EU-P 0231-16BL – Skytrax Neugestaltung Zentralbereich Geb. 206 – Platzierung einer 180° LED-Wand

Fraport AG

Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer 180° konvexen LED-Videoanlage im Indoorbereich mit Zuspieltechnik, sowie deren Unterkonstruktion und Verkleidung.
Die hochauflösende LED Fläche hat eine Länge von ca. 21 m und soll ca.1,6 m hoch sein. Die Fläche ist innerhalb des Terminals um 180° als Halbkreis gebogen und soll den wartenden Fluggästen die Zeit angenehm vertreiben. Decken- und Wandanschlussverkleidungen sollen aus Aluminiumkassetten mit erforderlicher Unterkonstruktion ausgeführt werden.
Eine komplette Wartung der Videoanlage wird über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
Baubeginn ca. 3. Quartal 2016 – Bauende ca. 4. Quartal 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-26 Auftragsbekanntmachung
2016-04-13 Ergänzende Angaben
2016-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:Maße Metallunterkonstruktion mit Verkleidung: ca. 3 x 21m gebogen um 180°Gewicht LED-Anlage: maximal 1 400 kg (ohne UK)Aktive LED-Bildfläche: ca. 33,6 m²Auflösung LED-Panels: = 2,4mm PixelpitchAnfangshelligkeit: mindestens 1 000 candela / m²Durchschnittliche Lebensdauer der LED-Module: mindestens 100 000 StundenRevisionierbarkeit: von hinten über Revisionsgang.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-60070 📞
Fax: +49 69690-60199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 043-071804
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d.h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle auf gesonderte Anforderung zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis II.2.3 der Vergabebekanntmachung) benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der dritten Unternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt) — und Nachweis der Eignung dieser dritten Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem dritten Unternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis II.2.3 der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmers führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn, die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch den nachbenannten dritten Unternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmer mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmer. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d.h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogenen Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote Tag: 22.4.2016 Uhrzeit: 10:00 Uhr Nachr. HAD-Ref.: 5061/459. Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0231-16BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer 180° konvexen LED-Videoanlage im Indoorbereich mit Zuspieltechnik, sowie deren Unterkonstruktion und Verkleidung.
Die hochauflösende LED Fläche hat eine Länge von ca. 21 m und soll ca.1,6 m hoch sein. Die Fläche ist innerhalb des Terminals um 180° als Halbkreis gebogen und soll den wartenden Fluggästen die Zeit angenehm vertreiben. Decken- und Wandanschlussverkleidungen sollen aus Aluminiumkassetten mit erforderlicher Unterkonstruktion ausgeführt werden.
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Eine komplette Wartung der Videoanlage wird über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen.
Baubeginn ca. 3. Quartal 2016 – Bauende ca. 4. Quartal 2016.
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:
Maße Metallunterkonstruktion mit Verkleidung: ca. 3 x 21m gebogen um 180°
Gewicht LED-Anlage: maximal 1 400 kg (ohne UK)
Aktive LED-Bildfläche: ca. 33,6 m²
Auflösung LED-Panels: = 2,4mm Pixelpitch
Anfangshelligkeit: mindestens 1 000 candela / m²
Durchschnittliche Lebensdauer der LED-Module: mindestens 100 000 Stunden
Revisionierbarkeit: von hinten über Revisionsgang.
Referenznummer: EU-P 0231-16BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt Flughafen, 60547 Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen. Diese Erklärungen sind dann schriftlich einzureichen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
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Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers- / Bieters bzw. der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 sind dann unter Angabe des
Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind dann zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern),
— dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
— dass kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
— dass er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen),
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sowie Erklärungen
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Mitgliedschaft in Berufsvertretungen / Verbänden / Innungen jeweils unter Angabe des Eintrittsdatums und der Mitgliedsnummer. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger unter Angabe des Zeitpunkts der Mitgliedschaft und der Mitgliedsnummer anzugeben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe (Eigenerklärung) des Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er die auszuschreibenden Leistungen betrifft.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit wird nur dann angenommen, wenn mindestens ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 10,0 Mio. EUR [netto, ohne Umsatzsteuer] vorliegt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert. Beläuft sich der durchschnittliche jährliche Umsatz auf einen geringeren Betrag, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft ausgeschlossen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber / Bieter bzw. Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen zu den Punkten 5.1 bis Punkt 5.3 mindestens jeweils zwei wertungsfähige Referenz angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mindestens die vorstehend geforderte Anzahl von wertungsfähigen Referenzen angeben.
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung: Kurzbezeichnung
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen).
3. Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der ersten verbindlichen Angebote.
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4. Auftragsvolumen in EUR [netto, ohne Umsatzsteuer]: Mindestbedingung für jede Referenz 100.000,- EUR
5. Erbrachte Leistungen / Eigenschaften: Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgeführt wurden oder folgende Eigenschaften bei dem Referenzobjekt vorliegen:
5.1 Gebogene LED Wand mit mindestens 15qm Fläche
5.2 hochauflösende LED Fläche mit mindestens 2,5mm Pixelabstand und einer Fläche von mindestens 15 qm.
5.3 Komplettlösungen LED Wand mit Konstruktion bzw. Stahlbau einschließlich Werk- und Montageplanung
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Anlage 1 zum Vordruck Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Eignungsnachweis“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung über die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3 notwendig. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft registriert.
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Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 043-071804 (2016-02-26)
Ergänzende Angaben (2016-04-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132537
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 043-071804
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2016/S 075-132537 (2016-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer 180° konvexen LED-Videoanlage im Indoorbereich mit Zuspieltechnik, sowie deren Unterkonstruktion und Verkleidung. Die hochauflösende LED Fläche hat eine Länge von ca. 21 m und soll ca. 1,6 m hoch sein. Die Fläche ist innerhalb des Terminals um 180° als Halbkreis gebogen und soll den wartenden Fluggästen die Zeit angenehm vertreiben. Decken- und Wandanschlussverkleidungen sollen aus Aluminiumkassetten mit erforderlicher Unterkonstruktion ausgeführt werden. Eine komplette Wartung der Videoanlage wird über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Baubeginn ca. 3. Quartal 2016 – Bauende ca. 4. Quartal 2016.
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Gesamtwert des Auftrags: 678402.15 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 160-289710
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die hochauflösende LED Fläche hat eine Länge von ca. 21 m und soll ca. 1,6 m hoch sein. Die Fläche ist innerhalb des Terminals um 180° als Halbkreis gebogen und soll den wartenden Fluggästen die Zeit angenehm vertreiben. Decken- und Wandanschlussverkleidungen sollen aus Aluminiumkassetten mit erforderlicher Unterkonstruktion ausgeführt werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-09 📅
Name: Ict ag
Postanschrift: Erscheckweg 1
Postort: Kohlberg
Postleitzahl: 72664
Land: Deutschland 🇩🇪
Esslingen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 160-289710 (2016-08-16)