Das Straßenbahnnetz der Bochum – Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) umfasst sowohl oberirdische als auch unterirdische Streckenbereiche. Teile des Streckennetzes sind zurzeit mit Zugsicherungstechnik in Form elektrischer Spurplan-Drucktastenstellwerke der Bauform SpDrS-U und elektronischer Stellwerke der Bauformen SICAS 3216, SICAS ECC und SIMIS C ausgerüstet. Um die Anforderungen eines modernen und flexiblen Stadtbahnbetriebes zu gewährleisten, soll im Rahmen dieses Vorhabens, das vorhandene elektronische Stellwerk (BwR), Typ SIMIS-C erneuert werden.
Gegenstand dieser Beschaffung ist daher die Erneuerung einer bestehenden Zugsicherungsanlage (Stellwerk), wobei zu einem Stellwerk jeweils grundsätzlich sämtliche Komponenten der Innenanlage (z.B. Steuerung, Stromversorgung, Bedienplätze örtlich und zentral) und der Außenanlage (z.B. Signale, Weichen, Gleisfreimeldung, Zugbeeinflussung) gehören. Weiterhin zählt hierzu die Erweiterung und der Ausbau des vorhandenen Zuglenksystems.
Die neuen Anlagen sollen zukunftsfähig dem aktuellen gültigen Stand der Technik entsprechen.
Grundregeln:
Neben der BOStrab (u.a. §22 BOStrab) sind auf diese Anwendung bezogene DIN und EN zu berücksichtigen. Weitere Beachtung erfordern Richtlinien und Vorschriften die auf den Geltungsbereich wirken, so z.B. VDV- Richtlinien, Richtlinien des EBA, VDE- Vorschriften, UVV der Berufsgenossenschaften sowie betriebsbezogene (Dienst-)Anweisungen, Verordnungen und Anweisungen.
Gültigkeit besitzen jeweils die aktuellen Fassungen, ggf. deren Nachfolger mit europaweiter Gültigkeit.
Darüber hinaus muss die Technik als Gesamtanlage der Sicherheitsstufe SIL 4 gemäß EN50129 entsprechen, von mindestens einer bundesdeutschen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) zugelassen sein, der Sicherheitsnachweis geführt und geprüft sein und mindestens eine Anlage des gleichen Typs muss sich mit Sicherheitsverantwortung bei einem nationalen Verkehrsunternehmen in Betrieb befinden; die Nachweisführung ist im Rahmen der Angebotsstellung notwendig.
Die Qualitätssicherung hat nach DIN EN ISO 9001 zu erfolgen.
Technische Rahmenbedingungen:
Das zu liefernde Stellwerk ist in das beim AG vorhandene Leit- und Sicherungssystem in geeigneter Weise einzubinden. Die Rahmenbedingungen für die technische Ausführung sind durch den AN zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Einzelheiten zu den vorhandenen Anlagen bei den jeweiligen Herstellern zu erfragen.
RSTW Mut (Siemens Industry, Mobility Division)
ESTW Bhu / Bho (Siemens Industry, Mobility Division)
Magnetische Fahrsperre (Siemens Industry, Mobility Division)
Bedienplatzsystem Leitstelle (Siemens Industry, Mobility Division)
Zuglenksystem (T-Systems)
Elektronisches Stellwerk BwR:
Das Stellwerk ist als elektronisches Stellwerk in Rechnertechnik auszuführen. Es muss signaltechnisch sicher und hochverfügbar arbeiten. Die Funktionalität und Ausstattung des Stellwerkes muss der gültigen Betriebs- und Signalordnung des AG entsprechen.
Die wichtigsten Merkmale sind:
— punktförmige signalabhängige Zugbeeinflussung,
— punktförmige, ggf. signalabhängige, Geschwindigkeitsüberwachung,
— Regelbetrieb durch Zuglenkrechner gesteuert und
— Manuelle Bedienung örtlich durch Ortsbedienplatz und zentral mit dem vorhandenen Fernsteuersystem.
— Selbststellbetrieb auf ESTW-Ebene
— Signalhochlauf
Zu dem Liefer- und Leistungsumfang gehört die gesamte Innen- und Außenanlage einschließlich deren Verkabelung sowie die Anpassung in die vorhandenen zugsicherungstechnischen Räume (Rechner-, Batterie-, Stromversorgungs und Stellwerksbedienräume) in den jeweiligen Gebäuden. Ferner sind die Räumlichkeiten im notwendigen Umfang für die Nutzung als Betriebsanlagenraum herzurichten. Die Räumlichkeiten sind aus den beim AG vorliegenden Plänen zu entnehmen.
