Erstellen von Leistungsverzeichnissen für den Bau von Grundwassermessstellen, Durchführung der Bauaufsicht, Ersatz- und Eignungsprüfung sowie Vermessung von Grundwassermessstellen für das WRRL-Messnetz des Landes NRW
Gegenstand des Vorhabens ist die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen des WRRL-Messnetzes, sowie die Unterstützung des LANUV bei der Vorbereitung der Ausschreibungen und Betreuung der Baumaßnahmen, fachkundige Durchführung der Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen, sowie die Durchführung von Standort- und Messstellenprüfungen vom Auftraggeber vorgeschlagener Messstellen und Standorte hinsichtlich ihrer Eignung für die Aufnahme in das bzw. für den Verbleib im WRRL-Messnetz und die zugehörige Dokumentation (Fachlos 1). Weiterhin ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen Gegenstand des ausgeschriebenen geplanten Vorhabens (Fachlos 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.4) und II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Fax: +49 023613053268 📠
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) durch.
(2) Das LANUV stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen/Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe.de zum elektronischen Abruf frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
(3) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
(4) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY00J.
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) durch.
(2) Das LANUV stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen/Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe.de zum elektronischen Abruf frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
(3) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
(4) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY00J.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen des WRRL-Messnetzes, sowie die Unterstützung des LANUV bei der Vorbereitung der Ausschreibungen und Betreuung der Baumaßnahmen, fachkundige Durchführung der Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen, sowie die Durchführung von Standort- und Messstellenprüfungen vom Auftraggeber vorgeschlagener Messstellen und Standorte hinsichtlich ihrer Eignung für die Aufnahme in das bzw. für den Verbleib im WRRL-Messnetz und die zugehörige Dokumentation (Fachlos 1). Weiterhin ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen Gegenstand des ausgeschriebenen geplanten Vorhabens (Fachlos 2).
Gegenstand des Vorhabens ist die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen des WRRL-Messnetzes, sowie die Unterstützung des LANUV bei der Vorbereitung der Ausschreibungen und Betreuung der Baumaßnahmen, fachkundige Durchführung der Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen, sowie die Durchführung von Standort- und Messstellenprüfungen vom Auftraggeber vorgeschlagener Messstellen und Standorte hinsichtlich ihrer Eignung für die Aufnahme in das bzw. für den Verbleib im WRRL-Messnetz und die zugehörige Dokumentation (Fachlos 1). Weiterhin ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen Gegenstand des ausgeschriebenen geplanten Vorhabens (Fachlos 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1a: Arbeitspakete 1, 2 und 4 für die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg
Kurze Beschreibung:
Im Fachlos 1, Gebietslos a werden die Arbeitspakete 1, 2 und 4 für die Regierungsbezirke Köln und Arnsberg ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen in den jeweiligen Arbeitspaketen im…
… Wesentlichen:Arbeitspaket 1: Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen) für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen zur Überwachung des quantitativen und qualitativen Grundwasserzustands gemäß EG-WRRL.Arbeitspaket 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).Arbeitspaket 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen.
… Wesentlichen:
Arbeitspaket 1: Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen) für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen zur Überwachung des quantitativen und qualitativen Grundwasserzustands gemäß EG-WRRL.
Arbeitspaket 1: Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen) für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen zur Überwachung des quantitativen und qualitativen Grundwasserzustands gemäß EG-WRRL.
Arbeitspaket 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
Arbeitspaket 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen.
Arbeitspaket 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen.
Menge oder Umfang: Pro Arbeitspaket:Arbeitspaket 1: ca. 56 Neubaustandorte.Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist (für die beiden Gebietslose a und b jeweils etwa die Hälfte).Arbeitspaket 4: Abhängig von Arbeitspaket 1, 2 und den ausgeführten Baumaßnahmen.
Pro Arbeitspaket:
Arbeitspaket 1: ca. 56 Neubaustandorte.
Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist (für die beiden Gebietslose a und b jeweils etwa die Hälfte).
Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist (für die beiden Gebietslose a und b jeweils etwa die Hälfte).
