An den Betriebsstellen entlang der Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal sind bei vollem Wirkbetrieb die Komponenten der Radardatenverarbeitung zu ersetzen; weitere Aufbauorte sind Betreibsstellen bei den WSÄ Brunsbüttel, Lübeck und Wilhelmshaven. Näheres bestimmen die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schiffortungssystem
Menge oder Umfang:
“Gem. Vergabeunterlagen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schiffortungssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven
Postanschrift: Schleusenstraße 5
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.wsa-wilhelmshaven.de🌏
E-Mail: wsa-wilhelmshaven@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 44211860📞
Fax: +49 4421186308 📠
“A) Zu Abschnitt I.1): Unter Beachtung von § 41 (2) Satz 2 VgV und gemäß § 41 (3) VgV stellt die Vergabestelle die Vertraulichkeit der Inhalte der...”
A) Zu Abschnitt I.1): Unter Beachtung von § 41 (2) Satz 2 VgV und gemäß § 41 (3) VgV stellt die Vergabestelle die Vertraulichkeit der Inhalte der Vergabeunterlagen bezüglich der Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal wie folgt sicher: Die Vergabeunterlagen können von registrierten Benutzern der e-Vergabeplattform des Bundes – Internet-Adresse www.evergabe-online.de – vollumfänglich abgerufen werden. Weitere Informationen zur e-Vergabe des Bundes sind unter http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/Home/homepage_node.html verfügbar; B) Zu Abschnitt II.1.9): Zugelassen sind Alternativangebote, welche als vollständige Hauptangebote gefasst sind; es können 1 Hauptangebot und Alternativangebot/e abgegeben werden, es kann/können Alternativangebot/e ohne Hauptangebot abgegeben werden. Sämtliche in den Vergabeunterlagen benannten technischen und nichttechnischen Anforderungen sind als Mindestanforderungen an Alternativangebote zu verstehen; C) Nur bis zum Ablauf des 24.10.2016 eingehende Anforderungen (u. dgl.) zusätzlicher Informationen zu Inhalten der Vergabeunterlagen liegen der Vergabestelle rechtzeitig i.S.d. § 20 (3) Nr. 1 VgV vor.
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Quelle: OJS 2016/S 172-309761 (2016-09-02)