Erschließung Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main – Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Lärmschutzwände

Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement

Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Objektplanung Entwässerungsanlagen (Trennsystem) gemäß § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzände § 43 HOAI (HOAI in der Fassung 2013).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VOF 08/2016
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Objektplanung Entwässerungsanlagen (Trennsystem) gemäß § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzände § 43 HOAI (HOAI in der Fassung 2013).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Postanschrift: Berliner Straße 60
Postleitzahl: 63065
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach.de 🌏
E-Mail: rabi.mujahed@offenbach.de 📧
Telefon: +49 698065-2802 📞
Fax: +49 698065-2024 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1473-425 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 192-345498
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter Ziffer II.2.7) zur Laufzeit des Vertrages von 72 Monaten umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand einen Zeitraum von ca. 45 Monaten zur Erbringung der Leistung in 2 Phasen mit einer Unterbrechung bis zum Endausbau der Verkehrsanlagen (siehe Anlage Rahmenterminplan).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung:
Grundlage der Erschließungsplanung sind die bestandskräftigen Bebauungspläne 580 B „Bürgel-Ost / Mainzer Ring“ Stand 8.7.2004 und 580 C. Der „Mainzer Ring“ als Erschließungsstraße wurde bereits hergestellt und ist nicht Gegenstand der Planung.
Die Verkehrsflächen sind mit Sammel- und Wohnstraßen sowie Grünflächen dargestellt. Der Bebauungsplan umfasst ein insgesamt ca. 102 000 m² großes Gebiet.
Ca. 65 000 m² sind als Nettobauland ausgewiesen worden, ca. 20 000 m² als Verkehrsanlagen mit entsprechenden Entwässerungsanlagen (Trennsystem) und ca. 17 000 m² als Grünflächen (Spielflächen, Straßenbegleitgrün, Ausgleichsflächen). Lärmschutzwände sind mit einer Länge von ca. 500 m vorgesehen.
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Anrechenbare Kosten:
Erschließung: ca. 1 683 000 EUR (netto); Entwässerungsanlagen: ca. 1 917 000 EUR (netto); Freianlagen, öffentlicher Raum: ca. 667 000 EUR (netto); Lärmschutzmaßnahmen: ca. 480 000 EUR (netto).
Für diese Aufgabe wird ein versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht. Besonderer Wert wird dabei auf die Erschließungsplanung – mit teilweise höherem stadtgestalterischem Anspruch – gelegt. Gleiches gilt für die Freiraumplanung, insbesondere für die Planung der Spielflächen.
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Folgende Leistungen sollen auf der Grundlage der HOAI beauftragt werden:
Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI 2013, Leistungen der Leistungsphasen 3 (teilweise) und 5 -9, sowie besondere Leistungen (Ermittlung der Kanal- und Erschließungsbeiträge sowie der Abgaben nach § 135 a-c BauGB, Bestandspläne, Trassensummenpläne) und örtliche Bauüberwachung;
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Objektplanung Entwässerungsanlagen gemäß § 43 HOAI 2013,
Leistungen der Leistungsphasen 3 und 5 – 9, sowie örtliche Bauüberwachung;
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzwände gemäß § 43 HOAI 2013,
Leistungen der Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 9, sowie örtliche Bauüberwachung;
Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2013, Leistungen der Leistungsphasen 3 (teilweise) und 5 – 9, sowie Bauoberleitung.
Dauer: 72 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe unter Ziffer II.2.7) zur Laufzeit des Vertrages von 72 Monaten umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand einen Zeitraum von ca. 45 Monaten zur Erbringung der Leistung in 2 Phasen mit einer Unterbrechung bis zum Endausbau der Verkehrsanlagen (siehe Anlage Rahmenterminplan).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Planungsgebiet Bürgel-Ost, 63075 Offenbach am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen wegen:
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Bildung krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), Kriminelle oder terroristische Vereinigungen im Ausland, (§ 129b StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89 a Abs. 2 Nr. 2 und 89c StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB ggfls. i.V.m. 335a StGB), Bestechung ausländischer Abgeordneter in Bezug auf internationalem Geschäftsverkehr (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung int. Bestechung), Menschenhandel oder Förderung Menschenhandels (§§ 232, 233, 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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Erklärung dass kein Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und/oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 Abs. 3 VgV:
Die Erklärung eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 000 000 EUR bei Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR bei sonstigen Schäden bereit ist abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, ist vor Vertragsabschluss vorzulegen. Die Erklärung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssumme besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlage 00_AA_III.1.3_Eignungskriterien.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“ und/oder „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc“ und/oder „Master Architecture“ oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 eine(n) qualifizierte(n) Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht.
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Die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person sicherzustellen.
Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, ist abzugeben.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix (siehe Anlage):
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Die von den Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-13 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1473-425 🌏
Postort: Offenbach
Telefon: +49 698065-2352/ +49 698065-3474/ +49 698065-2528 📞
E-Mail: vergabestelle60@offenbach.de 📧
Land: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt oder können bei der unter I.3) angegebenen Stelle abgerufen werden.
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Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag VOF 08/2016 HAD Ref. 1473/425 Objektplanung Erschließung Baugebiet Bürgel-Ost“ einzureichen.
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Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
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Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend. Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen.
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Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 192-345498 (2016-09-30)