Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes für den Konzertsaal München

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber) gibt hiermit Gelegenheit zur Abgabe eines Angebots für die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms für den noch zu errichtenden Konzertsaal München.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer des hier zu vergebenden Auftrags aufgrund der Mitwirkung in diesem Verfahren einen nachfolgenden Auftrag im Rahmen des Architektenwettbewerbs ggf. nicht erhalten kann. Auf § 6 Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 7 VOL/A wird hingewiesen.Ausgangssituation— Der Freistaat Bayern beabsichtigt, im Alten Werksviertel auf einem vom Eigentümer, der OTEC GmbH, in Erbpacht überlassenen Grundstück ein Konzerthaus zu errichten, welches einen Konzertsaal mit herausragender Akustik und ca. 1.800 Sitzplätzen sowie einen weiteren, kleineren (Kammermusik)-Saal enthalten soll.— Im oder neben dem Konzerthaus sollen evtl. Räumlichkeiten für die staatliche Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) entstehen als Ersatz für Flächen im Umfang von ca. 3.600 m2, welche der HMTM derzeit am Gasteig zur Verfügung stehen. Eine synergetische Verbindung zwischen HMTM und Konzerthaus wird angestrebt.— Das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) wird gegen eine noch zu verhandelnde Vergütung ein Residenz- und Erstbelegungsrecht für das Konzerthaus erhalten. Die Musikhochschule erhält evtl. einen eigenen kleinen Saal; andernfalls benötigt sie insbesondere Nutzungsmöglichkeiten im o.g. Kammermusiksaal. Die verbleibenden Belegungsmöglichkeiten sollen dem Münchener Musik- und Veranstaltungsmarkt zur Verfügung stehen.— Das neue Konzerthaus soll bezüglich seiner akustischen Qualität wie auch seiner architektonischen Gestaltung internationales Spitzenniveau erreichen. Hierfür ist ein Architektenwettbewerb geplant, dem ein belastbares und nachhaltiges Raum- und Funktionsprogramm (RFP) zugrunde liegen muss. Es liegen bereits Grundlagen in Form detaillierter Raumbedarfspläne des BRSO sowie der HMTM vor. Diese Grundlagen sollen zu einem vollständigen RFP ausgearbeitet werden, und zwar unter Einbeziehung eines Fachbeirates, dem u.a. Vertreter der unterschiedlichen Nutzergruppen (BRSO, private Konzertveranstalter, HMTM) sowie voraussichtlich ein Akustik- und ein Betriebsexperte angehören werden. Vertreter des Auftraggebers und der staatlichen Bauverwaltung werden den Sitzungen des Fachbeirates beiwohnen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Architektenwettbewerb wird durch die Bauverwaltung ausgelobt werden.— Die Aufgabe der Errichtung des neuen Konzerthauses betrifft den Tätigkeitsbereich von drei bayerischen Staatsministerien. Deren Arbeit wird in einer Lenkungsgruppe koordiniert, welcher Ministerialdirektoren der jeweiligen Staatsministerien sowie ein Abteilungsleiter der Staatskanzlei angehören. Parallel zur Vorbereitung des Architektenwettbewerbs werden geeignete Betreibermodelle für das Konzerthaus entwickelt und die Ausschreibung des Betriebs vorbereitet.Leistungsverzeichnis:Unterstützung bei der Erstellung eines Raum- und Funktionsplans (RFP) unter Berücksichtigung der akustischen Anforderungen:1) Fachliche Bewertung und Ergänzung der vom Auftraggeber erstellten Raumanforderungspläne des BR und der HMTM. Diese stellen die Basis des zu erarbeitenden RFP dar. Unter anderem müssen die benötigten Verkehrs-, Technik-, Sanitär- und sonstigen Nebenflächen auf Grundlage der Nutzflächenerfordernisse ermittelt werden.In die fachliche Bewertung muss ein Benchmarking bestehender Säle einfließen und nachgewiesen werden.2) Einbeziehung des vom Auftraggeber eingesetzten Fachbeirates zur Bedarfsermittlung für den RFP, u.a. durch Vorbereitung, fachlich strukturierte Moderation und Auswertung von Sitzungen.3) Einbeziehung der sich aus dem parallel entwickelten Betreibermodell ergebenden Bedarfe für den RFP durch angemessenen Austausch mit dem für die Entwicklung des Betreibermodells zuständigen Auftragnehmer.4) Vorstellung des Ausarbeitungsstandes des RFP und ggf. des Entscheidungsbedarfes in der vom Auftraggeber eingesetzten Lenkungsgruppe in ca. drei Sitzungen.Die Entscheidungen der Lenkungsgruppe sind im weiteren Prozess zu berücksichtigen. Der Lenkungsgruppe sind Differenzpunkte zwischen dem zu erstellenden Raum- und Funktionsprogramm, dem parallel entwickelten Betreibermodell und den Arbeitsergebnissen / Bewertungen des Fachbeirates frühzeitig – auch außerhalb der Sitzungen – zur Entscheidung vorzulegen.5) Erstellung des RFP in der für den Architektenwettbewerb erforderlichen Form