EU 03-16 (ELViS-ID: E57891653) Schulbuchbeschaffung für 18 Dormagener Schulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 51/40 Schulverwaltung

Schulbuchbeschaffung für 18 Dormagener Schulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 aufgeteilt in 4 Teillose.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-15 Auftragsbekanntmachung
2016-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Menge oder Umfang:
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden 12 Grundschulen (davon 1 Grundschule mit 2 Standorten), 6 weiterführenden Schulen in Höhe von rd. 281 000 EUR pro Jahr (incl. MWST) ohne Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher.281 000
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Gesamtwert des Auftrags: 68 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 51/40 Schulverwaltung
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postleitzahl: 41539
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 035-055947
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Die genannten Auftragswerte sind geschätzt und daher unverbindlich; sie können, je nach Bedarf der Schulen, nach oben oder unten abweichen. Zu berücksichtigen ist, dass jeder Bieter nur mit einem Angebot, also entweder mit einem eigenen Angebot oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft, nicht jedoch mit beidem oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen kann. Verlosung: Der Auftraggeber behält sich vor, bei wirtschaftlich vollständig gleichwertigen Angeboten, den Auftrag zu verlosen. Hat ein Bieter ein Los erhalten, wird er von der weiteren Verlosung ausgeschlossen. Die Überwachung der Auslosung erfolgt durch den Rhein-Kreis Neuss (Rechnungsprüfung) und den Service Recht / Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schulbuchbeschaffung für 18 Dormagener Schulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 aufgeteilt in 4 Teillose.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium und 5 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten) für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18
Kurze Beschreibung:
Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium und 5 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten) für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Menge oder Umfang: Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium und 5 Grundschulen (1 Schule mit 2 Standorten) für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Hat ein Bieter ein Los erhalten, wird er von der weiteren Verlosung ausgeschlossen. Die Überwachung der Auslosung erfolgt durch den Rhein-Kreis Neuss (Rechnungsprüfung) und den Fachbereich Recht/Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schulbuchbeschaffung für 1 Gesamtschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18
Kurze Beschreibung:
Schulbuchbeschaffung für 1 Gesamtschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Menge oder Umfang: Schulbuchbeschaffung für 1 Gesamtschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium, 5 Grundschulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18
Kurze Beschreibung:
Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium, 5 Grundschulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Menge oder Umfang: Schulbuchbeschaffung für 1 Gymnasium, 5 Grundschulen für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Schulbuchbeschaffung für 2 Realschulen, 1 Sekundarschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18
Kurze Beschreibung:
Schulbuchbeschaffung für 2 Realschulen, 1 Sekundarschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Menge oder Umfang: Schulbuchbeschaffung für 2 Realschulen, 1 Sekundarschule, 1 Grundschule für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18.
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung der deutschen Schulbücher unter Berücksichtigung des Buchpreisbindungsgesetzes, im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 für die in der Trägerschaft der Stadt Dormagen stehenden 12 Grundschulen (davon 1 Grundschule mit 2 Standorten), 6 weiterführenden Schulen in Höhe von rd. 281 000 EUR pro Jahr (incl. MWST) ohne Berücksichtigung des Mengenrabattes für preisgebundene Bücher.
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Referenznummer: F 51/40 Fr. Schmitz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse Schulen in Dormagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: S. III.1.4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: S. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (III.1.4)).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen. Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Bieter, sowie deren Nachunternehmer, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß § 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) vom 10.1.2012 geforderte Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG NRW vom Bieter abzugeben.
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Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit einem eigenen Angebot oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft, nicht jedoch mit beidem oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen.
Ferner ist die Bietererklärung sowie die Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges unterschrieben vorzulegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-05 📅
Öffnungsort:
Stadt Dormagen – Zentrale Submissionsstelle – Zi. 1.15 – Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Dormagen – Zentrale Submissionsstelle – Zi. 1.15 – Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 30 Zentrale Submissionsstelle
Frau Voigt
URL der Teilnahme: http://www.subreport-elvis.de 🌏
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-18 📅
Datum des Endes: 2017-08-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F 51/40 Fr. Schmitz
Zusätzliche Informationen
Die genannten Auftragswerte sind geschätzt und daher unverbindlich; sie können, je nach Bedarf der Schulen, nach oben oder unten abweichen.
Zu berücksichtigen ist, dass jeder Bieter nur mit einem Angebot, also entweder mit einem eigenen Angebot oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft, nicht jedoch mit beidem oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen kann.
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Verlosung: Der Auftraggeber behält sich vor, bei wirtschaftlich vollständig gleichwertigen Angeboten, den Auftrag zu verlosen. Hat ein Bieter ein Los erhalten, wird er von der weiteren Verlosung ausgeschlossen. Die Überwachung der Auslosung erfolgt durch den Rhein-Kreis Neuss (Rechnungsprüfung) und den Service Recht / Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753637 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 101 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Wiederkehrender Auftrag
März 2018.
Quelle: OJS 2016/S 035-055947 (2016-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 281 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-259289
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 035-055947
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: F51/40 Fr.Schmitz

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-09 📅
Name: Buchhandlung Peter Weda GmbH
Postanschrift: Wankelstr. 27
Postort: Korschenbroich
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Schulbuch Seeger
Postanschrift: Leo-Baeck-Str. 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14165

3️⃣
Name: Hille Buchhandlung&Verlag
Postanschrift: Utrechter Str. 16-18
Postort: Geldern
Postleitzahl: 47608

4️⃣
Name: Rheinberg-Buch
Postanschrift: De-Gasperi-Str. 8
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51469
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 95

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
URL der Dokumente: http://www.subreport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S. 3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
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— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
§ 160 III S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr. 2. Die Vorschrift des § 134 I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 30/Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41540
Telefon: +49 2133257-547 📞
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Fax: +49 2133257-408 📠
Quelle: OJS 2016/S 143-259289 (2016-07-22)