Die Brücken im Stadtgebiet Nürnberg (Hafenbereich) sind Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Ein zügiges und geordnetes Vorgehen zum Ersatz dieser Bauwerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist daher unumgänglich. Der Bau erfolgt unter Verkehr in mehreren Bauphasen. Weitere Flankierende Maßnahmen werden als Vorabmaßnahme durchgeführt. Die Projektdauer beträgt ca. 6 Jahre, die Bau und -nebenkostenkosten etwa 137 000 000 EUR brutto (Preisstand 2015). Hinzu kommt der geplante sechsstreifige Ausbau der Südwesttangente (Baulast Stadt Nürnberg) zwischen Anschlussstelle Hafen – Ost und Kreuz Hafen (Südwesttangente / Frankenschnellweg) mit etwa 2 500 000 EUR. Bau- und Baunebenkosten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Referenznummer: A_PEH_08_2016_06
Kurze Beschreibung:
Die Brücken im Stadtgebiet Nürnberg (Hafenbereich) sind Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Ein zügiges und geordnetes Vorgehen zum Ersatz dieser Bauwerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist daher unumgänglich. Der Bau erfolgt unter Verkehr in mehreren Bauphasen. Weitere Flankierende Maßnahmen werden als Vorabmaßnahme durchgeführt. Die Projektdauer beträgt ca. 6 Jahre, die Bau und -nebenkostenkosten etwa 137 000 000 EUR brutto (Preisstand 2015). Hinzu kommt der geplante sechsstreifige Ausbau der Südwesttangente (Baulast Stadt Nürnberg) zwischen Anschlussstelle Hafen – Ost und Kreuz Hafen (Südwesttangente / Frankenschnellweg) mit etwa 2 500 000 EUR. Bau- und Baunebenkosten.
Die Brücken im Stadtgebiet Nürnberg (Hafenbereich) sind Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Ein zügiges und geordnetes Vorgehen zum Ersatz dieser Bauwerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist daher unumgänglich. Der Bau erfolgt unter Verkehr in mehreren Bauphasen. Weitere Flankierende Maßnahmen werden als Vorabmaßnahme durchgeführt. Die Projektdauer beträgt ca. 6 Jahre, die Bau und -nebenkostenkosten etwa 137 000 000 EUR brutto (Preisstand 2015). Hinzu kommt der geplante sechsstreifige Ausbau der Südwesttangente (Baulast Stadt Nürnberg) zwischen Anschlussstelle Hafen – Ost und Kreuz Hafen (Südwesttangente / Frankenschnellweg) mit etwa 2 500 000 EUR. Bau- und Baunebenkosten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Brücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nürnberg – SÖR
Postanschrift: Marienstraße 6
Postleitzahl: 90402
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.soer.nuernberg.de🌏
E-Mail: soer1b4@stadt.nuernberg.de📧
Telefon: +49 91123178216📞
Fax: +49 91123178217 📠
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-05 📅
Datum des Beginns: 2017-04-02 📅
Datum des Endes: 2027-08-22 📅
2029-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 192-345361
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: A_PEH_08_2016_06)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Informationen über Lose:
Zusammenlegung von folgender Fachlose aus technischen/wirtschaftlichen Gründen:
A) Objektplanung Ingenieurbauwerke;
B) Fachplanung Tragwerksplanung Ing. BW;
C) Objektplanung Verkehrsanlagen;
D) Leistungen für Baulogistik;
E) Planung Totalrückbau;
F) Objektplanung Behelfsbrücken;
G) Fachplanung Tragwerksplanung Behelfsbrücken.
Bezeichnung des Loses: Brücken Hafenstraße
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für das Projekt Hafenbrücken werden für verschiedene Ingenieurbauwerke und Anlagen des Straßenverkehrs Grundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI sowie verschiedener AHO Hefte benötigt.
Es ist aufbauend auf vorliegenden Planungen der Projektstudie zu planen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o.g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o.g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 für Planungsbereich A, C und F; Leistungsphase 8 für Planungsbereich D; Leistungsstufe 4 für Planungsbereich E
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u.U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u.U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für 21.8.2023 fixiert. Die Laufzeit des Vertrags (Punkt II.2.7.) enthält die Lph. 9 des jeweiligen Planungsbereichs (4-jährige Gewährleistungszeit).
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o. g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o. g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E;
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 für Planungsbereich A, C und F; Leistungsphase 8 für Planungsbereich D; Leistungsstufe 4 für Planungsbereich E.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u.U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u.U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Bezeichnung des Loses: Brücke Frankenschnellweg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für 10.01.2025 fixiert. Die Laufzeit des Vertrags (Punkt II.2.7.) enthält die Lph. 9 des jeweiligen Planungsbereichs (4-jährige Gewährleistungszeit).
