Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Erneuerung der Fluglärmmessanlage (FLMA). Die FLMA besteht aus einem Server inkl. Auswertesoftware, 8 stationären und einer mobilen Messstelle. Die neue FLMA muss die Anforderungen gemäß DIN 45643 erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-02.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Stuttgart GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 32
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Center Projektentwicklung Verkehrssysteme und operative Prozesse, Herr Kühne
Telefon: +49 711948-3526📞
E-Mail: kuehne@stuttgart-airport.com📧
Fax: +49 711948-3920 📠
Region: Esslingen🏙️
URL: http://www.stuttgart-airport.com🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart.
075035-2016
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Prüfgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Erneuerung der Fluglärmmessanlage (FLMA). Die FLMA besteht aus einem Server inkl. Auswertesoftware, 8 stationären und...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Erneuerung der Fluglärmmessanlage (FLMA). Die FLMA besteht aus einem Server inkl. Auswertesoftware, 8 stationären und einer mobilen Messstelle. Die neue FLMA muss die Anforderungen gemäß DIN 45643 erfüllen.
1️⃣
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorhandene Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart besteht aus 8 stationären Messstellen sowie einer mobil einsetzbaren Messstelle. Diese sind über...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandene Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart besteht aus 8 stationären Messstellen sowie einer mobil einsetzbaren Messstelle. Diese sind über DSL Leitungen an den Server mit dazugehöriger Auswertesoftware angeschlossen. Aufgrund des Alters der zentralen Komponenten und der Auswertesoftware sowie nicht zeitgemäßer Bedien-/Auswertemöglichkeiten wird die Fluglärmmessanlage zu erneuern. Dabei stellt die Ergebnisbasis die Anforderungen aus der DIN 45643, aktuelle Fassung, dar. Es sollen durch ein verbessertes Reporting Arbeitsprozesse im Rahmen der täglichen Auswertungen deutlich optimiert werden. Die Fluglärmmessstellen (Außenmessstellen) wurden vor ca. fünf Jahren erneuert, entsprechen dem Stand der Technik und können weiter verwendet werden. Die vorhandene Fluglärmmessanlage geht komplett ins Eigentum des Auftragnehmers über. Bei einer Weiterverwendung der Messstellen muss der Bieter eine Gewährleistung für die Gesamtanlage übernehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 046-075035
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Erneuerung der Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-19 📅
“Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nr.2 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4....”
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nr.2 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Anwendbarkeit des §160 Absatz 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB insbesondere...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Anwendbarkeit des §160 Absatz 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2016/S 166-299127 (2016-08-25)