Arbeitspaket 4: Abhängig von Arbeitspaket 1, 2 und den ausgeführten Baumaßnahmen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Angebote können auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1b: Arbeitspakete 1, 2 und 4 für die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Detmold
Kurze Beschreibung:
Im Fachlos 1, Gebietslos b werden die Arbeitspakete 1, 2 und 4 für die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Detmold ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen in den jeweiligen Arbeitspaketen im…
… Wesentlichen:Arbeitspaket 1: Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen) für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen zur Überwachung des quantitativen und qualitativen Grundwasserzustands gemäß EG-WRRL.Arbeitspaket 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).Arbeitspaket 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen.
… Wesentlichen:
Menge oder Umfang: Pro Arbeitspaket:Arbeitspaket 1: ca. 56 Neubaustandorte.Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist.Arbeitspaket 4: Abhängig von Arbeitspaket 1, 2 und den ausgeführten Baumaßnahmen.
Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist.
Arbeitspaket 2: jährlich ca. 10 konkret als Vorschlag für eine neue bzw. als Ersatz benannte Messstelle, ca. 7 optionale Standorte zur Auswahl geeigneter Messstellen in Gebieten mit vorhandenen Messstellen sowie ca. 15 bereits provisorisch im WRRL-Messnetz vorhandene Messstellen, deren Eignung aktuell zu prüfen ist.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 2a: Arbeitspaket 3 für NRW für die Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg
Kurze Beschreibung:
Im Fachlos 2a wird das Arbeitspaket 3 für die Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen in dem Arbeitspaket 3 im Wesentlichen: Vermessungsarbeiten (Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen).
Im Fachlos 2a wird das Arbeitspaket 3 für die Regierungsbezirke Detmold, Münster und Arnsberg ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen in dem Arbeitspaket 3 im Wesentlichen: Vermessungsarbeiten (Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen).
Menge oder Umfang: Arbeitspaket 3: Für die Abarbeitung prioritärer Fälle in den Regierungsbezirken Detmold, Münster und Arnsberg sind ca. 300 Messstellen im Zeitraum 2016-2019 zu bearbeiten (davon in 2016: ca. 40 MST; 2017: ca. 80 MST; 2018: ca. 90 MST; 2019: ca. 90 MST; sowie optional für 2020: ca. 85 MST und für 2021: ca. 85 MST).
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 2b: Arbeitspaket 3 für NRW für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
Kurze Beschreibung:
Im Fachlos 2b wird das Arbeitspaket 3 die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ausgeschrieben. Die Leistungen umfassen in dem Arbeitspaket 3 im Wesentlichen: Vermessungsarbeiten (Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen).
Menge oder Umfang: Arbeitspaket 3: Für die Abarbeitung prioritärer Fälle in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sind ca. 255 Messstellen im Zeitraum 2016-2019 zu bearbeiten (davon in 2016: 40 MST; 2017: 65 MST; 2018: ca. 75 MST; 2019: ca. 75 MST; sowie optional für 2020: ca. 65 MST und für 2021: ca. 60 MST).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 13404/52/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer bestehenden (Berufs-)Haftpflichtversicherung (in Kopie).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bzgl. des Fachloses 1 (Arbeitspakete 1, 2 und 4):
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Bauplanungen für Grundwassergütemessstellen oder Brunnen gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 121 2003-07 (Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen) oder dem Merkblatt ?Bau von Grundwassermessstellen? (AK Grundwasserbeobachtung, 2012), jeweils oder gleichwertig, an insgesamt mindestens 30 erfolgreich errichteten Messstellen oder Brunnen, von denen mindestens 10 in Festgesteinsgebieten und mindestens 10 in Lockergesteinsgebieten errichtet worden sein müssen.
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Bauplanungen für Grundwassergütemessstellen oder Brunnen gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 121 2003-07 (Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen) oder dem Merkblatt ?Bau von Grundwassermessstellen? (AK Grundwasserbeobachtung, 2012), jeweils oder gleichwertig, an insgesamt mindestens 30 erfolgreich errichteten Messstellen oder Brunnen, von denen mindestens 10 in Festgesteinsgebieten und mindestens 10 in Lockergesteinsgebieten errichtet worden sein müssen.
