowie Ansprechpartner des AG.
Benennung von Referenzen (und Präqualifizierungen) für die in den letzten 5 Jahren erbrachten Lieferungen und Leistungen für vergleichbare Doppelsammelschienenanlagen, mit Angabe der Ausführungszeit, Art und Größenordnung, sowie Ansprechpartner des AG.
Ebenfalls sind Referenzen zu benennen für die Ausstattung der Schaltzellen mit Siemens Netzschutz und Leittechnik für IEC-61850 Anbindung an die vorhandene Leittechnik.
Weitere Angaben:
— Benennung des Schaltanlagenherstellers (falls der Anbieter nicht selbst Hersteller ist) und Fertigungsstandort;
— Angaben zur personellen Ausstattung (Anzahl und Qualifikation);
— Angaben zu technischen Ausstattung;
— Angaben zur Qualitätssicherung;
— Angaben zur Reaktionszeit bei Störungen und Servicefällen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögens-, Sach- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR;
Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Werden in den Verhandlungen festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Subunternehmer sollen nur unter Generalunternehmerschaft des Bieters zum Einsatz kommen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die sonstigen besonderen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-17 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 051-085726 (2016-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge