EU-P 0122-16EK3, Lieferung von Hygienepapieren (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Papiertücher, Liegenabdeckungen) und Zubehör, Seifencremes und Abfallsäcken (Los-weise Vergabe) zur Verwendung am Flughafen Frankfurt Main
Fraport AG, Abteilung ZEB-VM
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung der Fraport AG mit Verbrauchsmaterialien in den 3 Losen:
Los 1: Hygienepapiere (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Papiertücher, Liegenabdeckungen) und Zubehör,
Los 2: Seifencremes für verschiedene Spendersysteme,
Los 3: Abfallsäcke in verschiedenen Abmessungen und Stärken
Für alle Lose ist für die angebotenen Artikel mit Angebotsabgabe ein kostenloses Muster zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag wird mit je einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer pro Los geschlossen.
Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist das zweite Quartal 2016.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-11.
Wer? Wie?- • Körperpflegeprodukte › Hygienepapier
- • Leder-, Textil-, Gummi- und Plastikabfälle › Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
- • Parfüms und Körperpflegemittel › Seife
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Papierhandtücher
- • Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten › Toilettenpapier
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-02-11 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB-VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-60070 📞
Fax: +49 69690-60199 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 032-052249
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Seifencremes
Kurze Beschreibung: Belieferung der Fraport AG mit Seifencremes für verschiedene Spendersysteme.
Menge oder Umfang:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Abfallsäcke
Kurze Beschreibung: Belieferung der Fraport AG mit Abfallsäcken in verschiedenen Größen und Stärken.
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt/ Main Flughafen, 60547 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 032-052249 (2016-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Menge oder Umfang:
Die Mengenangaben zu den jeweiligen Losen stellen eine Schätzung auf Basis der Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Mengen nur der internen Planung dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB-VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-60070 📞
Fax: +49 69690-60199 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 032-052249
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt).
Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft.
Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise.
2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz
2.1. Eignungsleihe
Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert:
— Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen und
— Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Einkauf zum Download eingestellt)
— und Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten.
Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden:
— Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit.
— Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung).
— Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer.
Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmers führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch den nachbenannten dritten Unternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmer mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmer.
2.2 Nachunternehmereinsatz:
Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d.h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind:
— Angabe der Namen dieser Unternehmen und
— Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Einkauf zum Download eingestellt.
— Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und
— Nachweis der Eignung dieser Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt:
— Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit.
— Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung).
— Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogenen Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer.
Nachr. HAD-Ref.: 5061/436.
Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0122-16EK3.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung der Fraport AG mit Verbrauchsmaterialien in den 3 Losen:
Los 1: Hygienepapiere (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Papiertücher, Liegenabdeckungen) und Zubehör,
Los 2: Seifencremes für verschiedene Spendersysteme,
Los 3: Abfallsäcke in verschiedenen Abmessungen und Stärken
Für alle Lose ist für die angebotenen Artikel mit Angebotsabgabe ein kostenloses Muster zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag wird mit je einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer pro Los geschlossen.
Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist das zweite Quartal 2016.
Bezeichnung des Loses: Hygienepapiere und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Fraport AG mit Hygienepapiere (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Papiertücher, Liegenabdeckungen) und Zubehör.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Verbrauchsmengen für ein Jahr:
Los 1: Hygienepapiere und Zubehör:
— Handtuchpapier: ca. 150 000 000 Blatt (verschiedene Typen),
— Toilettenpapier: ca. 7.000 Mio. Meter (verschiedene Typen),
— Liegenabdeckungen: ca. 200 000 Meter,
— Sonstige Papiertücher: ca. 280 000 Meter.
Bezeichnung des Loses: Seifencremes
Kurze Beschreibung: Belieferung der Fraport AG mit Seifencremes für verschiedene Spendersysteme.
Menge oder Umfang:
Los 2: Seifencremes:
— Seifencreme, neutral, Behälter zu 750 ml: ca. 2 000 Behälter,
— Seifencreme, neutral, Behälter zu 950 ml: ca. 1 600 Behälter,
— Seifencreme, hautmild, Behälter zu 10 L: 8 Behälter,
— Seifenkonzentrat für Schaumspender, Behälter zu…
… 400 ml: ca. 24 000 Behälter,
… 500 ml: ca. 19 000 Behälter.
