Für die Bahnstromversorgung der Energieversorgung Mitte ist das Uw Friedberg eine wichtige Bahnstromversorgungsanlage, 110 kV / 15 kV Schaltanlage 16,7 Hz. Um die Versorgungssicherheit für den elektrischen Zugbetrieb der Energieversorgung Mitte auch weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, wird das 1978 errichtete Unterwerk komplett erneuert. Das Unterwerk stellt eine Umspannerleistung von 2 x 15 MVA zur Verfügung. Es wird am gleichen Standort errichtet und in mehreren Bauabschnitten in Betrieb genommen. Der Rückbau erfolgt nach dem jeweiligen Baufortschritt und die Altanlage wird vollständig zurückgebaut. Der An-/Abtransport der Baumaterialien und der Hauptumspanner erfolgt mit straßengebundenen Transportfahrzeugen, so dass die Zuwegung zum Unterwerk einer entsprechenden Belastung gewachsen sein muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-04.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Unterwerken
Referenznummer: 16FEI22908
Kurze Beschreibung:
Für die Bahnstromversorgung der Energieversorgung Mitte ist das Uw Friedberg eine wichtige
Bahnstromversorgungsanlage, 110 kV / 15 kV Schaltanlage 16,7 Hz. Um die Versorgungssicherheit für den elektrischen Zugbetrieb
der Energieversorgung Mitte auch weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, wird das 1978 errichtete
Unterwerk komplett erneuert. Das Unterwerk stellt eine Umspannerleistung von 2 x 15 MVA
zur Verfügung. Es wird am gleichen Standort errichtet und in mehreren Bauabschnitten in Betrieb
genommen. Der Rückbau erfolgt nach dem jeweiligen Baufortschritt und die Altanlage wird vollständig
zurückgebaut.
Der An-/Abtransport der Baumaterialien und der Hauptumspanner erfolgt mit straßengebundenen
Transportfahrzeugen, so dass die Zuwegung zum Unterwerk einer entsprechenden Belastung gewachsen
sein muss.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Datum des Beginns: 2016-12-12 📅
Datum des Endes: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-351690
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Bahnstromversorgung der Energieversorgung Mitte ist das Uw Friedberg eine wichtige
Bahnstromversorgungsanlage, 110 kV / 15 kV Schaltanlage 16,7 Hz. Um die Versorgungssicherheit für den elektrischen Zugbetrieb
der Energieversorgung Mitte auch weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, wird das 1978 errichtete
Unterwerk komplett erneuert. Das Unterwerk stellt eine Umspannerleistung von 2 x 15 MVA
zur Verfügung. Es wird am gleichen Standort errichtet und in mehreren Bauabschnitten in Betrieb
genommen. Der Rückbau erfolgt nach dem jeweiligen Baufortschritt und die Altanlage wird vollständig
zurückgebaut.
Der An-/Abtransport der Baumaterialien und der Hauptumspanner erfolgt mit straßengebundenen
Transportfahrzeugen, so dass die Zuwegung zum Unterwerk einer entsprechenden Belastung gewachsen
— Errichtung der 15-kV-Innenraumschaltanlage mit Schutz- und Stationsleittechnik;
— Herstellung der Bahnstromleitungsanbindung;
— Herstellen der befestigten und unbefestigten Flächen im Unterwerk incl. Entwässerung;
— Erneuerung der Einzäunung;
— Fertigstellung der Zufahrt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende
Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Die Präqualifikation für den Auftragsgegenstand – Errichtung und Montage von 110-kV-/ 15-kV-Schaltanlagen 16,7 Hz – gemäß
der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU ABl./S S51 vom 12.3.2016 Nr. 85868-2016-DE oder EU
ABl./S S34 vom 18.2.2015 Nr. 58775-2015-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.02.2014 Nr. 56317-2014-DE ist
zu erklären.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende
Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Die Präqualifikation für den Auftragsgegenstand – Errichtung und Montage von 110-kV-/ 15-kV-Schaltanlagen 16,7 Hz – gemäß
der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU ABl./S S51 vom 12.3.2016 Nr. 85868-2016-DE oder EU
ABl./S S34 vom 18.2.2015 Nr. 58775-2015-DE oder EU ABl./S S34 vom 18.02.2014 Nr. 56317-2014-DE ist
zu erklären.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht
akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Liegt eine Präqualifikation für den Auftragsgegenstand
— Errichtung und Montage von 110-kV-/ 15-kV-Schaltanlagen 16,7 Hz –
gemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems EU Abl./S S51 vom 12.3.2016 Nr. 85868-2016-DE oder EU Abl./S S34 vom 18.2.2015 Nr. 58775-2015-DE oder EU Abl./S S34 vom 18.2.2014 Nr. 56317-2014-DE vor?
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 13
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-06 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 85
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 195-351690 (2016-10-04)
Ergänzende Angaben (2016-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Bahnstromversorgung der Energieversorgung Mitte ist das Uw Friedberg eine wichtige
Bahnstromversorgungsanlage, 110 kV / 15 kV Schaltanlage 16,7 Hz. Um die Versorgungssicherheit für den elektrischen Zugbetrieb
der Energieversorgung Mitte auch weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, wird das 1978 errichtete
Unterwerk komplett erneuert. Das Unterwerk stellt eine Umspannerleistung von 2x15 MVA
zur Verfügung. Es wird am gleichen Standort errichtet und in mehreren Bauabschnitten in Betrieb
genommen. Der Rückbau erfolgt nach dem jeweiligen Baufortschritt und die Altanlage wird vollständig
zurückgebaut.
Der An-/Abtransport der Baumaterialien und der Hauptumspanner erfolgt mit straßengebundenen
Transportfahrzeugen, so dass die Zuwegung zum Unterwerk einer entsprechenden Belastung gewachsen
sein muss.