(2) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Eignungs- und Funktionsprüfungen von Grundwassergüte- und Grundwasserstandsmessstellen einschließlich Pumpversuchen gemäß den einschlägigen DIN-Normen, dem DVGW-Arbeitsblatt W 129 (A) 2012-05 (Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen) sowie den Grundwasserrichtlinien der LAWA 1982? Teil 1 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser), jeweils oder gleichwertig, für ein umfangreiches Messnetz (mit mindestens 50 Messstellen). Die Durchführung der einzelnen Prüfschritte gemäß DVGW Arbeitsblatt W 129 (oder gleichwertig) bis hin zur Eignungsbewertung ist jeweils mit Anzahl der überprüften und bewerteten Messstellen anzugeben.
(2) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Eignungs- und Funktionsprüfungen von Grundwassergüte- und Grundwasserstandsmessstellen einschließlich Pumpversuchen gemäß den einschlägigen DIN-Normen, dem DVGW-Arbeitsblatt W 129 (A) 2012-05 (Eignungsprüfung von Grundwassermessstellen) sowie den Grundwasserrichtlinien der LAWA 1982? Teil 1 (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser), jeweils oder gleichwertig, für ein umfangreiches Messnetz (mit mindestens 50 Messstellen). Die Durchführung der einzelnen Prüfschritte gemäß DVGW Arbeitsblatt W 129 (oder gleichwertig) bis hin zur Eignungsbewertung ist jeweils mit Anzahl der überprüften und bewerteten Messstellen anzugeben.
(3) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten 10 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über Bohrkernanalysen und geophysikalische Bohrlochmessungen einschließlich Auswertung und Bewertung der Ergebnisse gemäß den Standards der Staatlichen Geologischen Dienste (siehe auch Handbuch Grundwasserbeobachtung ?Bau von Grundwassermessstellen?) oder gleichwertig.
(3) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten 10 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über Bohrkernanalysen und geophysikalische Bohrlochmessungen einschließlich Auswertung und Bewertung der Ergebnisse gemäß den Standards der Staatlichen Geologischen Dienste (siehe auch Handbuch Grundwasserbeobachtung ?Bau von Grundwassermessstellen?) oder gleichwertig.
(4) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung bauaufsichtlicher Kontrollen bei Bohrarbeiten und Errichtung und Ausbau von Grundwassergütemessstellen gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 121 2003-07 (Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen) oder dem Merkblatt ?Bau von Grundwassermessstellen? (AK Grundwasserbeobachtung, 2012), jeweils oder gleichwertig, an insgesamt mindestens 30 erfolgreich errichteten Messstellen, von denen mindestens 10 in Festgesteinsgebieten und mindestens 10 in Lockergesteinsgebieten errichtet worden sein müssen.
(4) Darstellung von mindestens zwei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung bauaufsichtlicher Kontrollen bei Bohrarbeiten und Errichtung und Ausbau von Grundwassergütemessstellen gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts W 121 2003-07 (Bau und Ausbau von Grundwassermessstellen) oder dem Merkblatt ?Bau von Grundwassermessstellen? (AK Grundwasserbeobachtung, 2012), jeweils oder gleichwertig, an insgesamt mindestens 30 erfolgreich errichteten Messstellen, von denen mindestens 10 in Festgesteinsgebieten und mindestens 10 in Lockergesteinsgebieten errichtet worden sein müssen.
(5) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Erstellung von Schichtenverzeichnissen nach DIN EN ISO 22475-1 oder DIN 4022 (jeweils oder gleichwertig).
(6) Darstellung von mindestens einer hydrogeologischen und/oder hydrochemischen Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), mit der die erforderlichen Kenntnisse der hydrogeologischen Verhältnisse und Landnutzungsfaktoren des Landes NRW oder detaillierte deutschlandweite hydrogeologische/hydrogeochemische Kenntnisse für die Planung neuer Messstellen, für Standortprüfungen und zur Bewertung der Eignung von Messstellen für die repräsentative Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) nachzuweisen sind.
(6) Darstellung von mindestens einer hydrogeologischen und/oder hydrochemischen Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist), mit der die erforderlichen Kenntnisse der hydrogeologischen Verhältnisse und Landnutzungsfaktoren des Landes NRW oder detaillierte deutschlandweite hydrogeologische/hydrogeochemische Kenntnisse für die Planung neuer Messstellen, für Standortprüfungen und zur Bewertung der Eignung von Messstellen für die repräsentative Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) nachzuweisen sind.
