Erschließungsträgerschaft gemäß § 11 BauGB für die Erschließung des „Wohngebiets Liebigstraße“

Stadt Langen

Die Stadt Langen beabsichtigt die Entwicklung des „Wohngebiets Liebigstraße“ in Bauabschnitten mit einer Bruttobaufläche von insgesamt ca. 28 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur und öffentlichen Grünflächen sowie ein Quartierszentrum mit Einzelhandelsangeboten.
Für die Gesamtfläche wurde eine Rahmenplanung mit Beschluss vom 16.5.2013 (siehe Anlage) erarbeitet. Ziel dieser Rahmenplanung ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohngebiets mit einer attraktiven Mischung aus Geschosswohnungsbau, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie im südlichen Bereich die Entwicklung eines Quartierszentrums mit Einzelhandelsangeboten. Geplant ist eine Siedlung mit überwiegend dreigeschossigen Gebäudestrukturen und klaren raumbildenden Vorgaben, Wohnhöfen, kleinen Plätzen und einem Bürgerpark südlich der Nordumgehung B 486. Anschließend an den Bürgerpark sind fünfgeschossige Geschosswohnungsbauten geplant.
Die Umsetzung des Rahmenplans soll in einzelnen Bauabschnitten mit voraussichtlich drei Bebauungsplänen durchgeführt werden.
Der erste Bebauungsplan (Nr. 45.I) für das „Quartierszentrum Liebigstraße“ wird zur Zeit erarbeitet. Der zweite Bebauungsplan (Nr. 45.III) soll westlich an die Hans-Kreiling-Allee anschließen und bis zur Bahnlinie im Westen reichen während der dritte Bebauungsplan (Nr. 45.II) die Fläche zwischen den beiden Geltungsbereichen überplanen soll, wobei die hier bestehenden gewerblichen Nutzungen (Rail.One (Gleisschwellenwerk), Bauhof) erst aufgegeben bzw. umgesiedelt werden müssen.
Die Stadt beabsichtigt, die Erschließung (verkehrliche und technische Erschließung) und Umlegung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 45.III mit ca. 18,6 ha durch einen externen Erschließungsträger durchführen zu lassen. Der Erschließungsträger muss die Verfügbarkeit der Grundstücke sicherstellen, d. h. er muss Verfügungsgewalt über die Grundstücke erreichen/erhalten. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und kann sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der zu erschließenden Grundstücke abschließen sollte. Der Erschließungsträger hat sich auch anteilig an den Kosten der Herstellung der Gemeinbedarfsflächen (2 Kindertagesstätten jeweils als Familienzentrum) zu beteiligen.
Folgende Leistungen sind vom Erschließungsträger zu erbringen:
1. Projektsteuerung/Gesamtkoordination in Anlehnung an § 2 AHO;
2. verbindliche Bauleitplanung gem. §§ 19, 24 HOAI;
3. Umlegung inkl. Vermessung gem. §§ 45-79 BauGB;
4. Erschließungsplanung gem. §§ 41 ff. und 45 ff. HOAI;
5. Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI;
6. Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI;
7. Vermarktung von Grundstücken (Wohnen);
8. Finanzierung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-12 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge