Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB im Zuge der Neuberechnung des Tagschutzgebiets des Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg zur Überprüfung möglicher Entschädigungsansprüche und der Höhe der Entschädigungssumme
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Erstellung von Verkehrswertermittlungen. Nach derzeitiger Prognose beläuft sich das Volumen auf ca. 2700 erforderliche Verkehrswertgutachten (nach § 194 BauGB) in einem Abrufzeitraum von ca. 48 Monaten, wobei der Abruf der einzelnen Gutachten sich nicht gleichmäßig über die Gesamtlaufzeit des Vertrages verteilen wird, sondern der Auftragnehmer mit Sonderbelastungen von bis zu 200 Gutachten pro Woche rechnen muss.
Bestandteil der Leistungserbringung sind:
1. Konzeptionierung der Vorgehensweise inkl. einer eigenen Ableitung von Marktanpassungsfaktoren auf Basis Normalherstellungskosten 2010 (insbesondere Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum und Liegenschaftszinsätze) für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2016, unter Verwendung einer IT-basierten Lösung, die eine Abarbeitung der Gesamtanzahl an Verkehrswertgutachten von ca. 2.700 im vorgegebenen Zeitraum ermöglicht.
2. Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Kommunikation mit den Eigentümern und Beantwortung von Rückfragen.
3. Terminsicherung und Koordinierung bei der Erstellung und Abgabe der Verkehrswertgutachten, der von den Eigentümern gegebenenfalls beauftragten Dritten und Qualitätsprüfung der Ergebnisse dieser Verkehrswertgutachten
4. Durchführung der Verkehrswertgutachten.
4.1 Dabei werden mindestens ca. 540 Gutachten abgerufen, die auf Objekte mit folgenden Eigenschaften durchgeführt werden:
a. Mehrfamilienhäuser/Wohneigentum
b. gemischte / gewerbliche / sonstige Nutzungen
c. Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser.
4.2 Über die benannten 540 Gutachten hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung durch den AG.
Die Verkehrswertgutachten dienen dem Auftraggeber als Grundlage für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Schallschutzmaßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 und zur Ermittlung der Höhe von Entschädigungssummen. Der Bewertungs- und Qualitätsstichtag ist gemäß Planfeststellungsbeschluss der „Stichtag der Geltendmachung des Anspruchs“ auf Schallschutzmaßnahmen und liegt somit in der Regel in der Vergangenheit. Bewertungsgegenstand ist gem. Planfeststellungsbeschluss „das Grundstück und die Gebäude mit zu schützenden Räumen“.
Bei den Grundstücken und Gebäuden mit zu schützenden Räumen handelt es sich überwiegend um Wohngrundstücke (85 % Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser; 10 % Mehrfamilienhäuser/Wohneigentum; 5 % gemischte / gewerbliche / sonstige Nutzungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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