(7) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Nutzung/Verarbeitung von GIS-Daten zur Verarbeitung von shape-Dateien und zur Erstellung von Karten/ Kartenausschnitten sowie für Datenauswertungen im Rahmen von Standortprüfungen.
(7) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Nutzung/Verarbeitung von GIS-Daten zur Verarbeitung von shape-Dateien und zur Erstellung von Karten/ Kartenausschnitten sowie für Datenauswertungen im Rahmen von Standortprüfungen.
(8) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die digitale Datenverarbeitung, Erstellung und Verwaltung vergleichbarer Daten und Datenumfänge (z.B. Verarbeitung von Stammdaten, Prüfung und Erstellung von Messstellenpässen von mindestens 100 Messstellen) zur Standortwahl, zur Standort-Vorprüfung, zur Dokumentation der Ergebnisse und digitalen Datenbereitstellung (Programme wie Excel, Word, ArcGIS und Bildverarbeitungsprogramme zu Schichtenprofilen, Ausbauplänen, Fotodokumenten, Kamerabefahrungen).
(8) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die digitale Datenverarbeitung, Erstellung und Verwaltung vergleichbarer Daten und Datenumfänge (z.B. Verarbeitung von Stammdaten, Prüfung und Erstellung von Messstellenpässen von mindestens 100 Messstellen) zur Standortwahl, zur Standort-Vorprüfung, zur Dokumentation der Ergebnisse und digitalen Datenbereitstellung (Programme wie Excel, Word, ArcGIS und Bildverarbeitungsprogramme zu Schichtenprofilen, Ausbauplänen, Fotodokumenten, Kamerabefahrungen).
(9) Darstellung von mindestens einer Referenz der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Nutzung von Datenbanksystemen (mind. MS Access), einschl. dem Umgang mit Messstellenstammdaten und Ergebnisdaten und Datentransfer.
Der Bieter muss die vorgenannten Referenzanforderungen 1. bis 9. kumulativ erfüllen. Dabei ist es zulässig, einzelne Referenzanforderungen (1. bis 9.) in einzelnen oder mehreren oder in ein und demselben Referenzprojekt nachzuweisen.
Hinsichtlich jedes Referenzprojektes sind mindestens folgende Angaben vom Bieter in seinem Angebot zu machen:
1. Projektbezeichnung;
2. Projektzeitraum (Beginn und Abschluss);
3. Referenzauftragnehmer;
4. Referenzauftraggeber;
5. Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber (einschließlich Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift);
6. Auftragsvolumen;
7. Projektbeschreibung;
8. Leistungen des Bieters im Referenzprojekt.
Der Zeitraum von zehn Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens zehn Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung entgegen der in § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A bestimmten dreijährigen Zeitraums aufgrund des speziellen Leistungsgegenstandes hier Gelegenheit, Referenzen aus den letzten zehn Jahren beizubringen.
Der Zeitraum von zehn Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens zehn Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung entgegen der in § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A bestimmten dreijährigen Zeitraums aufgrund des speziellen Leistungsgegenstandes hier Gelegenheit, Referenzen aus den letzten zehn Jahren beizubringen.
(10) Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals. Dabei muss für das Fachlos 1 das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-) Hochschul-Qualifikation in einem der folgenden Fachbereiche verfügen:
— Geographie oder Geologie, Fachrichtung Hydrologie/ Hydrogeologie;
(11) Einreichung von Schulungs-/Fachkundenachweisen des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals in den Bereichen Grundwasserprobenahme oder Messstellenprüfung oder Messstellen-/Brunnenbau. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
(11) Einreichung von Schulungs-/Fachkundenachweisen des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals in den Bereichen Grundwasserprobenahme oder Messstellenprüfung oder Messstellen-/Brunnenbau. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Bzgl. des Fachloses 2 (Arbeitspaket 3):
(1) Darstellung von mindestens drei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellements gemäß dem DVW (Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V.)-Merkblatt 2-2011 ?Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen? oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten.
(1) Darstellung von mindestens drei Referenzen der letzten zehn Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellements gemäß dem DVW (Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V.)-Merkblatt 2-2011 ?Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen? oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten.
(2) Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung in Fachlos 2 eingesetzten Personals. Dabei muss das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschul-Qualifikation als Vermessungsingenieur (oder vergleichbar) verfügen.
