Erstellen einer Basisstudie „Export- und Projektfinzierungen im Bereich nachhaltiger Energielösungen“ im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Die Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt das Ziel, deutsche, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nachhaltige Energielösungen anbieten, bei der Positionierung auf internationalen Märkten zu unterstützen. Die angebotenen Leistungen der Exportinitiative dienen insbesondere dazu, Hilfestellung bei der Erschließung von Auslandsmärkten zu geben, sowie die Netzwerkbildung und Koordination wichtiger Entscheidungsträger voranzutreiben. Hintergrundinformationen über die Aufgaben sowie das Angebot der EIE können unter www.german-energy-solutions.de abgerufen werden Für KMU stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Exporten und Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative ein Finanzierungsmodul an, das deutsche KMU bei Finanzierungsfragen unterstützen soll. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Basisstudie „Export und Projektfinanzierungen im Bereich nachhaltiger Energielösungen“. Die vom Auftragnehmer dabei zu erbringeneden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen für die Basisstudie. Abrufbar unter http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibungen/index.html.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzen und Liquiditätssteuerung
Menge oder Umfang:
Siehe Leistungsbeschreibung und Durchführungshinweise für die Basisstudie "Export- und Projektfinanzierungen sowie Förderprogramme für deutsche Anbieter nachhaltiger Energielösungen. Abrufbar unter http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibungen/index.html.
Siehe Leistungsbeschreibung und Durchführungshinweise für die Basisstudie "Export- und Projektfinanzierungen sowie Förderprogramme für deutsche Anbieter nachhaltiger Energielösungen. Abrufbar unter http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibungen/index.html.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzen und Liquiditätssteuerung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de🌏
E-Mail: eee@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196/908-2668📞
Fax: +49 6196/908-1500 📠
Das Angebot sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden Steuer anzugeben. Diese sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Exportinitiative Erneuerbare Energie, Basisstudie 2017“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ausschreibung Eportinitiative Energie
Finanzierungsmodul: Basisstudie 2017
z. Hdn. Herrn Kottmann o.V.i.A.
Referat 414
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zuzusenden.
Am 6.12.2016 ist das Angebot in elektronischer Fassung (pdf-Format) an folgende E-Mail Adresse eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Das Angebot sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden Steuer anzugeben. Diese sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Exportinitiative Erneuerbare Energie, Basisstudie 2017“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ausschreibung Eportinitiative Energie
Finanzierungsmodul: Basisstudie 2017
z. Hdn. Herrn Kottmann o.V.i.A.
Referat 414
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zuzusenden.
Am 6.12.2016 ist das Angebot in elektronischer Fassung (pdf-Format) an folgende E-Mail Adresse eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt das Ziel, deutsche, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nachhaltige Energielösungen anbieten, bei der Positionierung auf internationalen Märkten zu unterstützen. Die angebotenen Leistungen der Exportinitiative dienen insbesondere dazu, Hilfestellung bei der Erschließung von Auslandsmärkten zu geben, sowie die Netzwerkbildung und Koordination wichtiger Entscheidungsträger voranzutreiben. Hintergrundinformationen über die Aufgaben sowie das Angebot der EIE können unter www.german-energy-solutions.de abgerufen werden
Die Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt das Ziel, deutsche, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nachhaltige Energielösungen anbieten, bei der Positionierung auf internationalen Märkten zu unterstützen. Die angebotenen Leistungen der Exportinitiative dienen insbesondere dazu, Hilfestellung bei der Erschließung von Auslandsmärkten zu geben, sowie die Netzwerkbildung und Koordination wichtiger Entscheidungsträger voranzutreiben. Hintergrundinformationen über die Aufgaben sowie das Angebot der EIE können unter www.german-energy-solutions.de abgerufen werden
Für KMU stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Exporten und Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative ein Finanzierungsmodul an, das deutsche KMU bei Finanzierungsfragen unterstützen soll. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Basisstudie „Export und Projektfinanzierungen im Bereich nachhaltiger Energielösungen“.
Für KMU stellt die Finanzierung oftmals eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Exporten und Projekten im Ausland dar. Daher bietet die Exportinitiative ein Finanzierungsmodul an, das deutsche KMU bei Finanzierungsfragen unterstützen soll. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Basisstudie „Export und Projektfinanzierungen im Bereich nachhaltiger Energielösungen“.
Die vom Auftragnehmer dabei zu erbringeneden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung und den Durchführungshinweisen für die Basisstudie. Abrufbar unter http://www.bafa.de/bafa/de/ausschreibungen/index.html.
Dauer: 3 Monate
Referenznummer: 414-62.17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Klaus Brunner
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 414-62.17
Zusätzliche Informationen
Das Angebot sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden Steuer anzugeben. Diese sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Exportinitiative Erneuerbare Energie, Basisstudie 2017“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag einzulegen und dem
Das Angebot sowie die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Angebotspreis ist in Netto zzgl. der zu entrichtenden Steuer anzugeben. Diese sind in Papierform in einem Umschlag mit der Aufschrift „Exportinitiative Erneuerbare Energie, Basisstudie 2017“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einen zweiten Briefumschlag einzulegen und dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ausschreibung Eportinitiative Energie
Finanzierungsmodul: Basisstudie 2017
z. Hdn. Herrn Kottmann o.V.i.A.
Referat 414
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
zuzusenden.
Am 6.12.2016 ist das Angebot in elektronischer Fassung (pdf-Format) an folgende E-Mail Adresse eee@bafa.bund.de zu senden. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 210-383025 (2016-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅
Name: Project Finance International
Postanschrift: Josef Anton Burger Weg
Postort: Zell am Harmersbach
Postleitzahl: 77736
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3