Erweiterte Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTC und FTTB/H-Netzinfrastruktur(Glasfasernetz) im Landkreis Osnabrück

TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück

Um die Breitbandversorgung in dem Landkreis Osnabrück zu verbessern, plant der Landkreis Osnabrück über seine Breitbandinfrastrukturgesellschaft, die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück, die hier auch Auftraggeberin ist, die flächendeckende Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Landkreises (weiße Flecken).
Es wird eine Breitbandversorgung auf Grundlage der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU2013/C25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15.06.2015 angestrebt.
Die Planung und der Bau des passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes obliegen der TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück und werden auch von dieser mit einer gesonderten (dieser) Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit dem späteren Pächter abgestimmt.
Langfristiges Ziel des Landkreises ist der Aufbau einer Kompletten FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Als Zwischenschritt dazu wird im Rahmen des aktuellen Projekts, das auch Gegenstand dieser Ausschreibung ist, für einen Übergangszeitraum ein weiträumiges FTTC-Netz mittels Neubau und Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen in den geplanten Ausbaugebieten errichtet. Die FTTC-Trassen werden so ausgelegt, dass eine künftige Migration auf ein FTTB-Netz möglich ist. In den unterversorgten Gewerbegebieten ist bereits im ersten Schritt eine komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point) geplant.
Das Gebiet umfasst 188 KVz, die mittel der FTTC-Planung aufgerüstet werden sollen. Ferner ist geplant im Rahmen dieser Planung 689 Gewerbetreibende direkt mit FTTB/H-Anschlüssen zu versorgen.
Ein darüber hinausgehender FTTB/H-Ausbau von Privatkunden und damit auch die entsprechende Planung steht unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Dieser erweiterte FTTB/H-Ausbau ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Betreiber-Ausschreibung. Zielsetzung ist bereits im ersten Schritt die Erschließung einzelner Gebiete mit einer FTTB/H-Versorgung zu realisieren, sofern sich dadurch die Bandbreiten gegenüber einer FTTC-Versorgung deutlich verbessern und es wirtschaftlich sowohl für den Landkreis bzw. die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück als auch für den Netzbetreiber erscheint.
Für die Finanzierung dieses Ausbauvorhaben sollen Fördermittel aus nachfolgenden Programmen in Anspruch genommen werden:
— Digitale Dividende II
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015
— Kommunalinvestitionsförderungspaket.
Die entsprechenden Förderanträge wurden bereits gestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI sowie die laufende Projektbegleitung.
Ziel ist es, das Glasfasernetz bis Ende 2018 bauen zu lassen.
Das konkrete Leistungsverzeichnis zur Umsetzung und Durchführung der Planungs- und Dienstleistungen für o. a. Ingenieurleistungen ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens und wird im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
E-Mail: dirk.holtgrewe@lkos.de 📧
Telefon: +49 5415012031 📞
Fax: +49 54150162031 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 137-248758
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). In dem Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle diejenigen Unternehmen aus, die fristgemäß einen Teilnahmeantrag gestellt haben und für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung in persönlicher und sachlicher Hinsicht (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) geeignet sind. In diesem Zusammenhang sind die gemäß Ziffer III.2) geforderten Unterlagen zwingend mit dem Teilnahmeantrag schriftlich beizubringen. Ausschließlich die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die Breitbandversorgung in dem Landkreis Osnabrück zu verbessern, plant der Landkreis Osnabrück über seine Breitbandinfrastrukturgesellschaft, die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück, die hier auch Auftraggeberin ist, die flächendeckende Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Landkreises (weiße Flecken).
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Es wird eine Breitbandversorgung auf Grundlage der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU2013/C25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15.06.2015 angestrebt.
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Die Planung und der Bau des passiven Leerrohr- und Glasfasernetzes obliegen der TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück und werden auch von dieser mit einer gesonderten (dieser) Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit dem späteren Pächter abgestimmt.
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Langfristiges Ziel des Landkreises ist der Aufbau einer Kompletten FTTB/H-Versorgung (Point to Point). Als Zwischenschritt dazu wird im Rahmen des aktuellen Projekts, das auch Gegenstand dieser Ausschreibung ist, für einen Übergangszeitraum ein weiträumiges FTTC-Netz mittels Neubau und Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen in den geplanten Ausbaugebieten errichtet. Die FTTC-Trassen werden so ausgelegt, dass eine künftige Migration auf ein FTTB-Netz möglich ist. In den unterversorgten Gewerbegebieten ist bereits im ersten Schritt eine komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point) geplant.
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Das Gebiet umfasst 188 KVz, die mittel der FTTC-Planung aufgerüstet werden sollen. Ferner ist geplant im Rahmen dieser Planung 689 Gewerbetreibende direkt mit FTTB/H-Anschlüssen zu versorgen.
Ein darüber hinausgehender FTTB/H-Ausbau von Privatkunden und damit auch die entsprechende Planung steht unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Dieser erweiterte FTTB/H-Ausbau ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Betreiber-Ausschreibung. Zielsetzung ist bereits im ersten Schritt die Erschließung einzelner Gebiete mit einer FTTB/H-Versorgung zu realisieren, sofern sich dadurch die Bandbreiten gegenüber einer FTTC-Versorgung deutlich verbessern und es wirtschaftlich sowohl für den Landkreis bzw. die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück als auch für den Netzbetreiber erscheint.
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Für die Finanzierung dieses Ausbauvorhaben sollen Fördermittel aus nachfolgenden Programmen in Anspruch genommen werden:
— Digitale Dividende II
— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
22.10.2015
— Kommunalinvestitionsförderungspaket.
Die entsprechenden Förderanträge wurden bereits gestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI sowie die laufende Projektbegleitung.
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Ziel ist es, das Glasfasernetz bis Ende 2018 bauen zu lassen.
Das konkrete Leistungsverzeichnis zur Umsetzung und Durchführung der Planungs- und Dienstleistungen für o. a. Ingenieurleistungen ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens und wird im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eignungskriterien gelten für alle Lose gleichermaßen.
a) aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate gemessen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
b) Nachweis ,dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz
1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an, § 48 Abs. 4 VgV.
4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an, § 48 Abs. 4 VgV.
Die Ausnahmeregelung des § 48 Abs. 6 VgV bleibt unberührt.
Im Übrigen ist eine Eigenerklärung zur Bestätigung des Nichtvorliegens der fakultativen Ausschlussgründe des § 124 GWB zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgenden Eignungskriterien gelten für alle Lose gleichermaßen.
a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen.
b) Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung.
c) Vorlage des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgenden Eignungskriterien gelten für beide Lose gleichermaßen.
a) Tabellarische Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungen, Projekte oder Wettbewerbserfolge mit Angabe des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner, der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten und des Leistungszeitraumes entsprechend der jeweiligen Leistungsphasen für Breitbandinfrastrukturen.
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b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die voraussichtlich im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
d) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 2 und 3 VgV sind zu beachten).
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bieter-/Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Für Bieter-/Bewerbergemeinschaften gilt: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bieter-/Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärungabzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber- und bieter behandelt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Beratenden Ingenieure oder Ingenieure, §§ 44, 75 Abs. 2 VgV.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Herrn Dirk Holtgrewe
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1336/1335/1334 📞
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 137-248758 (2016-07-14)