in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt München I sowie in Abgleich mit den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.Das Raumprogramm ist auf der Basis der Vorlagen der Bauverwaltung zu erstellen. Diese Vorlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Erforderlich sind etwa differenzierte Angaben zu Brutto-/Nettoflächen, Kostenflächenarten und zum Rauminhalt.Das Funktionsprogramm besteht aus einem schriftlichen, erläuternden Teil, in dem alle Funktionsbereiche eingehend beschrieben und deren Verflechtungen dargelegt sind, sowie aus einem grafischen Teil, der die Beziehungen der unterschiedlichen Funktionsbereiche unter- und zueinander darstellt.In einer Anlage ist mit Begründung zu versichern, dass das vorgelegte Raum- und Funktionsprogramm auf die Anforderungen an einen in akustischer Hinsicht exzellenten Konzertsaal abgestimmt ist.6) Überarbeitung des RFP, sofern sich eine solche vor Beginn des Architektenwettbewerbs als notwendig erweist, z.B. bei Überschreitung des Kostenrahmens oder anderer triftiger Gründe. Die Kosten hierfür sind im Angebot gesondert auszuweisen.Die Bearbeitungszeit für Ziff. 1) bis 5) beträgt maximal drei Monate ab Zuschlagserteilung.Nach dem Ende der Angebotsfrist werden alle geeigneten Bieter eingeladen, die Darstellungen des schriftlichen Angebots im Rahmen eines kurzen Präsentationstermins (30-45 Minuten) zu erläutern.Der Präsentationstermin wird voraussichtlich ab dem 14.04.2016 stattfinden.Wir behalten uns vor, im Anschluss an die Präsentationen eine Anpassung der abgegebenen Angebote zuzulassen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmbw.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stmbw.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921862535 📞
Fax: +49 8921863535 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-104953
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis zu IV.1.1 „Verfahrensart“ und zu VI.4 „Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren“: Verfahrensart: Systembedingt konnte keine andere Auswahl getroffen werden. Auf die vorliegende Ausschreibung findet die VOL/A nach § 1 Spiegelstrich 2 VOL/A keine direkte Anwendung. Das Vergabeverfahren wird daher als Freihändige Vergabe nach der Bayerischen Haushaltsordnung durchgeführt. Der Auftraggeber verfährt soweit angegeben entsprechend des Abschnitts 1 der VOL/A. Die Veröffentlichung im Supplement zum EU-Amtsblatt erfolgt nur aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: Da es sich um eine Freihändige Vergabe nach der Bayerischen Haushaltsordnung handelt und zudem der Schwellenwert nicht überschritten wird, ist der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anwendbar. Zuschlagsfrist: Der Auftraggeber wird den Zuschlag bis spätestens zum 29.4.2016 erteilen; eine frühere Zuschlagserteilung wird angestrebt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Auftraggeber) gibt hiermit Gelegenheit zur Abgabe eines Angebots für die Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms für den noch zu errichtenden Konzertsaal München.
Menge oder Umfang:
Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer des hier zu vergebenden Auftrags aufgrund der Mitwirkung in diesem Verfahren einen nachfolgenden Auftrag im Rahmen des Architektenwettbewerbs ggf. nicht erhalten kann. Auf § 6 Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 7 VOL/A wird hingewiesen.
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Ausgangssituation
— Der Freistaat Bayern beabsichtigt, im Alten Werksviertel auf einem vom Eigentümer, der OTEC GmbH, in Erbpacht überlassenen Grundstück ein Konzerthaus zu errichten, welches einen Konzertsaal mit herausragender Akustik und ca. 1.800 Sitzplätzen sowie einen weiteren, kleineren (Kammermusik)-Saal enthalten soll.
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— Im oder neben dem Konzerthaus sollen evtl. Räumlichkeiten für die staatliche Hochschule für Musik und Theater München (HMTM) entstehen als Ersatz für Flächen im Umfang von ca. 3.600 m2, welche der HMTM derzeit am Gasteig zur Verfügung stehen. Eine synergetische Verbindung zwischen HMTM und Konzerthaus wird angestrebt.
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— Das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks (BRSO) wird gegen eine noch zu verhandelnde Vergütung ein Residenz- und Erstbelegungsrecht für das Konzerthaus erhalten. Die Musikhochschule erhält evtl. einen eigenen kleinen Saal; andernfalls benötigt sie insbesondere Nutzungsmöglichkeiten im o.g. Kammermusiksaal. Die verbleibenden Belegungsmöglichkeiten sollen dem Münchener Musik- und Veranstaltungsmarkt zur Verfügung stehen.