Bezeichnung des Loses: Abfallsäcke
Kurze Beschreibung: Belieferung der Fraport AG mit Abfallsäcken in verschiedenen Größen und Stärken.
Menge oder Umfang:
Los 3: Abfallsäcke:
— Polysäcke HD-PE, Größe 700 x 1000 x 0,018 mm: ca. 2 900 000 Stück,
— Polysäcke, Größe 575 x 1000 x 0,018 mm: ca. 380 000 Stück,
— Polybeutel HD-PE, Größe 225 + 225 x 520 x 0,009 mm: ca. 300 000 Stück,
— Polysäcke, Größe 850 x 1000 x 0,075 mm: ca. 300 000 Stück.
Einmalige Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages um maximal ein weiteres Jahr ist möglich, Optionswahrnehmung spätestens 3 Monate vor Ablauf.
Referenznummer: EU-P 0122-16EK3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt/ Main Flughafen, 60547 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Diese Erklärungen sind dann schriftlich einzureichen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
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Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers /Bieters bzw. der Bewerber-/ Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind dann zwingend gefordert:
1. Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters (bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass:
— keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
— kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat.
— er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe „www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen“).
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2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar (nach Rechtsvorschrift des Landes), nicht älter als 6 Monate. Es gilt das Datum der Abgabefrist aus der Bekanntmachung.
3. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbar.
4. Firmen-Eigenauskunft/Darstellung, Angaben über Firmengröße, Zweigstellen, Anzahl der Mitarbeiter, jeweils bezogen auf den Gesamtkonzern, als auch auf den mit der Leistungserbringung befassten Geschäftsbereich.
Bei Bewerbungen auf mehrere Lose ist es ausreichend, wenn der Bewerber die vorgenannten Unterlagen lediglich in einer Ausfertigung beifügt.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen“ ist über die Homepage der Fraport AG unter „www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Einkauf“ zum Download eingestellt.
1. – Angabe (Eigenerklärung) über die jährlichen Umsatzzahlen pro Los, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft anzugeben.
Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallene Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit wird nur dann angenommen, wenn mindestens ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe
— von 2 200 000 EUR bei Bewerbung auf Los 1 sowie
— von 220 000 EUR bei Bewerbung auf Los 2, sowie
— von 460 000 EUR bei Bewerbung auf Los 3 (jeweils netto, ohne Umsatzsteuer) vorliegt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Beläuft sich der durchschnittliche jährliche Umsatz auf einen geringeren Betrag, wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
2. Angabe über die ausgelieferten Stückzahlen vergleichbarer Artikel, die zu den unter Nr. 1 genannten Umsatzzahlen geführt haben, aufgeführt entsprechend der Lose 1, 2 und 3.
Los 1 – Hygienepapiere,
Los 2 – Seifencremes,
Los 3 – Abfallsäcke.
Die Auswertung erfolgt pro Los.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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1. Referenzen:
Bewerber / Bieter bzw. Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen pro Los mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt mindestens die vorstehend geforderte Anzahl von wertungsfähigen Referenzen angeben.
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung mit Unternehmensprofil und Leistungsprofil.
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen).
3. Auftragszeitraum (Zeitpunkt des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe); es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der ersten verbindlichen Angebote nicht länger als 3 Jahre zurück liegt.
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4. Auftragsvolumen in EUR [netto, ohne Umsatzsteuer]:
Für Referenzen entsprechend
— Los 1 Hygienepapiere: 880 000 EUR,
— Los 2 Seifencremes: 90 000 EUR,
— Los 3 Abfallsäcke: 180 000 EUR.
Der Bewerber/die Bietergemeinschaft stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass die Vergabestelle ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Die Auswertung erfolgt pro Los.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung über die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3 notwendig. Bei Bewerber-/
Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft registriert.
Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Einkauf zum Download eingestellt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 032-052249 (2016-02-11)
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