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o.g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o.g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe III.2.1).
Der Nachweis der Qualifikation ist durch Eigenerklärung und auch bereits mit dem Teilnahmeantrag durch Kopie der Diplomurkunde/Bescheinigungen der Berufskammer nachzuweisen (siehe Punkt III.1.3, Ziffer 6 bis 10).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eignungskriterium: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen)
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers)
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013/2014/2015)
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht)
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
4) Eignungskriterium: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Objektplanung Ingenieurbauwerke (nur Brücken))
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht);
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller BZR für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte
— Aktueller BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
zu 2) Deckungssumme je Schaden mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und Deckungssumme je Schaden mind. 5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
zu 3) Gesamtumsatz mindestens 2,5 Mio. Euro in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen)
zu 4) Umsatz mindestens 1,0 Mio. Euro in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen)
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
4) Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Bauoberleitung und Bauüberwachung
5) Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Planungsleistungen Rückbau Brücke (Leistungen aus AHO Heft Nr. 18 Planungsbereich „Baufeldfreimachung/Rückbau“)
6) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Gesamtprojektleiters des Auftragnehmers
7) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters / Fachplaner Brücken
8) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Teilprojektleiters / Fachplaners Objektplanung Verkehrsanlagen
9) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Leiters Örtliche Bauüberwachung / Oberbauleitung
10) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Teilprojektleiters / Fachplaners Planungsleistungen Rückbau
11) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Teilprojektleiters / Fachplaners Planungsleistungen Baulogistik
Vorzulegende Nachweise (für Punkte 6 bis 11):
— Eigenerklärung und Lebenslauf
Vorzulegende Nachweise (für Punkte 6-10):
— Nachweis Ingenieur oder Beratender Ingenieur im Bauwesen
12) Eignungkriterium: Software-Ausstattung
Nachweis: Eigenerkläung
13) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen die Zertifizierung/Konformitätsbestätigung des QM-Systems
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
siehe III.1.2.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen für die jeweilige Referenz kumulativ nachgewiesen werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1-3.
b) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine Straßenbrücke.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone IV.
d) Die Leistungsphase 3 wurde im Zeitraum ab 01.01.2010 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
e) Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-500) betrugen gem. Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 >= 7 Mio. EUR netto.
zu 2)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Tragwerksplanung in der Leistungsphase 4.
b) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine Brücke.
d) Mindestens eins der Brückenfelder wies dabei einen Stützabstand von > 60 Metern auf.
e) Die Leistungsphase 4 wurde im Zeitraum ab 01.01.2010 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
f) Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-500) betrugen gem. Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 >= 7 Mio. EUR netto.
zu 3)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1-4.
b) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für innerörtliche Straßen (keine Plätze).
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
e) Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-500) betrugen gem. Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 >= 5 Mio. EUR netto.
zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung), sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 8 (Örtliche Bauüberwachung) aus dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Baukosten der Baumaßnahme (KG 300-500) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >= 15 000 000 EUR netto.
zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für Rückbaumaßnahmen in den Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie Erstellen der Verdingungsunterlagen.
b) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen genehmigungsfähigen Rückbau einer Brücke sowie der für den Rückbau erforderlichen Baubehelfe. Ausgeschlossen sind Sprengverfahren und der Einsatz expansiver Mittel beim Rückbau.
c) Das Erstellen der Verdingungsunterlagen wurde im Zeitraum ab 01.01.2010 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
d) Mindestens eins der Brückenfelder wies dabei einen Stützabstand von >= 60 Metern auf.
zu 6 bis 10) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ in der Fachrichtung Bauingenieurwesen und individuelles Mindestmaß an Erfahrung -> siehe Bewerbungsunterlagen
zu 11)
individuelles Mindestmaß an Erfahrung -> siehe Bewerbungsunterlagen
— Anwendung einer standardisierten Projektkostenverfolgung
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Gemäß VgV § 30 Abs. 1 Satz 2 kann ein Bieter nur den Zuschlag auf ein Los erhalten. Sollte ein Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer eines Bieters mehr als 25 % der Gesamtleistungen erbringen, so gilt für diesen ebenfalls, dass er und damit die gesamte Bietergemeinschaft/ der Bieter nur den Zuschlag auf ein Los erhält. Sollte ein Bieter nach der Wertung der Zuschlagskriterien für beide Lose den Zuschlag erhalten, wird der Zuschlag für das vom Bieter im Angebot als präferiert angegebene Los vergeben. Das übrige Los wird an den Bieter, der in der Wertung der Zuschlagkriterien für das übrige Los auf Rang 2 liegt, vergeben.
