Die Stadt Schwabach plant den Ersatzneubau einer Kindertagessstätte auf einem ca. 4.560 m2 großen Grundstück mit der Zweckbestimmung Kindergarten in Schwabach. Auf dem Grundstück befindet sich im Süden eine Kindergartengruppe in einem Gebäude, das als Erweiterung eines denkmalgeschätzten Gebäudes errichtet wurde. Auf den freien Grundstücksflächen soll nun ein Neubau mit drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen mit Nebenräumen, Küche und Verwaltung errichtet werden. Aus förderrechtlichen Gründen ist der Ersatzneubau bis 31.12.2018 fertig zu stellen, so dass ein enger Terminplan vorauszusetzten ist. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden inkl. Nebenkosten nach ersten überschlägigen Schätzungen mit ca. 3,4 Mio EUR veranschlagt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Vergeben werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HOAI2013, Anlagengruppen 1 bis 3 und ggf. 7 für die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Planungsleistungen werden stufenweisebeauftragt.200 000
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schwabach
Postanschrift: Ludwigstraße 16
Postleitzahl: 91126
Postort: Schwabach
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwabach.de🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@schwabach.de📧
Telefon: +49 9122860548📞
Fax: +49 9122860581 📠
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind.
Der Bewerbungsbogen, sowie relevante Unterlagen zur Auftragsvergabe werden auf der Vergabeplattform
unter http://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung gestellt und können dort uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei
heruntergeladen werden. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit Verfahrensnennung bei
der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Die geforderten Bewerbungsunterlagen sind gemäß dem
unter III.2.1 zitierten Bewerbungsbogen vollständig und in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Der
Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber – wo erforderlich – auszufüllen. Unvollständige Bewerberunterlagen
können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der
ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger
werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
eingereicht werden. Die Ziffern 1 bis 3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige
Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt
muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch
eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander
mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsgrundlage werden die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für die Leistungen der
Leistungsphasen 1 – 9 gem. Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 203. Die Planungsleistungen werden stufenweise
beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Baukammerngesetz siehe auch III.2.1.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. bzw.
Dipl.-Ing. (FH) berechtigt ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien sind im Bewerbungsbogen eingearbeitet und dort ersichtlich. Die Prüfung dieser
Bewerbungsbögen ergibt eine Rangfolge, von der mindestens die ersten 3 Bieter zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren bzw. zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Der öffentliche
Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne
heruntergeladen werden. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit Verfahrensnennung bei
der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Die geforderten Bewerbungsunterlagen sind gemäß dem
unter III.2.1 zitierten Bewerbungsbogen vollständig und in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Der
Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber – wo erforderlich – auszufüllen. Unvollständige Bewerberunterlagen
können von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der
ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger
werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern an der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.de🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB: – 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a, – 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101 a per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. GWB § 107 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern: – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB: – 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a, – 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101 a per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 211-385352 (2016-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schwabach plant den Ersatzneubau einer Kindertagessstätte auf einem ca. 4 560 m
Grundstück mit der Zweckbestimmung Kindergarten in Schwabach. Auf dem Grundstück befindet sich im
Süden eine Kindergartengruppe in einem Gebäude, das als Erweiterung eines denkmalgeschätzten Gebäudes
errichtet wurde. Auf den freien Grundstücksflächen soll nun ein Neubau mit drei Kindergartengruppen und
zwei Kinderkrippengruppen mit Nebenräumen, Küche und Verwaltung errichtet werden. Aus förderrechtlichen Gründen
ist der Ersatzneubau bis 31.12.2018 fertig zu stellen, so dass ein enger Terminplan vorauszusetzten ist. Die
Gesamtkosten der Maßnahme werden inkl. Nebenkosten nach ersten überschlägigen Schätzungen mit ca. 3 400 000 EUR
veranschlagt.
Die Stadt Schwabach plant den Ersatzneubau einer Kindertagessstätte auf einem ca. 4 560 m
Grundstück mit der Zweckbestimmung Kindergarten in Schwabach. Auf dem Grundstück befindet sich im
Süden eine Kindergartengruppe in einem Gebäude, das als Erweiterung eines denkmalgeschätzten Gebäudes
errichtet wurde. Auf den freien Grundstücksflächen soll nun ein Neubau mit drei Kindergartengruppen und
zwei Kinderkrippengruppen mit Nebenräumen, Küche und Verwaltung errichtet werden. Aus förderrechtlichen Gründen
ist der Ersatzneubau bis 31.12.2018 fertig zu stellen, so dass ein enger Terminplan vorauszusetzten ist. Die
Gesamtkosten der Maßnahme werden inkl. Nebenkosten nach ersten überschlägigen Schätzungen mit ca. 3 400 000 EUR
veranschlagt.
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwabach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Die Stadt Schwabach plant den Ersatzneubau einer Kindertagessstätte auf einem ca. 4 560 m
Gesamtkosten der Maßnahme werden inkl. Nebenkosten nach ersten überschlägigen Schätzungen mit ca. 3 400 000 EUR
Vergeben werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HOAI
2013, Anlagengruppen 1 bis 3 und ggf. 7 für die Leistungsphasen 1 bis 9. Die Planungsleistungen werden stufenweise
beauftragt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB: – 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a, – 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101 a per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftragserteilung: nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht gem. § 101 a GWB: – 15 Kalendertage nach Absendung der Information gem. GWB § 101 a, – 10 Kalendertage bei Versand der Information gem. GBW 101 a per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1
Postort: Siehe VI.4.1
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 059-110210 (2017-03-22)