Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen

Freie und Hansestadt Hamburg

Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit- und Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg zu den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 und jeweils einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen über 5 Jahre. Dieser Vertrag soll eine höchstens dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-07 Auftragsbekanntmachung
2016-10-05 Ergänzende Angaben
2017-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit- und Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg zu den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 und jeweils einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen über 5 Jahre. Dieser Vertrag soll eine höchstens dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428232612 📞
Fax: +49 40428231364 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/5796092/lieferungen-und-leistungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-10 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 175-314268
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rechnungslegung der Stadt folgt im Wesentlichen den handelsrechtlichen Vorgaben. Einzelheiten und Abweichungen vom handelsrechtlichen Referenzmodell legen die Verwaltungsvorschriften für die städtische Rechnungslegung – VV Bilanzierung (http://www.hamburg.de/contentblob/4429824/data/vv-zu-%C2%A7-4-absatz-1-vv-bilanzierung.pdf) – fest. Die von der Stadt vorgelegten Jahresabschlüsse müssen diesen Vorgaben künftig genügen. Sie werden durch den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg einer umfassenden Prüfung unterzogen und auch testiert.
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Dies erfordert, dass die von der Stadt zu bildenden Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind (analog § 253 Abs. 1 HGB). Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Versorgungsrückstellungen lediglich für betriebliche Versorgungssysteme zu bilden haben, handelt es sich bei der Stadt um gesetzliche Ansprüche. Die Versorgungsrückstellungen fallen folglich merklich höher aus. Sie betrugen zum 31.12.2015 rund 28 Mrd. Euro. Die Zuwächse der Pensions- und Beihilferückstellungen müssen auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden, da sie künftig erwirtschaftet werden müssen. Der für den jeweiligen Stichtag errechnete Erfüllungsbetrag ist daher für einen Zeitraum von fünf Jahren zu prognostizieren.
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Grundlage des größten Teils der Versorgungsverpflichtungen der FHH ist das Hamburgische Beamtenrecht. Der Auftragnehmer (AN) muss folglich über fundierte Kenntnisse des hamburgischen Beamtenrechts verfügen. Auf dieser Basis hat der Bieter diese Leistungspakete zu erbringen:
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— Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 bzw. im Falle der beschriebenen Vertragsverlängerungen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und zum 31.12.2020.
— Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jeweiligen Ende der Haushaltsjahre 2017 bis 2021 und zum Ende der Haushaltsjahre 2018 bis 2022 bzw. im Falle der Vertragsverlängerungen zum Ende der Haushaltsjahre 2019 bis 2023, 2020 bis 2024 und ggf. 2021 bis 2025.
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— Erläuterungen zur jeweiligen Rückstellungsentwicklung und Prognoserechnung.
— Darüber hinaus sind auch die Rückstellungen für Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – Altersteilzeit und Sabbatzeiten – mit ihren Erfüllungsbeträgen zu ermitteln. Grundlage für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder Sabbatzeiten sind überwiegend individuelle Vereinbarungen; im Falle von Altersteilzeit auf der Basis des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG). Für diese Verpflichtungen ist keine Prognoserechnung zu erstellen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung z. B. wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert, beginnt der Vertrag mit dem Zuschlagsdatum und endet nach 24 Monaten. Danach verlängert er sich durch die Inanspruchnahme einer jährlichen Verlängerungsoptionen durch den AG, höchstens jedoch um insgesamt 3 Jahre. Die Inanspruchnahme erfolgt jeweils bis sechs Wochen vor Auslaufen des Vertrags.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
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Einzureichende Unterlagen:
1. Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens. Insbesondere ist auf nachfolgende Punkte einzugehen: Gründung, Rechtsform, Aufbauorganisation, Entscheidungsträger, Organisation der Kundenbetreuung, Übersicht über die Eigentümerstruktur.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
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3. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
4. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
5. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. In dem Angebot ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll.
