Auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Gorleben sind neue Sicherungsanlagen zu errichten. Diese bestehen im Wesentlichen aus: — Neubau ca. 1.500 m Sicherungszaun mit einer Gesamthöhe von 2,90 m (incl. einseitigem Übersteigschutz), ausgebildet als Stabgittermattenzaun (Stahl) und ca. 90 cm tiefem Untergrabschutz — Detektion entlang des gesamten Sicherungszaunes auf Übersteigen und Durchtrennen incl. zentraler Aufschaltung — Beleuchtung entlang des gesamten Sicherungszaunes — Videoüberwachung entlang der gesamten Zauntrasse incl. zentraler Aufschaltung — Ertüchtigung eines ca. 360 m langen bestehenden Frontgitterzauns (mechanische Ertüchtigung, Untergrabschutz, Übersteigschutz und Detektion) — Neubau ca. 200 m Maschendrahtzaun — Errichtung einer Durchfahrtssperre — weitere Sicherungsmaßnahmen: vorhandene Türen und Durchgänge und Öffnungen ertüchtigen bzw. dauerhaft verschließen Teile der Vergabeunterlagen sind als Verschlusssachen (VS-NfD) eingestuft und werden den ausgewählten Bietern nur gegen Abgabe der Verpflichtungserklärung übergeben. Es ist eine herstellerspezifische Planung spätestens 20 Arbeitstage nach Beauftragung vorzulegen. Der Baubeginn soll 90 Arbeitstage nach Beauftragung erfolgen; Fertigstellung 100 Arbeitstage nach Baubeginn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE)
Postanschrift: Eschenstraße 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
E-Mail: vergabe@dbe.de📧
Telefon: +49 5171431271📞
Fax: +49 5171431502 📠
Auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Gorleben sind neue Sicherungsanlagen zu errichten. Diese bestehen im Wesentlichen aus:
— Neubau ca. 1.500 m Sicherungszaun mit einer Gesamthöhe von 2,90 m (incl. einseitigem Übersteigschutz), ausgebildet als Stabgittermattenzaun (Stahl) und ca. 90 cm tiefem Untergrabschutz
— Detektion entlang des gesamten Sicherungszaunes auf Übersteigen und Durchtrennen incl. zentraler Aufschaltung
— Beleuchtung entlang des gesamten Sicherungszaunes
— Videoüberwachung entlang der gesamten Zauntrasse incl. zentraler Aufschaltung
— Ertüchtigung eines ca. 360 m langen bestehenden Frontgitterzauns (mechanische Ertüchtigung, Untergrabschutz, Übersteigschutz und Detektion)
— Neubau ca. 200 m Maschendrahtzaun
— Errichtung einer Durchfahrtssperre
— weitere Sicherungsmaßnahmen: vorhandene Türen und Durchgänge und Öffnungen ertüchtigen bzw. dauerhaft verschließen
Teile der Vergabeunterlagen sind als Verschlusssachen (VS-NfD) eingestuft und werden den ausgewählten Bietern nur gegen Abgabe der Verpflichtungserklärung übergeben.
Es ist eine herstellerspezifische Planung spätestens 20 Arbeitstage nach Beauftragung vorzulegen. Der Baubeginn soll 90 Arbeitstage nach Beauftragung erfolgen; Fertigstellung 100 Arbeitstage nach Baubeginn.
Referenznummer: GVOBE2T-16-01-Pt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulares zu erfolgen. Das Bewerbungsformular ist beim Auftraggeber per E-mail (vergabe@dbe.de) unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung anzufordern. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden.
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsformulares zu erfolgen. Das Bewerbungsformular ist beim Auftraggeber per E-mail (vergabe@dbe.de) unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung anzufordern. Das Formular nennt im Detail die Angaben und Nachweise, die zur Bewertung des Teilnahmeantrages gefordert werden.
