Maschinen- und Elektrotechnische Ausrüstung zur Erneuerung des Belüftungssystems. Lieferung und Montage hauptsächlich bestehend aus: 9 Stück autarke Kompaktgebläse inkl. Steuerung, 3340 Nm3/h, 630 mbar. 8 Stück autarke Kompaktgebläse inkl. Steuerung, 1930 Nm3/h, 800 mbar. 2 400 m2 Belüfterplatten. 1 500 m Edelstahlrohrleitung DN 300 inkl. Befestigung, Formstücke und Absperrarmaturen. 2 500 m Edelstahlrohrleitung DN 70 inkl. Befestigung, Formstücke und Absperrarmaturen. Demontage von 10 Turboverdichtern, ca. 45 t Edelstahlleitungen, 10 t Stahlleitungen, 3 t Halterungen und 5 t Absperrarmaturen. 1 Stück Mittelspannungsschaltanlage bestehend aus 5 Feldern. 15 Niederspannungsschaltanlagenfelder, 5 Edelstahlschaltanlagenfelder Automatisierung. 20 000 m Leistungs- und Steuerkabel. Demontage und Entsorgung von 5 Feldern einer Mittelspannungsschaltanlage, 30 Niederspannungsschaltanlagenfeldern, ca. 30 000 m Leistungs- und Steuerkabel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Kläranlage
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Kläranlage📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.wver.de🌏
E-Mail: doris.erkens@wver.de📧
Telefon: +49 2421494-1077📞
Fax: +49 2421494-1509 📠
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maschinen- und Elektrotechnische Ausrüstung zur Erneuerung des Belüftungssystems.
Lieferung und Montage hauptsächlich bestehend aus:
Demontage und Entsorgung von 5 Feldern einer Mittelspannungsschaltanlage, 30 Niederspannungsschaltanlagenfeldern, ca. 30 000 m Leistungs- und Steuerkabel.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Maschinentechnische Ausrüstung
Kurze Beschreibung: Kläranlage Aachen-Soers.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: EMSR-Technik
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Aachen-Soers.Für dieses Angebot ist kein Nebenangebot möglich.
Für dieses Angebot ist kein Nebenangebot möglich.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Geländer und Demontage Rohrleitungen
Kurze Beschreibung:
Kläranlage Aachen-Soers.Für dieses Los ist kein Nebenangebot möglich.
Für dieses Los ist kein Nebenangebot möglich.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 10185175
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Soers, Krefelder Str. 299, 52070 Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung v. Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 101a GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
Mindeststandards: Schweißnachweis (DVGW-Zulassung VAwS) für die Lose 1 und 3.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme;
— Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3 % der Auftragssumme;
— Sicherheit für die Vorauszahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme.
Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung. Auf allen Rechnungen ist die Angabe der SAP-Bestell-Nummer erforderlich. Rechnungen sind separat für die einzelnen Anlieferstellen zu stellen.
30 % der Auftragssumme nach vorbehaltloser Auftragsbestätigung und nach Vorlage sowohl einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Formblatt 423 des VHB, als auch einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Formblatt 421 des VHB.
30 % der Auftragssumme nach erfolgter Lieferung und Montagebeginn, Rechnungsstellung nach Aufmaß.
30 % der Auftragssumme nach erfolgter Montage und mängelfreier Inbetriebnahme bei Gleichzeitiger Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde, Rechnungsstellung nach Aufmaß.
10 % der Auftragssumme nach erfolgter mängelfreier Abnahme, Vorlage der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß Formblatt 422 des VHB und Vorlage der vollständigen prüffähigen Dokumentation.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1.) Download:
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.
2.) Schriftliche Anforderung:
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,
Im Verwendungszweck sind der Firmenname sowie der Vermerk „KST 189.000“ zu nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen.
Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-16 📅
Öffnungsort:
Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Poststelle, 52353 Düren. Verspätet eingehende Angebote, auch bei Postzustellung, können nicht gewertet werden.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Für Los 1: Wirtschaftlichstes Angebot bezogen auf Investitionskosten, Re-Investitionskosten sowie laufende Kosten (Energieverbrauch, Instandhaltung, Wartung, Ersatzteile). Für Los 2 und 3: Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Erkens
E-Mail: leonie.keulen@wver.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-15 📅
Datum des Endes: 2018-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10185175
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 151-278009
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Telefon: +49 2421-494-1071📞
Internetadresse: http://www.wver.de🌏
Fax: +49 24231-494-1509 📠
Quelle: OJS 2016/S 012-016372 (2016-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Soers,
Krefelder Str. 299,
52070 Aachen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-20 📅
Name: Zahnen Technik GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Postort: Arzfeld
Postleitzahl: 54687
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zahnen-technik.de📧