EU 07-16 (ELViS-ID: E48299546) Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte/Streifendienst

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister

Neuausrichtung des Sicherheitsdienstes für Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen.
Objekte:
Bewachung: „Welcome-Center“, Kieler Str. 6, 41540 Dormagen-Horrem durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte jeweils im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit ca. 150 Personen.
Bewachung: Am Wäldchen 2, 41539 Dormagen, mit 2 deutschsprachigen Sicherheitskräften gleichzeitig im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit höchstens 199 Personen.
Bestreifung weiterer Schwerpunkte im Stadtgebiet Dormagen (z. B. Bahnhofsumfeld) im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit der Ordnungsbehörde von 22:00 – 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen werden, für das Gebäude „Am Wäldchen 2“ endet der Vertrag mit Ablauf der Nutzung am 28.2.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Streifendienste
Menge oder Umfang:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes für Flüchtlingsunterkünfte nach folgendem Konzept für folgende Objekte:Bewachung: „Welcome-Center“, Kieler Str. 6, 41540 Dormagen-Horrem durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte jeweils im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit ca. 150 Personen.Bewachung: Am Wäldchen 2, 41539 Dormagen, mit 2 deutschsprachigen Sicherheitskräften gleichzeitig im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit höchstens 199 Personen.Bestreifung weiterer Schwerpunkte im Stadtgebiet Dormagen (z. B. Bahnhofsumfeld) im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit der Ordnungsbehörde von 22:00 – 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen werden, für das Gebäude „Am Wäldchen 2“ endet der Vertrag mit Ablauf der Nutzung am 28.2.2017. Bezüglich des Sicherheitsdienstes für die Flüchtlingsunterkünfte soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Streifendienst auf die Bewachung von weiteren Gebäuden auszuweiten.Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wo. zum Monatsende auch vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit den Streifendienst zu beenden.Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen:— Umsetzung der Hausordnung und besonderer Vorgaben des Auftraggebers;— Zutrittskontrollen durchführen;— Durchführung von Kontrollgängen in den Unterkünften und im Außenbereich (einmal stündlich);— Überwachung der Brandschutzrichtlinien;— Bei Bedarf Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen;— Bei Bedarf Alarmierung Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei und Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes;— Alle Verstöße und Vorfälle sind schriftlich zu erfassen und am selben Arbeitstag dem Auftraggeber ebenfalls in schriftlicher Form zu übermitteln;— Ständige Erreichbarkeit der Teams und ein fester, durchgängig erreichbarer Vorgesetzter des Sicherheitsunternehmens ist zu gewährleisten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Streifendienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postleitzahl: 41539
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de 🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de 📧
Telefon: +49 2133/257547 📞
Fax: +49 2133/257408 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-306583
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E48299546 Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neuausrichtung des Sicherheitsdienstes für Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen.
Objekte:
Bewachung: „Welcome-Center“, Kieler Str. 6, 41540 Dormagen-Horrem durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte jeweils im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit ca. 150 Personen.
Bewachung: Am Wäldchen 2, 41539 Dormagen, mit 2 deutschsprachigen Sicherheitskräften gleichzeitig im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit höchstens 199 Personen.
Bestreifung weiterer Schwerpunkte im Stadtgebiet Dormagen (z. B. Bahnhofsumfeld) im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit der Ordnungsbehörde von 22:00 – 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen werden, für das Gebäude „Am Wäldchen 2“ endet der Vertrag mit Ablauf der Nutzung am 28.2.2017.
Menge oder Umfang:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes für Flüchtlingsunterkünfte nach folgendem Konzept für folgende Objekte:
Bewachung: „Welcome-Center“, Kieler Str. 6, 41540 Dormagen-Horrem durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte jeweils im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit ca. 150 Personen.
Bewachung: Am Wäldchen 2, 41539 Dormagen, mit 2 deutschsprachigen Sicherheitskräften gleichzeitig im 24-Stundendienst bei einer Belegung mit höchstens 199 Personen.