Gemäß VgV § 30 Abs. 1 Satz 2 kann ein Bieter nur den Zuschlag auf ein Los erhalten. Sollte ein Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer eines Bieters mehr als 25 % der Gesamtleistungen erbringen, so gilt für diesen ebenfalls, dass er und damit die gesamte Bietergemeinschaft/ der Bieter nur den Zuschlag auf ein Los erhält. Sollte ein Bieter nach der Wertung der Zuschlagskriterien für beide Lose den Zuschlag erhalten, wird der Zuschlag für das vom Bieter im Angebot als präferiert angegebene Los vergeben. Das übrige Los wird an den Bieter, der in der Wertung der Zuschlagkriterien für das übrige Los auf Rang 2 liegt, vergeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben,Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 305 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben,Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 305 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013/2014/2015);
Kriterium 2: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013/2014/2015) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nur Brücken);
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2016/S 192-345361 (2016-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Brücken im Stadtgebiet Nürnberg (Hafenbereich) sind Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Ein zügiges und geordnetes Vorgehen zum Ersatz dieser Bauwerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist daher unumgänglich. Der Bau erfolgt unter Verkehr in mehreren Bauphasen. Weitere Flankierende Maßnahmen werden als Vorabmaßnahme durchgeführt. Die Projektdauer beträgt ca. 6 Jahre, die Bau und -nebenkostenkosten etwa 137 Mio. Euro brutto (Preisstand 2015). Hinzu kommt der geplante sechsstreifige Ausbau der Südwesttangente (Baulast Stadt Nürnberg) zwischen Anschlussstelle Hafen – Ost und Kreuz Hafen (Südwesttangente / Frankenschnellweg) mit etwa 2,5 Mio. Euro. Bau- und Baunebenkosten.
Die Brücken im Stadtgebiet Nürnberg (Hafenbereich) sind Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden. Ein zügiges und geordnetes Vorgehen zum Ersatz dieser Bauwerke zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur ist daher unumgänglich. Der Bau erfolgt unter Verkehr in mehreren Bauphasen. Weitere Flankierende Maßnahmen werden als Vorabmaßnahme durchgeführt. Die Projektdauer beträgt ca. 6 Jahre, die Bau und -nebenkostenkosten etwa 137 Mio. Euro brutto (Preisstand 2015). Hinzu kommt der geplante sechsstreifige Ausbau der Südwesttangente (Baulast Stadt Nürnberg) zwischen Anschlussstelle Hafen – Ost und Kreuz Hafen (Südwesttangente / Frankenschnellweg) mit etwa 2,5 Mio. Euro. Bau- und Baunebenkosten.
Gesamtwert des Auftrags: 8054721.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o. g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E;
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o. g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E;
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 für Planungsbereich A, C und F; Leistungsphase 8 für Planungsbereich D; Leistungsstufe 4 für Planungsbereich E;
Dazu gehören u. a. folgende Planungsbereiche:
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 für Planungsbereich A, C und F; Leistungsphase 8 für Planungsbereich D; Leistungsstufe 4 für Planungsbereich E.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u. U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Stufe 2 und Stufe 3 kann optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Beauftragung der Stufe 3 nach dem bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss richtet und u. U. nicht direkt im Anschluss an die vorherigen Stufen erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für 10.1.2025 fixiert. Die Laufzeit des Vertrags (Punkt II.2.7.) enthält die Lph. 9 des jeweiligen Planungsbereichs (4-jährige Gewährleistungszeit).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-06 📅
2017-06-14 📅
Quelle: OJS 2017/S 139-285901 (2017-07-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4487587.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nürnberg — SÖR
Postanschrift: Sulzbacher Str. 2-6
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o.g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o.g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E,
Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für 21.08.2023 fixiert. Die Laufzeit des Vertrags (Punkt II.2.7.) enthält die Lph. 9 des jeweiligen Planungsbereichs (4-jährige Gewährleistungszeit).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3567133.71 EUR 💰
Es ist aufbauend auf vorliegenden Planungen der Projektstudie zu planen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 für o. g. Planungsbereiche A, C, D und F; Leistungsphasen 2 bis 3 für Planungsbereich B und G; Leistungsstufe 1 bis 2 für Planungsbereich E,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 für o. g. Planungsbereiche A, C und D; Leistungsphasen 4 bis 7 für Planungsbereich B, Leistungsphasen 6 bis 7 für Planungsbereich F und G, Leistungsstufe 3 für Planungsbereich E,
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.