Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link
www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft.
Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter:
www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise.
2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz
2.1. Eignungsleihe
Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert:
— Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen
— Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen
— Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden:
— Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit.
— Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung).
— Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer.
Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen.
2.2 Nachunternehmereinsatz
Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind:
— Angabe der Namen dieser Unternehmen und
— Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen
(ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG:
www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt).
— Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt:
— Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit.
— Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung).
— Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer.
3. Frist für die Abgabe der Angebote:
Tag: 6.4.2016 Uhrzeit: 10:00 Uhr
Nachr. HAD-Ref.: 5061/426.
Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0088-16BL.