EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Saarland, Lieferung von Obst und Gemüse an saarländische Schulen und Kitas

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 7.4.2009(ABl. EU Nr. L 94 S.38) sowie des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm
(Schulobstgesetz – SchulObG) vom 24.9.2009 (BGBl. I S. 3152).
Seit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen (Grund- und Förderschulen einschließlich Freie Waldorfschulen) dreimal pro Woche frisches Obst und Gemüse. Das Programm soll im kommenden Schuljahr an Kindergärten, Grund- Förder- und weiterführenden Schulen fortgeführt werden. Mit dieser Ausschreibung wird der Lieferant für Obst und Gemüse für den Zeitraum von
September 2016 bis Juni 2017 gesucht.
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um eine reine Lieferleistung. Vom AN werden darüber hinaus logistische vorbereitende Arbeiten – insbesondere im Hinblick auf das enge Zeitfenster betreffend der Anlieferung – erwartet. Hierzu zählt beispielsweise die selbständige
eigenverantwortliche Kontaktaufnahme (Abstimmungsgespräche) mit den Einrichtungen zwecks Vereinbarung von Anlieferungsterminen, Kühlmöglichkeiten vor Ort (Schulen) etc.
Der AG macht u.a. in seiner Leistungsbeschreibung Vorgaben zu folgenden Punkten:
a) Auswahl der Produkte,
b) Portionierung der Produkte,
c) Verpackung der Produkte (z.B. umweltschonende Mehrwegverpackung),
d) Rücknahme der Verpackung,
e) Qualität (z.B. 20 % Bioanteil),
f) regionale Produkte (z.B. Äpfel ausschließlich aus saarländischem Anbau),
g) Etikettieren der Behälter,
h) Kühlmöglichkeiten für Lagerung beim AN und Transport zu den Schulen,
i) Modalitäten der Anlieferung (z.B. jede Einrichtung muss zweimal pro Woche angeliefert werden)
j) Tariftreue und Mindestentlohnung
Der pozenzielle Auftragnehmer muss von der Bewillungsstelle zugelassen werden und wird im Rahmen eines Zuwendungsvertrages mit der Dienstleistung betraut. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
2016-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge