Ersatzneubau Jakob-Sigle-Heim Kornwestheim Schlosser

Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg

Herstellung/Lieferung/Montage von Schlosserarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Pflegeheimen
Menge oder Umfang:
Stabgeländer Treppenhäuser: ca. 150 m;Handläufe Treppenhäuser: ca. 300 m;Balkongeländer (Stabgeländer): ca. 400 m;Balkonsichtschutz Streckmetall 61 x;Gitterroste;Vordach;Einhausungen;Toranlage.366 529,41
Gesamtwert des Auftrags: 366 529,41 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Pflegeheimen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg
Postanschrift: Falkertstraße 29
Postleitzahl: 70176
Postort: Stuttgart
Kontakt
Telefon: +49 71161926-410 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-121643
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Herstellung/Lieferung/Montage von Schlosserarbeiten.
Menge oder Umfang:
Stabgeländer Treppenhäuser: ca. 150 m;
Handläufe Treppenhäuser: ca. 300 m;
Balkongeländer (Stabgeländer): ca. 400 m;
Balkonsichtschutz Streckmetall 61 x;
Gitterroste;
Vordach;
Einhausungen;
Toranlage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kornwestheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und des Gewerbezentralregisters und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis bzw. Eigenerklärung über Firmenumsatz über die letzten 5 Jahre; Nachweis über Referenzen Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen; Angaben zur technischen Ausrüstung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme;
Mängelanspruch 3 % der Auftragssumme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gefordert ist im Falle einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe LV.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg Falkertstraße 29, 70176 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg Falkertstraße 29, 70176 Stuttgart.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: 1 Person je Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abteilungsleitung Objekt- und Immobilienmanagement
Herrn Horst Babenerd
Name: wulf architekten GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 8
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: wulf architekten
Stephan Burger
Telefon: +49 711248917-66 📞
E-Mail: stephan.burger@wulfarchitekten.com 📧
Fax: +49 711248917-10 📠
URL für weitere Informationen: http://wulfarchitekten.com 🌏
URL der Dokumente: http://wulfarchitekten.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-08 📅
Datum des Endes: 2018-05-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach den §§ 107 ff. GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages nach § 101 b Abs. 1 GWB nur innerhalb der Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann.
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Quelle: OJS 2016/S 070-121643 (2016-04-05)