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Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage:
— Personenbeförderungsgesetz (PBefG);
— der Betriebsordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab);
— des Luftverkehrsgesetzes;
— des Luftsicherheitsgesetzes;
— der Hessischen Bauordnung (HBO);
— des Bundesimmissionsschutzgesetzes;
— der Fraport Regelwerke;
— der anerkannten Regeln der Technik;
— der sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften;
— der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der einschlägigen Normen und DIN-Vorschriften und den internationalen Regularien ICAO und EASA erbracht werden.