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— Das neue Konzerthaus soll bezüglich seiner akustischen Qualität wie auch seiner architektonischen Gestaltung internationales Spitzenniveau erreichen. Hierfür ist ein Architektenwettbewerb geplant, dem ein belastbares und nachhaltiges Raum- und Funktionsprogramm (RFP) zugrunde liegen muss. Es liegen bereits Grundlagen in Form detaillierter Raumbedarfspläne des BRSO sowie der HMTM vor. Diese Grundlagen sollen zu einem vollständigen RFP ausgearbeitet werden, und zwar unter Einbeziehung eines Fachbeirates, dem u.a. Vertreter der unterschiedlichen Nutzergruppen (BRSO, private Konzertveranstalter, HMTM) sowie voraussichtlich ein Akustik- und ein Betriebsexperte angehören werden. Vertreter des Auftraggebers und der staatlichen Bauverwaltung werden den Sitzungen des Fachbeirates beiwohnen und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Architektenwettbewerb wird durch die Bauverwaltung ausgelobt werden.
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— Die Aufgabe der Errichtung des neuen Konzerthauses betrifft den Tätigkeitsbereich von drei bayerischen Staatsministerien. Deren Arbeit wird in einer Lenkungsgruppe koordiniert, welcher Ministerialdirektoren der jeweiligen Staatsministerien sowie ein Abteilungsleiter der Staatskanzlei angehören. Parallel zur Vorbereitung des Architektenwettbewerbs werden geeignete Betreibermodelle für das Konzerthaus entwickelt und die Ausschreibung des Betriebs vorbereitet.
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Leistungsverzeichnis:
Unterstützung bei der Erstellung eines Raum- und Funktionsplans (RFP) unter Berücksichtigung der akustischen Anforderungen:
1) Fachliche Bewertung und Ergänzung der vom Auftraggeber erstellten Raumanforderungspläne des BR und der HMTM. Diese stellen die Basis des zu erarbeitenden RFP dar. Unter anderem müssen die benötigten Verkehrs-, Technik-, Sanitär- und sonstigen Nebenflächen auf Grundlage der Nutzflächenerfordernisse ermittelt werden.
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In die fachliche Bewertung muss ein Benchmarking bestehender Säle einfließen und nachgewiesen werden.
2) Einbeziehung des vom Auftraggeber eingesetzten Fachbeirates zur Bedarfsermittlung für den RFP, u.a. durch Vorbereitung, fachlich strukturierte Moderation und Auswertung von Sitzungen.
3) Einbeziehung der sich aus dem parallel entwickelten Betreibermodell ergebenden Bedarfe für den RFP durch angemessenen Austausch mit dem für die Entwicklung des Betreibermodells zuständigen Auftragnehmer.
4) Vorstellung des Ausarbeitungsstandes des RFP und ggf. des Entscheidungsbedarfes in der vom Auftraggeber eingesetzten Lenkungsgruppe in ca. drei Sitzungen.
Die Entscheidungen der Lenkungsgruppe sind im weiteren Prozess zu berücksichtigen. Der Lenkungsgruppe sind Differenzpunkte zwischen dem zu erstellenden Raum- und Funktionsprogramm, dem parallel entwickelten Betreibermodell und den Arbeitsergebnissen / Bewertungen des Fachbeirates frühzeitig – auch außerhalb der Sitzungen – zur Entscheidung vorzulegen.
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5) Erstellung des RFP in der für den Architektenwettbewerb erforderlichen Form in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt München I sowie in Abgleich mit den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.
Das Raumprogramm ist auf der Basis der Vorlagen der Bauverwaltung zu erstellen. Diese Vorlagen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Erforderlich sind etwa differenzierte Angaben zu Brutto-/Nettoflächen, Kostenflächenarten und zum Rauminhalt.
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Das Funktionsprogramm besteht aus einem schriftlichen, erläuternden Teil, in dem alle Funktionsbereiche eingehend beschrieben und deren Verflechtungen dargelegt sind, sowie aus einem grafischen Teil, der die Beziehungen der unterschiedlichen Funktionsbereiche unter- und zueinander darstellt.
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In einer Anlage ist mit Begründung zu versichern, dass das vorgelegte Raum- und Funktionsprogramm auf die Anforderungen an einen in akustischer Hinsicht exzellenten Konzertsaal abgestimmt ist.
6) Überarbeitung des RFP, sofern sich eine solche vor Beginn des Architektenwettbewerbs als notwendig erweist, z.B. bei Überschreitung des Kostenrahmens oder anderer triftiger Gründe. Die Kosten hierfür sind im Angebot gesondert auszuweisen.
