Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen. Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete „geschätzte Gesamtwert“ betrifft die geschätzten Baukosten als Grundlage der Angebotskalkulation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete „geschätzte Gesamtwert“ betrifft die geschätzten Baukosten als Grundlage der Angebotskalkulation.
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete „geschätzte Gesamtwert“ betrifft die geschätzten Baukosten als Grundlage der Angebotskalkulation.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: de80h 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de🌏
E-Mail: piper@zwar.de📧
Telefon: +49 38388004-150📞
Fax: +49 38388004-969 📠
URL der Dokumente: http://www.zwar.de🌏
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Der unter Ziff. II.1.5) bezeichnete „geschätzte Gesamtwert“ betrifft die geschätzten Baukosten als Grundlage der Angebotskalkulation.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Interne-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung der Versorgungslücken zu errichten. Der Auftragnehmer soll hierzu für die einzelnen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-7 des §43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des §55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz, Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode, Thiessow und Trent eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Interne-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung der Versorgungslücken zu errichten. Der Auftragnehmer soll hierzu für die einzelnen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-7 des §43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des §55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Die Netzkonzeption und der Materialeinsatz werden sich an der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nach dem im Zeitpunkt der Planung geltenden Stand orientieren. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines individuellen Rahmenvertrages (Rahmenvertrag mit einem Unternehmen) mit den dargestellten Leistungsinhalten. Die Einzelabrufe erfolgen in Clustern; der Bedarf des Auftraggebers richtet sich danach, ob der Auftraggeber die begehrten Förderbescheide, die je Cluster gesondert beantragt werden, erhält. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers soll nicht bestehen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines individuellen Rahmenvertrages (Rahmenvertrag mit einem Unternehmen) mit den dargestellten Leistungsinhalten. Die Einzelabrufe erfolgen in Clustern; der Bedarf des Auftraggebers richtet sich danach, ob der Auftraggeber die begehrten Förderbescheide, die je Cluster gesondert beantragt werden, erhält. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers soll nicht bestehen.
Folgende Aufteilung der Cluster ist vorgesehen:
Cluster 1: Gemeinden Altenkirchen, Dranske, Glowe, Kluis, Lohme, Neuenkirchen, Putgarten, Rappin, Schaprode, Trent und Teile der Stadt Bergen
Cluster 2: Gemeinden Gager, Hiddensee, Middelhagen und Thiessow
Cluster 3: Gemeinde Lietzow, Städte Garz und Putbus und Teile der Stadt Bergen.
Der unter Ziff. II.2.6) bezeichnete „geschätzte Wert“ betrifft die geschätzten Baukosten (Summe aller 3 Cluster) als Grundlage der Angebotskalkulation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 24662232.50 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2014, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Planungsleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Planungsleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der betroffenen Leistungsphasen; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der betroffenen Leistungsphasen; sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung für Netzplanung;
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfristen für die einzelnen Cluster ab dem Zeitpunkt des Abrufs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Planung – Unterkriterien: Fachlicher Wert (Berücksichtigung von innovativen Verlegetechniken und Mitnutzungen) 7,5 P.; Planungstiefe (Berücksichtigung von Sonderfällen) 7,5 P.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überzeugungskraft der Angebotspräsentation – Unterkriterien: Schlüssigkeit der Ausführungen 5 P., Beantwortung von Fragen der Vergabestelle 5 P.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 50 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sabine Piper
Dokumente URL: www.zwar.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Telefon: +49 4037669-210📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de📧
Fax: +49 4037669-222 📠
Land: Hamburg🏙️
Internetadresse: www.wr-recht.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2016/S 210-381212 (2016-10-24)
Ergänzende Angaben (2016-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der unter Ziff. III.1.1) geforderte „Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)“ ist nicht erforderlich.
Quelle: OJS 2016/S 215-391849 (2016-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz,Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode,Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Der ZWAR beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Altenkirchen, Bergen auf Rügen, Dranske, Gager, Garz,Glowe, Hiddensee, Kluis, Lietzow, Lohme, Middelhagen, Neuenkirchen, Putbus, Putgarten, Rappin, Schaprode,Thiessow und Trent ein passives Breitbandnetz (FTTB/H) zu errichten. Dieses soll anschließend an einen privaten Betreiber verpachtet werden. Für die Errichtung des passiven Netzes wird eine Genehmigungs- und Ausführungsplanung benötigt, die auf der bereits bestehenden Strukturplanung aufsetzt. Der Planer soll auch die Bauausschreibung für das passive Netz begleiten und den Bau überwachen. Für diese Planungsleistungen soll ein Planungsbüro gefunden werden, mit welchen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Nach diesem soll das Planungsbüro bei Bedarf und entsprechender Einzelabfrage die erforderlichen Planungsleistungen für den ZWAR erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 669 970 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 38388004150📞
Fax: +49 38388004969 📠
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Interne-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung der Versorgungslücken zu errichten. Der Auftragnehmer soll hierzu für die einzelnen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs-und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-7 des §43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des §55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten der Gemeinden eine möglichst flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel ist es, im Gebiet der betroffenen Gemeinden möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Interne-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung der Versorgungslücken zu errichten. Der Auftragnehmer soll hierzu für die einzelnen Gemeinden ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz planen und die Ausschreibung der Bauleistungen im Auftrag des ZWAR überwachen. Hierfür sollen die Genehmigungs-und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-7 des §43 HOAI 2013 für Tiefbauleistungen und des §55 HOAI 2013 für technische Anlagen erbracht werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept für die Planung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überzeugungskraft der Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-20 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sabine Piper
Internetadresse: www.zwar.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
6 / 6
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,