Bestreifung weiterer Schwerpunkte im Stadtgebiet Dormagen (z. B. Bahnhofsumfeld) im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit der Ordnungsbehörde von 22:00 – 6:00 Uhr (jahreszeitabhängig).
Der Vertrag soll für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen werden, für das Gebäude „Am Wäldchen 2“ endet der Vertrag mit Ablauf der Nutzung am 28.2.2017. Bezüglich des Sicherheitsdienstes für die Flüchtlingsunterkünfte soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Streifendienst auf die Bewachung von weiteren Gebäuden auszuweiten.
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Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wo. zum Monatsende auch vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit den Streifendienst zu beenden.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen:
— Umsetzung der Hausordnung und besonderer Vorgaben des Auftraggebers;
— Zutrittskontrollen durchführen;
— Durchführung von Kontrollgängen in den Unterkünften und im Außenbereich (einmal stündlich);
— Überwachung der Brandschutzrichtlinien;
— Bei Bedarf Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen;
— Bei Bedarf Alarmierung Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei und Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes;
— Alle Verstöße und Vorfälle sind schriftlich zu erfassen und am selben Arbeitstag dem Auftraggeber ebenfalls in schriftlicher Form zu übermitteln;
— Ständige Erreichbarkeit der Teams und ein fester, durchgängig erreichbarer Vorgesetzter des Sicherheitsunternehmens ist zu gewährleisten.
Referenznummer: EU 07-16;3/F32/32
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dormagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
— Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Sicherheitsdienstleistungen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in folgender Höhe besteht:
— für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR pro Person;
— für Sachschäden: 1 000 000,00 EUR (Ausnahme: (Einbruchs-)Diebstahl und Unwetterschäden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt jeweils zum Ende eines Monats. Dazu hat der Auftragnehmer jeweils eine Woche nach Monatsende entsprechende Rechnungen beim Auftragnehmer – möglichst als E-Mail – einzureichen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos bis spätestens zum 15. eines Monats für den Vormonat überwiesen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, tariflich bedingte Lohnerhöhungen dem Auftraggeber mit Beginn des Folgemonats nach Inkrafttreten der Tarifsteigerung in Rechnung zu stellen. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Erhöhungen sind rechtzeitig vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Fachkompetenz bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE. Gefordert wird im Zuge der Angebotsabgabe zusätzlich die Erfüllung folgender
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Eigungsvoraussetzungen:
— Nachweis der Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung;
— Alle Sicherheitskräfte erfüllen die Voraussetzung nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 3 Gewerbeordnung;
— Für alle Sicherheitskräfte ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BRZG vorzulegen;
— Alle Sicherheitskräfte sind aktuell in Brandschutz und Erster Hilfe geschult;
— Pro Team ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkundeprüfung;
— Zumindest ein Mitarbeiter mit arabischen Sprachkenntnissen vor Ort oder telefonisch erreichbar;
— Das Unternehmen existiert seit mindestens 3 Jahren;
— Das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage weibliches Sicherheitspersonal einzusetzen;
— Sie haben einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften von Flüchtlingen (Referenzen);
— Es wird ausschließlich Personal des auftragnehmenden Sicherheitsunternehmens eingesetzt, der Einsatz von Subunternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4, 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-06 📅
Öffnungsort: 41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi. 1.15
Ort des Eröffnungstermins: 41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi. 1.15
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 30 – Z. SUB
Frau Voigt
URL der Teilnahme: https://www.subreport-elvis.de 🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 07-16;3/F32/32
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter:
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
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Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
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Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753637 📞
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
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Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist
(§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen
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(§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
(160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB).
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
§ 160 III S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr.2. Die Vorschrift des § 134 I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 30/Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41540
Telefon: +49 2133257-547 📞
Internetadresse: https://www.dormagen.de 🌏
Fax: +49 2133257-408 📠
Quelle: OJS 2016/S 170-306583 (2016-08-30)