Die Bearbeitungszeit für Ziff. 1) bis 5) beträgt maximal drei Monate ab Zuschlagserteilung.
Nach dem Ende der Angebotsfrist werden alle geeigneten Bieter eingeladen, die Darstellungen des schriftlichen Angebots im Rahmen eines kurzen Präsentationstermins (30-45 Minuten) zu erläutern.
Der Präsentationstermin wird voraussichtlich ab dem 14.04.2016 stattfinden.
Wir behalten uns vor, im Anschluss an die Präsentationen eine Anpassung der abgegebenen Angebote zuzulassen.
Referenznummer: K 1508/25/4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben.
2. Bei einer Bietergemeinschaft ist außerdem eine Erklärung, wie unter III.1.3 dargestellt, vorzulegen.
3. Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
4. Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A oder § 4 Abs. 6 VOF genannten Normen.
5. Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.)
6. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen.
7. Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
8. Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 2 „Eignungsprüfung“ anzugeben und ggf. auf einem Beiblatt zu begründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren mindestens das Zweifache des Auftragsvolumens betragen hat, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an.
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Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen zu Referenzaufträgen:
Erklärung, dass der Bieter mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren erbracht hat sowie deren Benennung (Anlage 3 „Eignungsprüfung“). Die Vergleichbarkeit ist zu bejahen, wenn der Bieter über
— Expertise bei der Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes für ein Konzerthaus bzw. Musiktheater und / oder der Errichtung eines solchen
— Expertise bei der Moderation in Planungsarbeitsgruppen für Bauvorhaben mit Vertretern unterschiedlicher Stakeholder
verfügt.
Diese Eignungskriterien der Fachkunde müssen durch einschlägige Referenzaufträge nachgewiesen werden. Die angeführten Referenzaufträge können auch nur einzelne der genannten Eignungskriterien belegen. Alle Referenzen zusammen müssen jedoch sämtliche genannten Eignungskriterien belegen.
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Die Vorlagen von Referenzen für benannte Unterauftragnehmer oder mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich; es sei denn die Fachkunde soll durch die Fachkunde eines Unterauftragnehmers bzw. eines anderen Mitglieds einer Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
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2. Berufliche/Fachliche Befähigung des Personals:
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und der fachbezogenen Erfahrungen, der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Dabei ist Folgendes nachzuweisen:
— Ausbildung/Studium/beruflicher Werdegang
— derzeitige Funktion
— Beschäftigungsverhältnis
— Kenntnisse der englischen Sprache
— projektrelevante Kenntnisse
— Rolle des Mitarbeiters im verfahrensgegenständlichen Projekt
— Verfügbarkeit über den gesamten Projektzeitraum
Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache möglich sein muss.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. § 2 des Vertragsentwurfs (Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Es wird keine besondere Rechtsform verlangt.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter
sind Einzelbewerbern gleichgestellt.
haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Erklärung, dass der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Vermögensschäden je Versicherungsjahr von mindestens 5 Mio. Euro verfügt (Ein Nachweis dieser Berufshaftpflichtversicherung ist als Anlage beizufügen) bzw. Erklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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— Unterschriebene Schutzerklärung Scientology (Anlage 6 zu den Vergabeunterlagen).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität des Konzepts hinsichtlich des zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personals (20)
3. Qualität des Konzepts zur Einbindung des Fachbeirats (10)
4. Qualität des Konzepts zur sachgerechten Durchführung des Auftrags (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K 1508/25/4
Zusätzliche Informationen
Wichtiger Hinweis zu IV.1.1 „Verfahrensart“ und zu VI.4 „Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren“:
Verfahrensart: Systembedingt konnte keine andere Auswahl getroffen werden. Auf die vorliegende Ausschreibung findet die VOL/A nach § 1 Spiegelstrich 2 VOL/A keine direkte Anwendung. Das Vergabeverfahren wird daher als Freihändige Vergabe nach der Bayerischen Haushaltsordnung durchgeführt. Der Auftraggeber verfährt soweit angegeben entsprechend des Abschnitts 1 der VOL/A. Die Veröffentlichung im Supplement zum EU-Amtsblatt erfolgt nur aufgrund einer möglichen Binnenmarktrelevanz.
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Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: Da es sich um eine Freihändige Vergabe nach der Bayerischen Haushaltsordnung handelt und zudem der Schwellenwert nicht überschritten wird, ist der Vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anwendbar.
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Zuschlagsfrist: Der Auftraggeber wird den Zuschlag bis spätestens zum 29.4.2016 erteilen; eine frühere Zuschlagserteilung wird angestrebt.
Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
Quelle: OJS 2016/S 061-104953 (2016-03-24)