Als Betriebssysteme in den einzelnen Rechneranwendungen dürfen nur Systeme eingesetzt werden, die von dem jeweiligen Anbieter mittelfristig nicht abgekündigt werden. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf daher auch keine Abkündigungsvorwarnung vorliegen.
Fahrstraßen:
Fahrstraßen umfassen sämtliche im Fahrweg liegenden und zu sichernden Elemente inklusive des Schutzweges / Durchrutschweges.
Fahrstraßen müssen zusätzlich zur manuellen Einstellmöglichkeit über eine Selbststellautomatik auf ESTW-Ebene verfügen. Gleichzeitig müssen diese durch die vorhandene Zuglenkeinrichtung bedienbar sein. Die Fahrstraßeneinstellung muss ein „Überdrücken“ zulassen. Dies bedeutet, dass mit einer einfachen Fahrstraßeneinstellung die Fahrstraße(n) von Bahnhofsausfahrsignal zum nächsten Bahnhofsausfahrsignal gestellt werden können.
Schnittstelle LSA:
Das jetzige Stellwerk BwR verfügt über eine Schnittstelle zu LSA-Anlagen. Diese Schnittstelle muss im neuen Stellwerk pinkompatibel abgebildet werden. Es muss die gleiche Funktionalität erreicht werden so, dass keine Änderungen in der LSA-Steuerung notwendig werden.
Inbetriebnahme:
Die anschließende Inbetriebsetzung des neuen Stellwerkes mit Integrationstest erfolgt abschnittsweise mit einem überlappendem Bereich zwischen neuem ESTW und altem ESTW unter Betrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Postanschrift: Universitätsstraße 58
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich Einkauf
E-Mail: einkauf@bogestra.de📧
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bogestra.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erneuerung einer Zugsicherungsanlage (elektronisches Stellwerk) unter Betrieb, einschließlich sämtlicher Komponenten, Sicherheitsstufe SIL4 (EN50129).”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Schienenschaltzentralen📦
Kurze Beschreibung:
“Erneuerung einer bestehenden Zugsicherungsanlage (Stellwerk), wobei zu einem Stellwerk jeweils grundsätzlich sämtliche Komponenten der Innenanlage (z. B....”
Kurze Beschreibung
Erneuerung einer bestehenden Zugsicherungsanlage (Stellwerk), wobei zu einem Stellwerk jeweils grundsätzlich sämtliche Komponenten der Innenanlage (z. B. Steuerung, Stromversorgung, Bedienplätze örtlich und zentral) und der Außenanlage (z. B. Signale, Weichen, Gleisfreimeldung, Zugbeeinflussung) gehören.Weiterhin zählt hierzu die Erweiterung und der Ausbau des vorhandenen Zuglenkungssystems. Die Anlagen sollen zukunftsfähig sein und dem aktuell gültigen Stand der Technik entsprechen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Erneuerung des vorhandenen elektronischen Stellwerks..
Das Stellwerk ist als elektronisches Stellwerk in Rechnertechnik auszuführen. Es muss signaltechnisch...”
Beschreibung der Beschaffung
Erneuerung des vorhandenen elektronischen Stellwerks..
Das Stellwerk ist als elektronisches Stellwerk in Rechnertechnik auszuführen. Es muss signaltechnisch sicher und hochverfügbar arbeiten. Die Funktionalität und Ausstattung des Stellwerkes muss der gültigen Betriebsund
Signalordnung des AG entsprechen.
Die wichtigsten Merkmale sind:
— punktförmige signalabhängige Zugbeeinflussung,
— punktförmige, ggf. signalabhängige, Geschwindigkeitsüberwachung,
— Regelbetrieb durch Zuglenkrechner gesteuert und
— Manuelle Bedienung örtlich durch Ortsbedienplatz und zentral mit dem vorhandenen Fernsteuersystem,
— Selbststellbetrieb auf ESTW-Ebene,
— Signalhochlauf.
Zu dem Liefer- und Leistungsumfang gehört die gesamte Innen- und Außenanlage einschließlich deren Verkabelung sowie die Anpassung in die vorhandenen zugsicherungstechnischen Räume (Rechner-, Batterie-,
Stromversorgungs und Stellwerksbedienräume) in den jeweiligen Gebäuden.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 077-137895
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2443
Titel:
“Erneuerung einer Zugsicherungsanlage (elektronisches Stellwerk) unter Betrieb, einschließlich sämtlicher Komponenten, Sicherheitsstufe SIL4 (EN50129)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-16 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG
Postanschrift: Kruppstraße 16
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle
wird gemäߧ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der
Vertrag erst 15Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der
Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung
der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2017/S 014-022066 (2017-01-18)