(2) Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung in Fachlos 2 eingesetzten Personals. Dabei muss das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschul-Qualifikation als Vermessungsingenieur (oder vergleichbar) verfügen.
(3) Einreichung des Nachweises der Akkreditierung als Vermessungsbüro bzw. als öffentlich bestellter und anerkannter Vermessungsingenieur. Die Vorlage des Nachweises in Kopie ist ausreichend.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter mit Einreichung des Angebots zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck VOL 5g EG) sowie der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i EG) und der Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f EG) verpflichtet sind.
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter mit Einreichung des Angebots zur Abgabe der Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck VOL 5g EG) sowie der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i EG) und der Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Vordruck VOL 5f EG) verpflichtet sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen Anwendung finden sowie die Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kern-Arbeitsnormen durch Nachunternehmer.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen Anwendung finden sowie die Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kern-Arbeitsnormen durch Nachunternehmer.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 5 TVgG-NRW vertraglich dazu verpflichtet ist, den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 5 TVgG-NRW vertraglich dazu verpflichtet ist, den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, mit einer zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für den Auftraggeber jeweils um ein weiteres Jahr.
Teil des ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrages ist in dem Arbeitspaket 4 des Fachloses 1 (siehe hierzu Abschnitt II.1.8)) die Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen, u.a. auch die Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung und Dokumentation sowie die Terminkoordinierung mit dem ausführenden Bauunternehmen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Diese Leistungen können denknotwendig parallel zu der faktischen Bauausführung, die nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist und gesondert ausgeschrieben und von Bauunternehmen ausgeführt werden wird, erbracht werden. Das Arbeitspaket 4 des Fachloses 1 ist damit zeitlich von der Bauausführung abhängig. Diese gesondert auszuschreibende Bauausführung kann jedoch innerhalb von lediglich vier Jahren nicht vollständig beauftragt werden. Infolgedessen ist auch die hiermit verbundene Bauüberwachung und Baubegleitung nicht lediglich innerhalb von 4 Jahren realisierbar.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Teil des ausgeschriebenen Dienstleistungsauftrages ist in dem Arbeitspaket 4 des Fachloses 1 (siehe hierzu Abschnitt II.1.8)) die Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen, u.a. auch die Terminvorbereitung, Terminwahrnehmung und Dokumentation sowie die Terminkoordinierung mit dem ausführenden Bauunternehmen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Diese Leistungen können denknotwendig parallel zu der faktischen Bauausführung, die nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist und gesondert ausgeschrieben und von Bauunternehmen ausgeführt werden wird, erbracht werden. Das Arbeitspaket 4 des Fachloses 1 ist damit zeitlich von der Bauausführung abhängig. Diese gesondert auszuschreibende Bauausführung kann jedoch innerhalb von lediglich vier Jahren nicht vollständig beauftragt werden. Infolgedessen ist auch die hiermit verbundene Bauüberwachung und Baubegleitung nicht lediglich innerhalb von 4 Jahren realisierbar.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Öffnungsort (Organisation): Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
Frau Verena Meyer
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstr. 10
Kontaktperson: FB 15 – Angebotssammelstelle
Frau Bellinghausen
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13404/52/EU
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 250-458367
Zusätzliche Informationen
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) durch.
(1) Das LANUV führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB, der VgV, dem 2. Abschnitt der VOL/A, sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des TVgG-NRW sowie der Rechtsverordnung zum TVgG-NRW (RVO TVgG-NRW) durch.
(2) Das LANUV stellt die Vergabeunterlagen den interessierten Unternehmen/Bietern auf der Vergabeplattform www.evergabe.de zum elektronischen Abruf frei, direkt und vollständig zur Verfügung.
(3) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen des Bieters für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
(4) Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCY00J.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden die Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf für interessierte Unternehmen sowie Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden die Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 058-098215 (2016-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Kontakt
Telefon: +492361/305-3216📞
Fax: +492361/305-3268 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-20 📅
Name: HYDR.O. Geologen und Ingenieure
Postanschrift: Sigmundstraße 10-12
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: Für die Lose 1a und 1b [5], für die Lose 2a und 2b [4]
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-24 📅
2016-12-26 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 038-061995