Erneuerung der Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart

Flughafen Stuttgart GmbH

Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Erneuerung der Fluglärmmessanlage (FLMA). Die FLMA besteht aus einem Server inkl. Auswertesoftware, 8 stationären und einer mobilen Messstelle. Die neue FLMA muss die Anforderungen gemäß DIN 45643 erfüllen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-02 Auftragsbekanntmachung
2016-08-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Prüfgeräten
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Stuttgart GmbH plant die Erneuerung der Fluglärmmessanlage (FLMA). Die FLMA besteht aus einem Server inkl. Auswertesoftware, 8 stationären und einer mobilen Messstelle. Die neue FLMA muss die Anforderungen gemäß DIN 45643 erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Prüfgeräten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Esslingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Stuttgart GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 32, Flughafen Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart-airport.com 🌏
E-Mail: kuehne@stuttgart-airport.com 📧
Telefon: +49 711948-3526 📞
Fax: +49 711948-3920 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E33993785 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Datum des Beginns: 2016-07-04 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-075035
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch. Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen gemäß Abschnitt III sind in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV 2.2), im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle in Ziffer I.3) einzureichen. Hierzu ist das zum Download zur Verfügung stehende Rücksendeetikett zu verwenden. Für die Teilnahmeanträge sind die auf der angegeben Internetadresse zum Download zur Verfügung stehende Vordrucke für die einzelnen Lose zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Vordrucke von jedem Bewerber ausgefüllt und gemeinsam eingereicht werden. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers ist unzulässig. Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail mit den angegebenen Kontaktstellen zulässig. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Teilnahmeanträgen/Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren gemäß § 30 SektVO einzustellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die heute vorhandene Fluglärmmessanlage der Fa. Brüel & Kjaer am Flughafen Stuttgart besteht aus acht stationären Messstellen sowie einer mobil einsetzbaren weiteren Messstelle. Diese Messstellen sind über DSL Leitungen an den Server mit dazugehöriger Auswertesoftware angeschlossen.
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Aufgrund des Alters der zentralen Komponenten und der Auswertesoftware sowie nicht zeitgemäßer Bedien-/ Auswertemöglichkeiten wird es notwendig, die Fluglärmmessanlage zu erneuern. Dabei stellt die Ergebnisbasis die Anforderungen aus der DIN 45643, aktuelle Fassung, dar. Es sollen durch ein verbessertes Reporting Arbeitsprozesse im Rahmen der täglichen Auswertungen deutlich optimiert werden. Die Fluglärmmessstellen (Außenmessstellen von Brüel & Kjaer) wurden vor ca. fünf Jahren erneuert, entsprechen dem Stand der Technik und können weiter verwendet werden. Die vorhandene Fluglärmmessanlage geht komplett ins Eigentum des Auftragnehmers über. Bei einer Weiterverwendung der Messstellen muss der Bieter eine Gewährleistung für die Gesamtanlage (Zentrale und Messstellen) übernehmen und ein reibungsloses Zusammenarbeiten der Messstellen mit den erneuerten Anlageteilen sicherstellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat der Bewerbung folgende Nachweise als Anlage beizufügen:
a01) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
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a02) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 1 SektVO.
a03) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO.
a04) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
a05) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO.
a06) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO.
a07) Eigenerklärung des Bewerbers zu § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat der Bewerbung folgende Nachweise als Anlage beizufügen:
a08) Haftpflichtversicherung (Nachweis nicht älter als 12 Monate) mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden;
— 5 000 000 EUR für Sachschäden;
— 2 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird und für die Vertragsdauer unterhalten wird.
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a09) Umsatz des Bewerbers, der auf die Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013 bis 2015). Der Jahresumsatz muss mindestens 200 000 EUR netto betragen.
a10) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013 bis 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt. Die Anzahl der technischen Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat der Bewerbung folgende Nachweise als Anlage beizufügen:
a11) Nachweis/Erklärung der Konformität der Lösung gemäß DIN 45643.
a12) Nachweis/Erklärung des Bieters, dass die Kalibrierung, Berechnung und Verarbeitung der Lärmereignisdaten ebenfalls nach DIN 45643 erfolgt.
a13) Erklärung des Bieters, dass das Projekt und der anschließende Service in deutscher Sprache abgewickelt wird.
a14) Angaben zu mindestens zwei realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen drei Jahren im europäischen Raum, welche in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
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Die Referenzen sollten nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten, eine Nichtangabe ist zu begründen:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2. Projektbeschreibung in Wort und Bild ist beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann / will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
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b) Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
c) Bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich der Auftraggeber vor, einmalig von allen Bewerbern fehlende Nachweise und Angaben nachzufordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei der Bewerbung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung einzureichen, das der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geplante Mindestzahl: 2.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
a) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.1.1) bis III.1.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.2.2)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Der Teilnahmeantrag ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
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b) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
c) Alle in III.1) aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen vollständig erfüllt sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht weiter berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Center Projektentwicklung Verkehrssysteme und operative Prozesse, Herr Kühne
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E33993785 🌏
Postanschrift: Flughafenstr. 32
Kontaktperson: Center Zentraleinkauf, Frau Jennifer Schlicht
E-Mail: schlicht@stuttgart-airport.com 📧
Land: Esslingen 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.
Die Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen gemäß Abschnitt III sind in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV 2.2), im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle in Ziffer I.3) einzureichen. Hierzu ist das zum Download zur Verfügung stehende Rücksendeetikett zu verwenden.
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Für die Teilnahmeanträge sind die auf der angegeben Internetadresse zum Download zur Verfügung stehende Vordrucke für die einzelnen Lose zu verwenden.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Vordrucke von jedem Bewerber ausgefüllt und gemeinsam eingereicht werden.
Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers ist unzulässig.
Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail mit den angegebenen Kontaktstellen zulässig. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Teilnahmeanträgen/Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren gemäß § 30 SektVO einzustellen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich
ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 046-075035 (2016-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 075035-2016
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafenstraße 32

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 166-299127
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-075035
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nr.2 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorhandene Fluglärmmessanlage am Flughafen Stuttgart besteht aus 8 stationären Messstellen sowie einer mobil einsetzbaren Messstelle. Diese sind über DSL Leitungen an den Server mit dazugehöriger Auswertesoftware angeschlossen. Aufgrund des Alters der zentralen Komponenten und der Auswertesoftware sowie nicht zeitgemäßer Bedien-/Auswertemöglichkeiten wird die Fluglärmmessanlage zu erneuern. Dabei stellt die Ergebnisbasis die Anforderungen aus der DIN 45643, aktuelle Fassung, dar. Es sollen durch ein verbessertes Reporting Arbeitsprozesse im Rahmen der täglichen Auswertungen deutlich optimiert werden. Die Fluglärmmessstellen (Außenmessstellen) wurden vor ca. fünf Jahren erneuert, entsprechen dem Stand der Technik und können weiter verwendet werden. Die vorhandene Fluglärmmessanlage geht komplett ins Eigentum des Auftragnehmers über. Bei einer Weiterverwendung der Messstellen muss der Bieter eine Gewährleistung für die Gesamtanlage übernehmen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Anwendbarkeit des §160 Absatz 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 166-299127 (2016-08-25)