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Wichtiger Hinweis: Die Vergabeunterlagen sowie die o.g. Vordrucke sind auf der folgenden Seite abzufordern: http://www.hamburg.de/ausschreibungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Erklärung über den Gesamtumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
8. Darstellung von bisher durchgeführten aktuarischen Leistungen vergleichbarer Bedeutung und Komplexität (ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs) der letzten 3 Jahren (insbesondere durchgeführte versicherungsmathematische gutachterliche Berechnungen von Pensions- und Beihilferückstellungen im Auftrage öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen).
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Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind
— Bezeichnung des Auftrages,
— Inhalt des Auftrags / Auftragsumfang,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr, Auftragsdauer und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Die Eignung wird anerkannt, wenn mindestens eine Referenz vorliegt, die eine öffentliche Gebietskörperschaft oder ein öffentliches Unternehmen betrifft.
Hinweise zu den einzureichenden Referenzen: Bei den einzureichenden Referenzen muss es sich um bisher durchgeführte aktuarischen Leistungen vergleichbarer Bedeutung und Komplexität (ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs) handeln. Es muss jeweils ein Nachweis darüber sein, dass das Unternehmen die geforderte Leistung erbringen kann. Dies ist aus Sicht des AG bspw. zu bejahen, wenn das Unternehmen, für das die Leistung erbracht wurde, eine Beschäftigtenzahl von 10 000 Personen aufweist, von denen 2 000 Personen beamten-versorgungsrechtliche Ansprüche haben.
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9. Angaben zur aufbauorganisatorischen Abbildbarkeit der Auftragsabwicklung:
— Angaben über die Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen.
— Angabe, wie viele Beschäftigte im Unternehmen darüber hinaus die entsprechende Qualifikation der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen aufweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Der künftige Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen für Schadensfälle abzuschließen (Personenschäden mind. 1 500 000 EUR, sonstige Schäden mind. 1 000 000 EUR).
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung gegenüber dem AG zu erbringen.
b) Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzbehörde
Dokumente URL: http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/5796092/lieferungen-und-leistungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Kontaktperson: Hauptgeschäftsstelle – Raum 100
Telefon: +49 40428231380 📞
Fax: +49 40428231402 📠
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2020.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
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Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zum 30.9.2016, 10:00 Uhr zu richten. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Bieterfragenfrist eingehen.
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Die einzureichenden Vordrucke / Eigenerklärungen sowie die Vergabeunterlagen sind über den folgenden Link: http://www.hamburg.de/ausschreibungen abzurufen.
Zusätzliche Auskünfte zu dieser Ausschreibung (Bsp. Beantwortung von Bieterfragen) werden während der Angebotsfrist auf der Veröffentlichungsplattform unter folgendem Link: http://www.hamburg.de/ausschreibungen veröffentlicht.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße
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gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 175-314268 (2016-09-07)
Ergänzende Angaben (2016-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 194-349437
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 175-314268
ABl. S-Ausgabe: 194
Quelle: OJS 2016/S 194-349437 (2016-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit- und Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg zu den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 und jeweils einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen über fünf Jahre. Dieser Vertrag soll eine höchstens dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 016-025967
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat diese Leistungspakete zu erbringen:
— Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen zum jew Ende der Haushaltsjahre 2017-2021 und zum Ende der Haushaltsjahre 2018 bis 2022 bzw. im Falle der Vertragsverlängerungen zum Ende der Haushaltsjahre 2019 bis 2023, 2020 bis 2024 und ggf. 2021 bis 2025.
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— Darüber hinaus sind auch die Rückstellungen für Ansprüche der Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – Altersteilzeit und Sabbatzeiten – mit ihren Erfüllungsbeträgen zu ermitteln.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen zum 31.12.2016
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Prognose der voraussichtlichen Höhe der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption zur Auftragsdurchführung für die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit- und Sabbatvereinbarungen
Gewichtung des Preises: 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 016-025967 (2017-01-19)