Diese sind:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
— Darstellung der Unternehmensstruktur.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Die diesbezügliche Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Gelangt ein nicht präqualifizierter Bewerber in die engere Wahl, sind die o. g. Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Jede Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden / Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens, ist deren jeweilige Nummer im Prüqualifikationsverzeichnis oder die unter Punkt III.2.1 aufgeführten Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate),
— Umsatz des Bewerbers bei der Errichtung von Sicherungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Versicherungsbescheinigung bzw. Deckungsbestätigung für den Auftragsfall (Deckung mind. 2 500 000 EUR jeweils für Personenschäden und Sachschäden).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Einsatz von Nachunternehmern,
— Angabe, ob ein zertifiiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN 9001 oder gleichwertig existiert,
— Angaben zu vergleichbaren Leistungen / Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft,
Gewährleitstungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Der Fertigstellungstermin wird pönalisiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u.technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt,welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u.Unterlagen grundsätzl. geeignet erscheinen,die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung dervorgelegten Unternehmens- u.Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbernzu zählen sind u.zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Errichtung von Sicherungsanlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2,5 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht nach folgendem Punktesystem und zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Umsatz ≤ 2,5 Mio. EUR 0 Punkte, Umsatz > 2,5 ≤ 4 Mio. EUR = 1 Punkt, Umsatz > 4 ≤ 6 Mio. EUR = 2 Punkte, Umsatz > 6 Mio. EUR = 3 Punkte Verfügt der Bewerber über ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig, geht dies zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, berücksichtigt: Sicherungszaunanlage > 1.000 m Länge, > 2,50 m Höhe, einschließlich Beleuchtung Vernetzte Videoüberwachungsanlagen ausgeführt in Netzwerktechnik mit > 40 Kameras, Durchfahrtschutzsysteme Detektionsanlagen für den Außenbereich, Erstellung von Genehmigungs- und/oder Fertigungs- und Montageplanungen mit hohem Detaillierungsgrad, wie z.B. für kerntechnische Anlagen o.ä., durch eigenes Personal, Abwicklung von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber, Umgang mit vertraulichen Unterlagen, die als VS-NfD gekennzeichnet sind, Kenntnisse mit Kennzeichnungssystemen für Anlagen, Systeme und Komponenten Der Bewerber hat darzulegen und auf Verlangen nachzuweisen, ob und in welchem Umfang er die unter Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung im Supplement zum EU-Amtsblatt genannten Aufgaben erfüllt hat. Die Referenzprojekte werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nach folgendem Punktsystem bewertet: 0 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt liegt nicht vor, 1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z.B. geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt) 2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt) 3 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt) 4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt mit höheren Anforderungen (z.B. höherer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt) Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 5 bestbewerteten Referenzprojekte. Diese durchschnittliche Punktzahl geht zu 80 % in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen u.technischen Leistungsfähigkeit. Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt,welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben u.Unterlagen grundsätzl. geeignet erscheinen,die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl. Bewertung dervorgelegten Unternehmens- u.Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten geeigneten Bewerbernzu zählen sind u.zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Errichtung von Sicherungsanlagen einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2,5 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht nach folgendem Punktesystem und zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Umsatz ≤ 2,5 Mio. EUR 0 Punkte, Umsatz > 2,5 ≤ 4 Mio. EUR = 1 Punkt, Umsatz > 4 ≤ 6 Mio. EUR = 2 Punkte, Umsatz > 6 Mio. EUR = 3 Punkte Verfügt der Bewerber über ein durch eine akkreditierte Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig, geht dies zu 10 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Die vom Bewerber vorgelegten Projektbeschreibungen werden nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand, der in der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens dargestellt ist, verglichen. Hierbei werden die nachfolgend genannten Merkmale, welche die für die Ausführung des Auftrages relevanten Erfahrungen/Kenntnisse wiedergeben, berücksichtigt: Sicherungszaunanlage > 1.000 m Länge, > 2,50 m Höhe, einschließlich Beleuchtung Vernetzte Videoüberwachungsanlagen ausgeführt in Netzwerktechnik mit > 40 Kameras, Durchfahrtschutzsysteme Detektionsanlagen für den Außenbereich, Erstellung von Genehmigungs- und/oder Fertigungs- und Montageplanungen mit hohem Detaillierungsgrad, wie z.B. für kerntechnische Anlagen o.ä., durch eigenes Personal, Abwicklung von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber, Umgang mit vertraulichen Unterlagen, die als VS-NfD gekennzeichnet sind, Kenntnisse mit Kennzeichnungssystemen für Anlagen, Systeme und Komponenten Der Bewerber hat darzulegen und auf Verlangen nachzuweisen, ob und in welchem Umfang er die unter Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung im Supplement zum EU-Amtsblatt genannten Aufgaben erfüllt hat. Die Referenzprojekte werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer optimalen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nach folgendem Punktsystem bewertet: 0 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt liegt nicht vor, 1 Punkt: nur eingeschränkt vergleichbares Referenzprojekt (z.B. geringerer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt) 2 Punkte: annähernd vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale nicht oder nur teilweise erfüllt) 3 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt (z.B. vergleichbarer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt) 4 Punkte: vergleichbares Referenzprojekt mit höheren Anforderungen (z.B. höherer Leistungsumfang, Merkmale überwiegend erfüllt) Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der 5 bestbewerteten Referenzprojekte. Diese durchschnittliche Punktzahl geht zu 80 % in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Petry
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-02-05 📅
Datum des Endes: 2017-09-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekamme des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 162-292768 (2016-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge