Erschließung Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main – Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen, Entwässerungsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Lärmschutzwände
Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Objektplanung Entwässerungsanlagen (Trennsystem) gemäß § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzände § 43 HOAI (HOAI in der Fassung 2013).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VOF 08/2016
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Planung der Erschließung für das Baugebiet Bürgel-Ost in Offenbach am Main, hier Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen für Straßen gemäß § 47 HOAI, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, Objektplanung Entwässerungsanlagen (Trennsystem) gemäß § 43 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lärmschutzände § 43 HOAI (HOAI in der Fassung 2013).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Postanschrift: Berliner Straße 60
Postleitzahl: 63065
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach.de🌏
E-Mail: rabi.mujahed@offenbach.de📧
Telefon: +49 698065-2802📞
Fax: +49 698065-2024 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1473-425🌏
“Die Angabe unter Ziffer II.2.7) zur Laufzeit des Vertrages von 72 Monaten umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand einen Zeitraum von ca. 45 Monaten zur...”
Die Angabe unter Ziffer II.2.7) zur Laufzeit des Vertrages von 72 Monaten umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand einen Zeitraum von ca. 45 Monaten zur Erbringung der Leistung in 2 Phasen mit einer Unterbrechung bis zum Endausbau der Verkehrsanlagen (siehe Anlage Rahmenterminplan).
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Quelle: OJS 2016/S 192-345498 (2016-09-30)